<?xml version="1.0" encoding="iso-8859-1"?><!-- generator="b2evolution/2.4.6" -->
<rss version="2.0" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:admin="http://webns.net/mvcb/" xmlns:rdf="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/">
	<channel>
		<title>Markus Bechtel - Letzte Kommentare zu Aufgeschoben hei&#223;t nicht aufgehoben!</title>
		<link>http://www.goldseitenblog.com/markus_bechtel/index.php?disp=comments</link>
		<description></description>
		<language>de-DE</language>
		<docs>http://backend.userland.com/rss</docs>
		<admin:generatorAgent rdf:resource="http://b2evolution.net/?v=2.4.6"/>
		<ttl>60</ttl>
				<item>
			<title>Als Antwort auf: Aufgeschoben hei&#223;t nicht aufgehoben!</title>
			<pubDate>Tue, 11 Feb 2014 21:44:50 +0000</pubDate>
			<dc:creator>Boos [Besucher]</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">c23858@http://www.goldseitenblog.com/</guid>
			<description>Hierzu: &quot;Vermutlich wird das Verfahren vor dem EuGH bzw. BVerfG bis dahin von den Kapitalm&amp;#228;rkten l&amp;#228;ngst entschieden worden sein.&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kann sein, muss aber nicht. Gerade weil es OMT &amp;amp; ESM &amp;amp; Co gibt, kann der EUR durchaus noch bis 2016/17 gerettet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und dann stellen wir uns mal die nette Situation vor, dass der EuGH (nat&amp;#252;rlich, 100%ig sicher) vielleicht 2015 ein OMT-positives Verdikt nach Karlsruhe zur&amp;#252;ckschickt; Vo&amp;#223;kuhle dann weitere 2 Jahre dr&amp;#252;ber br&amp;#252;tet - und dann -2017- sagt &quot;Nein, den EuGH &amp;#252;berstimmen wir jetzt - das OMT war immer seit 2013 in D verfassungswidrig!&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lachhaft! Wird NIE passieren. Die BILD w&amp;#252;rde titeln &quot;Kriegserkl&amp;#228;rung von Karlsruhe!&quot;. Und die PIGS-Zeitungen w&amp;#252;rden den Krieg gegen D-EU-tschland tats&amp;#228;chlich erkl&amp;#228;ren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nein -  das ist alles abstrus. Der OMT ist juristisch durch. Das Verfassungsgericht hat sich erfolgreich und ohne Not gedr&amp;#252;ckt vor einer Entscheidung, die zwingend in Karlsruhe und nicht in Luxemburg fallen musste (Das BVerfG hatte sich seit &amp;#252;ber 20 Jahren immer das alleinige Pr&amp;#252;fungsrecht auch in EUropafragen vorbehalten)! Nat&amp;#252;rlich war hier mit Art 136 AEUV Europarecht tangiert. Aber eben auch ganz klar nationales Recht. Und genau dar&amp;#252;ber muss Karlsruhe entscheiden (was ja nun rein formal 2015/17 dann auch noch passieren wird) - aber eben OHNE einen &quot;Rat&quot; aus Luxemburg einzuholen, der der alten Mafia-Drohung entsprechen wird: &quot;An offer we cannot refuse&quot;. Lucke redet sich das (gar nicht gefallene) Urteil von Freitag aus rein politischen Gr&amp;#252;nden sch&amp;#246;n; und Schachtschneider aus psychologischen, weil das sonst seine etwa 7. Niederlage in KA seit 1998 w&amp;#228;re. Rechtlich ist das Thema nach der Karlsruher Urteilsverweigerung heute schon durch - der Rest ist Show f&amp;#252;r die &amp;#214;ffentlichkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Antwort MB:&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
W&amp;#252;rde Vo&amp;#223;kuhle auch noch einen &quot;positives&quot; Votum des EuGH zum OMT-Programm abnicken, dann k&amp;#246;nnten sie den Euro vielleicht noch bis 2016 oder gar bis 2017 retten. Damit w&amp;#252;rden sie den Euro aber zu Tode retten. Die M&amp;#228;rkte k&amp;#246;nnen eine solche  Insolvenzverschleppung nicht dauerhaft akzeptieren. Irgendwann werden die M&amp;#228;rkte sagen: Nicht mit uns!</description>
