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Reduziert der Fiskus die Abgeltungssteuer auf Goldderivate?

von Peter Boehringer E-Mail 07.07.11 11:09:35

Heute ist ein hoher Feiertag. Seit gestern haben wir die Zusage von Finanzminister Schäuble persönlich, dass Gold- und Silberzertifikate künftig nur noch einer ermäßigten Abgeltungssteuer unterliegen werden. Und sogar Kursgewinne auf gewöhnliche Aktien werden Abgeltungssteuer-reduziert werden.

Das glauben Sie nicht? Nun - es ist zugegebenermaßen meine eigene -allerdings wohl begründete- Interpretation der Pressekonferenz, die Schäuble gestern zu geplanten "Steuersenkungen" gegeben hat. Diese dürfen zwar offenbar nicht so heißen - aber es kommt sogar besser für den Bürger, denn Schäuble sprach vom "Verzicht auf nicht gewollte Steuereinnahmen" [sic!]. Und gemäß dem heutigen Wirtschafts-Leitartikel in der Süddeutschen ("Der Fiskus will nicht jedes Geld") meint Schäuble mit "nicht gewollten Einnahmen" folgendes:

"Nicht gewollte Einnahmen sind nach Schäubles Worten solche, die dem Staat durch kalte Progression zufließen. Diese schlägt immer dann zu, wenn die Lohnabschlüsse unter oder gleich der Preissteigerung des vergangenen Jahres liegen. Weil ... [der Steuerzahler] im Steuertarif aber trotzdem nach oben rutscht, hat er real weniger in der Tasche."

=> Wir haben es also schriftlich: der Staat verzichtet auf "nicht gewollte" Steuern - und meint explizit Steuern auf inflationsbedingte Einkünfte. :!: Warum aber sollten Goldanleihen oder Silberzertifikate steigen, wenn nicht aus Inflationsgründen? Sie sind neben den natürlich ohnehin Abgeltungssteuer-freien physischen Goldmünzen bzw. Silberbarren die Inflations-Absicherungs-Anlagen schlechthin! Der einzige Grund, Edelmetall-Derivate (Longseite) zu kaufen, ist doch just das Ziel, an einer Wertsteigerung zu partizipieren, die durch nichts anderes als die exzessive Geldmengenaufblähung (also "Inflation" / "inflare" / "Aufblähung") zustandekommt! Wie auch sonst - Gold und Silber sind tote Metalle, die aus sich heraus keinerlei Wertsteigerungspotenzial erwirtschaften könnten.

Exkurs: Der einzige weitere plausible Grund, warum Gold und Silber ohne Inflationsgefahr steigen sollten, wäre natürlich das heute noch immer spottbillige Einkaufsniveau wegen der seit Jahrzehnten anhaltenden Manipulation der Kurse nach unten. Die Erwartung eines Zusammenbruchs dieser Manipulation der Gold- und Silberpreise macht Edelmetall-Zertis aus Anlegersicht noch zusätzlich attraktiv. Da aber die Weltregierer eine solche Manipulation ja keinesfalls zugeben würden, können sie künftige Gewinne auch niemals auf diese Ursache zurückführen und somit auch nicht besteuern. In diesem Sinne wären auch "Manipulations-Zusammenbruchs"-Gewinne in neuer Schäuble´scher Fiskalterminologie "nicht gewollte" und eigentlich gar nicht existente Einnahmen" und damit natürlich auch nicht Abgeltungs-besteuerbar. ;D

Insgesamt gesehen ist der Verzicht auf "ungewollte Inflationseinkünfte" eine doch bemerkenswert logische und löbliche Volte der Bundesregierung. Ich muss daher -auch wenn es schwer fällt- Herrn Schäuble für diese seine geradezu "Österreichische" Einsicht große Anerkennung aussprechen! Dies besonders vor dem Hintergrund meines Blogeintrags vom 29.7.2009, in dem ich die (damalige) Einführung der Abgeltungssteuer gerade auf Goldzertifikate und Inhaberschuldverschreibungen auf Gold und Silber als "Inflationssteuer" kritisiert hatte. Zitat von damals:

"Wie schon immer gemutmaßt, will der Fiskus nun die Inhaberschuldverschreibungen auf Gold und Silber wie Papierzertifikate bzw. wie Wertpapiere behandeln und somit der Inflations- Abgeltungssteuer unterwerfen."

