Es scheint nach Informationen der FTD von heute Abend (”Abgeltungsteuer: Goldanleihen verlieren Vorteil“) nun endlich eine offizielle Regelung der Abgeltungsbesteuerung von ETCs (=Inhaberschuldverschreibungen) und ETFs auf physische Edelmetalle zu geben. Seit Jahren hatten wir die Klärung dieser Frage bei den ETC-Anbietern und bei den Finanzbehörden angemahnt. Nun gibt es eine (vorläufige, ärgerliche und u.E. steuersystematisch unlogische) Antwort des BMF, die zwar für Leser dieses Blogs nicht weiter überraschend kommt, die aber

a) entgegen zB den Erwartungen der Produktmanager und Prospekte einiger ETC-Anbieter ausfällt als auch

b) am Ende wohl noch vor Gericht landen wird und

c) noch immer weitere Fragen aufwirft.

Wie schon immer gemutmaßt, will der Fiskus die INHABERSCHULD-VERSCHREIBUNGEN auf Gold und Silber wie Papierzertifikate bzw. wie Wertpapiere behandeln und somit der Inflations- Abgeltungssteuer unterwerfen. Dies betrifft in Deutschland in erster Linie Xetra Gold und die ETCs von GoldBullionSecurities und ETFS.

Vermutlich wird als Stichtag der 31.12.2008 gelten - aber selbst das ist nicht 100%ig sicher. Falls der Fiskus die Papiere als “Zertifikate” einstufen würde, wäre der Kaufstichtag für Abgeltungssteuerfreiheit der 14.3.2008 gewesen (Zerti- Sonderregelung). Käufe VOR diesem Datum wären dann bei Verkauf sicher Abgeltungssteuer-frei. Mit hoher Wahrscheinlichkeit dürfte aber der allgemeine Stichtag für Wertpapierkäufe maßgeblich sein - also der 31.12.2008. Dieses kleine aber für viele wichtige Detail ist auch der FTD-Meldung nicht zu entnehmen.

Die ETFs auf Edelmetalle (=physisch haltende Fonds) dürften wohl nicht Abgeltungs-besteuerbar sein. Eine ABSOLUTE Garantie hat man bei diesem willkürlichen Staat dafür zwar nicht. Aber auch in dem (noch nicht rechtskräftigen) Arbeitspapier des BMF ist explizit nur von “Inhaberschuldverschreibungen” die Rede. Also eben NICHT von ECHTEN ETFs, bei denen die Anleger anteilig am (physischen) Vermögen des Fonds beteiligt sind.

Und eine Einstufung als “intransparente Fonds” mit entsprechend hoher Pauschalbesteuerung wäre bei diesen Edelmetall-ETFs ebenfalls absurd. Schließlich gibt es nichts Transparenteres als einen Fonds auf Edelmetalle, der keine Zinsen abwirft und der dauerhaft nur EINE Anlage beinhaltet, die praktisch nie umgeschichtet wird!

Sicherlich nicht betroffen sein sollten auch die Inhaber von Anteilen an Edelmetall-Einkaufsgemeinschaften: Hier wird in der Regel ganz simpel und ohne WKN ein Bruchteilsbesitz an einem (physisch gehaltenen) Gemeinschaftseigentum gehalten. Keinesfalls sind dies Inhaberschuldverschreibungen.

Dies zur vorläufigen “ad hoc"-Info zur neuesten Meldung von heute Abend. Ggf. folgen dazu Details, denn es bleiben weitere Fragen offen. Vermutlich kommt aber auch weiteres dazu im Mainstream.

PB



PS: Keine Haftung für diese Einschätzung. Wir tätigen keine Steuerberatung und zudem ist der Erlass noch nicht rechtskräftig und der Staat und die Gerichte sind zunehmend willkürlich in der Gesetzesauslegung.