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Die Fiskalpaktentscheidung – Verfassungsbruch und ein Staatsstreich gegen Ihr Vermögen.

von Heiko Schrang E-Mail 04.07.12 14:01:44

„Die Wenigen, die das System verstehen, werden dermaßen an seinen Profiten interessiert oder so abhängig von seinen Vorzügen sein, dass aus ihren Reihen niemals eine Opposition hervorgehen wird. Die große Masse der Leute aber, geistig unfähig zu begreifen, wird seine Last ohne Murren tragen, vielleicht sogar ohne je Verdacht zu schöpfen, dass das System gegen sie arbeitet.“ (Gebrüder Rothschild, London, 28. Juni 1863 an US-Geschäftspartner)

Nachdem die fußballbegeisterte Masse noch dem Ausscheiden Deutschlands im Europameisterschafts-Halbfinale nachtrauert, wurde in der Zwischenzeit der Ausverkauf Deutschlands vom Parlament beschlossen.

Die Entscheidung zugunsten des ESM und des Fiskalpakts ist ein Staatsstreich gegen das Vermögen jedes einzelnen Bürgers. Mit dem ESM, der die unbeschränkte Haftung Deutschlands festhalten soll, verlieren die Bürger ihre demokratischen Grundrechte. Die Parlamente verkommen, zu einer Inszenierung angeblicher Macht. Das erinnert an das Augsburger Puppentheater, nur im Gegensatz dazu haben bei den vom Volk gewählten Polit-Marionetten das ESM-Direktorium, der ESM-Gouverneursrat, die EU-Kommission sowie der EU-Rat, die Fäden in der Hand, ohne vom Volk wählbar zu sein.

Anhand von über 70.000 Lesern zu meinem letzten Artikel (kostenlose Newsletteranmeldung unter: http://www.macht-steuert-wissen.de/kontakt.php?newsletter=1) konnte ich erkennen, dass immer mehr Menschen sich dem neuen Denken abseits des Mainstreams öffnen und ihren Protest zum Ausdruck bringen. (Ferner wurden in der letzten Zeit Klagen in der Community laut, dass interessante Links nicht mehr erreichbar sind.) Unmittelbar nach der Zustimmung zum Fiskalpakt und zum ESM hagelte es noch in der Nacht zahlreiche Klagen in Karlsruhe.

Kernpunkte der Klageschriften sind, dass unwiederbringlich Haushaltskompetenzen und Souveränitätsrechte des Bundestages nach Brüssel abgegeben werden. Fiskalpakt sowie ESM würden „in schwerwiegender Weise gegen das Demokratieprinzip verstoßen“. So übertrage der ESM-Vertrag die Verfügung über Steuergelder in dreistellige Milliardenhöhe auf eine „demokratisch nicht legitimierte Organisation“ so der Kläger Gauweiler. Diverse Professoren des öffentlichen Rechts stellen fest, dass diese Verträge die Sprache des Staatsrechts benutzen, nicht mehr die des Völkerrechts. Das mag daran liegen, dass es das Volk "Europas" nicht gibt.

Das Brisante an der Entscheidung zugunsten des ESM ist, dass im Frühjahr letzten Jahres ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bereits große Risiken beim geplanten Euro-Rettungsschirm (ESM) sah.

Unter anderem war die Rede davon, dass Deutschland im Rahmen des ESM so weit reichende Garantien in Form von Bürgschaften übernimmt, dass diese "bei maximaler Inanspruchnahme einen dreistelligen Milliardenbetrag erreichen können". Das 10-seitige Gutachten macht deutlich, dass die Bürgschaften von heute schnell zu den Schulden von morgen werden können. Da dieses Gutachten den Bundestagsmitgliedern bekannt sein müsste, kann dieses Abstimmungsergebnis nur erklärt werden als eine aus Machtgier, Rücksichtslosigkeit, Inkompetenz verbunden mit einer Prise krimineller Neigung, getroffene Entscheidung. Frei nach dem Motto, wer das Recht macht, kann rechtlich nicht belangt werden.

