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Selektive Korruption: Voßkuhle verzögert und verweigert Entscheidung zu EZB, ESM und EuGH
von Peter Boehringer
02.10.12 10:50:46
Hinweis auf eine einerseits absolut erwartbare – und doch tiefe Systemeinblicke gewährende Meldung von heute im Print-Handelsblatt unter Bezug auf ein LeMonde-Interview von Voßkuhle (HB 2.10.2012, Seite 15, leider nicht online):
„ESM-Urteil kommt voraussichtlich später … Voßkuhle deutet längeres Verfahren in der Hauptsache an“
=> So weit war das längst klar. Das „vorläufige“ Urteil zum ESM vom 12.9. ließ einige zentrale Grundsatzfragen von Gauweiler, Schachtschneider, Reusing zB zur Kooperation der ESM-Bank mit der EZB, zu den EZB-Monetisierungen selbst und zum Demokratieprinzip klaffend offen. Diese Fragen müssen (aber was heißt bei Rechtsbeuger Voßkuhle schon „müssen“...) im Hauptsacheurteil noch irgendwie ordnungsgemäß und scheinbar rechtsstaatlich abgearbeitet werden, was in einer normalen, logischen, unabhängigen Rechtswelt mit klarem Blick auf geltendes Verfassungsrecht qua GG und AEUV ohne komplette Ablehnung von ESM und EZB-Monetisierungen fast ein Ding der Unmöglichkeit wäre.
=> Und so schrieb ich schon vor vielen Monaten im Zuge einer düsteren Vorahnung und entgegen den Verlautbarungen des Gerichts „Wir urteilen schnell!“ folgendes:
„Wahrscheinlicher ist daher ein 'Spielen auf Zeit': Lange kein Urteil, Verzögerung so lange wie möglich. Und Ende 2013/14 ist dann aus ökonomischen Gründen eine Ablehnung des ESM oder eine Abgabe [der EZB-Fragen und der Art.136-Problematik] an den EuGH kein Problem mehr, da ... ausinvestiert! Karlsruhe wird Recht beugen und verzögern und damit Billionen-schwere Fakten zu Lasten Deutschlands schaffen.“
Die Rechtsbeugung ist ja bereits mit der Ablehnung der Einstweiligen Anordnungen gegen den ESM am 12.9. vollzogen worden. Nun tritt also der zweite Teil der Prognose ein (Verzögerung und Arbeitsverweigerung), den der „Nicht im Namen des Volkes“-Richter heute im Handelsblatt schon mal ankündigt. Zitat Voßkuhle:
„Wir versuchen, das so schnell wie möglich zu schaffen. Ob es uns aber gelingt, hängt von vielen Faktoren ab.“ ![]()
=> RICHTIG abstrus wird aber dann der Folge-Absatz. Lesen Sie dieses Zitat bitte einmal, zweimal, dreimal. Es wird Ihnen nicht gelingen, darin Logik zu erkennen. Außer natürlich die Logik des lügenden Verfassungsfeindes in roter Robe (ja, das ist der mit dem Einser-Jura-Examen, der der Logik mächtig sein sollte):
„Auf die Frage des Korrespondenten [von LeMonde], ob ein nationales Gericht denn über die EZB [und deren Ankündigung vom 6.9. zur offenen Staatsfinanzierung, ggf. zusammen mit dem ESM] urteilen könne, antwortet Voßkuhle: ‚Sollten wir zu dem Schluss kommen, dass es sich um eine Vertragsverletzung handeln könnte, die Rückwirkung auf das nationale Verfassungsrecht hat, würden wir diese Frage dem Europäischen Gerichtshof vorlegen.‘ “ [sic!] 
=> Was lernen wir hier mal wieder: Logik ist inzwischen sogar im Obersten Gericht unwichtig bzw. störend geworden. Gerade wenn nationales Verfassungsrecht tangiert ist, muss Karlsruhe natürlich selbst entscheiden und eben nicht den Fall an den EuGH verweisen (was Voßkuhle übrigens rein technisch seit sechs Monaten längst hätte tun können)!
=> Es geht nur um Zeitgewinn. Die omnipotenten und über jeglichem Recht stehenden Gouverneure des ESM und die EZB brauchen noch etwa ein bis zwei Jahre, um 3+ Billionen deutscher Bonität und Steuersubstanz „auszugarantieren“ bzw. an die Banken umzuverteilen. Genau und nur diesem Ansinnen dient Voßkuhles Verzögerungsankündigung!
