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		<title>Markus Bechtel - Letzte Kommentare zu Wenn das Geldsystem zum Fluch wird</title>
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		<language>de-DE</language>
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		<ttl>60</ttl>
				<item>
			<title>Als Antwort auf: Wenn das Geldsystem zum Fluch wird</title>
			<pubDate>Mon, 03 Feb 2014 12:40:32 +0000</pubDate>
			<dc:creator>Hans Heimkreiter [Silberfan] [Besucher]</dc:creator>
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			<description>[Antwort MB: Weil diese Aussage einfach falsch ist. Es sind die Zentralbanken, die das Geld aus dem nichts sch&amp;#246;pfen, nicht die Gesch&amp;#228;ftsbanken. Dies sieht man allein daran, da&amp;#223; die Banken die Darlehen der Zentralbank ja in vollem Umfang zur&amp;#252;ckzahlen m&amp;#252;ssen. Von einer Geldsch&amp;#246;pfung der Gesch&amp;#228;ftsbanken aus dem Nichts kann daher keine Rede sein.]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einspruch Euer Ehren! Siehe hier: http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Service/Schule_und_Bildung/geldschoepfung.html?searchArchive=0&amp;amp;submit=Suchen&amp;amp;searchIssued=0&amp;amp;templateQueryString=geldsch%C3%B6pfung Eine renommiertere Adresse gibt es daf&amp;#252;r wohl nicht. Da das von den Gesch&amp;#228;ftsbanken aus dem Nichts gesch&amp;#246;pfte (die Mindestreservepflicht &amp;#228;ndert daran nichts) Buchgeld&lt;br /&gt;
a) jederzeit uneingeschr&amp;#228;nkt in (Zentralbank-)Bargeld tauschbar ist und&lt;br /&gt;
b) jederzeit uneingeschr&amp;#228;nkt im unbaren Zahlungsverkehr verwendbar ist,&lt;br /&gt;
ist es als dem Zentralbankgeld gleichwertig zu betrachten, womit eine vollwertige Geldsch&amp;#246;pfung der Gesch&amp;#228;ftsbanken gegeben ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;[Antwort MB:&lt;/strong&gt; &lt;br /&gt;
Denken Sie noch einmal ganz langsam und ganz scharf nach! &lt;br /&gt;
Wer hat bei einer Geldf&amp;#228;lschung einen wirtschaftlichen Vorteil? Doch ausschlie&amp;#223;lich der Geldf&amp;#228;lscher. Also derjenige, der das Falschgeld in den Rechtsverkehr gebracht und daf&amp;#252;r als Gegenleistung eine Sache (Ihr Fall b) oder eine andere Forderung (Ihr Fall a) erhalten hat. Alle weiteren Abtretungen (&amp;#167; 398 BGB) dieser Falschgeldforderungen sind daher nur &amp;#220;bertragungen einer inhaltsleeren, weil ungedeckten Geldforderung. &lt;br /&gt;
Beispiel: Wenn der Verk&amp;#228;ufer eines Autos einen ungedeckten Euro-Scheck als Erf&amp;#252;llung seiner Kaufpreisforderung akzeptiert, dann hat er dem Auto-K&amp;#228;ufer (hier die Zentralbank) das Auto f&amp;#252;r umsonst verschafft. Wenn der Auto-Verk&amp;#228;ufer nun einen anderen Dummen findet, der diesen Betrug nicht durchschaut und den ungedeckten Euro-Scheck als Erf&amp;#252;llung akzeptiert, dann hat der Auto-Verk&amp;#228;ufer noch einmal Gl&amp;#252;ck gehabt. Irgendwann wird ein Zessionar aber die Einl&amp;#246;sung des ungedeckten Schecks verlangen. Sp&amp;#228;testens dann hat die Zentralbank ein Problem. Die ersten 1% wird die Europ&amp;#228;ische Zentralbank noch mit der Mindestreserve bedienen k&amp;#246;nnen. Dann ist aber Schlu&amp;#223; mit lustig. Dann gehen die restlichen 99% der Inhaber von Euro-Schuldverschreibungen der EZB leer aus. &lt;br /&gt;
Und wer hat nun diese ungedeckten Euro-Geldforderungen in den Rechtsverkehr gebracht? Das sind doch die Zentralbanken selbst! Die Zentralbanken geben ihre praktisch ungedeckten Euro-Schuldverschreibungen in den Rechtsverkehr. Genau darin liegt der Betrug (&amp;#167; 263 StGB) des Teilreservedeckungssystems der Zentralbanken. Die Gesch&amp;#228;ftsbanken geben diese ungedeckten Geldforderungen nur an das ahnungslose Publikum weiter. Das k&amp;#246;nnte man allerdings strafrechtlich als Beihilfe werten. Das &amp;#228;ndert allerdings nichts daran, da&amp;#223; dieser Betrug mit den Zentralbanken steht und f&amp;#228;llt.&lt;strong&gt;]&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Antwort MB: Mit &amp;#8222;erhaltenen Zins&amp;#8220; meine ich in der Tat den auf dem Bankkonto gutgeschriebenen Zins. Also den Zins, &amp;#252;ber den der Gl&amp;#228;ubiger frei verf&amp;#252;gen kann. Der Gl&amp;#228;ubiger hat dann die Verf&amp;#252;gungsmacht &amp;#252;ber den Zins-Betrag erhalten. Dann hat die Bank als Schuldner ihre f&amp;#228;llige Leistung erbracht, so da&amp;#223; diese Zins-Schuld durch Erf&amp;#252;llung (&amp;#167; 362 BGB) erloschen ist. &lt;br /&gt;
Was der Bankkunde als Gl&amp;#228;ubiger dann damit macht, das hat die Bank als Schuldnerin dann nicht mehr zu interessieren. Sie kann die Auszahlung des Zins-Betrages nicht mehr verweigern. ...]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nochmal Einspruch: Solange der Zinsbetrag nicht vom Konto abgehoben wurde, stellt er lediglich eine Forderung auf R&amp;#252;ckzahlung eines Darlehens gem. &amp;#167;&amp;#167; 488, 700 BGB dar. Zuvor wurde das Geld vom Sparer/Anleger der Bank &amp;#252;bereignet und verbleibt somit im Eigentum der Bank, bis es zu einer R&amp;#252;ck&amp;#252;bereignung an den Sparer/Anleger kommt, was jedoch nicht schon bei Kontogutschrift, sondern erst bei Barabhebung stattfinden kann!&lt;br /&gt;
Sie schreiben: &amp;#8222;Der Gl&amp;#228;ubiger hat dann die Verf&amp;#252;gungsmacht ...&amp;#8220;. Das ist falsch, da es das Haupt-Wesensmerkmal der Gl&amp;#228;ubiger-Eigenschaft ist, eben keine Verf&amp;#252;gungsmacht &amp;#252;ber das von ihm dem Schuldner &amp;#252;bereignete Gut oder Geld zu haben, ansonsten w&amp;#228;re er ja Eigent&amp;#252;mer und nicht Gl&amp;#228;ubiger. Es gilt der Gegensatz Gl&amp;#228;ubiger vs. Eigent&amp;#252;mer.&lt;br /&gt;
Paradebeispiel: Zypern-Bankenkrise 2013. Der Zugriff auf die besagten 100.000 &amp;#8364; war deshalb so einfach, weil die Kontoinhaber nur Gl&amp;#228;ubiger ihrer Banken und daher den Bank-Anleihehaltern rechtlich gleichgestellt waren, mithin also keinerlei Eigentumsrechte besassen. Somit kam es nicht zu Enteignungen, sondern zu Forderungsverlusten, die ja das Haupt-Gl&amp;#228;ubigerrisiko darstellen. Wenn eine Bank Kreditforderungen abschreiben muss, ist das ja genauso kein Enteignungsakt.&lt;br /&gt;
H&amp;#228;tte nun ein Kontoinhaber die 100.000 &amp;#8364; vorher abgehoben und das erhaltene Bargeld sofort bei derselben Bank in sein Schliessfach gelegt, h&amp;#228;tte er bis heute immer noch die Verf&amp;#252;gungsmacht &amp;#252;ber die vollen 100.000 &amp;#8364;, da er ja die Forderung rechtzeitig geltend gemacht und sich somit sein Eigentum verschafft h&amp;#228;tte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;[Antwort MB:&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Fast richtig. Aber eben nur fast. Vergleichen Sie einmal gedanklich ein Sparkonto mit gesetzlicher K&amp;#252;ndigungsfrist mit einem Giro-Konto. Es kommt f&amp;#252;r die Bank entscheidend darauf an, ob Sie als Bankkunde &amp;#252;ber den gutgeschriebenen Betrag tats&amp;#228;chlich verf&amp;#252;gen k&amp;#246;nnen. Erst dann, wenn Sie die tats&amp;#228;chliche Verf&amp;#252;gungsmacht &amp;#252;ber Ihre Gutschrift haben, wenn Sie also den Betrag jederzeit zur sofortigen Auszahlung f&amp;#228;llig stellen k&amp;#246;nnen, dann mu&amp;#223; Ihnen die Bank das Geld zur sofortigen Auszahlung bereithalten. Das ist wirtschaftlich betrachtet ein ganz erheblicher Unterschied. Das ist ja auch der Grund, weshalb Sie f&amp;#252;r ihr Giro-Konto keine oder nur ganz mickerige Zinsen bekommen.&lt;br /&gt;
Ihr Zypern-Beispiel ist damit nicht wirklich vergleichbar. Die Zypern-Banken waren ja bereits strukturell insolvent. In diesem Fall w&amp;#228;ren das Guthaben Ihres Sparbuchs und Ihres Giro-Kontos bereits nur noch eine Insolvenzforderung gegen die Insolvenzmassen der Bank. &lt;br /&gt;
Wenn Sie also davon ausgehen, da&amp;#223; jede Bank per se insolvent ist, dann w&amp;#228;ren ihre Aussagen vielleicht richtig. Ich bin allerdings nicht davon ausgegangen, da&amp;#223; jede Bank per se insolvent ist. So weit w&amp;#252;rde ich mich nicht aus dem Fenster lehnen. Es gibt sicherlich ordentlich gef&amp;#252;hrte Genossenschaftsbanken, denen das Schicksal des Euros herzlich egal sein kann. &lt;br /&gt;
Sie sollten vielleicht nicht immer alles ganz so schwarz sehen! ;)&lt;strong&gt;]&lt;/strong&gt;</description>
