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May it Rest in Peace: das Deutsche Grundgesetz
von Peter Boehringer
09.09.09 12:58:26
Die deutschen Systemmedien haben die wichtigste politische Meldung des Jahrzehnts gestern und heute entweder gar nicht oder nur drittrangig abhandelt. Der SZ war sie einen 12-zeiligen Agenturbericht wert; dem "heute journal" des ZDF eine 30 Sekunden-Meldung nach 15 Minuten Belanglosigkeiten! Daher aus Chronistenpflicht diese -leider absehbare- Meldung:
8. September 2009 Der Deutsche Bundestag hat sich und das BVerfG heute weitgehend entmachtet und das Grundgesetz in einem kalten Putsch von oben in allen relevanten Bereichen zum nachrangigen Recht degradiert und damit de facto außer Kraft gesetzt.
=> Es ist also vollbracht: das EUliten-verträgliche Ableben des Grundgesetzes mit 60 Jahren.
An dieser Handelsblatt-Meldung stimmt (so wie in den wenigen Kommentaren des Mainstreams) im Wesentlichen nur der Schluss-Absatz http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundestag-verabschiedet-eu-begleitgesetze;2454520 :
"Auf die Verabschiedung einer ergänzenden Resolution verzichtete der Bundestag. Die CSU hatte zunächst einen Entschließungsantrag gefordert, mit der die deutsche Interpretation des Vertrages für die EU-Partner klargestellt werden sollte, zeigte sich dann aber kompromissbereit. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe CSU-Chef Horst Seehofer versichert, dass sie auf dem nächsten EU-Gipfel eine entsprechende Erklärung abgeben werde, sagte Gauweiler. Das habe eine vergleichbare rechtliche Qualität.
"
=> Anstatt auf einem zwingend angebrachten völkerrechtlichen Vorbehalt zu bestehen, wird Deutschlands Kanzlerin nun einige lauwarme Worte an den nächsten EU-Gipfel richten, was die dort versammelten EUliten bestimmt ebenso "rühren" und beeindrucken wird wie es ein "Entschließungsantrag" des Parlaments getan hätte. Nämlich gar nicht - NullKommaNull.
=> In "Nicht im Namen des Volkes" hatte ich vor acht Wochen nach dem immerhin bemerkenswerten Lissabon-Urteil des BVerfGs folgende Minimalforderungen an das nun gestern verabschiedete neue Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag formuliert http://www.goldseiten.de/content/diverses/artikel.php?storyid=11122&seite=0 :
"Die Botschaft des Medienspins "BVerfG stärkt die nationale Souveränität" würde erst dann glaubwürdig, falls der Bundestag in den kommenden Wochen beschließen würde:
1. Jede Richtlinie in Brüssel kann erst nach expliziter Zustimmung durch den Bundestag in kraft treten. Das nationale Vetorecht in allen Politikbereichen bleibt bestehen (Lissabon hebt genau dies auf).
2. Alle wichtigen Richtlinien müssen zudem nationalen Referenden unterworfen werden. Dito alle Erweiterungsentscheidungen (Türkei-Beitritt!).
3. Deutschland macht einen völkerrechtlichen Vorbehalt für die BVerfG-Interpretation der EU-Verträge. Ohne diesen kann Deutschland jederzeit überstimmt oder vom EuGH zurückgepfiffen werden.
Ohne Ablehnung des Hauptvertrags von Lissabon bleiben diese Forderungen für das neu zu formulierende Begleitgesetz unvollständig. Dennoch müssen sie gestellt werden und der Bundestag muss wenigstens diese drei Punkte in strengster BVerfG-Auslegung in den kommenden Wochen umsetzen.