=> Alles andere sind Nebelkerzen, wobei dieses Thema natürlich ganz nebenbei auch gut in den seit Jahren andauernden Machtkampf zwischen BVerfG und EuGH passt, der dank den Voßkuhles der Welt inzwischen zugunsten des EuGH ausgehen wird *)... Die Frage der Rechtskonformität der „EZB-Monetisierungen“ wird nun also -falls überhaupt jemals- in Luxemburg und nicht mehr in Karlsruhe verhandelt werden. Entscheidung über diese Abgabe des Casus durch KA dann wohl irgendwann in 2013, Verhandlungsstart in LUX beim EUropäischen Gerichtshof des illegalen Staats namens „VEU" irgendwann 2014, Urteil dort vielleicht 2016! Den Rechtsstaat und die Souveränität verliert man in kleinen Scheibchen – wie die Freiheit auch!
=> Wir erleben einmal mehr den Ausverkauf der Nation – dank Selektiver Korruption der Eliten! Das Volk ist auch hier wieder einmal nicht „kollektiv korrupt", sondern unschuldig. ![]()
PS: Den Begriff der „Selektiven Korruption" schreibe ich als inzwischen fast alles durchringenden Dauer-Aggregatszustand unserer Wirtschafts-, "Rechts-" und Politik-Eliten künftig immer groß - und reklamiere darauf zugleich das Copyright; ebenso wie auf den der "Kollektiven Ohnmacht" .
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*) Man lese zu dieser schon Jahre anhaltenden Frage der Gerichtshierarchie in EUropa zB auch Bruno Bandulet - auch er beschreibt eines der vielen Beispiele der Selektiven Korruption der Eliten:
„Die Feinde der Verfassung sieht Bruno Bandulet in einer Schar Berliner Politiker und Winkeladvokaten, welche Karlsruhe den Garaus machen wollen, natürlich zugunsten des EuGH. Er recherchierte noch vor den 1.12.09. geradezu Unglaubliches. ‚Kommt es zum Verfassungskonflikt, muss sich Karlsruhe entscheiden: zwischen der Treue zur deutschen Verfassung und dem Machtanspruch der Eurokraten. Es sei denn, es gelänge, das Gericht in Karlsruhe ebenso zu entmachten wie die Deutsche Bundesbank beim Widerstand gegen den Euro.
Jetzt haben 35 deutsche Juristen in einer Denkschrift vom deutschen Gesetzgeber verlangt, Paragraph 13a des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes zu ändern und das Gericht zu ‚verpflichten‘, im Falle eines neuen EU-Verfahrens die betreffende Frage dem EuGH vorzulegen – und überhaupt mit diesem zu kooperieren. So frech und unverblümt wurde die Unabhängigkeit des Gerichtes, das über das Grundgesetz wacht, noch nie infragegestellt‘. “
13 Kommentare
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=> Ergänzung PB: Und natürlich nicht vergessen: dem Vertrauen in den Rechtsstaat selbst! Prof. Schachtschneider spricht vom "Recht auf Recht", das uns verweigert wird. Neulich hat er das Ende des aufgeklärten und volksnahen Rechtsstaats ja in diesem Interview fast resignierend nochmals auf den Punkt gebracht. Es klingt wie ein Vermächtnis für eine bessere Zeit.
1.) Natürlich ist diese EU-Diktatur inklusive ESM absolut inakzeptabel, definitiv nicht im Namen des Volkes. Leider sind wir in diesem Wahnsinn soweit vorangeschritten dass ein "Nein" zum ESM das sofortige unkontrollierte Auseinanderbrechen des Euro zur Folge hätte. Und insbesondere wir Deutschen würden daran für Jahrzehnte die Schuld bekommen.
2.) Lassen unsere Politiker und Voßkuhle ein klares Ja zum ESM und der Ausplünderung unseres Volkes erkennnen? Nein, sie spielen ja auf Zeit :-)) Bitte nicht schauen was sie sagen, sondern was sie tun.