			<content:encoded><![CDATA[[Antwort MB: Weil diese Aussage einfach falsch ist. Es sind die Zentralbanken, die das Geld aus dem nichts sch&#246;pfen, nicht die Gesch&#228;ftsbanken. Dies sieht man allein daran, da&#223; die Banken die Darlehen der Zentralbank ja in vollem Umfang zur&#252;ckzahlen m&#252;ssen. Von einer Geldsch&#246;pfung der Gesch&#228;ftsbanken aus dem Nichts kann daher keine Rede sein.]<br />
<br />
Einspruch Euer Ehren! Siehe hier: http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Service/Schule_und_Bildung/geldschoepfung.html?searchArchive=0&amp;submit=Suchen&amp;searchIssued=0&amp;templateQueryString=geldsch%C3%B6pfung Eine renommiertere Adresse gibt es daf&#252;r wohl nicht. Da das von den Gesch&#228;ftsbanken aus dem Nichts gesch&#246;pfte (die Mindestreservepflicht &#228;ndert daran nichts) Buchgeld<br />
a) jederzeit uneingeschr&#228;nkt in (Zentralbank-)Bargeld tauschbar ist und<br />
b) jederzeit uneingeschr&#228;nkt im unbaren Zahlungsverkehr verwendbar ist,<br />
ist es als dem Zentralbankgeld gleichwertig zu betrachten, womit eine vollwertige Geldsch&#246;pfung der Gesch&#228;ftsbanken gegeben ist.<br />
<br />
<strong>[Antwort MB:</strong> <br />
Denken Sie noch einmal ganz langsam und ganz scharf nach! <br />
Wer hat bei einer Geldf&#228;lschung einen wirtschaftlichen Vorteil? Doch ausschlie&#223;lich der Geldf&#228;lscher. Also derjenige, der das Falschgeld in den Rechtsverkehr gebracht und daf&#252;r als Gegenleistung eine Sache (Ihr Fall b) oder eine andere Forderung (Ihr Fall a) erhalten hat. Alle weiteren Abtretungen (&#167; 398 BGB) dieser Falschgeldforderungen sind daher nur &#220;bertragungen einer inhaltsleeren, weil ungedeckten Geldforderung. <br />
Beispiel: Wenn der Verk&#228;ufer eines Autos einen ungedeckten Euro-Scheck als Erf&#252;llung seiner Kaufpreisforderung akzeptiert, dann hat er dem Auto-K&#228;ufer (hier die Zentralbank) das Auto f&#252;r umsonst verschafft. Wenn der Auto-Verk&#228;ufer nun einen anderen Dummen findet, der diesen Betrug nicht durchschaut und den ungedeckten Euro-Scheck als Erf&#252;llung akzeptiert, dann hat der Auto-Verk&#228;ufer noch einmal Gl&#252;ck gehabt. Irgendwann wird ein Zessionar aber die Einl&#246;sung des ungedeckten Schecks verlangen. Sp&#228;testens dann hat die Zentralbank ein Problem. Die ersten 1% wird die Europ&#228;ische Zentralbank noch mit der Mindestreserve bedienen k&#246;nnen. Dann ist aber Schlu&#223; mit lustig. Dann gehen die restlichen 99% der Inhaber von Euro-Schuldverschreibungen der EZB leer aus. <br />
Und wer hat nun diese ungedeckten Euro-Geldforderungen in den Rechtsverkehr gebracht? Das sind doch die Zentralbanken selbst! Die Zentralbanken geben ihre praktisch ungedeckten Euro-Schuldverschreibungen in den Rechtsverkehr. Genau darin liegt der Betrug (&#167; 263 StGB) des Teilreservedeckungssystems der Zentralbanken. Die Gesch&#228;ftsbanken geben diese ungedeckten Geldforderungen nur an das ahnungslose Publikum weiter. Das k&#246;nnte man allerdings strafrechtlich als Beihilfe werten. Das &#228;ndert allerdings nichts daran, da&#223; dieser Betrug mit den Zentralbanken steht und f&#228;llt.<strong>]</strong><br />
<br />
[Antwort MB: Mit &#8222;erhaltenen Zins&#8220; meine ich in der Tat den auf dem Bankkonto gutgeschriebenen Zins. Also den Zins, &#252;ber den der Gl&#228;ubiger frei verf&#252;gen kann. Der Gl&#228;ubiger hat dann die Verf&#252;gungsmacht &#252;ber den Zins-Betrag erhalten. Dann hat die Bank als Schuldner ihre f&#228;llige Leistung erbracht, so da&#223; diese Zins-Schuld durch Erf&#252;llung (&#167; 362 BGB) erloschen ist. <br />
Was der Bankkunde als Gl&#228;ubiger dann damit macht, das hat die Bank als Schuldnerin dann nicht mehr zu interessieren. Sie kann die Auszahlung des Zins-Betrages nicht mehr verweigern. ...]<br />
<br />
Nochmal Einspruch: Solange der Zinsbetrag nicht vom Konto abgehoben wurde, stellt er lediglich eine Forderung auf R&#252;ckzahlung eines Darlehens gem. &#167;&#167; 488, 700 BGB dar. Zuvor wurde das Geld vom Sparer/Anleger der Bank &#252;bereignet und verbleibt somit im Eigentum der Bank, bis es zu einer R&#252;ck&#252;bereignung an den Sparer/Anleger kommt, was jedoch nicht schon bei Kontogutschrift, sondern erst bei Barabhebung stattfinden kann!<br />
Sie schreiben: &#8222;Der Gl&#228;ubiger hat dann die Verf&#252;gungsmacht ...&#8220;. Das ist falsch, da es das Haupt-Wesensmerkmal der Gl&#228;ubiger-Eigenschaft ist, eben keine Verf&#252;gungsmacht &#252;ber das von ihm dem Schuldner &#252;bereignete Gut oder Geld zu haben, ansonsten w&#228;re er ja Eigent&#252;mer und nicht Gl&#228;ubiger. Es gilt der Gegensatz Gl&#228;ubiger vs. Eigent&#252;mer.<br />
Paradebeispiel: Zypern-Bankenkrise 2013. Der Zugriff auf die besagten 100.000 &#8364; war deshalb so einfach, weil die Kontoinhaber nur Gl&#228;ubiger ihrer Banken und daher den Bank-Anleihehaltern rechtlich gleichgestellt waren, mithin also keinerlei Eigentumsrechte besassen. Somit kam es nicht zu Enteignungen, sondern zu Forderungsverlusten, die ja das Haupt-Gl&#228;ubigerrisiko darstellen. Wenn eine Bank Kreditforderungen abschreiben muss, ist das ja genauso kein Enteignungsakt.<br />
H&#228;tte nun ein Kontoinhaber die 100.000 &#8364; vorher abgehoben und das erhaltene Bargeld sofort bei derselben Bank in sein Schliessfach gelegt, h&#228;tte er bis heute immer noch die Verf&#252;gungsmacht &#252;ber die vollen 100.000 &#8364;, da er ja die Forderung rechtzeitig geltend gemacht und sich somit sein Eigentum verschafft h&#228;tte.<br />
<br />
<strong>[Antwort MB:</strong><br />
Fast richtig. Aber eben nur fast. Vergleichen Sie einmal gedanklich ein Sparkonto mit gesetzlicher K&#252;ndigungsfrist mit einem Giro-Konto. Es kommt f&#252;r die Bank entscheidend darauf an, ob Sie als Bankkunde &#252;ber den gutgeschriebenen Betrag tats&#228;chlich verf&#252;gen k&#246;nnen. Erst dann, wenn Sie die tats&#228;chliche Verf&#252;gungsmacht &#252;ber Ihre Gutschrift haben, wenn Sie also den Betrag jederzeit zur sofortigen Auszahlung f&#228;llig stellen k&#246;nnen, dann mu&#223; Ihnen die Bank das Geld zur sofortigen Auszahlung bereithalten. Das ist wirtschaftlich betrachtet ein ganz erheblicher Unterschied. Das ist ja auch der Grund, weshalb Sie f&#252;r ihr Giro-Konto keine oder nur ganz mickerige Zinsen bekommen.<br />
Ihr Zypern-Beispiel ist damit nicht wirklich vergleichbar. Die Zypern-Banken waren ja bereits strukturell insolvent. In diesem Fall w&#228;ren das Guthaben Ihres Sparbuchs und Ihres Giro-Kontos bereits nur noch eine Insolvenzforderung gegen die Insolvenzmassen der Bank. <br />
Wenn Sie also davon ausgehen, da&#223; jede Bank per se insolvent ist, dann w&#228;ren ihre Aussagen vielleicht richtig. Ich bin allerdings nicht davon ausgegangen, da&#223; jede Bank per se insolvent ist. So weit w&#252;rde ich mich nicht aus dem Fenster lehnen. Es gibt sicherlich ordentlich gef&#252;hrte Genossenschaftsbanken, denen das Schicksal des Euros herzlich egal sein kann. <br />
Sie sollten vielleicht nicht immer alles ganz so schwarz sehen! ;)<strong>]</strong>]]></content:encoded>
			<link>http://www.goldseitenblog.com/markus_bechtel/index.php/2013/12/21/wenn-das-geldsystem-zum-fluch-wird#c23722</link>
		</item>
				<item>
			<title>Als Antwort auf: Wenn das Geldsystem zum Fluch wird</title>
			<pubDate>Tue, 21 Jan 2014 21:52:29 +0000</pubDate>
			<dc:creator>Hans Heimkreiter [Silberfan] [Besucher]</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">c23425@http://www.goldseitenblog.com/</guid>
			<description>Hochinteressanter Aufsatz, Kommentare und Antworten! Aber folgende Anmerkungen m&amp;#246;chte ich einbringen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. foxxi schreibt: &quot;... die gesch&amp;#228;ftsbanken und notenbanken drucken geld aus dem nichts. und daf&amp;#252;r kassieren sie zinsen. das ist glatter betrug. der zins steht (au&amp;#223;er verwaltungskosten) ihnen gar nicht zu. ...&quot;. Ein sehr wichtiger Aspekt, den Sie im Aufsatz nicht erw&amp;#228;hnen und auf den Sie leider auch in der Antwort nicht eingehen. Denn Leistungen, f&amp;#252;r die der Zins die Gegenleistung darstellt, werden ja hier gerade nicht erbracht (ausser Verwaltungsaufwand)!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;[Antwort MB:&lt;/strong&gt; Weil diese Aussage einfach falsch ist. Es sind die Zentralbanken, die das Geld aus dem nichts sch&amp;#246;pfen, nicht die Gesch&amp;#228;ftsbanken. Dies sieht man allein daran, da&amp;#223; die Banken die Darlehen der Zentralbank ja in vollem Umfang zur&amp;#252;ckzahlen m&amp;#252;ssen. Von einer Geldsch&amp;#246;pfung der Gesch&amp;#228;ftsbanken aus dem Nichts kann daher keine Rede sein.&lt;strong&gt;]&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. drasgeo schreibt: &amp;#8222;&amp;#8230; leider habe ich Ihre Erkl&amp;#228;rung zum Zinseszins nicht verstanden. Ich glaubte bislang - und ich denke so glauben viele - dass Zinseszins der Zinsertrag auf ein erhaltenen Zins ist. ...&amp;#8220;&lt;br /&gt;