			<content:encoded><![CDATA[Hierzu: "Vermutlich wird das Verfahren vor dem EuGH bzw. BVerfG bis dahin von den Kapitalm&#228;rkten l&#228;ngst entschieden worden sein."<br />
<br />
Kann sein, muss aber nicht. Gerade weil es OMT &amp; ESM &amp; Co gibt, kann der EUR durchaus noch bis 2016/17 gerettet werden.<br />
<br />
Und dann stellen wir uns mal die nette Situation vor, dass der EuGH (nat&#252;rlich, 100%ig sicher) vielleicht 2015 ein OMT-positives Verdikt nach Karlsruhe zur&#252;ckschickt; Vo&#223;kuhle dann weitere 2 Jahre dr&#252;ber br&#252;tet - und dann -2017- sagt "Nein, den EuGH &#252;berstimmen wir jetzt - das OMT war immer seit 2013 in D verfassungswidrig!"<br />
<br />
Lachhaft! Wird NIE passieren. Die BILD w&#252;rde titeln "Kriegserkl&#228;rung von Karlsruhe!". Und die PIGS-Zeitungen w&#252;rden den Krieg gegen D-EU-tschland tats&#228;chlich erkl&#228;ren.<br />
<br />
Nein -  das ist alles abstrus. Der OMT ist juristisch durch. Das Verfassungsgericht hat sich erfolgreich und ohne Not gedr&#252;ckt vor einer Entscheidung, die zwingend in Karlsruhe und nicht in Luxemburg fallen musste (Das BVerfG hatte sich seit &#252;ber 20 Jahren immer das alleinige Pr&#252;fungsrecht auch in EUropafragen vorbehalten)! Nat&#252;rlich war hier mit Art 136 AEUV Europarecht tangiert. Aber eben auch ganz klar nationales Recht. Und genau dar&#252;ber muss Karlsruhe entscheiden (was ja nun rein formal 2015/17 dann auch noch passieren wird) - aber eben OHNE einen "Rat" aus Luxemburg einzuholen, der der alten Mafia-Drohung entsprechen wird: "An offer we cannot refuse". Lucke redet sich das (gar nicht gefallene) Urteil von Freitag aus rein politischen Gr&#252;nden sch&#246;n; und Schachtschneider aus psychologischen, weil das sonst seine etwa 7. Niederlage in KA seit 1998 w&#228;re. Rechtlich ist das Thema nach der Karlsruher Urteilsverweigerung heute schon durch - der Rest ist Show f&#252;r die &#214;ffentlichkeit.<br />
<br />
<strong>Antwort MB:</strong><br />
W&#252;rde Vo&#223;kuhle auch noch einen "positives" Votum des EuGH zum OMT-Programm abnicken, dann k&#246;nnten sie den Euro vielleicht noch bis 2016 oder gar bis 2017 retten. Damit w&#252;rden sie den Euro aber zu Tode retten. Die M&#228;rkte k&#246;nnen eine solche  Insolvenzverschleppung nicht dauerhaft akzeptieren. Irgendwann werden die M&#228;rkte sagen: Nicht mit uns!]]></content:encoded>
			<link>http://www.goldseitenblog.com/markus_bechtel/index.php/2014/02/10/aufgeschoben-heisst-nicht-aufgehoben#c23858</link>
		</item>
				<item>
			<title>Als Antwort auf: Aufgeschoben hei&#223;t nicht aufgehoben!</title>
			<pubDate>Tue, 11 Feb 2014 21:34:23 +0000</pubDate>
			<dc:creator>Arno Sch&#228;fer [Besucher]</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">c23857@http://www.goldseitenblog.com/</guid>
			<description>Naja, -was hilft es an das Urteil eines verbrecherischen Pseudo-Gerichts namens &quot;Europ&amp;#228;ischer Gerichtshof&quot; zu glauben, der schon in seinen bisherigen Beschl&amp;#252;ssen ausgef&amp;#252;hrt hat, dass die Rettung des Euros &amp;#252;ber s&amp;#228;mtlichen EU-Vertr&amp;#228;gen steht?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier gilt doch wohl der alte Spruch Alfred Nobels &amp;#252;ber Juristen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&quot;Die beste Entschuldigung f&amp;#252;r Prostituierte ist, dass Frau Justitia eine der Ihren ist.&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Antwort MB:&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Nicht die Juristen, sondern die Politiker schreiben die Gesetze. Oder lassen sie sich von Lobbyisten schreiben. W&amp;#252;rden Juristen Gesetze schreiben, dann s&amp;#228;hen diese in der Regel anders aus.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Naja, -was hilft es an das Urteil eines verbrecherischen Pseudo-Gerichts namens "Europ&#228;ischer Gerichtshof" zu glauben, der schon in seinen bisherigen Beschl&#252;ssen ausgef&#252;hrt hat, dass die Rettung des Euros &#252;ber s&#228;mtlichen EU-Vertr&#228;gen steht?<br />