3.) Ein Auseinanderbrechen des Euro darf aus politischen Gründen nicht von Deutschland ausgehen. Der Euro ist ein Zwangskorsett für alle Staaten in Europa. Allerdings ist Deutschland derjenige Staat der das am längsten aushält. Während also nun Wasser ins Haifischbecken gelassen wird dürfen wir raten wer als erstes bei steigendem Wasserstand ersaufen wird. Kleiner Tipp: Deutschland wird es nicht sein. Und nebenbei: während der ESM so lange verzögert wird wie es geht druckt die EZB unlimitiert bunte Euro-Zettelchen. Und zwar ohne dass die mit unserem Volksvermögen gedeckt sind. Nein, wir erhöhen einfach die Geldmenge und inflationieren dieses System so schnell es geht. Dann stirbt es nämlich auch schneller :-)))
=> Die Lage ist also noch nicht schlimm genug. Noch glauben die anderen Euro-Länder an Wohlstand durch Ausplünderung der Deutschen. Erst wenn diese selber merken dass das nicht funktioniert und sie tunlichst ihre eigene Währungspolitik machen müssen - erst wenn diese uns Anflehen den Euro zu verlassen - erst dann kann der Euro aufgelöst werden. Berlusconi fängt ja bereits an mit solchen Forderungen sein Comeback als Politiker vorzubereiten. Weiter so :-) Und nicht vergessen, Mutti kommt aus dem Osten. Dort hat man eine Meinung für das System und natürlich noch eine eigene Meinung mit ganz anderen Zielen die man aber nur heimlich still und leise verfolgt. Dieses System ist so perfide und verlogen dass man es nur mit seinen eigenen Waffen schlagen kann. Die Agenda hinter der Agenda - das gilt es zu erkennen.
Gefahr droht in meinen Augen am meisten von den linken systemhörigen Umverteilern denen es mit der Abgabe der Rechte an die EU nicht schnell genug gehen kann.
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=> AW PB: Danke für den Kommentar. Ich teile zwar nicht die Ansicht "alles Taktik der armen Politiker, die sind nicht korrupt, die können bloß nicht anders und tun (für uns...), was sie eben tun können"... Aber ihre Meinung sei Ihnen gelassen.
Was auf uns zukommt wird vieles bei Weitem in den Schatten stellen und gleicht dann eher den Folgen einer Sintflut, bei der Voßkuhle als einzig "Gerechter" überlebt (weil er die §§ Definitionshoheit hat).
Der Paradigmenwechsel einer korrespondenztheoretischen hin zu einer konstruktivistischen Weltsicht hat zwar alle möglichen Begriffe erschüttern und zerstören können (Kapitalismus, Liberalismus, Idealismus, Materialismus, Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat etc.), im Kern aber bleibt Waterloo Waterloo für die Menschen die es erleben müssen. Glaubt jemand allen ernstes, wir kommen daran vorbei?
Deshalb "kollektiver Eskapismus". Die Probleme werden nicht mal ansatzweise politisch berührt.
Bleiben Sie dran Herr Boehringer! Es werden immer mehr...
Grüße
Die beamtete Staatsmafia weiß sehr genau, daß das Kind (Euro) in den Brunnen (Bankrott) gefallen ist. Da sie die Deutungshoheit dieses Vorgang hat, und die meisten Menschen nicht besonders selbständig in solchen Dingen denken, weigert sich die Staatsmafia den Bankrott offen auszusprechen und schiebt ihn verständlicherweise hinaus, und ihr Sprachrohr, der Diabolos-Rundfunk, informiert nicht über die Kinder, die den Kaiser nackt sehen (d. h. die ESM-Demos).
Ein ähnlicher Vorgang fand schon 2003 bei der Rente-"Reform" statt. Dort wurde eine Deckelung eingeführt, die im Widerspruch zu den jahrzehntelangen Beitragssteigerungen stand, so daß sich die Rente bei längerer Inflation irgendwann einmal erledigt haben wird. Diese Intrige hat ganz gut geklappt. Jetzt wird das Problem von Frau von der Leyen wieder in der Nachbearbeitung öffentlich zerredet.
Den Millionen von Einzahlern von Kapitallebensversicherungen und diversen Riester- und Rürup-Versicherten zu sagen: Ihr habt unserem System für Euer Alter naiv vertraut, und wir haben dies durch unsere Euro-Politik verzockt, ist ein bißchen hart. Also: Mit Kunst muß man die Kunst betreiben, und zwar über die Zeitachse.