In Ihrer Antwort haben Sie m. E. den Denkfehler nicht erkl&amp;#228;rt, so dass wohl eine Unklarheit verblieben ist. Mit &amp;#8222;erhaltenen Zins&amp;#8220; meint drasgeo den auf seinem Bankkonto gutgeschriebenen Zins. Dieser ist jedoch nicht &amp;#8222;erhalten&amp;#8220;, sondern nur eine Forderung an seine Bank!&lt;br /&gt;
Und zwar so lange, bis er ihn abhebt, bis dahin kann die Bank damit arbeiten, so wie mit der Anlage (= Darlehen!) an sich. Erst dann hat er ihn erhalten. Aber ab dann gibt es ja eben keinen Zinseszins mehr hierauf! Die Zinsforderung auf dem Konto entspricht dem von Ihnen genannten Anschreiben lassen (der Bank beim Kunden, es handelt sich ja um einen Darlehensvertrag mit der Bank als Schuldner und dem Anleger/Einleger/Sparer als Gl&amp;#228;ubiger).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;[Antwort MB:&lt;/strong&gt; Mit &amp;#8222;erhaltenen Zins&amp;#8220; meine ich in der Tat den auf dem Bankkonto gutgeschriebenen Zins. Also den Zins, &amp;#252;ber den der Gl&amp;#228;ubiger frei verf&amp;#252;gen kann. Der Gl&amp;#228;ubiger hat dann die Verf&amp;#252;gungsmacht &amp;#252;ber den Zins-Betrag erhalten. Dann hat die Bank als Schuldner ihre f&amp;#228;llige Leistung erbracht, so da&amp;#223; diese Zins-Schuld durch Erf&amp;#252;llung (&amp;#167; 362 BGB) erloschen ist. &lt;br /&gt;
Was der Bankkunde als Gl&amp;#228;ubiger dann damit macht, das hat die Bank als Schuldnerin dann nicht mehr zu interessieren. Sie kann die Auszahlung des Zins-Betrages nicht mehr verweigern. Daf&amp;#252;r mu&amp;#223; die Bank als Schuldnerin f&amp;#252;r den Zins-Betrag grunds&amp;#228;tzlich auch keinen Zinseszins mehr bezahlen. Die Bank l&amp;#228;&amp;#223;t den Zins-Betrag insofern nicht mehr anschreiben. &lt;br /&gt;
Beim Zinseszins ist das gerade nicht so. Beim Zinseszins beh&amp;#228;lt die Bank als Schuldnerin die Verf&amp;#252;gungsmacht &amp;#252;ber den eigentlich f&amp;#228;lligen Zins-Betrag. Die Bank l&amp;#228;&amp;#223;t also beim Zinseszins den Zins-Betrag erneut anschreiben. Erst dadurch entsteht erst der Zins auf den Zins-Betrag, also der Zinseszins.&lt;strong&gt;]&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Sie schreiben, dass der Zinseszins der Zins f&amp;#252;r die nicht bei vereinbarter F&amp;#228;lligkeit gezahlte Zinsrate ist (was in Folge dann auch f&amp;#252;r den Zinseszins selbst &amp;#8211; als weitere zuk&amp;#252;nftige Zinsrate - gilt). Das w&amp;#252;rde heissen, der Schuldner verh&amp;#228;lt sich nicht vertragskonform und zahlt nicht fristgerecht, worauf erst danach der Gl&amp;#228;ubiger ihm die Zinsrate kreditiert (damit kapitalisiert) und eben daf&amp;#252;r den Zinseszins fordert, statt wie sinnvoll und &amp;#252;blich zu mahnen und bei weiterer Nichtzahlung zu k&amp;#252;ndigen und f&amp;#228;llig zu stellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;[Antwort MB:&lt;/strong&gt; Ob sich der Schuldner vertragskonform verh&amp;#228;lt, das h&amp;#228;ngt eben von der Vereinbarung in dem Darlehensvertrag ab. Wenn der Gl&amp;#228;ubiger (Anleger, Sparer) einer Zinseszinsabrede im Sinne von &amp;#167; 248 Abs. 2 BGB zustimmt, dann darf der Schuldner (Bank) den Zins-Betrag sich (!) gutschreiben und weiterverleihen. W&amp;#252;rden die Gl&amp;#228;ubiger einer Zinseszinsabrede nicht zustimmen, dann m&amp;#252;&amp;#223;ten die Schuldner den Zins-Betrag an die Gl&amp;#228;ubiger auszahlen. Wenn die Bank nicht zahlt, dann m&amp;#252;&amp;#223;te der Gl&amp;#228;ubiger in der Tat k&amp;#252;ndigen und den Zins-Betrag f&amp;#228;llig stellen.&lt;strong&gt;]&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vielmehr ist es regelm&amp;#228;ssig so, dass die Nichtzahlung der Zinsraten und oft auch der Tilgungsraten und damit der Zinseszins von vornherein so vereinbart werden, der Schuldner also vertragskonform handelt! &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;[Antwort MB:&lt;/strong&gt; Genau das ist das Problem!&lt;strong&gt;]&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kreditierung (= Kapitalisierung) f&amp;#228;lliger Raten ohne Stellung weiterer Sicherheiten w&amp;#228;re bei wertgedecktem Geld &amp;#246;konomischer Wahnsinn und macht nur Sinn mit dem durch diesen Kredit leistungslos gesch&amp;#246;pften Luft-Betrugs-Monopol-Zwangs-Falschgeld! &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;[Antwort MB:&lt;/strong&gt; Wieso? Der Schuldner m&amp;#252;&amp;#223;te einfach entsprechend Eigenkapital nachschie&amp;#223;en. Wie am Anfang der Kreditaufnahme auch.&lt;strong&gt;]&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es geht haupts&amp;#228;chlich darum, den unbedarften Schuldner in die Schuldenfalle zu locken, um dann fast leistungslos (nur Verwaltungsaufwand) per Zwangsvollstreckung die Realwerte des Schuldners einsacken zu k&amp;#246;nnen!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;[Antwort MB:&lt;/strong&gt; Bei einer Bank kann man sicherlich nicht von einem &amp;#8222;unbedarften Schuldner&amp;#8220; reden. Bei anderen Schuldnern kann es aber durchaus sein, da&amp;#223; diese sich der Gefahr des Zinseszinses nicht bewu&amp;#223;t sind und daher in der Tat dadurch in die Schuldenfalle hineinlaufen. Genau das w&amp;#252;rde ich durch das Zinseszinsverbot in &amp;#167; 248 Abs. 1 BGB verhindern. Deshalb w&amp;#252;rde ich gerne den &amp;#167; 248 Abs. 2 BGB ersatzlos streichen!&lt;strong&gt;]&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da bei Krediten mit ehrlichem, wertgedecktem Echtgeld (wie fr&amp;#252;her mal) kein Kreditgeber mit Hirn Raten ohne Stellung weiterer Sicherheiten kreditieren w&amp;#252;rde, der Schuldner fast immer solche aber nicht stellen k&amp;#246;nnte, k&amp;#228;me es gar nicht erst zum Zinseszins. Somit w&amp;#252;rde sich ein Verbot er&amp;#252;brigen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;[Antwort MB:&lt;/strong&gt; Eben nicht! Sie kennen doch das &amp;#8222;Vater unser&amp;#8220;: &amp;#8222;Und f&amp;#252;hre uns nicht in Versuchung, sondern erl&amp;#246;se uns von dem &amp;#220;bel&amp;#8220;. Deshalb bedarf es des Zinseszinsverbotes in &amp;#167; 248 Abs. 1 BGB! Das Zinseszinsverbot nach &amp;#167; 248 Abs. 1 BGB zwingt den Schuldner n&amp;#228;mlich zur verst&amp;#228;rkten Eigenkapitalbildung. Dann k&amp;#246;nnte er im Falle eines Falles auch problemlos weitere Sicherheiten stellen.&lt;strong&gt;]&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und k&amp;#246;nnte der Schuldner diese weiteren Sicherheiten stellen (was der Kreditgeber mit Hirn vor Abschluss des Vertrages pr&amp;#252;fen w&amp;#252;rde), w&amp;#228;re es auch kein Problem, da ja mit Echtgeld keine unbegrenzte Geldmengenausweitung m&amp;#246;glich w&amp;#228;re. Also br&amp;#228;uchte man bei Echtgeld keinerlei zinsbezogene Verbote, da das gesamte Kreditwesen selbstregulierend w&amp;#228;re!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;[Antwort MB:&lt;/strong&gt; Umgekehrt! Wertgedecktes Geld UND das Zinseszinsverbot des &amp;#167; 248 Abs. 1 BGB w&amp;#252;rden zu einem selbstregulierenden Kreditwesen f&amp;#252;hren.&lt;strong&gt;]&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Die &amp;#8222;Interessen der Gesamtheit&amp;#8220; bzw. von Teilgesamtheiten gibt es m. E. so nicht. Es gibt ja keine Entit&amp;#228;t Gesamtheit oder Teilgesamtheit mit einem konkreten Einzelwillen oder -interesse dieser Entit&amp;#228;t! Vielmehr handelt es sich immer um eine Mehrzahl gleichgearteter Interessen Einzelner, die geeignet aggregiert, formuliert und nach M&amp;#246;glichkeit befriedigt werden. Also sind die &amp;#8222;Interessen der Gesamtheit&amp;#8220; ein Teil aller Interessen eines Einzelnen, der zu dieser Gesamtheit geh&amp;#246;rt! Entsprechend ist es bei den &amp;#8222;Interessen der Teilgesamtheit&amp;#8220;. Bei Interessenskonflikten stehen also immer Interessen von einem oder mehreren Einzelnen widerstrebenden Interessen von einem oder mehreren anderen Einzelnen gegen&amp;#252;ber.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;[Antwort MB:&lt;/strong&gt; Selbstverst&amp;#228;ndlich gibt es Teilgesamtheiten: Denken Sie doch nur mal an Familien, Vereine, Aktiengesellschaften und &amp;#228;hnliche Teilgesamtheiten. Die haben jede f&amp;#252;r sich durchaus unterschiedliche Interessen. Interessen, die nicht unbedingt mit den Interessen der Gesamtheit identisch sein m&amp;#252;ssen. Das ist ja gerade das Problem, das es interessengerecht zu l&amp;#246;sen gilt. F&amp;#252;r alle Beteiligten.&lt;strong&gt;]&lt;/strong&gt;</description>