<br />
Hier gilt doch wohl der alte Spruch Alfred Nobels &#252;ber Juristen:<br />
<br />
"Die beste Entschuldigung f&#252;r Prostituierte ist, dass Frau Justitia eine der Ihren ist."<br />
<br />
<strong>Antwort MB:</strong><br />
Nicht die Juristen, sondern die Politiker schreiben die Gesetze. Oder lassen sie sich von Lobbyisten schreiben. W&#252;rden Juristen Gesetze schreiben, dann s&#228;hen diese in der Regel anders aus.]]></content:encoded>
			<link>http://www.goldseitenblog.com/markus_bechtel/index.php/2014/02/10/aufgeschoben-heisst-nicht-aufgehoben#c23857</link>
		</item>
				<item>
			<title>Als Antwort auf: Aufgeschoben hei&#223;t nicht aufgehoben!</title>
			<pubDate>Tue, 11 Feb 2014 21:32:03 +0000</pubDate>
			<dc:creator>Position von Gunnar Beck [Besucher]</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">c23856@http://www.goldseitenblog.com/</guid>
			<description>Nun, die Gegenposition vertritt heute der immer gut schreibende Rechtsprofessor Gunnar Beck (Law Univ. London):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.geolitico.de/2014/02/11/vosskuhle-mangelt-es-an-charakter/ &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraus (nur Ausz&amp;#252;ge, die Begr&amp;#252;ndung dieser Thesen ist bei Beck ausf&amp;#252;hrlicher): &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&quot;Mit der Entscheidung, den EuGH anzurufen, entzieht sich das h&amp;#246;chste deutsche Gericht geschickt der Verantwortung. Einerseits ist die Rechtslage so klar, dass selbst die Verfassungsrichter erkl&amp;#228;ren, die EZB setze sich eigenm&amp;#228;chtig &amp;#252;ber geltendes Recht hinweg. Anderseits fehlt Ihnen der Wille, entsprechend zu urteilen. Doch mit der Ank&amp;#252;ndigung, den Fall faktisch vom EuGH entscheiden zu lassen, bricht das Verfassungsgericht mit seiner eigenen vierzigj&amp;#228;hrigen Rechtsprechung, in der sich das Gericht stets das letzte Wort &amp;#252;ber die Auslegung der EU-Vertr&amp;#228;ge vorbehalten hatte.&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und: &quot;&amp;#220;berhaupt analysiert das Gericht viele Argumente gegen die EZB-Handlungen mit beindruckender Gr&amp;#252;ndlichkeit und sehr &amp;#252;berzeugend. Die Richter scheuten offenbar nicht die M&amp;#252;he, sich in die komplexen Sachverhalte &amp;#252;beraus sorgsam einzuarbeiten. Jedoch zieht das Gericht einen falschen Schluss und die falsche Handlungsmaxime: die Trennung des OMT vom Hauptverfahren zum ESM und die Vorlage von Draghis Pl&amp;#228;nen an den EuGH.&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und Fazit: &quot;Das OMT-Programm, so die Verfassungsrichter, ist aber genau solch eine verfassungswidrige Mandatsverletzung und Kompetenz&amp;#252;bertretung. Daher h&amp;#228;tte das Verfassungsgericht aufgrund seiner eigenen Analyse ein Verbot der Mitwirkung Deutschlands am EZB-Programm aussprechen m&amp;#252;ssen. Es fehlt den Verfassungsrichtern also nicht an Kompetenz, sondern an Charakter, nicht an Argumentationssch&amp;#228;rfe, sondern an Integrit&amp;#228;t. Gerichtspr&amp;#228;sident Vo&amp;#223;kuhle und seine Kollegen haben Angst die evidente Verfassungswidrigkeit auszusprechen und damit f&amp;#252;r eventuelle Turbulenzen an den Finanzm&amp;#228;rkten und politische Spannungen verantwortlich gemacht zu werden. So schiebt man die Verantwortung dem EuGH zu, der ihm vorgelegte Rechtsfragen regelm&amp;#228;&amp;#223;ig im Sinne der St&amp;#228;rkung der EU-Institutionen und einer weiten Auslegung der ihnen &amp;#252;bertragenen Befugnisse auslegt.