Ein Wort noch zu den oben bereits genannten gewöhnlichen Aktien: auch Kursgewinne auf diese dürften gemäß der neuen Steuerdenke in Berlin künftig erheblich begünstigt und von der kalten Progression ausgenommen werden. Warum, fragen Sie? Nun - vergessen wir nicht, dass im Zeitalter der Exzesse mit ungedecktem Papiergeld Unternehmensgewinne zu einem ganz erheblichen Teil nicht auf gesteigerte Effizienz und reales Marktwachstum zurückzuführen sind, sondern dass Kurse von Aktien seit etwa 1995 in erster Linie im Tidenhub der Liquiditätsozeane steigen und fallen - ob es eingefleischten Mikroanalysten und Value Investoren nun gefällt oder nicht. Und seit vielen Jahren steigt diese Tide eben von wenigen Phasen des Pegelrückgangs abgesehen ständig an. Professor Hamer hat schon vor sechs Jahren in einer Abschätzung festgestellt, dass die Geldmenge seit Anfang der 1970er Jahre zehnmal schneller gestiegen ist als die Gütermenge. Und ich selbst habe 2004 ebenfalls hier auf den Goldseiten den Geldmengen- bzw. Inflations-bedingten Anteil der Kursgewinne seit 1971 auf annähernd 100% geschätzt (hier, S. 10f):

"Man kann mit gewissem Recht argumentieren, der gesamte akkumulierte BIP-Zuwachs [hoch korreliert mit den Aktienindices] von 1971 bis heute in Höhe von etwa 7,5 Billionen Dollar sei ausschließlich durch Verschuldung entstanden. Die M3-Steigerung in diesem Zeitraum war mit etwa 8,5 Billionen Dollar nicht zufällig fast gleich hoch. In diesem Sinne hätte US-Finanzminister Snow sogar recht mit seinem unfassbaren Kommentar: 'Das Defizit reflektiert den wachsenden Reichtum der Amerikaner' ..."

=> Schon damals also gab es sehr hohe inflationsbedingte Scheingewinne: bei allen Anlageklassen - aber eben auch bei den angeblich "realwirtschaflichen" Aktientiteln. Und wer würde heute anno 2011 daran zweifeln, dass auch nach den völlig unverantwortlichen Billionen-schweren Bailout-Verschuldungs-Exzessen seit 2007 dieser Prozentsatz im großen Durchschnitt (und von wirklich gesund wachsenden, innovativen und real wertschöpfenden Ausnahmeunternehmen abgesehen) noch immer bei mehr als 80%, ja vielleicht sogar inzwischen bei 150% liegt? Solche Zweifel wären in unserer heutigen Papiergeld-Schein-Welt, in der 1 Dollar an keynesianisch-kreditfinanziertem "Stimulus" gerade noch 0,1 Dollar an realwirtschaftlichem Wachstum erbringt (mit schneller Tendenz gegen 0 Dollar !) kaum plausibel...

Ob Herrn Schäuble bei seiner PK gestern bewusst war, dass noch in diesem Jahrzehnt Zeiten kommen werden, in denen über fast alle Steuerarten hinweg fast nur noch die Inflation überhaupt besteuerbare (Schein)Gewinne induziert? Ein expliziter -und natürlich völlig gerechtfertigter- Verzicht auf deren Besteuerung könnte eines nicht allzu fernen Tages eine Situation herbeiführen, in der von den dann vielleicht 300 Billionen [heute gut 3 Billionen] EUR an deutschem BIP nur noch vielleicht 1 Billion reales Volkseinkommen darstellen und damit besteuerbar wären! Willkommen in 1922/23. Berlin ist nicht weit von Weimar. Weder geographisch noch ideologisch.

Aber zum Glück ist das Schäuble nicht bewusst, denn geradezu trotzig gab er gestern auch noch offiziell bekannt: "Diese Regierung setzt auf Stabilität, nicht auf Geldentwertung" ... XX(

=> Also ist es offiziell: Trotz des Geldsozialismus für die Banken werden wir keine Teuerung bekommen. Und selbst die gemäß amtlicher Stabilitäts-Verfügung ohnehin geringen Inflations-bedingten Einkommenszuwächse müssen wir künftig nicht versteuern. Jedenfalls nicht progressiv. Steuerzahler freut euch!

10 Kommentare

Kommentar from: Claudius v.d.Bach-Zelewski [Besucher]
*****
Konsequenterweise wird Herr Dr. jur. Schäuble, Bundesminister der Finanzen, zeitnah anordnen, sämtliche Abgaben/Steuern auf den im Jahr 1971 anhängigen Satz zurückführen (Basissatz), um ungewollte Inflationseinkünfte des Staates methodisch sauber abzustellen.