Die Verschiebung der Feststellung des Bankrotts wird nur dazu führen, daß die Lügen in unserer Politik immer absurder werden, und die sozialen Probleme bei den ärmeren, dümmeren oder unvorsichtigeren Mitbürgern zunehmen.
Mit dem Euro wurde uns eine politische Illusion verkauft, die der Wirklichkeit nicht standhält:
"Eng ist die Welt, und das Gehirn ist weit.
Leicht beieinander wohnen die Gedanken,
doch hart im Raume stoßen sich die Sachen."
Friedrich von Schiller
deutscher Schriftsteller (1759 – 1805)
Quelle: Wallensteins Tod II, 2
http://www.gutzitiert.de/zitat_autor_friedrich_von_schiller_thema_gedanke_zitat_8756.html
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=> Suchen Sie nicht weiter als im Goldseitenblog ;-) : Hier http://www.goldseitenblog.com/peter_boehringer/index.php/2012/09/21/stilblueten-aus-der-vollpolitisierten-ez#c12103 im Kommentarbereich ist der Text verlinkt, zitiert und kommentiert.
http://netzwerkvolksentscheid.de/2012/09/26/stoppesm-neuer-eilantrag-zum-esm/
Warum hört man davon nichts in den Medien? - Ganz einfach, weil diese das Problem an der Wurzel angehen und es wird deutlich, daß alles was gegen "jus cogens" verstößt ohnehin nichtig ist. Hier mehr Infos zu diesem Fall, daß man den AEUV 136.3 beim Bundesverfassungsgericht ignorierte, obwohl sie davon durch Brief durch die Klägerin in Kenntnis gesetzt worden sind. Und zwar vorm Beschluß am 12.09.2012!
http://netzwerkvolksentscheid.de/2012/10/01/wie-ein-einstweiliges-ermachtigungsurteil/
Also locker bleiben und solidarisieren Sie sich mit dieser Klageinitiative um Hassel-Reusings hier. Sie hat dieses Problem voll im Zangengriff und die wissen das auch...:
http://netzwerkvolksentscheid.de/klage-esm
Dank an Herrn Boehringer für seine beherzten Worte dazu.
super guter Kommentar zu diesem Blog.
Ich sehe das genauso. Wir können den Wahnsinn momentan weder verhindern noch stoppen.
Dazu fehlt es an mehrheitsfähigen politischen alternativen, bzw an einem Aufbegehren einiger Politiker in diesem Lande. Auch ich kenne die allgemeine Meinung innerhalb der CSU, jedoch eine Rebellion innerhalb dieser Partei wird es aktuell nicht geben. Dazu ist selbst die CSU zu klein. Die Vorbilder von heute sind die Märtyrer von morgen, nutzen jedoch wird es nichts. Wir können also nur warten bis sich im Volk ein mehrheitsfähiger Widerstand herausbildet, dass jedoch wird noch 2-3 Jahre dauern. Solange kann ich jedem nur raten Vorsorge zu treffen. EM sind dabei nur eine Alternative. Viel Glück
"Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär."
Und:
"Ich wage nach einem langen Berufsleben in der Justiz, wenn ich gefragt werde, den Ausgang eines Prozesses nur noch nach dem im ganzen System angelegten Grundsatz vorauszusagen: Nach der Regel müßte so entschieden werden; aber nach einer der vielen, unbestimmten Ausnahmen und Einschränkungen, die das Recht kennt, kann auch anders entschieden werden. Das genaue Ergebnis ist schlechthin unberechenbar geworden."
Ein "Willkommensgruß" im "Rechtsstaat" Bundesrepublik aus berufenem Munde.
Denn Geiger steht sozusagen exemplarisch für die chamäleonartig die ideologische Farbe wechselnde Verrottung der bundesdeutschen Justiz vom ersten Tage dieses "freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates" an.
Vielfach "bewährter" NS-Jurist, betätigte sich Geiger seit dem Beginn der 30er Jahre als "Schulungs- und Pressereferent" der SA, ab 1934 stand er in hervorgehobenen Stellungen im "NS-Rechtswahrerbund"
1939 schließlich amtierte Geiger als Staatsanwalt am "Sondergericht" Bamberg und erwirkte dort in mindestens 5 Fällen Todesurteile, alle mit politischem Hintergrund.