Widerstand gegen den EU-Staat ist klar mehrheitsfähig
Zudem sollten wir alle fleißig die Höhe der vom BVerfG festgestellten "Integrationsobergrenze" per Verfassungsbeschwerde testen. Am besten rückwirkend bis 1963. Mehrheiten oder gar Einstimmigkeit bei den Völkern hätte es für all die Integrationsschritte samt Euro-Einführung nie gegeben! Das ist quasi amtlich, seitdem der EU-Binnenmarktkommissar Charly McCreevy am 26. Juni 2009 gegenüber der Irish Times festgestellt hat, dass "bei Referenden der Lissabon-Vertrag in 95% der Mitgliedsstaaten abgelehnt worden wäre". Konsequenzen daraus? Doch nicht bei einem EUlitisten! The show must go on. Egal wie schlecht sie ist. "
=> Keine einzige dieser Minimal-Forderungen ist auch nur ansatzweise erfüllt worden. Das kommt zwar leider nicht überraschend - aber angesichts des Urteils und angesichts der Mehrheiten im Volk gegen die EU-Verfassung ist es ein klar totalitärer Akt.
=> Fast alle Parteien sind komplett vor der EUlite eingeknickt. Die einzige Ehrenrettung, die man der CSU noch geben kann, ist, dass sie lauter gebellt hat als fast alle anderen Parteien und dass sie dem Brüsseler Diktat als letzte Partei zugestimmt hat. Ein schwacher Trost. Der 8. September 2009 wird in einer fernen, wieder freiheitlich-demokratischen Zeit in einer dann wieder bürgernahen Ordnung als totalitärer Ermächtigungstag in den deutschen Geschichtsbüchern stehen. Immerhin schon der zweite in 75 Jahren...
=> Falls nicht noch ein unabsehbares Wunder geschieht, wird die EU-Verfassung samt der darin enthaltenen Wiedereinführung von legalen Todesschüssen vermutlich zum 1.1.2010 in Kraft treten. "Unrechtmäßige" Aufstände wie z.B. die Leipziger Montagsdemonstrationen von 1989 könnten in EUropa ab 2010 ggf. mit Todesschüssen beendet werden. Der NVA waren Schüsse aufs eigene Volk im Oktober 1989 noch verboten worden.
=> Bislang hat sich kein MdB gefunden, der nun erneut klagen und wegen der Dringlichkeit der Sache auch eine einstweilige Verfügung beim BVerfG gegen die sofortige Ratifikation des Vertrags durch Deutschland einlegen würde. Und so scheint sich der Putsch von oben erfolgreich einer erneuten rechtzeitigen Prüfung durch das BVerfG zu entziehen. Panta rhei - alles fließt. Leider in den vom omnipotenten, allzuständigen und internationalistischen EU-Kraken besetzten Abgrund...

5 Kommentare
Ich fühle mich mehr als Mitteleuropäer denn als Deutscher - dafür ist mir die Geschichte meines Volkes zu finster!
Auch die überbordende EU-Bürokratie empfinde ich nicht negativer als die bundesdeutsche - wer schon einmal einen etwas ausgefallenen Bauantrag gestellt hat oder selbst seine Steuererklärung erstellt, kann diese Gefühle vielleicht nachvollziehen.
=> AW PB: Diese Meinung kann man ja haben - auch wenn sie viele als egophob bezeichnen würden. Aber der Schreiber übersieht, dass der EU-"Staat", in dem wir de facto nun (endgültig) leben, gemäß dem noch gültigen Art. 146 GG nicht ohne vorherige Volksabstimmung hätte herbeigeführt werden dürfen. Dass dies nicht geschehen ist, bezeichne ich als "Putsch von oben" und als rechtsUNstaatlichen Akt. Dies gilt völlig unabhängig davon, ob und aus welchen Gründen man persönlich einen EU-Staat nun gut oder schlecht findet.