Die Hoffnung vieler Mitstreiter liegt nun beim Bundesverfassungsgericht. Ich persönlich glaube nicht dass das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Klägergruppen entscheiden wird. Bereits im November 2011 hat eine Klägergruppe von 55 deutschen Unternehmen das Bundesverfassungsgericht vor Gericht, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht, weil sich aus ihrer Sicht auf nationaler und europäischer Ebene eine „Erosion des Rechts“ vollziehe. Die Klägergruppe klagte das höchste deutsche Gericht, das eigentlich unsere Verfassung schützen soll, an, die Demokratie zu schädigen und einem Staatsstreich in die Hände zu spielen. Laut Aussage des Berliner Wirtschaftsrechtlers Markus C. Kerber „…geht es in dieser rechtlichen Auseinandersetzung um die rechtsstaatlich-demokratischen Grundlagen des deutschen Gemeinwesens, nicht nur um den Euro…“. Mit ihrer Milliardenhilfe für Griechenland, Irland und Portugal, dem Euro-Rettungsschirm, und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gefährde die Bundesregierung das Eigentum ihrer Bürger, so Kerber.

Kerber hatte bereits im Juli letzten Jahres das höchste deutsche Gericht scharf kritisiert, indem er dem Verfassungsgericht vorwarf, sich dem Verdacht auszusetzen, den politischen und zeitlichen Erwartungen der Bundesregierung zu entsprechen. Weiterhin sagte er, dass es offensichtlich ein politisches Urteil im Sinne der Regierung anstrebe und auf diese Weise zu einer Art Mittäter von selbsternannten Eurorettern werde, die dabei seien, das Recht zugunsten der Macht zu verdrängen.

Mit dem Fiskalpakt und dem ESM wird dem deutschen Volk nicht nur Geld gestohlen, sondern auch Arbeitszeit und damit auch Lebenszeit. Der Tag wird kommen, an dem sich die Parteienvertreter verantworten müssen, wegen Verfassungsbruch und Hochverrats. Das wäre nicht das erste Mal in der Geschichte. Und der Satz „Das haben wir aber nicht gewusst!“ wird ihnen dann nicht helfen.

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
(Art. 20 Abs. 4 GG)

Lesen Sie zu diesem Thema auch:

Der 29.06.2012 wird das Leben aller Deutschen grundlegend verändern
http://www.macht-steuert-wissen.de/artikel/140/der-29062012-wird-das-leben-aller-deutschen-grundlegend-vera.php

ESM - Putsch gegen das eigene Volk
http://www.macht-steuert-wissen.de/artikel/135/esm-putsch-gegen-das-eigene-volk.php

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P.S.: Ich erhebe keinen Anspruch auf Absolutheit für den Inhalt, da er lediglich meine subjektive Betrachtungsweise wiedergibt und jeder sich seinen Teil daraus herausziehen kann, um dies mit seinem Weltbild abzugleichen. Weitere Anregungen auch in unserem Newsletterarchiv unter www.macht-steuert-wissen.de

Über den Autor:
Heiko Schrang ist Autor des Newsletters, der mittlerweile weltweit Beachtung findet. Regelmäßig beleuchtet der Autor die Themen Inflation und Staatsbankrott und berichtet über Sachwertanlagen wie 1A-Immobilien als Kapitalanlagen. Außerdem ist er Redakteur bei dem renommierten Börsen-Onlinedienst Wallstreet-Online. Seit 2005 hält Heiko Schrang zudem Vorträge zu den Themen Inflation, Gold und Finanzkrisen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.macht-steuert-wissen.de

6 Kommentare

Kommentar from: Adept [Besucher]
*****
Meine Hoffnung liegt nicht beim Karlsruher Kaspertheater, diese Politmarionetten sind charakterlose Gehilfen.