			<content:encoded><![CDATA[Hochinteressanter Aufsatz, Kommentare und Antworten! Aber folgende Anmerkungen m&#246;chte ich einbringen:<br />
<br />
1. foxxi schreibt: "... die gesch&#228;ftsbanken und notenbanken drucken geld aus dem nichts. und daf&#252;r kassieren sie zinsen. das ist glatter betrug. der zins steht (au&#223;er verwaltungskosten) ihnen gar nicht zu. ...". Ein sehr wichtiger Aspekt, den Sie im Aufsatz nicht erw&#228;hnen und auf den Sie leider auch in der Antwort nicht eingehen. Denn Leistungen, f&#252;r die der Zins die Gegenleistung darstellt, werden ja hier gerade nicht erbracht (ausser Verwaltungsaufwand)!<br />
<br />
<strong>[Antwort MB:</strong> Weil diese Aussage einfach falsch ist. Es sind die Zentralbanken, die das Geld aus dem nichts sch&#246;pfen, nicht die Gesch&#228;ftsbanken. Dies sieht man allein daran, da&#223; die Banken die Darlehen der Zentralbank ja in vollem Umfang zur&#252;ckzahlen m&#252;ssen. Von einer Geldsch&#246;pfung der Gesch&#228;ftsbanken aus dem Nichts kann daher keine Rede sein.<strong>]</strong><br />
<br />
2. drasgeo schreibt: &#8222;&#8230; leider habe ich Ihre Erkl&#228;rung zum Zinseszins nicht verstanden. Ich glaubte bislang - und ich denke so glauben viele - dass Zinseszins der Zinsertrag auf ein erhaltenen Zins ist. ...&#8220;<br />
In Ihrer Antwort haben Sie m. E. den Denkfehler nicht erkl&#228;rt, so dass wohl eine Unklarheit verblieben ist. Mit &#8222;erhaltenen Zins&#8220; meint drasgeo den auf seinem Bankkonto gutgeschriebenen Zins. Dieser ist jedoch nicht &#8222;erhalten&#8220;, sondern nur eine Forderung an seine Bank!<br />
Und zwar so lange, bis er ihn abhebt, bis dahin kann die Bank damit arbeiten, so wie mit der Anlage (= Darlehen!) an sich. Erst dann hat er ihn erhalten. Aber ab dann gibt es ja eben keinen Zinseszins mehr hierauf! Die Zinsforderung auf dem Konto entspricht dem von Ihnen genannten Anschreiben lassen (der Bank beim Kunden, es handelt sich ja um einen Darlehensvertrag mit der Bank als Schuldner und dem Anleger/Einleger/Sparer als Gl&#228;ubiger).<br />
<br />
<strong>[Antwort MB:</strong> Mit &#8222;erhaltenen Zins&#8220; meine ich in der Tat den auf dem Bankkonto gutgeschriebenen Zins. Also den Zins, &#252;ber den der Gl&#228;ubiger frei verf&#252;gen kann. Der Gl&#228;ubiger hat dann die Verf&#252;gungsmacht &#252;ber den Zins-Betrag erhalten. Dann hat die Bank als Schuldner ihre f&#228;llige Leistung erbracht, so da&#223; diese Zins-Schuld durch Erf&#252;llung (&#167; 362 BGB) erloschen ist. <br />
Was der Bankkunde als Gl&#228;ubiger dann damit macht, das hat die Bank als Schuldnerin dann nicht mehr zu interessieren. Sie kann die Auszahlung des Zins-Betrages nicht mehr verweigern. Daf&#252;r mu&#223; die Bank als Schuldnerin f&#252;r den Zins-Betrag grunds&#228;tzlich auch keinen Zinseszins mehr bezahlen. Die Bank l&#228;&#223;t den Zins-Betrag insofern nicht mehr anschreiben. <br />
Beim Zinseszins ist das gerade nicht so. Beim Zinseszins beh&#228;lt die Bank als Schuldnerin die Verf&#252;gungsmacht &#252;ber den eigentlich f&#228;lligen Zins-Betrag. Die Bank l&#228;&#223;t also beim Zinseszins den Zins-Betrag erneut anschreiben. Erst dadurch entsteht erst der Zins auf den Zins-Betrag, also der Zinseszins.<strong>]</strong><br />
<br />
3. Sie schreiben, dass der Zinseszins der Zins f&#252;r die nicht bei vereinbarter F&#228;lligkeit gezahlte Zinsrate ist (was in Folge dann auch f&#252;r den Zinseszins selbst &#8211; als weitere zuk&#252;nftige Zinsrate - gilt). Das w&#252;rde heissen, der Schuldner verh&#228;lt sich nicht vertragskonform und zahlt nicht fristgerecht, worauf erst danach der Gl&#228;ubiger ihm die Zinsrate kreditiert (damit kapitalisiert) und eben daf&#252;r den Zinseszins fordert, statt wie sinnvoll und &#252;blich zu mahnen und bei weiterer Nichtzahlung zu k&#252;ndigen und f&#228;llig zu stellen.<br />
<br />
<strong>[Antwort MB:</strong> Ob sich der Schuldner vertragskonform verh&#228;lt, das h&#228;ngt eben von der Vereinbarung in dem Darlehensvertrag ab. Wenn der Gl&#228;ubiger (Anleger, Sparer) einer Zinseszinsabrede im Sinne von &#167; 248 Abs. 2 BGB zustimmt, dann darf der Schuldner (Bank) den Zins-Betrag sich (!) gutschreiben und weiterverleihen. W&#252;rden die Gl&#228;ubiger einer Zinseszinsabrede nicht zustimmen, dann m&#252;&#223;ten die Schuldner den Zins-Betrag an die Gl&#228;ubiger auszahlen. Wenn die Bank nicht zahlt, dann m&#252;&#223;te der Gl&#228;ubiger in der Tat k&#252;ndigen und den Zins-Betrag f&#228;llig stellen.<strong>]</strong><br />
<br />
Vielmehr ist es regelm&#228;ssig so, dass die Nichtzahlung der Zinsraten und oft auch der Tilgungsraten und damit der Zinseszins von vornherein so vereinbart werden, der Schuldner also vertragskonform handelt! <br />
<br />
<strong>[Antwort MB:</strong> Genau das ist das Problem!<strong>]</strong><br />
<br />
Die Kreditierung (= Kapitalisierung) f&#228;lliger Raten ohne Stellung weiterer Sicherheiten w&#228;re bei wertgedecktem Geld &#246;konomischer Wahnsinn und macht nur Sinn mit dem durch diesen Kredit leistungslos gesch&#246;pften Luft-Betrugs-Monopol-Zwangs-Falschgeld! <br />
<br />
<strong>[Antwort MB:</strong> Wieso? Der Schuldner m&#252;&#223;te einfach entsprechend Eigenkapital nachschie&#223;en. Wie am Anfang der Kreditaufnahme auch.<strong>]</strong><br />
<br />
Es geht haupts&#228;chlich darum, den unbedarften Schuldner in die Schuldenfalle zu locken, um dann fast leistungslos (nur Verwaltungsaufwand) per Zwangsvollstreckung die Realwerte des Schuldners einsacken zu k&#246;nnen!<br />
<br />
<strong>[Antwort MB:</strong> Bei einer Bank kann man sicherlich nicht von einem &#8222;unbedarften Schuldner&#8220; reden. Bei anderen Schuldnern kann es aber durchaus sein, da&#223; diese sich der Gefahr des Zinseszinses nicht bewu&#223;t sind und daher in der Tat dadurch in die Schuldenfalle hineinlaufen. Genau das w&#252;rde ich durch das Zinseszinsverbot in &#167; 248 Abs. 1 BGB verhindern. Deshalb w&#252;rde ich gerne den &#167; 248 Abs. 2 BGB ersatzlos streichen!<strong>]</strong><br />
<br />
Da bei Krediten mit ehrlichem, wertgedecktem Echtgeld (wie fr&#252;her mal) kein Kreditgeber mit Hirn Raten ohne Stellung weiterer Sicherheiten kreditieren w&#252;rde, der Schuldner fast immer solche aber nicht stellen k&#246;nnte, k&#228;me es gar nicht erst zum Zinseszins. Somit w&#252;rde sich ein Verbot er&#252;brigen. <br />
<br />
<strong>[Antwort MB:</strong> Eben nicht! Sie kennen doch das &#8222;Vater unser&#8220;: &#8222;Und f&#252;hre uns nicht in Versuchung, sondern erl&#246;se uns von dem &#220;bel&#8220;. Deshalb bedarf es des Zinseszinsverbotes in &#167; 248 Abs. 1 BGB! Das Zinseszinsverbot nach &#167; 248 Abs. 1 BGB zwingt den Schuldner n&#228;mlich zur verst&#228;rkten Eigenkapitalbildung. Dann k&#246;nnte er im Falle eines Falles auch problemlos weitere Sicherheiten stellen.<strong>]</strong><br />
<br />
Und k&#246;nnte der Schuldner diese weiteren Sicherheiten stellen (was der Kreditgeber mit Hirn vor Abschluss des Vertrages pr&#252;fen w&#252;rde), w&#228;re es auch kein Problem, da ja mit Echtgeld keine unbegrenzte Geldmengenausweitung m&#246;glich w&#228;re. Also br&#228;uchte man bei Echtgeld keinerlei zinsbezogene Verbote, da das gesamte Kreditwesen selbstregulierend w&#228;re!<br />
<br />
<strong>[Antwort MB:</strong> Umgekehrt! Wertgedecktes Geld UND das Zinseszinsverbot des &#167; 248 Abs. 1 BGB w&#252;rden zu einem selbstregulierenden Kreditwesen f&#252;hren.<strong>]</strong><br />
<br />
4. Die &#8222;Interessen der Gesamtheit&#8220; bzw. von Teilgesamtheiten gibt es m. E. so nicht. Es gibt ja keine Entit&#228;t Gesamtheit oder Teilgesamtheit mit einem konkreten Einzelwillen oder -interesse dieser Entit&#228;t! Vielmehr handelt es sich immer um eine Mehrzahl gleichgearteter Interessen Einzelner, die geeignet aggregiert, formuliert und nach M&#246;glichkeit befriedigt werden. Also sind die &#8222;Interessen der Gesamtheit&#8220; ein Teil aller Interessen eines Einzelnen, der zu dieser Gesamtheit geh&#246;rt! Entsprechend ist es bei den &#8222;Interessen der Teilgesamtheit&#8220;. Bei Interessenskonflikten stehen also immer Interessen von einem oder mehreren Einzelnen widerstrebenden Interessen von einem oder mehreren anderen Einzelnen gegen&#252;ber.<br />