NS-Karrierejurist Geiger hatte über die "Rechtsstellung des Schriftleiters nach dem Gesetz vom 04. Oktober 1933" promoviert und rechtfertigte die Berufsverbote für jüdische Journalisten in seiner Dissertationsschrift mit opportunistischem Eifer ggü. den neuen Herren u.a. wie folgt:
"Die Vorschrift (d.h. das Gesetz vom 04.Oktober 1933) hat mit einem Schlag den übermächtigen, volksschädigenden und kulturzersetzenden Einfluß der jüdischen Rasse auf dem Gebiet der Presse beseitigt."
Der stramme NS-Jurist Geiger als ein in die Richterrobe gehüllter, todesurteilender Schreibtischtäter mit pseudo-wissenschaftlichen Betrachtungen zum "Einfluß der jüdischen Rasse in der Presse" - Linientreue und Justiz-Karriere halfen NS-Sonderrichter Geiger, sich vor dem Fronteinsatz herumzudrücken- amtierte als aus dem braunen Ei gepellter "Demokrat" bereits unmittelbar nach dem Krieg wieder in Bamberg als Oberlandesgerichtsrat und "Justizkollege" von FDP-Dehler (Dehler war in Bamberg Generalstaatsanwalt).
Nachdem Dehler, selbst gewesener NS-Jurist und als Anwalt massiver Profiteur der "Arisierungsgesetze", 1949 zum Justizminister im ersten Adenauer-Kabinett ernannt wurde, beförderte er den Parteigenossen Geiger sogleich zu seinem Referenten.
Der zum "Demokraten" weißgewaschene Rassekundler und Fallbeilrichter Geiger übernahm mit Protektion Dehlers im neubegründeten Bundesjustizministerium ausgerechnet das "Verfassungsreferat" (!) und entwarf - als eine seiner ersten Amtshandlungen - das "Bundesverfassungsgerichtsgesetz" als Grundlage des sog. BVerfG, dessen Erschaffung ein Lieblingskind der US-amerikanischen Besatzungsmacht war.
DIESER "Jurist" Geiger ist also der "Vater" "unseres (heutigen, es wurde lediglich von Zeit zu Zeit neuen Fassungen unterworfen) "Bundesverfassungsgerichtsgesetzes".
- Was also soll man an dieser Stelle erwarten ?
Ungeniert machte Geiger daraus sein eigenes "lex Geiger", indem er - 1951 auf Vorschlag der CDU/CSU zum Senatspräsidenten am Bundesgerichtshof berufen - das "BVerfG" so ausgestaltete, daß ein Richter am Bundesgerichtshof zugleich auch Richter am sog. BVerfG sein kann.
Kaum daß dieses sein Werk vollbracht war, ließ sich Geiger durch seine Parteifreunde, die sich zuvor im "Parlamentarischen Rat" die faktische Ernennungshoheit der Richter am "BVerfG" und damit die Kontrolle über die Kontrolleure der "Verfassung" zugeschanzt hatten (vgl. Art.94 Abs.1 S.2 GG), sogleich selbst auch noch zum "Bundesverfassungsrichter" ernennen.
Das blieb er dann bis zu seiner Pensionierung 1977 (!).
SA-Rottenführer a.D. Dr.Geiger, der erst 1994 mit fast 90 Jahren das Zeitliche segnete, hält damit den "Rekord" an diesem "freiheitlich-demokratischen Verfassungsgericht", was die Dauer der "Amtsjahre" als Richter angeht.
Interessenkollisionen zwischen dem Amt eines BGH-Richters und jenem eines Karlsruher "Verfassungsrichters" - der "Verfassungsrichter" ist ja auch und gerade zur Prüfung von Urteilen sog. höchster Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit berufen (vgl. §181 BGB)- sah NS-Rechtswahrer Geiger (natürlich) nicht.
Ebenso sah Geiger in bester Tradition der Hitler-Diktatur zeitlebens keine Interessenkollisionen zwischen der Bestimmung des GG, daß das bundesrepublikanische Parteiensyndikat jene "Verfassungs-"Richter ernennt und dem Auftrag eben dieser "Verfassungsrichter", die Machtausübung der Parteien zu kontrollieren und jedem Machtmißbrauch der Parteien wider dem Grundgesetz vorzubeugen - mit dem nun wieder am 12.09.2012 im Voßkuhle-Verdikt zu besichtigenden, bekannten Ergebnissen.