&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Antwort MB:&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Die Frage der deutschen Beteiligung an Rettungsschirmen ist bislang eine Frage des deutschen Verfassungsrechts. Dagegen ist die Frage, ob und in wie weit die EZB als Organ der Europ&amp;#228;ischen Gemeinschaft mit dem OMT-Programm ihre Kompetenzen &amp;#252;berschreitet, eine Frage des Europarechts. Und erst dann - m&amp;#246;glicherweise - eine Frage des deutschen Verfassungsrechts. &lt;br /&gt;
Nach den europ&amp;#228;ischen Vertr&amp;#228;gen ist es daher dem BVerfG insofern verwehrt, hinsichtlich des OMT-Programmes der EZB einfach &quot;durchzuentscheiden&quot;. Vielleicht sollte daher auch der sonst &quot;immer gut schreibende Rechtsprofessor Gunnar Beck&quot; einmal in die europ&amp;#228;ischen Vertr&amp;#228;ge hineinschauen.&lt;br /&gt;
Zu einer Frage des deutschen Verfassungsrechtes wird die Rechtsprechung des EuGH m&amp;#246;glicherweise dann, wenn das BVerfG darin einen sog. &quot;ausbrechenden Rechtsakt&quot; des EuGH sieht. Ein solcher &quot;ausbrechender Rechtsakt&quot; k&amp;#246;nnte dann einen Austritt Deutschlands aus dem Euro erzwingen.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Nun, die Gegenposition vertritt heute der immer gut schreibende Rechtsprofessor Gunnar Beck (Law Univ. London):<br />
<br />
http://www.geolitico.de/2014/02/11/vosskuhle-mangelt-es-an-charakter/ <br />
<br />
Daraus (nur Ausz&#252;ge, die Begr&#252;ndung dieser Thesen ist bei Beck ausf&#252;hrlicher): <br />
<br />
"Mit der Entscheidung, den EuGH anzurufen, entzieht sich das h&#246;chste deutsche Gericht geschickt der Verantwortung. Einerseits ist die Rechtslage so klar, dass selbst die Verfassungsrichter erkl&#228;ren, die EZB setze sich eigenm&#228;chtig &#252;ber geltendes Recht hinweg. Anderseits fehlt Ihnen der Wille, entsprechend zu urteilen. Doch mit der Ank&#252;ndigung, den Fall faktisch vom EuGH entscheiden zu lassen, bricht das Verfassungsgericht mit seiner eigenen vierzigj&#228;hrigen Rechtsprechung, in der sich das Gericht stets das letzte Wort &#252;ber die Auslegung der EU-Vertr&#228;ge vorbehalten hatte."<br />
<br />
Und: "&#220;berhaupt analysiert das Gericht viele Argumente gegen die EZB-Handlungen mit beindruckender Gr&#252;ndlichkeit und sehr &#252;berzeugend. Die Richter scheuten offenbar nicht die M&#252;he, sich in die komplexen Sachverhalte &#252;beraus sorgsam einzuarbeiten. Jedoch zieht das Gericht einen falschen Schluss und die falsche Handlungsmaxime: die Trennung des OMT vom Hauptverfahren zum ESM und die Vorlage von Draghis Pl&#228;nen an den EuGH."<br />
<br />
Und Fazit: "Das OMT-Programm, so die Verfassungsrichter, ist aber genau solch eine verfassungswidrige Mandatsverletzung und Kompetenz&#252;bertretung. Daher h&#228;tte das Verfassungsgericht aufgrund seiner eigenen Analyse ein Verbot der Mitwirkung Deutschlands am EZB-Programm aussprechen m&#252;ssen. Es fehlt den Verfassungsrichtern also nicht an Kompetenz, sondern an Charakter, nicht an Argumentationssch&#228;rfe, sondern an Integrit&#228;t. Gerichtspr&#228;sident Vo&#223;kuhle und seine Kollegen haben Angst die evidente Verfassungswidrigkeit auszusprechen und damit f&#252;r eventuelle Turbulenzen an den Finanzm&#228;rkten und politische Spannungen verantwortlich gemacht zu werden. So schiebt man die Verantwortung dem EuGH zu, der ihm vorgelegte Rechtsfragen regelm&#228;&#223;ig im Sinne der St&#228;rkung der EU-Institutionen und einer weiten Auslegung der ihnen &#252;bertragenen Befugnisse auslegt."<br />
<br />
<strong>Antwort MB:</strong><br />