<br />
<strong>[Antwort MB:</strong> Selbstverst&#228;ndlich gibt es Teilgesamtheiten: Denken Sie doch nur mal an Familien, Vereine, Aktiengesellschaften und &#228;hnliche Teilgesamtheiten. Die haben jede f&#252;r sich durchaus unterschiedliche Interessen. Interessen, die nicht unbedingt mit den Interessen der Gesamtheit identisch sein m&#252;ssen. Das ist ja gerade das Problem, das es interessengerecht zu l&#246;sen gilt. F&#252;r alle Beteiligten.<strong>]</strong>]]></content:encoded>
			<link>http://www.goldseitenblog.com/markus_bechtel/index.php/2013/12/21/wenn-das-geldsystem-zum-fluch-wird#c23425</link>
		</item>
				<item>
			<title>Als Antwort auf: Wenn das Geldsystem zum Fluch wird</title>
			<pubDate>Tue, 21 Jan 2014 13:06:27 +0000</pubDate>
			<dc:creator>Silberfan [Besucher]</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">c23413@http://www.goldseitenblog.com/</guid>
			<description>Kommentare von Pseudonymen werden von mir grunds&amp;#228;tzlich nicht freigeschaltet. Ich erwarte daher wenigstens eine Mail-Adresse, die Ihre wahre Identit&amp;#228;t erkennen l&amp;#228;&amp;#223;t. Bitte senden Sie mir daher Ihren Kommentar noch einmal unter einer nachvollziehbaren Identit&amp;#228;t zu. Ich bitte Sie insoweit um Verst&amp;#228;ndnis. MB</description>
			<content:encoded><![CDATA[Kommentare von Pseudonymen werden von mir grunds&#228;tzlich nicht freigeschaltet. Ich erwarte daher wenigstens eine Mail-Adresse, die Ihre wahre Identit&#228;t erkennen l&#228;&#223;t. Bitte senden Sie mir daher Ihren Kommentar noch einmal unter einer nachvollziehbaren Identit&#228;t zu. Ich bitte Sie insoweit um Verst&#228;ndnis. MB]]></content:encoded>
			<link>http://www.goldseitenblog.com/markus_bechtel/index.php/2013/12/21/wenn-das-geldsystem-zum-fluch-wird#c23413</link>
		</item>
				<item>
			<title>Als Antwort auf: Wenn das Geldsystem zum Fluch wird</title>
			<pubDate>Thu, 02 Jan 2014 01:26:37 +0000</pubDate>
			<dc:creator>Di&#228;t ohne Kohlenhydrate [Besucher]</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">c22981@http://www.goldseitenblog.com/</guid>
			<description>Super Erkl&amp;#228;rung! Danke, jetzt geh&amp;#246;re ich auch endlich zum Kreis der Wissenden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Anmerkung MB:&lt;/strong&gt; Das ist allenfalls etwas an der Oberfl&amp;#228;che gekratzt ...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Super Erkl&#228;rung! Danke, jetzt geh&#246;re ich auch endlich zum Kreis der Wissenden.<br />
<br />
<strong>Anmerkung MB:</strong> Das ist allenfalls etwas an der Oberfl&#228;che gekratzt ...]]></content:encoded>
			<link>http://www.goldseitenblog.com/markus_bechtel/index.php/2013/12/21/wenn-das-geldsystem-zum-fluch-wird#c22981</link>
		</item>
				<item>
			<title>Als Antwort auf: Wenn das Geldsystem zum Fluch wird</title>
			<pubDate>Wed, 25 Dec 2013 09:59:17 +0000</pubDate>
			<dc:creator>foxxi [Besucher]</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">c22771@http://www.goldseitenblog.com/</guid>
			<description>hallo,&lt;br /&gt;
ich meinte nicht das &quot;staatsvolk&quot;, sondern das volk ohne den regierungsaparat.&lt;br /&gt;
........ die bedienung der kredite ist aktuel ja auch gegeben.&lt;br /&gt;
andererseits stellt sich schon die frage, warum der staat &amp;#252;berhaupt zinsen zahlen soll f&amp;#252;r seine kredite. dies macht eben nur sinn, wenn in aktuellen system, ein anderer profitiert, wie die banken. das ist pure umverteilung zu gunsten privater machtzirkeln, das an sich, sollte sich ein staat/volk nicht bieten lassen. &lt;br /&gt;
in meinen model gehe ich davon auss, dass sich ein staat mit max 5% seines haushalts kurzfristig verschulden darf. gro&amp;#223;investitionen m&amp;#252;ssen durch b&amp;#252;rgerbeteiligungen erfolgen. es darf auch keine macht von konzernen geben, sonst bleiben wir im aktuellen system&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Antwort MB:&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Die Finanzierung des Staates ist in der Tat eine sehr grunds&amp;#228;tzliche Frage. &lt;br /&gt;
Es besteht ein grunds&amp;#228;tzlicher Interessenskonflikt zwischen den Interessen der Gesamtheit einerseits und den Interessen der Einzelnen. Der Einzelne verfolgt die Interessen, die ihm n&amp;#252;tzen. Die Gesamtheit (der Staat, das Volk) verfolgt die Interessen, die ihr n&amp;#252;tzen. Teilgesamtheiten (Unternehmen, Konzerne) verfolgen die Interessen, die ihnen n&amp;#252;tzen. &lt;br /&gt;
Es stellt sich also die Frage, wie man diese Interessen so sinnvoll unter einen Hut bekommt, da&amp;#223; allen Interessen so weit wie m&amp;#246;glich gedient ist und dabei m&amp;#246;glichst wenig Interessen beeintr&amp;#228;chtigt werden. Dabei gehe ich davon aus, da&amp;#223; alle Interessen grunds&amp;#228;tzlich gleichwertig sind. &lt;br /&gt;
Es gibt Interessen, die der Einzelne am sinnvollsten selbst entscheiden sollte. Es gibt aber auch solche Interessen, die eher von Teilgesamtheiten sinnvoll bew&amp;#228;ltigt werden sollten (arbeitsteilige Produktion) und solche, die eher von der Gesamtheit bew&amp;#228;ltigt werden kann (&amp;#228;u&amp;#223;ere Sicherheit).&lt;br /&gt;
Je nach pers&amp;#246;nlicher Pr&amp;#228;ferenz wird der eine die unterschiedlichen Interessen eher der einen oder der anderen Interessensgruppen zuordnen als der andere. Bei der Finanzierung der unterschiedlichen Interessensgruppen stellt sich jedoch immer dieselbe Frage: Wer soll daf&amp;#252;r aufkommen? Wer soll das bezahlen? Wer hat also letztendlich wirtschaftlich die entsprechende Leistung zu erbringen? &lt;br /&gt;
In der Neuzeit hat man sich bei dieser Frage an der Natur orientiert. An dem Gesetz von actio und reactio. Dem Gesetz von Leistung und Gegenleistung. Wer den Nutzen hat und das Risiko tr&amp;#228;gt, der soll auch die Leistung erbringen. Wer Wein trinken will, der mu&amp;#223; daf&amp;#252;r eine Leistung erbringen und das damit verbundene Risiko (Alkoholsucht) tragen. Die Leistung kann darin bestehen, da&amp;#223; man den Wein entweder selbst herstellt. Oder von einem Winzer als Gegenleistung f&amp;#252;r eine andere Leistung bezieht.&lt;br /&gt;
Bei der Gesamtheit ist das nicht anders als bei dem Einzelnen oder den Teilgesamtheiten. Entweder mu&amp;#223; die Gesamtheit etwas herstellen. Oder die Einzelnen bzw. die Teilgesamtheiten m&amp;#252;ssen daf&amp;#252;r aufkommen. Alles, was nicht von der Gesamtheit geleistet wird, das mu&amp;#223; folglich von den Einzelnen und den Teilgesamtheiten geleistet werden. Da die von der Gesamtheit erbrachten Leistungen keine Rolle mehr spielen, m&amp;#252;ssen diese Leistungen von den Einzelnen und den Teilgesamtheiten erbracht werden.&lt;br /&gt;
Was passiert nun, wenn die Leistungen der Einzelnen und Teilgesamtheiten durch Steuern und sonstige Abgaben nicht ausreichen, um den Leistungsbedarf der Gesamtheit zu decken? Die Gesamtheit mu&amp;#223; sich bei Einzelnen und Teilgesamtheiten die erforderlichen Leistungen &amp;#8222;leihen&amp;#8220;.&lt;br /&gt;
Zwar sind diese Einzelnen und Teilgesamtheiten auch Teil der Gesamtheit. Es ist jedoch kein Grund ersichtlich, weshalb die Gesamtheit anders behandelt werden sollte, wie die Einzelnen und die Teilgesamtheiten sich auch untereinander behandeln. Aus den im Artikel dargelegten Gr&amp;#252;nden m&amp;#252;ssen die Einzelnen und die Teilgesamtheiten untereinander Zinsen nehmen. Es ist daher weder wirtschaftlich noch rechtlich ein Grund ersichtlich, weshalb dies auch im Verh&amp;#228;ltnis zwischen der Gesamtheit einerseits und den Einzelnen und den Teilgesamtheiten andererseits anders sein sollte. Die Naturgesetze m&amp;#252;ssen im Gegenteil auch in diesem Verh&amp;#228;ltnis gelten. &lt;br /&gt;
Deshalb mu&amp;#223; der Staat als Verk&amp;#246;rperung der Gesamtheit genauso Zinsen zahlen wie die B&amp;#252;rger und die Unternehmen untereinander auch. Dies folgt aus der unmittelbaren Anwendung der Naturgesetze.</description>
			<content:encoded><![CDATA[hallo,<br />
ich meinte nicht das "staatsvolk", sondern das volk ohne den regierungsaparat.<br />
........ die bedienung der kredite ist aktuel ja auch gegeben.<br />
andererseits stellt sich schon die frage, warum der staat &#252;berhaupt zinsen zahlen soll f&#252;r seine kredite. dies macht eben nur sinn, wenn in aktuellen system, ein anderer profitiert, wie die banken. das ist pure umverteilung zu gunsten privater machtzirkeln, das an sich, sollte sich ein staat/volk nicht bieten lassen. <br />