Das gebieten schon der Gleichheitssatz und der Eigentumsschutz.

Zu elektronischen Rückerstattungsanträgen seit dem Stichjahr 1971 wird demnächst ein Rundschreiben des BuMinFin an die Finanzämter ausführlich Stellung nehmen.

Die Rückerstattung ist verzinslich mit einem Satz von Höhe von vier vom Hundert seit dem Stichjahr, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.

******
=> AW PB: :-)) Also sprach Zarathustra der wahre Steuerrechts-Experte. Aber die Welt mag heutzutage keine Experten mehr. Vernebelung und Durchwurschteln ist angesagt.
07.07.11 @ 12:01
Kommentar from: Jürgen Kremser [Besucher]
*****
"Schäuble sprach vom "Verzicht auf nicht gewollte Steuereinnahmen" [sic!]."

Man könnte es durchaus so interpretieren, daß Gold- und Silberzertifikate und sogar Kursgewinne auf gewöhnlichen Aktien einer reduzierten Abgeltungssteuer unterliegen sollen.

Aber beim Schäuble wird man schwerlich annehmen dürfen, daß er dem kleinen Mann etwas zugutekommen lassen will.

Der kleine Mann kauft, wenn überhaupt, Edelmetalle in bar, und da ist für Silber, Platin, Palladium noch immer 19 % Mehrwertsteuer fällig.


*********
=> AW PB: Ich bitte doch darum, die Ironie nicht zu übersehen, die diesen Blog durchzieht. Natürlich wird die BuReg niemals die Inflationsbesteuerung (offiziell genannt "Kapitalertragsteuer" oder "Abgeltungssteuer") abschaffen. Siehe dazu auch den Folgekommentar von M. Aber man muss ja mal die Politik beim Wort nehmen, ihre Aussagen logisch zu Ende denken und träumen dürfen...
07.07.11 @ 12:45
Kommentar from: M. [Besucher]
Natürlich hat Schäuble verstanden, dass sein Steuer- und Haushaltsgebäude nur auf der Besteuerung von Inflationsgewinnen noch zu verlängern ist. Er weiß aber auch ganz genau, dass der Rest der Regierung das nicht nachvollziehen kann, er dafür einsteht und von Fachkreisen gelobt wird, es aber „leider“ nicht umsetzen kann. Die Kapitalertragssteuer ist doch langfristig genau für dieses Szenario etabliert worden. Wenn Schäuble sich selbst in dieser Frage ernst nehmen würde, hätte er doch konsequent dagegen sein müssen.

Dass er die Einnahmen nicht will, halte ich für eine glatte Lüge (vielleicht sogar gegen sich selbst). Er wird sie wollen müssen, ob er will oder nicht, wenn die Banken ihre Hände wieder aufhalten. Und dass er hier einknickt (ob er will oder nicht) und nicht zurücktritt hat er bereits gezeigt.

Viele Grüße, M.
07.07.11 @ 13:30
Kommentar from: divo [Besucher]
*****
Humor ist das einzige, was in der aktuellen Situation hilft! Super Beitrag, danke.
07.07.11 @ 13:48
Kommentar from: Jürgen Kremser [Besucher]
*****
Vor vielen Jahren hat einmal ein Steuerpflichtiger wegen der Versteuerung der Zinsen geklagt, da diese doch kaum die Inflation übersteigen. Er wurde natürlich vom Bundesverfassungsgericht abgeschmettert, da die Gerichte, wie bei dem Mark-gleich-Mark-Urteil des Reichsgerichts, heute Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, prinzipiell keinen Unterschied zwischen realen und nominalen Geldforderungen anerkennen wollen.

Ich fand schon damals, es wäre doch nichts einfacher für eine Bank als von dem Nominalzins den Realzins gemäß Statistik abzuziehen und den effektiven Vermögensgewinn für die Steuer dem Sparer auszuweisen.

Herr Schäuble hat somit die Gerichte auf der sicheren Seite, wenn er auf die vorsätzlich gewollten Inflationssteuern nicht verzichtet.

Und Herr Voßkuhle ebenfalls, wenn er später einmal die Bürger bei einer Klage mit wertlosem nominalen Papiergeld abspeist.