Dementsprechend widersprach ex-Hitler-Rechtswahrer Geiger mehrfach ausdrücklich dem, wie er auszudrücken beliebte, "Glauben", daß man "etwa die Menschrechte, die Grundrechte der Bürger vor der Willkür und Allmacht des Staates schützen müsse."
NS- und "Demokratie"-Multi-Funktionär Geiger, der nebenher auch noch als Professor der Speyrer Hochschule für Verwaltungswissenschaften amtierte und in dieser Eigenschaft die Oberaufsicht über die von den Siegermächten wiederinstallierten NS-Professoren führte, zum "demokratischen" Verständnis seiner mit Persilschein versehenen Kollegen (zugleich sein eigenes, "demokratisches" Verständnis): "Über der uneingeschränkten Pflicht zur Wahrheit steht die Pflicht zur Pflege des Gemeinwohles."
M.a.W.: Man darf gerne munter draufloslügen, wenn nur "pflichtiges Gemeinwohlsein" alles entschuldigt.
Nazi-Pate Geiger und Palermo am Rhein.
Der nicht-souveräne "ESM-Minister" Schäuble und seine Trulla aus der Zone befleißigen sich 2012 als eifrige Schüler dieser abwechselnd dunkelbraunen oder tiefroten "Rechtsmaxime".
Wie man also sieht, steht Voßkuhle nur in der unheilvollen Nepotisten-Tradition seiner "Väter" am "BVerfG".
Ein fauler Baum treibt eben stets und faule Früchte.
Ein Umstand dürfte dem aalglatten Herrn Voßkuhle allerdings tatsächlich Sorgen bereiten: Da er auf Sozen-Parteiticket noch bis 2020 "gewählt" ist, wird es ihm selbst bei dem von ihm angestrebten, dilatorischen Geschäftsgang unmöglich sein, sich um das endgültige Urteil in Sachen "ESM" und damit vor der Verantwortlichkeit vor seinem Abgang aus diesem Erfüllungsgericht herumzudrücken.
Dessen scheint sich Voßkuhle wohl bewußt zu sein - in diesem Lichte darf wohl der bizarre Bocksprung in Richtung Luxemburger EUGH gesehen werden (mit dem Voßkuhle sich - das sei nebenbei bemerkt -, ganz Geiger, von der jahrzehntelang durch dieses "Verfassungsgericht" im Hinblick auf Europa-Angelegenheiten gepflegten "Solange"-Rechtsprechung in einem Interview mit der frz.Linkspresse "mal eben" de facto verabschiedet). [Anm. PB: Gut, dass Sie darauf hinweisen! Genau diese "Solange"-Rechtssprechung war schuld daran, dass Schachtschneider und Co mindestens zwei oder drei Klageverfahren gegen EUR, EU, Lissabon-Vertrag verloren haben: Das BVerfG machte immer geltend, dass es (noch nicht) eingreife, SOLANGE die EUropäischen Polit- und Rechtsinstitutionen (also inkl. EuGH) die deutschen GG-Regelungen wirksam schützen. Nun wird dies offenbar aufgegeben und der komplette Rechtsschutz ohne jeden Vorbehalt durch den EuGH akzeptiert, was einen Kotau vor dem EuGH bedeutet, was im Blog ja auch angedeutet ist]
Voßkuhle will offenkundig Zeit gewinnen, um jede Verantwortlichkeit nach Luxemburg abzuschieben und seine Hände rein zu waschen, ohne indes seine Förderer unter den Bankstern und deren Politikasten in deren Erwartungen im Hinblick auf sprudelnden deutschen Geldfluß vor das Schienbein zu treten.
Selbst um den Preis, daß er sich dabei zu den von Ihnen aufgezeigten, offenkundigen Absurditäten wider Logik und schlüssiger Argumentation erblödet.
Dafür Dank und Aufmunterung zu weiterer Donquichotterie, die ja zumindest das Gute hat, nicht jede Heilige Kuh (BVG) für unantastbar zu halten, gar durchaus Unheiliges hinter ihrer roten Kuhhaut (da geht so manches drauf, besonders der postnationale Europatraum!) zu wittern.