in meinen model gehe ich davon auss, dass sich ein staat mit max 5% seines haushalts kurzfristig verschulden darf. gro&#223;investitionen m&#252;ssen durch b&#252;rgerbeteiligungen erfolgen. es darf auch keine macht von konzernen geben, sonst bleiben wir im aktuellen system<br />
<br />
<strong>Antwort MB:</strong><br />
Die Finanzierung des Staates ist in der Tat eine sehr grunds&#228;tzliche Frage. <br />
Es besteht ein grunds&#228;tzlicher Interessenskonflikt zwischen den Interessen der Gesamtheit einerseits und den Interessen der Einzelnen. Der Einzelne verfolgt die Interessen, die ihm n&#252;tzen. Die Gesamtheit (der Staat, das Volk) verfolgt die Interessen, die ihr n&#252;tzen. Teilgesamtheiten (Unternehmen, Konzerne) verfolgen die Interessen, die ihnen n&#252;tzen. <br />
Es stellt sich also die Frage, wie man diese Interessen so sinnvoll unter einen Hut bekommt, da&#223; allen Interessen so weit wie m&#246;glich gedient ist und dabei m&#246;glichst wenig Interessen beeintr&#228;chtigt werden. Dabei gehe ich davon aus, da&#223; alle Interessen grunds&#228;tzlich gleichwertig sind. <br />
Es gibt Interessen, die der Einzelne am sinnvollsten selbst entscheiden sollte. Es gibt aber auch solche Interessen, die eher von Teilgesamtheiten sinnvoll bew&#228;ltigt werden sollten (arbeitsteilige Produktion) und solche, die eher von der Gesamtheit bew&#228;ltigt werden kann (&#228;u&#223;ere Sicherheit).<br />
Je nach pers&#246;nlicher Pr&#228;ferenz wird der eine die unterschiedlichen Interessen eher der einen oder der anderen Interessensgruppen zuordnen als der andere. Bei der Finanzierung der unterschiedlichen Interessensgruppen stellt sich jedoch immer dieselbe Frage: Wer soll daf&#252;r aufkommen? Wer soll das bezahlen? Wer hat also letztendlich wirtschaftlich die entsprechende Leistung zu erbringen? <br />
In der Neuzeit hat man sich bei dieser Frage an der Natur orientiert. An dem Gesetz von actio und reactio. Dem Gesetz von Leistung und Gegenleistung. Wer den Nutzen hat und das Risiko tr&#228;gt, der soll auch die Leistung erbringen. Wer Wein trinken will, der mu&#223; daf&#252;r eine Leistung erbringen und das damit verbundene Risiko (Alkoholsucht) tragen. Die Leistung kann darin bestehen, da&#223; man den Wein entweder selbst herstellt. Oder von einem Winzer als Gegenleistung f&#252;r eine andere Leistung bezieht.<br />
Bei der Gesamtheit ist das nicht anders als bei dem Einzelnen oder den Teilgesamtheiten. Entweder mu&#223; die Gesamtheit etwas herstellen. Oder die Einzelnen bzw. die Teilgesamtheiten m&#252;ssen daf&#252;r aufkommen. Alles, was nicht von der Gesamtheit geleistet wird, das mu&#223; folglich von den Einzelnen und den Teilgesamtheiten geleistet werden. Da die von der Gesamtheit erbrachten Leistungen keine Rolle mehr spielen, m&#252;ssen diese Leistungen von den Einzelnen und den Teilgesamtheiten erbracht werden.<br />
Was passiert nun, wenn die Leistungen der Einzelnen und Teilgesamtheiten durch Steuern und sonstige Abgaben nicht ausreichen, um den Leistungsbedarf der Gesamtheit zu decken? Die Gesamtheit mu&#223; sich bei Einzelnen und Teilgesamtheiten die erforderlichen Leistungen &#8222;leihen&#8220;.<br />
Zwar sind diese Einzelnen und Teilgesamtheiten auch Teil der Gesamtheit. Es ist jedoch kein Grund ersichtlich, weshalb die Gesamtheit anders behandelt werden sollte, wie die Einzelnen und die Teilgesamtheiten sich auch untereinander behandeln. Aus den im Artikel dargelegten Gr&#252;nden m&#252;ssen die Einzelnen und die Teilgesamtheiten untereinander Zinsen nehmen. Es ist daher weder wirtschaftlich noch rechtlich ein Grund ersichtlich, weshalb dies auch im Verh&#228;ltnis zwischen der Gesamtheit einerseits und den Einzelnen und den Teilgesamtheiten andererseits anders sein sollte. Die Naturgesetze m&#252;ssen im Gegenteil auch in diesem Verh&#228;ltnis gelten. <br />
Deshalb mu&#223; der Staat als Verk&#246;rperung der Gesamtheit genauso Zinsen zahlen wie die B&#252;rger und die Unternehmen untereinander auch. Dies folgt aus der unmittelbaren Anwendung der Naturgesetze.]]></content:encoded>
			<link>http://www.goldseitenblog.com/markus_bechtel/index.php/2013/12/21/wenn-das-geldsystem-zum-fluch-wird#c22771</link>
		</item>
				<item>
			<title>Als Antwort auf: Wenn das Geldsystem zum Fluch wird</title>
			<pubDate>Mon, 23 Dec 2013 19:56:37 +0000</pubDate>
			<dc:creator>foxxi [Besucher]</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">c22727@http://www.goldseitenblog.com/</guid>
			<description>bei ihrer abhandlung fehlt meiner meinung nach ein sehr wesentlicher teil: die gesch&amp;#228;ftsbanken und notenbanken drucken geld aus dem nichts. und daf&amp;#252;r kassieren sie zinsen. das ist glatter betrug. der zins steht (au&amp;#223;er verwaltungskosten) ihnen gar nicht zu. da es ohne zins  nicht geht, m&amp;#252;sste jeder kreditnehmer den zins an den staat zahlen. je mehr kredite get&amp;#228;tigt werden, desto weniger m&amp;#252;ssen dann die b&amp;#252;rger an steuern bezahlen. na, so ein system m&amp;#252;sste sich doch im kleinen auch umsetzen lassen, oder?&lt;br /&gt;
 die banken und notenbanken m&amp;#252;ssten also dem ganzen volke geh&amp;#246;ren,- nicht einzelne und nicht staaten, sondern ausschlie&amp;#223;lich dem ganzen volke.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Antwort MB:&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Das Problem der Zentralbanken habe ich bereits in fr&amp;#252;heren Beitr&amp;#228;gen in diesem Blog behandelt. Hier sollte es ausschlie&amp;#223;lich um das Thema Zins und Zinseszins gehen. &lt;br /&gt;
Sie schreiben: &quot;Je mehr Kredite get&amp;#228;tigt werden, desto weniger m&amp;#252;ssen dann die B&amp;#252;rger an Steuern bezahlen.&quot; Das ist sehr kurzfristig gedacht. Diese Kredite m&amp;#252;ssen in der Zukunft bedient werden. Was die B&amp;#252;rger heute an Steuern &quot;sparen&quot;, das m&amp;#252;ssen morgen um so teurer bezahlen. &lt;br /&gt;
Sie schreiben: &quot;Die Banken und Notenbanken m&amp;#252;ssten also dem ganzen Volke geh&amp;#246;ren&quot;. Dabei stellen sich mir 2 Fragen: 1. Meinen Sie mit &quot;Volk&quot; den Staat oder den einzelnen privaten B&amp;#252;rger? 2. Weshalb &quot;mu&amp;#223;&quot; das so sein? &lt;br /&gt;
Zu 2.:Warum &quot;mu&amp;#223;&quot; ich dieses Staats-Geld verwenden? Warum kann ich nicht z.B. das Geld einer landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft verwenden? Das bringt vielleicht 1 oder 2 Prozent weniger Zinsen. Daf&amp;#252;r habe ich auch ein 1 bis 2 Prozent geringeres Insolvenzrisiko. Als Mitglied dieser Kreditgenossenschaft k&amp;#246;nnte ich auch die Kreditvergabe mitbestimmen. Ich k&amp;#246;nnte also mitbestimmen, ob ein &amp;#246;kologischer Landbauer oder ein industrieller Agrarbetrieb den Kredit bekomt. Bei einer Staatsbank kann ich das sicherlich nicht. Oder haben Sie schon einmal von einer Staatsbank geh&amp;#246;rt, die Bundesbank ihre Zinsen am Kapitalmarkt (B&amp;#246;rse) ermittelt? Das w&amp;#228;re mir neu. Selbst bei der deutschen Bundesbank war das nicht der Fall. Hinter den Kulissen versuchten die Gro&amp;#223;banken und -konzerne auf die Zinspolitik der Bundesbank Einflu&amp;#223; zu nehmen.&lt;br /&gt;
Zu 1: Aus meiner Sicht ist &amp;#252;berhaupt kein Grund ersichtlich, weshalb es nur &quot;Volks&quot;(Staats)banken geben sollte. Wenn Sie mit &quot;Volk&quot; den einzelnen B&amp;#252;rger meinen, dann kann ich Ihnen nur zustimmen. Entscheidend ist, da&amp;#223; Risiko und Nutzen zusammen geh&amp;#246;ren. Auf beiden Seiten. Also sowohl auf Seiten der Gl&amp;#228;ubiger und der Schuldner. Genau das ist aber das Problem bei den heutigen Aktion&amp;#228;rs-Gro&amp;#223;banken. Diese sind nur ihren Aktion&amp;#228;ren verantwortlich, nicht jedoch den einfachen Einlegern (Sparern, Rentnern). Hier liegt der Hase im Pfeffer!</description>
			<content:encoded><![CDATA[bei ihrer abhandlung fehlt meiner meinung nach ein sehr wesentlicher teil: die gesch&#228;ftsbanken und notenbanken drucken geld aus dem nichts. und daf&#252;r kassieren sie zinsen. das ist glatter betrug. der zins steht (au&#223;er verwaltungskosten) ihnen gar nicht zu. da es ohne zins  nicht geht, m&#252;sste jeder kreditnehmer den zins an den staat zahlen. je mehr kredite get&#228;tigt werden, desto weniger m&#252;ssen dann die b&#252;rger an steuern bezahlen. na, so ein system m&#252;sste sich doch im kleinen auch umsetzen lassen, oder?<br />