************
=> AW PB: ... womit Sie wieder einmal den feinen aber gar nicht kleinen Unterschied zwischen "legaler" und "legitimer" Besteuerung belegt hätten. ;-)
07.07.11 @ 15:04
Kommentar from: Bert [Besucher]
*****
Lustig, danke!

p.s.
War gerade auf dem Finanzamt und habe mir den Gratisausweis geholt. Bei Vorzeigen des Selbigen wird mir nun, bei allen Einkäufen, der inflationsbedingte UST Überhang, bereits an der Kassa abgezogen.

Schöne Träume ebenfalls!
07.07.11 @ 17:04
Kommentar from: Roman [Besucher]
Ist ja bei den Staatsanleihen nix anderes: der dämliche Bürger darf die Zeche für die ausufernde Staatsverschuldung zahlen. Ich erinner mich noch genau als nach der Lehman-Pleite im ZDF immer wieder die Werbung mit der komischen Schildkröte Günther Schild lief, da haben bestimmt ein paar Ahnungslose auch zugegriffen.
07.07.11 @ 20:31
Kommentar from: LuckyFriday [Besucher]
*****
Eine weitere Variante von " Don't call it f***ing"...

Es wird ein QE3 geben, aber man wird es nicht so nennen.
Es wird Steuersenkungen geben, aber man wird es nicht so nennen.

Politiker sind eben "Hochleistungskriminelle, weil sie fortwährend lügen" (Zitat von Dr. Paul C. Martin, Wirtschaftsjournalist, Zürich).

Wie der Vater, der seiner kleinen Tochter eine Tracht Prügel verabreichte, als sie ihn fragte, was "f***ing" sei und der später dem Schwiegersohn eindringlich nahe legen musste: "Don't call it f***ing" (aus Vance Randolph, 'Ozark Folktales'). Wie sich der Schwiegersohn dann tatsächlich aus der Affäre gerettet hatte, ist so liebenswürdig, niedlich und lebenspraktisch, dass mancher Politiker davon lernen könnte. Um deren Charme nicht zu zerstören, möge man diese nette Geschichte im Original nachlesen ....
07.07.11 @ 22:11
Kommentar from: Bert [Besucher]
Nachtrag zum lustigen Thread

Wer den Humor hat, die Wahrheit zu ertragen, jene die beschreibt, was hierzulande "wirklich" abgeht, dem empfehle ich:

"Das Peter Prinzip", oder die Hierarchie der Unfähigen, ISBN 3-499-16793-x

Bei ebay ab 1,- Teurone

Zitat daraus:
Ach, ihres Schicksals unkundig, scherzen die armen Opfer. (T.Gray)
08.07.11 @ 12:34
Kommentar from: Inflationist [Besucher]
Wie Jürgen Kremser richtig festgestellt hat, hat da BVerfG schon längst klargestellt, dass das Nominalwertprinzip in der Steuer jedenfalls nicht verfassungswidrig ist. Zuletzt übrigens nochmals im auch unter EM-Bugs freudig diskutierten Urteil zur Rückwirkung neuer Spekulationsfristen bei Immobilienverkäufen vom letzten Jahr. Das Urteil findet sich hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100707_2bvl001402.html

Ich kram das hier raus, weil es so herrlich knapp und direkt zusammenfasst, was unser System so von Inflation und Co hält.
Ganz hinten der vielsagende Satz: "Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass es aus Gründen der Klarheit und Handhabbarkeit des Rechts wie auch aus währungspolitischen Gründen nicht zu beanstanden ist, dass das Einkommensteuerrecht vom Nominalwertprinzip ausgeht, das ein tragendes Ordnungsprinzip der geltenden Währungsordnung und Wirtschaftspolitik darstellt (vgl. BVerfGE 50, 57 <77 ff.>)." :D
Deutlicher kann man es nicht sagen: Die ganze Währungspolitik und "geltende Währungsordnung" hängt also davon ab, dass Inflationsgewinne besteuert werden können... . Der Schäuble weiß das natürlich auch, egal, was er da in der PK losgelassen hat.

Nur nebenbei ist das Urteil übrigens auch von EM-Bugs eh etwas überschätzt worden. Wenn ich das nämlich richtig verstehe, sind nur steuerfreie Buchgewinne bis zum Stichtag einer Neuregelung garantiert steuerfrei. Mit einer Gesetzesänderung dürfte man also auch EM-Haltern alle zukünftigen Gewinne ab Verkündigung der Gesetzesänderung durchaus auch ohne zeitliche Begrenzung besteuern. Dass der Gesetzgeber das bei Aktien (bisher) anders geregelt hat mit den Altbeständen von vor 2009 ist keinesfalls verfassungsrechtlich zwingend!
11.07.11 @ 08:51

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