Das angeführte Zitat:
‚Sollten wir zu dem Schluss kommen, dass es sich um eine Vertragsverletzung handeln könnte, die Rückwirkung auf das nationale Verfassungsrecht hat, würden wir diese Frage dem Europäischen Gerichtshof vorlegen.‘
zeigt sehr deutlich, dass es Voßkuhle nicht um die Verteidigung deutscher Grund- und Verfassungsrechte bzw. des Grundgesetzes geht, sondern glasklar immer nur um die immer schneller herbeigeführte Diktatur der Eurokraten. Voßkuhle tritt international auf wie Schäuble, als der Repräsentant Brüssels, in diesem Fall von Karlsruhe aus.
"Deutschland muß vernichtet werden" als oberstes Ziel des Verfassungsgerichts-Präsidenten - das muß man sich mal klarmachen!
"Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 21.1.1969 festgestellt, die Eigentumsgarantie beinhalte 'weder eine staatliche Wertgarantie des Geldes noch das währungs- und wirtschaftpolitische Leitbild, die Vorstellung eines stabilen Geldwertes zu verwirklichen.' "
Hans Mundorf dazu:
"Eine Währungsunion jedoch, die unter Verzicht auf die Maastrichter Kriterien und Garantien der Geldwertstabilität zustandekäme, wäre sehr wohl ein staatlicher Hoheitsakt und nicht die passive Hinnahme außerstaatlicher Ereignisse. Sollte die harte D-Mark eingetauscht werden gegen einen Euro, dessen Wert von europäischen Kippern und Wippern bestimmt würde, handelte es sich in der Unmittelbarkeit und Finalität einer solchen Entscheidung um einen Akt der Enteignung durch den Staat, was der Bürger nicht rechtlos als sein trauriges Schicksal hinnehmen müßte."
Man kann daher feststellen, dass die Karlsruher Richter zu keinem Zeitpunkt
vorhatten, das Eigentum der Bürger zu schützen. Die Bürger mutieren i.S. des BVG als vaterlandslose Bürgen, die -Sklaven ähnlich- sich den Zwängen beugen müssen.
Man sieht am Verhalten der Richter auch, dass sie nicht gewillt sind, das Grundgesetz mit den darin beschriebenen Rechten der Bürger zu verteidigen, sondern im Gegenteil im Bundes-Verrats-Gericht als ferngesteuerte Maulwürfe gegen das eigene Volk agieren.
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=> Ergänzung PB: Interessanter Fund, danke. Zwar muss man feststellen, dass nach 1997 die EUR-Währungsunion ja dann formal NICHT "unter Verzicht auf die Maastrichter Kriterien" zustande kam und zumindest mal bis etwa 2003 das Ganze sowohl formal als auch ökonomisch-praktisch "sauber" ablief, wenn man mal von der Schummelei (GR-Goldman) und Statistik-Trickserei in diversen Ländern im Vorfeld der Wechselkursfixierung 1999 absieht.
=> Genau darauf verweisen ja auch die Waigels der Welt und waschen ihre Hände in Unschuld "Wir haben die Währungsunion doch sauber und nachhaltig aufgesetzt!". Was natürlich komplett dem widerspricht, was schon in den 1990ern absehbar war: Der Pakt KONNTE in diesem heterogenen Währungsraum nicht halten - und es war auch zB seitens der Südstaaten und Frankreichs gar nie beabsichtigt! Waigel wusste das, Kohl hätte es wissen müssen - hat es aber ausgeblendet. Man WOLLTE ja von Anfang an die Vereinigten Staaten von EUropa - die aber eben damals wie heute dem Volk nicht vermittelbar waren! Die Belege dazu sind inzwischen alle offen zugänglich.
=> Rein rechtlich ist HEUTE völlig klar, dass Maastricht tot ist, was aber formaljuristisch noch immer nicht zugegeben wird (Art 125 AEUV / NoBailouts ist noch immer geltendes Recht - aber eben faktisch außer kraft durch die Dauerausnahme des ESM bzw. des neuen Art 136 AEUV). Und wegen dieser absurden formalen Rechtslage kann das BVerfG heute noch immer dummblubbern "SOLANGE (höchst formal) die Eurozone eine Stabilitätsgemeinschaft ist, solange ist sie in Ordnung und verstößt nicht gegen das Eigentumsrecht der Bürger...". Absurd - aber geltende Rechtslage anno 2012 in diesem rechtsstaatlichsten Gebilde, das es je auf deutschen Boden gegeben hat...