 die banken und notenbanken m&#252;ssten also dem ganzen volke geh&#246;ren,- nicht einzelne und nicht staaten, sondern ausschlie&#223;lich dem ganzen volke.<br />
<br />
<strong>Antwort MB:</strong><br />
Das Problem der Zentralbanken habe ich bereits in fr&#252;heren Beitr&#228;gen in diesem Blog behandelt. Hier sollte es ausschlie&#223;lich um das Thema Zins und Zinseszins gehen. <br />
Sie schreiben: "Je mehr Kredite get&#228;tigt werden, desto weniger m&#252;ssen dann die B&#252;rger an Steuern bezahlen." Das ist sehr kurzfristig gedacht. Diese Kredite m&#252;ssen in der Zukunft bedient werden. Was die B&#252;rger heute an Steuern "sparen", das m&#252;ssen morgen um so teurer bezahlen. <br />
Sie schreiben: "Die Banken und Notenbanken m&#252;ssten also dem ganzen Volke geh&#246;ren". Dabei stellen sich mir 2 Fragen: 1. Meinen Sie mit "Volk" den Staat oder den einzelnen privaten B&#252;rger? 2. Weshalb "mu&#223;" das so sein? <br />
Zu 2.:Warum "mu&#223;" ich dieses Staats-Geld verwenden? Warum kann ich nicht z.B. das Geld einer landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft verwenden? Das bringt vielleicht 1 oder 2 Prozent weniger Zinsen. Daf&#252;r habe ich auch ein 1 bis 2 Prozent geringeres Insolvenzrisiko. Als Mitglied dieser Kreditgenossenschaft k&#246;nnte ich auch die Kreditvergabe mitbestimmen. Ich k&#246;nnte also mitbestimmen, ob ein &#246;kologischer Landbauer oder ein industrieller Agrarbetrieb den Kredit bekomt. Bei einer Staatsbank kann ich das sicherlich nicht. Oder haben Sie schon einmal von einer Staatsbank geh&#246;rt, die Bundesbank ihre Zinsen am Kapitalmarkt (B&#246;rse) ermittelt? Das w&#228;re mir neu. Selbst bei der deutschen Bundesbank war das nicht der Fall. Hinter den Kulissen versuchten die Gro&#223;banken und -konzerne auf die Zinspolitik der Bundesbank Einflu&#223; zu nehmen.<br />
Zu 1: Aus meiner Sicht ist &#252;berhaupt kein Grund ersichtlich, weshalb es nur "Volks"(Staats)banken geben sollte. Wenn Sie mit "Volk" den einzelnen B&#252;rger meinen, dann kann ich Ihnen nur zustimmen. Entscheidend ist, da&#223; Risiko und Nutzen zusammen geh&#246;ren. Auf beiden Seiten. Also sowohl auf Seiten der Gl&#228;ubiger und der Schuldner. Genau das ist aber das Problem bei den heutigen Aktion&#228;rs-Gro&#223;banken. Diese sind nur ihren Aktion&#228;ren verantwortlich, nicht jedoch den einfachen Einlegern (Sparern, Rentnern). Hier liegt der Hase im Pfeffer!]]></content:encoded>
			<link>http://www.goldseitenblog.com/markus_bechtel/index.php/2013/12/21/wenn-das-geldsystem-zum-fluch-wird#c22727</link>
		</item>
				<item>
			<title>Als Antwort auf: Wenn das Geldsystem zum Fluch wird</title>
			<pubDate>Mon, 23 Dec 2013 11:39:10 +0000</pubDate>
			<dc:creator>drasgeo [Besucher]</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">c22715@http://www.goldseitenblog.com/</guid>
			<description>Sehr geehrter Herr Bechtel,&lt;br /&gt;
leider habe ich Ihre Erkl&amp;#228;rung zum Zinseszins nicht verstanden. Ich glaubte bislang - und ich denke so glauben viele - dass Zinseszins der Zinsertrag auf ein erhaltenen Zins ist. (Bsp.: ich habe 100 &amp;#8364; bei der Sparkasse geparkt, bekomme 2 % Zinsen/anno, erhalte also nach 1 Jahr 2 &amp;#8364;, die auf mein Konto gebucht werden, dort wiederum 1 Jahr verbleiben und erhalte dann im folgenden Jahr 2% Zinsen auf 102 &amp;#8364;, d.h. ab dem 2 Jahr Sparkonto erhalte ich Zinseszins.) Leider kann ich meine bisherige Vorstellung vom Zinseszins in Ihren Ausf&amp;#252;hrungen nicht wiederfinden, wiedererkennen (viele Andere wom&amp;#246;glich auch nicht) - deshalb bitte ich Sie herzlich um Aufkl&amp;#228;rung ! Wo liege ich falsch ?&lt;br /&gt;
M.f.G.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Antwort MB:&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Gerne! Ich will es Ihnen am Beispiel eines Vermieters und Ihrer Bank erkl&amp;#228;ren. Dann wird es vielleicht deutlicher. &lt;br /&gt;
Als Vermieter bekommen Sie jeden Monat Ihre Miete. Fr&amp;#252;her nannte der Gesetzgeber die Miete noch ausdr&amp;#252;cklich Mietzins. &lt;br /&gt;
Was passiert nun, wenn Sie die Miete nicht zahlt? Es passiert genau dasselbe, was bei der Bank passiert. Sie haben kein Geld. Der Mieter/die Bank hat das Geld. Geld, welches Ihnen eigentlich zust&amp;#252;nde. &lt;br /&gt;
Wenn der Mieter/die Bank trotz F&amp;#228;lligkeit und Mahnung nicht zahlt, dann entsteht dadurch zwischen Ihnen als Gl&amp;#228;ubiger und Ihrem Schuldner ein (neues) Schuldverh&amp;#228;ltnis. Der Mieter schuldet Ihnen vielleicht die Monatsmiete in H&amp;#246;he von 1000,- Euro. Oder die Bank schuldet Ihnen in Ihre Beispiel die 2 Euro Zinsen p.a.. Diese Schuld ist also ein neuer zus&amp;#228;tzlicher Kredit. Dieser Kredit kommt also zu dem urspr&amp;#252;nglichen Kredit hinzu. Der Mieter schuldet also nicht nur die R&amp;#252;ckgabe der Wohnung, sondern zus&amp;#228;tzlich noch die ausstehenden 1000,- Miete. Die Bank schuldet Ihnen also nicht nur die R&amp;#252;ckzahlung der 100 Euro Darlehen, sondern zus&amp;#228;tzlich noch die 2 Euro Zinsen. &lt;br /&gt;
Jetzt kommt der alles entscheidende Schritt. Es gibt jetzt 2 M&amp;#246;glichkeiten. &lt;br /&gt;
1. Der Mieter/die Bank zahlen den (Miet-)Zins an Sie aus. Dann haben Sie die tats&amp;#228;chliche Verf&amp;#252;gungsmacht &amp;#252;ber 1000 Euro Miete bzw. 2 Euro Zinsen. &lt;br /&gt;
2. Der Mieter/die Bank zahlen den (Miet-)Zins (noch) nicht an Sie aus. Dann haben Sie nur einen Anspruch auf Zahlung von 1000 Euro miete bzw. 2 Euro Zinsen. Niemand wei&amp;#223;, ob Sie diesen Anspruch jemals werden realisieren k&amp;#246;nnen. &lt;br /&gt;
Im n&amp;#228;chsten Monat bzw. Jahr kann sich dasselbe Spiel wiederholen. &lt;br /&gt;
1. Wenn der Mieter/die Bank zahlt, dann haben Sie weitere 1000 Euro Miete bzw. weitere 2 Euro Zinsen. Wenn der Schuldner also zahlt, dann entstehen &quot;nur&quot; Zinsen, aber keine Zinseszinsen. &lt;br /&gt;
2. Wenn der Mieter/die Bank wieder nicht zahlt, dann haben Sie erneut keine 1000 Euro Miete bzw. keine 2 Euro Zinsen. Sie haben lediglich einen Anspruch &amp;#252;ber 2 mal 1000 Euro Miete, also &amp;#252;ber 2000 Euro Miete. Bzw. 2 mal 2 Euro Zinsen, also &amp;#252;ber 4 Euro Zinsen. Dar&amp;#252;ber hinaus ist der weitere Kredit aus den 1000 Euro des Vormonats bzw. aus den 2 Euro des Vorjahres zu verzinsen. Es ist also ein weitergehender Zinseszins-Anspruch entstanden. Bei unterstellten 2 % p.a. sind das 1,66 Euro bzw. 4 Cent.&lt;br /&gt;
Bildlich gesprochen hat der Schuldner (der Mieter/die Bank) wie beim Kaufmann um die Ecke permanent anschreiben lassen. Der Schuldner hat also von Ihnen als Gl&amp;#228;ubiger Leistungen erhalten, ohne daf&amp;#252;r die vertraglich vereinbarte Gegen-Leistung erbracht zu haben. Wenn Ihr Schuldner jetzt auch noch &quot;den Offenbacher&quot; macht, dann haben Sie als Gl&amp;#228;ubiger ein Problem: Wenn die Bank pleite ist, dann sind Ihr Darlehen, Ihre 4 Euro Zinsen und Ihre 4 Cent Zinseszinsen pfutsch. Wenn Ihr Mieter pleite ist, dann k&amp;#246;nnen Sie ihn wenigstens noch rauswerfen und bekommen Ihre Wohnung zur&amp;#252;ck.&lt;br /&gt;
Der Unterschied zwischen Zins und Zinseszins besteht also darin, da&amp;#223; der Schuldner die jeweiligen Raten zahlt (Zins) oder nicht zahlt (Zins und Zinseszins).&lt;br /&gt;
Ich hoffe, da&amp;#223; es jetzt deutlicher geworden ist. &lt;br /&gt;
(Trotzdem) Frohe Weihnachten! &lt;br /&gt;
MfG MB</description>
			<content:encoded><![CDATA[Sehr geehrter Herr Bechtel,<br />
leider habe ich Ihre Erkl&#228;rung zum Zinseszins nicht verstanden. Ich glaubte bislang - und ich denke so glauben viele - dass Zinseszins der Zinsertrag auf ein erhaltenen Zins ist. (Bsp.: ich habe 100 &#8364; bei der Sparkasse geparkt, bekomme 2 % Zinsen/anno, erhalte also nach 1 Jahr 2 &#8364;, die auf mein Konto gebucht werden, dort wiederum 1 Jahr verbleiben und erhalte dann im folgenden Jahr 2% Zinsen auf 102 &#8364;, d.h. ab dem 2 Jahr Sparkonto erhalte ich Zinseszins.) Leider kann ich meine bisherige Vorstellung vom Zinseszins in Ihren Ausf&#252;hrungen nicht wiederfinden, wiedererkennen (viele Andere wom&#246;glich auch nicht) - deshalb bitte ich Sie herzlich um Aufkl&#228;rung ! Wo liege ich falsch ?<br />
M.f.G.<br />
<br />
<strong>Antwort MB:</strong><br />
Gerne! Ich will es Ihnen am Beispiel eines Vermieters und Ihrer Bank erkl&#228;ren. Dann wird es vielleicht deutlicher. <br />