Die ganze EU ist ein subalterner Haufen der internationalen Geldmafia um Goldman Sachs und bereits jetzt eine nackte Diktatur, ein Kaiser ohne demokratische Kleider.
Was erlauben Rompuy, Barroso und die anderen Zinnsoldaten ?
MIt welchem Recht dürfen die Komissare aus Brüssel die Freiheit der europäischen Völker knechten?

Mein Hoffnung liegt darin, dass die Spieler den Karren zu weit in den Dreck gezogen haben und nicht mehr loskommen.
Dann ist das gewünschte neue 1000jährige Weltreich dieser Größenwahnsinnigen am Ende bevor es gegründet wurde.


04.07.12 @ 14:26
Kommentar from: Heiko Schrang [Mitglied] E-Mail
Nachtrag zu meinem Artikel: wie auf die Verfassungsrichter Einfluss genommen wird,berichtet jetzt auch die Welt.

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article107706324/Aufloesungserscheinung-der-demokratischen-Ordnung.html
04.07.12 @ 17:57
Kommentar from: Skeptiker [Besucher]
*****
Das Recht zum Widerstand ist gegeben, wenigstens theoretisch, aktiv leisten tut keiner. Es wird geredet, geschrieben (es muß auch sein) aber nicht genug organisatorisch vorgegangen. Es ist eine Illusion, dass eines Tages die Bürger spontan auf die Straße gehen - zu viele wissen von nichts, zu viele wollen nichts wissen, zu viele leben noch ganz gut.
Eine Klägergruppe von 55 deutschen Unternehmen, auch die Klagenden und Protestierenden Herrschaften Peter Gauweiler, Frank Schäffler, Herr Sinn u.a. sind in derartig kleiner Minderheit, dass es nicht schwer ist, die zu isolieren oder zu ignorieren.
Es ist kein Zufall, dass die deutschen VP, die BR, die BA, das BvfG und der BP auf ein Mal in einer Mannschaft gg. die eigene Bürger zu spielen scheinen und bereits gewinnen - seit langen wurde daran gearbeitet, die Regeln wurden abgeschafft, die gegnerische Mannschaft darf nicht auf den Rasen.
05.07.12 @ 12:50
Kommentar from: freierbauer [Besucher]
*****
Eine Möglichkeit vom Widerstandsrecht Gebrauch zu machen wäre:
Die Einkommens-u. Umsatzsteuer der Selbständigen
wird auf ein Treuhandkonto und nicht mehr dem Finanzamt überwiesen.
Sollten mehrere zehntausend Selbständige dem Beispiel folgen, wäre das ein sichtbares Zeichen.
Es wäre halt ein Jurist nötig, welcher die Begründung der Zahlungsverweigerung in dem richtigen Wortlaut verfasst.
05.07.12 @ 20:48
Kommentar from: Claudius v.d.Bach-Zelewski [Besucher]
*****
@freierbauer

Die Juristen halten Sie mal besser auf Distanz - sonst ist Ihr gewiß effektives Vorhaben schon im Formalismus versandet, bevor es begonnen hat.

Denn anders als bei den abhängig beschäftigten AN geht der Steuerleistung des Selbstständigen ja eine Selbsthandlung voran.

Wer sein Geld also weitestgehend von der Bank fernhält (wg. Guthabenpfändung auf Konten o.ä., das wäre ja noch im automatisierten Verfahren möglich, und die Bankster kooperieren hier gerne, geht es doch um jene Steuergelder, mit denen sie der "Staat" hinterher stopft), der erzwingt eine tatsächliche Vollstreckungshandlung.

Verfahren 2-3 Mio Steuerpflichtige in dieser Weise, so ist der Apparat schnell am Ende.

Vgl. die passive Verweigerung gegen die dummdreisten KK-"Zusatzbeiträge" der GKV, die m.K.n. mittlerweile keine GKV mehr erhebt.

Hier haben mehrere Millionen Pflichtversicherte einfach nicht gezahlt und ließen sich auch durch keine Drohung mehr einschüchtern - die bürokratische Macht der Apparate stand plötzlich nackt dar, weil die Leistung des gesetzlich festgeschriebenen "Zusatzbeitrages" faktisch nicht durchsetzbar war.