Die Frage der deutschen Beteiligung an Rettungsschirmen ist bislang eine Frage des deutschen Verfassungsrechts. Dagegen ist die Frage, ob und in wie weit die EZB als Organ der Europ&#228;ischen Gemeinschaft mit dem OMT-Programm ihre Kompetenzen &#252;berschreitet, eine Frage des Europarechts. Und erst dann - m&#246;glicherweise - eine Frage des deutschen Verfassungsrechts. <br />
Nach den europ&#228;ischen Vertr&#228;gen ist es daher dem BVerfG insofern verwehrt, hinsichtlich des OMT-Programmes der EZB einfach "durchzuentscheiden". Vielleicht sollte daher auch der sonst "immer gut schreibende Rechtsprofessor Gunnar Beck" einmal in die europ&#228;ischen Vertr&#228;ge hineinschauen.<br />
Zu einer Frage des deutschen Verfassungsrechtes wird die Rechtsprechung des EuGH m&#246;glicherweise dann, wenn das BVerfG darin einen sog. "ausbrechenden Rechtsakt" des EuGH sieht. Ein solcher "ausbrechender Rechtsakt" k&#246;nnte dann einen Austritt Deutschlands aus dem Euro erzwingen.]]></content:encoded>
			<link>http://www.goldseitenblog.com/markus_bechtel/index.php/2014/02/10/aufgeschoben-heisst-nicht-aufgehoben#c23856</link>
		</item>
				<item>
			<title>Als Antwort auf: Aufgeschoben hei&#223;t nicht aufgehoben!</title>
			<pubDate>Tue, 11 Feb 2014 09:04:12 +0000</pubDate>
			<dc:creator>Gloeckl Rainer [Besucher]</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">c23845@http://www.goldseitenblog.com/</guid>
			<description>Friedrich Hayek belegte in seinen Arbeiten das Zusammenspiel von gesetzlichen Regulierungen  und darauf folgenden Krisen und Milton Friedmann verr&amp;#228;t, wie das erreichbar w&amp;#228;re: &quot;Der einzige Weg, um das Verhalten der Politiker zu &amp;#228;ndern, ist, ihnen das Geld wegzunehmen.&quot; Roland Baader illustriert das grundlegende Dilemma: &amp;#8222;Die politische Kaste muss ihre Existenzberechtigung beweisen, indem sie etwas macht. Weil aber alles, was sie macht, alles viel schlimmer macht, muss sie st&amp;#228;ndig Reformen machen, das hei&amp;#223;t, sie muss etwas machen, weil sie etwas gemacht hat. Sie m&amp;#252;sste nichts machen, wenn sie nichts gemacht h&amp;#228;tte. Wenn man nur w&amp;#252;sste, was man machen kann, damit sie nichts mehr macht.&quot; &lt;br /&gt;
&amp;#8220;Je mehr Verbote und Beschr&amp;#228;nkungen das Reich hat, desto mehr verarmt das Volk.&amp;#8221; wusste es Laotse und formulierte bereits vor &amp;#252;ber 2500 Jahren irritierend absurd: &amp;#8222;Er braucht nichts zu machen und vollendet doch&amp;#8220;.&lt;br /&gt;</description>
			<content:encoded><![CDATA[Friedrich Hayek belegte in seinen Arbeiten das Zusammenspiel von gesetzlichen Regulierungen  und darauf folgenden Krisen und Milton Friedmann verr&#228;t, wie das erreichbar w&#228;re: "Der einzige Weg, um das Verhalten der Politiker zu &#228;ndern, ist, ihnen das Geld wegzunehmen." Roland Baader illustriert das grundlegende Dilemma: &#8222;Die politische Kaste muss ihre Existenzberechtigung beweisen, indem sie etwas macht. Weil aber alles, was sie macht, alles viel schlimmer macht, muss sie st&#228;ndig Reformen machen, das hei&#223;t, sie muss etwas machen, weil sie etwas gemacht hat. Sie m&#252;sste nichts machen, wenn sie nichts gemacht h&#228;tte. Wenn man nur w&#252;sste, was man machen kann, damit sie nichts mehr macht." <br />
&#8220;Je mehr Verbote und Beschr&#228;nkungen das Reich hat, desto mehr verarmt das Volk.&#8221; wusste es Laotse und formulierte bereits vor &#252;ber 2500 Jahren irritierend absurd: &#8222;Er braucht nichts zu machen und vollendet doch&#8220;.<br />]]></content:encoded>
			<link>http://www.goldseitenblog.com/markus_bechtel/index.php/2014/02/10/aufgeschoben-heisst-nicht-aufgehoben#c23845</link>
		</item>
			</channel>
</rss>