Als Vermieter bekommen Sie jeden Monat Ihre Miete. Fr&#252;her nannte der Gesetzgeber die Miete noch ausdr&#252;cklich Mietzins. <br />
Was passiert nun, wenn Sie die Miete nicht zahlt? Es passiert genau dasselbe, was bei der Bank passiert. Sie haben kein Geld. Der Mieter/die Bank hat das Geld. Geld, welches Ihnen eigentlich zust&#252;nde. <br />
Wenn der Mieter/die Bank trotz F&#228;lligkeit und Mahnung nicht zahlt, dann entsteht dadurch zwischen Ihnen als Gl&#228;ubiger und Ihrem Schuldner ein (neues) Schuldverh&#228;ltnis. Der Mieter schuldet Ihnen vielleicht die Monatsmiete in H&#246;he von 1000,- Euro. Oder die Bank schuldet Ihnen in Ihre Beispiel die 2 Euro Zinsen p.a.. Diese Schuld ist also ein neuer zus&#228;tzlicher Kredit. Dieser Kredit kommt also zu dem urspr&#252;nglichen Kredit hinzu. Der Mieter schuldet also nicht nur die R&#252;ckgabe der Wohnung, sondern zus&#228;tzlich noch die ausstehenden 1000,- Miete. Die Bank schuldet Ihnen also nicht nur die R&#252;ckzahlung der 100 Euro Darlehen, sondern zus&#228;tzlich noch die 2 Euro Zinsen. <br />
Jetzt kommt der alles entscheidende Schritt. Es gibt jetzt 2 M&#246;glichkeiten. <br />
1. Der Mieter/die Bank zahlen den (Miet-)Zins an Sie aus. Dann haben Sie die tats&#228;chliche Verf&#252;gungsmacht &#252;ber 1000 Euro Miete bzw. 2 Euro Zinsen. <br />
2. Der Mieter/die Bank zahlen den (Miet-)Zins (noch) nicht an Sie aus. Dann haben Sie nur einen Anspruch auf Zahlung von 1000 Euro miete bzw. 2 Euro Zinsen. Niemand wei&#223;, ob Sie diesen Anspruch jemals werden realisieren k&#246;nnen. <br />
Im n&#228;chsten Monat bzw. Jahr kann sich dasselbe Spiel wiederholen. <br />
1. Wenn der Mieter/die Bank zahlt, dann haben Sie weitere 1000 Euro Miete bzw. weitere 2 Euro Zinsen. Wenn der Schuldner also zahlt, dann entstehen "nur" Zinsen, aber keine Zinseszinsen. <br />
2. Wenn der Mieter/die Bank wieder nicht zahlt, dann haben Sie erneut keine 1000 Euro Miete bzw. keine 2 Euro Zinsen. Sie haben lediglich einen Anspruch &#252;ber 2 mal 1000 Euro Miete, also &#252;ber 2000 Euro Miete. Bzw. 2 mal 2 Euro Zinsen, also &#252;ber 4 Euro Zinsen. Dar&#252;ber hinaus ist der weitere Kredit aus den 1000 Euro des Vormonats bzw. aus den 2 Euro des Vorjahres zu verzinsen. Es ist also ein weitergehender Zinseszins-Anspruch entstanden. Bei unterstellten 2 % p.a. sind das 1,66 Euro bzw. 4 Cent.<br />
Bildlich gesprochen hat der Schuldner (der Mieter/die Bank) wie beim Kaufmann um die Ecke permanent anschreiben lassen. Der Schuldner hat also von Ihnen als Gl&#228;ubiger Leistungen erhalten, ohne daf&#252;r die vertraglich vereinbarte Gegen-Leistung erbracht zu haben. Wenn Ihr Schuldner jetzt auch noch "den Offenbacher" macht, dann haben Sie als Gl&#228;ubiger ein Problem: Wenn die Bank pleite ist, dann sind Ihr Darlehen, Ihre 4 Euro Zinsen und Ihre 4 Cent Zinseszinsen pfutsch. Wenn Ihr Mieter pleite ist, dann k&#246;nnen Sie ihn wenigstens noch rauswerfen und bekommen Ihre Wohnung zur&#252;ck.<br />
Der Unterschied zwischen Zins und Zinseszins besteht also darin, da&#223; der Schuldner die jeweiligen Raten zahlt (Zins) oder nicht zahlt (Zins und Zinseszins).<br />
Ich hoffe, da&#223; es jetzt deutlicher geworden ist. <br />
(Trotzdem) Frohe Weihnachten! <br />
MfG MB]]></content:encoded>
			<link>http://www.goldseitenblog.com/markus_bechtel/index.php/2013/12/21/wenn-das-geldsystem-zum-fluch-wird#c22715</link>
		</item>
				<item>
			<title>Als Antwort auf: Wenn das Geldsystem zum Fluch wird</title>
			<pubDate>Mon, 23 Dec 2013 11:26:25 +0000</pubDate>
			<dc:creator>Roland Katzer [Besucher]</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">c22713@http://www.goldseitenblog.com/</guid>
			<description>Hallo Herr Bechtel,&lt;br /&gt;
die Thematik wurde gut erkl&amp;#228;rt. &lt;br /&gt;
Die von den Gesch.banken &amp;#252;ber ZB gesch&amp;#246;pften Gelder sind Banknoten u. Sichteinl. der GB bei den ZB. Die Kredite bei den GB sind i. d. Regel vollwertig oder zum gr&amp;#246;&amp;#223;ten Teil eben durch Eigentum des Darl.nehmers abgesichert. L&amp;#228;&amp;#223;t sich daraus schlu&amp;#223;folgern, dass durch GB gesch&amp;#246;pftes Geld werthaltiger ist?&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;[Antwort MB:&lt;/strong&gt; Im Falle einer Genossenschaftsbank ganz bestimmt. Wenn der Euro crash, dann kann denen das weitgehend egal sein. Die ersetzen dann einfach den Euro gegen die neue W&amp;#228;hrung. Die Verluste aus geplatzten Euro-basierten Finanzprodukten werden sich, so &amp;#252;berhaupt nennenswert vorhanden, in Grenzen halten.&lt;strong&gt;]&lt;/strong&gt; &lt;br /&gt;
Sind Banknoten den Bankeinlagen vorzuziehn, weil die EZB quasi der letzte Kreditnehmer ist?&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;[Antwort MB:&lt;/strong&gt; Ich bin mir inzwischen nicht mehr sicher, ob die EZB wirklich der &quot;letzte Kreditnehmer&quot; sein wird. Wahrscheinlich ist es inzwischen egal, welches Klopapier sie in den H&amp;#228;nden halten. Sie sollten allerdings welches in den H&amp;#228;nden halten! F&amp;#252;r den t&amp;#228;glichen Lebensbedarf (Miete, Krankenkasse, Lebensmittel) von mindestens 3 Monaten!&lt;strong&gt;]&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Sollten Zentralbanken ausschlie&amp;#223;lich als Clearingstellen dienen?&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;[Antwort MB:&lt;/strong&gt; Allenfalls. Die Zinsen m&amp;#252;&amp;#223;ten in jedem Falle von den M&amp;#228;rkten bestimmt werden, nicht von den Zentralbanken selbst.&lt;strong&gt;]&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Die Geldsch&amp;#246;fung der Gesch.banken kann u. U. auch zu Fehlallokationen f&amp;#252;hren. Welche Steuerungsalternativen g&amp;#228;be es hierzu?&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;[Antwort MB:&lt;/strong&gt; Keine! Die Fehlallokationen der Zentalbanken sind strukturell immer h&amp;#246;her. Das ist ja einer der zentralen Denkfehler der Geldsozialisten, insbesondere der sog. &quot;Freigeldler&quot;.&lt;strong&gt;]&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Ihnen und uns allen sinnerf&amp;#252;llte Weihnachten&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;[Antwort MB:&lt;/strong&gt; Danke! Ebenso!&lt;strong&gt;]&lt;/strong&gt;</description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo Herr Bechtel,<br />
die Thematik wurde gut erkl&#228;rt. <br />
Die von den Gesch.banken &#252;ber ZB gesch&#246;pften Gelder sind Banknoten u. Sichteinl. der GB bei den ZB. Die Kredite bei den GB sind i. d. Regel vollwertig oder zum gr&#246;&#223;ten Teil eben durch Eigentum des Darl.nehmers abgesichert. L&#228;&#223;t sich daraus schlu&#223;folgern, dass durch GB gesch&#246;pftes Geld werthaltiger ist?<br />
<strong>[Antwort MB:</strong> Im Falle einer Genossenschaftsbank ganz bestimmt. Wenn der Euro crash, dann kann denen das weitgehend egal sein. Die ersetzen dann einfach den Euro gegen die neue W&#228;hrung. Die Verluste aus geplatzten Euro-basierten Finanzprodukten werden sich, so &#252;berhaupt nennenswert vorhanden, in Grenzen halten.<strong>]</strong> <br />
Sind Banknoten den Bankeinlagen vorzuziehn, weil die EZB quasi der letzte Kreditnehmer ist?<br />
<strong>[Antwort MB:</strong> Ich bin mir inzwischen nicht mehr sicher, ob die EZB wirklich der "letzte Kreditnehmer" sein wird. Wahrscheinlich ist es inzwischen egal, welches Klopapier sie in den H&#228;nden halten. Sie sollten allerdings welches in den H&#228;nden halten! F&#252;r den t&#228;glichen Lebensbedarf (Miete, Krankenkasse, Lebensmittel) von mindestens 3 Monaten!<strong>]</strong><br />
Sollten Zentralbanken ausschlie&#223;lich als Clearingstellen dienen?<br />
<strong>[Antwort MB:</strong> Allenfalls. Die Zinsen m&#252;&#223;ten in jedem Falle von den M&#228;rkten bestimmt werden, nicht von den Zentralbanken selbst.<strong>]</strong><br />
Die Geldsch&#246;fung der Gesch.banken kann u. U. auch zu Fehlallokationen f&#252;hren. Welche Steuerungsalternativen g&#228;be es hierzu?<br />
<strong>[Antwort MB:</strong> Keine! Die Fehlallokationen der Zentalbanken sind strukturell immer h&#246;her. Das ist ja einer der zentralen Denkfehler der Geldsozialisten, insbesondere der sog. "Freigeldler".<strong>]</strong><br />
Ihnen und uns allen sinnerf&#252;llte Weihnachten<br />
<strong>[Antwort MB:</strong> Danke! Ebenso!<strong>]</strong>]]></content:encoded>
			<link>http://www.goldseitenblog.com/markus_bechtel/index.php/2013/12/21/wenn-das-geldsystem-zum-fluch-wird#c22713</link>
		</item>
			</channel>
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