Der mit der Vollstreckung des KK-"Zusatzbeitrages" befaßte Zoll sagte übrigens öffentlich, daß schon vor dem "KK-Zusatzbeitrag" über 4 Mio (!)Vollstreckungsverfahren offen waren.

Die Autorität dieses "Staates" geht also schon heute erkennbar gegen Null, und dessen "Gesetze" sind in den Augen von immer mehr Bürgern Ausdruck der moralisch wertlosen Willkür eines a la entiere delegitimierten Systems.

Im Grunde genommen war der KK-"Zusatzbeitrag" ein Markstein in der Geschichte dieser sog. "Bundesdeutschen Deomkratie": Erstmals wurde durch eine unkoordinierte, aber dennoch vereinheitlichte, passive Verweigerung die scheinbare Allmacht eines nach willkürlichem Gutdünken handelnden "Gesetzgebers" und seines roboterhaften, bürokratischen Apparates ausgehebelt.

Das haben unsere Ochloliten schnell begriffen.

So wurde, bevor auch die Mehrheit der Bürger sich dieses Umstandes und ihrer Macht bewußt wird, das ganze Projekt "Zusatzbeitrag" über Nacht tief gehängt und abgetakelt, um nicht durch eine Präzedenz weitere Herausforderungen zu schaffen, die der Staat und seine Bürokratie nicht für sich entscheiden können.

Denn auf kollektiven, passiven Widerstand ist dieses System nicht eingestellt.

Das bereitet sich auf offenen Aufruhr oder die Beseitigung von Schlüsselpersonen möglichen Widerstandes vor.

Möglicherweise wird sich das (aus Sicht der Blockparteien-Ochloliten) Desaster des Zusatzbeitrages zur KV mit der "Medienabgabe" bald wiederholen.

Nicht umsonst ist die Staatsmediensyndikat verzweifelt bestrebt, die "Abgabe" über die Finanzämter möglichst früh und unmittelbar abzugreifen, d.h. ohne Zwischenhandlung des "Abgabenpflichtigen".

06.07.12 @ 23:28
Kommentar from: Matthias [Besucher]
Hallo zusammen,

wie können wir uns vor Plünderung durch die NGO "BR(D)"
schützen ??


1. Nach dem Völkerrecht tritt bei einer Kriegserklärung die Haager Landkriegsordnung (HLKO) in Kraft.
(Kriegserklärung / Waffenstillstand / Friedensvertrag) Da das Deutsche Reich Kriegserklärungen und
die Kriegsgegner wie Großbritannien, Frankreich, USA usw. ebenfalls Kriegserklärungen proklamiert
haben, ist die HLKO in Kraft. Dort wird geregelt, wie im Fall der Besetzung eines Landes vorgegangen werden muss. Die HLKO endet mit einem Friedensvertrag. Der Friedensvertrag ist bis heute nicht vollzogen.

Da das zweite Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen ist (Siehe u.a. SHAEF-Gesetz) und mit den Alliierten
noch keinen Friedensvertrag abgeschlossen hat, gilt noch immer die HLKO für das Deutsche Reich und die Bürger des Deutschen Reiches.
Die USA, Großbritannien, Russland, Frankreich und China haben mit allen Alliierten am 12. 09. 1944,
in Anlehnung an die HLKO die SHAEF-Gesetzgebung proklamiert. Sie wurde vom Hauptalliierten USA
herausgegeben und gilt bis zum heutigen Tag für alle Alliierte und zum Schutz der Bevölkerung im besetzten
Deutschen Reich.