Die EU ist kein Staat ! Sie ist weder Bundesstaat, noch ist sie ein Staatenbündnis. Man hat die EU genauso gestrickt, daß man keine Verfassung errichten muß, die vom EU-Volk, welches es auch nicht gibt, legitimiert wird. Im Gegensatz zu unserem deutschen grundgesetz, (das zwar von den Alliierten eingesetzt und abgesegnet wurde, also auch keine Verfassung darstellt), welches die Rechte der Bürger besser schützt als der EU-Grundlagenvertrag. Das GG könnte sogar richtig gut sein, wenn wir die politische Korruption in diesem Land bekämpfen würden und diejenigen, die vorgeben das GG zu schützen endlich vor Gericht bringen.
Desweiteren geht mein Vorredner auf die "nicht schlimmere EU-Bürokratie" ein, was gelinde gesagt nicht mehr nach zuvollziehen ist. Denn auch wenn die deutsche Bürokratie ausufernd, teuer, ineffizient , korrupt ist, dann ist sie das erstens nur, weil wir korrupte Eliten haben und zweitens ist sie immer noch besser als die EU-Bürokratie.
Krümmungsgrad v. Gurken und Bananen , Sparlampen, Gleichstellungsgestz, Seilbahnenverordnung (Mecklenburg - Vorpommern) usw.usf." lassen grüßen.
Das Ggebilde in Brüssel ist auch nicht etwa ansatzweise bürokratisch, das Parlament hat nichts zu sagen, die Kommission bestimmt hingegen, welche nicht demokratisch gewählt worden ist.
Die wenigen eben angebrachten Aspekte, sollten den lieben Thomas, vllt. nochmal zum nachdenken abordnen!!!
Amadeus
Das 2. Deutsche Reich existiert ebenfalls noch, a priori sind wir nach wie Reichbürger. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat das klar gestellt. Wie können zwei Staaten auf den gleich Gebiet sein?
Wacht endlich mal auf, und redet nicht über Dinge, die gar nicht verhanden sind...Im übrigen kann man jederzeit auf "sauberen" Seiten im Net nachlesen...bloß ob man das will ;-)
Glück auf BSG 75
=> AW PB: Ich lasse diese Zuschrift hier mal stehen, weil sie in Teilen nicht falsch ist. Leider ist sie auch nicht ganz richtig und nicht zuletzt muss eine juristisch korrekte Position noch lange keine reale Wirkung entfalten. KANN - aber muss nicht. Nach der Verfolgung endloser und jahrelanger Forendebatten zum Thema "Das Reich besteht noch" werde ich diese hoch akademische Debatte hier nicht weiter zulassen. Weitere Zuschriften zu diesem Thema (egal aus welcher Richtung) werden gelöscht. Dies ist in erster Linie ein Blog und kein Forum. Es gibt ja hier auch das GS-Forum, in dem man einen weiteren (dann bestimmt den 10. seit 2004) Endlos-Thread zu diesem Thema aufmachen kann.
=> Also keine unnötige rhetorische Schärfe ("wacht endlich auf"; "ihr habt noch nix begriffen") und unnötigen Suggestionen ("bloß ob man das will"). Bitte hier nur sachliche Kommentare.
=> Inhaltlich lediglich ein Vorschlag zum Nachdenken an "Merkur" / "BSG 75": Auch eine interessengeleitete und beileibe nicht perfekte Verwaltungsrichtlinie von 1949 kann bürgernäher sein als das, was über die neue EU-Verfassung auf uns zu kommt. Die Dinge ändern sich: aus Gutem kann Schlechtes werden - aber auch umgekehrt. Alles fließt. Und auch ANDERE "begreifen"... :roll:
Im unteren Teil sind die Originaldokumente verlinkt.
Ich werde erklären, dass ich mich nicht an diese EUDespotie gebunden fühle, da Widerstand gegen Unrecht eine Pflicht ist. Ich werde dann weder eine CO2 Steuer zahlen, noch Kinder in Afghanistan erschiessen. Notfalls werde ich mich - mit hoffentlich anderen vernunftbegabten Menschen - im zivilen, gewaltlosen Wiederstand wiederfinden.
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