Das sich die Alliierten bis zum heutigen Tag penibel an die SHAEF-Gesetze halten, konnte man bei der
Besetzung Libyens feststellen. (Libyen war vom Deutschen Reich besetzt und unterliegt dem SHAEF - Gesetz)
Russland und China haben sich in der UNO deshalb nur der Stimme enthalten.
Im Fall Syrien, dass vom Deutschen Reich nicht besetzt war und gegen die Alliierten keinen Krieg geführt hat,
(unterliegt nicht dem SHAEF-Gesetz) haben Russland und China ihr Veto eingelegt können.
(Siehe SHAEF-Gesetz Nr. 52 - Artikel 1 - (b) - )


2. "Im SHAEF-Gesetz Nr. 52 Sperre und Kontrolle von Vermögen, Artikel I, Arten von Vermögen:


1. Vermögen innerhalb des besetzten Gebietes, das unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise im
Eigentum oder unter Kontrolle der der folgenden Personen steht, wird hiermit hinsichtlich Besitz oder
Eigentumsrecht der Beschlagnahme, Weisung, Verwaltung, Aufsicht oder sonstigen Kontrolle durch die
Militärregierung unterworfen:

(a) Das Deutsch Reich oder seine Länder, Gaue oder Provinzen oder eine gleichartige staatliche oder
kommunale Verwaltung, deren Dienststellen und Organe, einschließlich aller gemeinwirtschaftlichen
Nutzungsbetriebe, Unternehmen, öffentliche Körperschaften und Monopolbetriebe, die durch irgendeine
der vorgenannten Organisationen kontrolliert werden ;

(b) Regierungen, Staatsangehörige oder Einwohner von Staaten, m i t A u s n a h m e d e s
D e u t s c h e n R e i c h e s , die sich mit einem Mitglied der Vereinten Nationen zu irgend einem
Zeitpunkt seit dem 1. September 1939 im Kriegszustand befanden, und Regierungen, Staatsangehörige
und Einwohner von Ländern, die seit diesem Tage von den vorgenannten Staaten oder von Deutschland
b e s e t z w a r e n;"

Diese Regelung gilt bis heute für die "BR(D)" mit ihren Bundesbürgern (kommt von bürgen), die Länder und
Kommunalverwaltungen. Somit auch für die Finanzbehörde oder die Ausnahmegerichte der "BR(D)".


Die Sperre und Kontrolle von Vermögen gilt nicht für Bürger des zweiten Deutschen Reiches !!


1. Bürger des Deutschen Reiches ist, wer vor 1945 im Deutschen Reich geboren ist oder dessen Eltern, Großeltern
in den Grenzen des Deutschen Reiches geboren sind. (Siehe auch Staatsangehörigkeitsausweis)
Das Bayerische Staatsministerium des Inneren der "BR(D)" sagt im Nachweis: "Der Personalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit." Damit ist bewiesen, dass ein Unterschied zwischen einem Bundesbürger und einem Einwohner des Deutschen Reiches besteht !!

2. Da die Alliierten die Bürger des Deutschen Reiches zu Bundesbürgern (juristische Person) gemacht haben,
(Kriegslist ist in der HLKO ausdrücklich erlaubt) muss man sich wieder davon trennen. Das haben wir durch unsere
Personenstandserklärung (unter anderem auch an das Finanz"amt" - richtig Finanzbehörde , das "Amts"gericht und das Finanzgericht) nach § 1 BGB von 1896 als
natürliche Person proklamiert und unsere "Personal"-Ausweise an die Stadt zurück geschickt.

3. Wir haben uns bei den Behörden der Nichtregierungsorganisation NGO "BR(D)" durch unsere Proklamation als juristische Person abgemeldet. Wir haben deshalb z.B. auch keine Steuernummern der "BR(D)" mehr und lehnen Schenkungen z.B. an das "Finanzamt" ab !!!


Die Haager Landkriegsordnung von 1907 besagt:

Artikel 46:
"Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen
und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden."

Artikel 47:
"Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt."


Hier ist der Schlüssel für den Schutz vor Plünderung durch
ESM, zukünftige Zwangshypothek und Pfändung der Überziehungskredite.

Gruß Matthias
10.07.12 @ 20:01

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