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Was hat die streng geheime Kanzlerakte mit der NSA-Affäre zu tun

von Heiko Schrang E-Mail 09.08.13 11:12:08

"Und wenn alle anderen die von der Partei verbreitete Lüge glaubten - wenn alle Aufzeichnungen gleich lauteten -, dann ging die Lüge in die Geschichte ein und wurde Wahrheit" (George Orwell, 1984)

Auch dem blauäugigsten Mitbürger sollte spätestens seit der Snowden-Affäre bewusst sein, dass George Orwells Vision aus dem Buch „1984“ mittlerweile Realität geworden ist. Passend zum Bundestagswahlkampf 2013 wird mediengerecht wieder eine Show der Politdarsteller für das Wahlvolk präsentiert. Um ihre Existenzberechtigung zu untermauern greift die Opposition wie eh und je die Politik der Regierung an. Derzeit sind die NSA-Abhörpraktiken und die fehlende Autorität gegenüber unserem „großen Verbündeten“, den USA, die Hauptangriffspunkte der Opposition. In Wirklichkeit ist das alles nur eine illustre Theatervorstellung, denn auch zukünftig wird es keine Partei und keinen Politiker in Deutschland geben, der gegen die Abhörpraktiken der USA in Deutschland vorgehen kann und wird. Hintergrund hierfür ist der geheime Staatsvertrag von 21. Mai 1949, der vom Bundesnachrichtendienst unter „Strengste Vertraulichkeit“ eingestuft wurde. (Heiko Schrang im Interview bei dem bekannten Publizisten und Historiker Prof. Dr Michael Vogt, Samstag, den 10.08.2013 um 20:15 Uhr über Livestream bei Schweiz5 http://www.schweiz5.ch/v2/?page_id=3575) In ihm wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum jemandem bewusst sein dürfte. Danach wurde unter anderem der Medienvorbehalt der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien bis zum Jahr 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, dass jeder Bundeskanzler Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides die sogenannte „Kanzlerakte“ zu unterschreiben hat.

Offizielle Medien bezeichnen die Behauptung es gäbe eine sogenannte „Kanzlerakte“ als Hirngespinst von Verschwörungstheoretikern. Erstaunlich dabei ist, dass in diesem Zusammenhang das Wochenmagazin „Die Zeit“ in einem ausführlichen Artikel mit der Überschrift „Drei Briefe und ein Staatsgeheimnis“ (Die Zeit“ 14.05.2009, Nr. 21) darüber berichtete. Demnach sollen alle Bundeskanzler einen geheimen, sogenannten Unterwerfungsbrief unterschreiben müssen. Daraus folgt, dass sich keine deutsche Regierung gegen die USA stellen wird, sondern vielmehr sie sogar, wie mittlerweile bekannt wurde, bei ihren Maßnahmen unterstützt. Mehr Informationen hierzu auch in meinem Buch „Die Jahrhundertlüge, die nur Insider kennen“.

In der Zwischenzeit sind die Parteienvertreter fleißig dabei uns diese Abhörpraktiken als „Antiterrormaßnahmen“ zu verkaufen, die in Wirklichkeit die Aushebelung der Bürgerrechte darstellen. Letztendlich geht es um die Überwachung jedes Einzelnen und die Aufrechterhaltung des jetzigen Systems in Zeiten einer Systemkrise und nicht wie propagiert wird, einer Finanzkrise. Dieses Ziel ist nichts Neues, denn Anfang 1998 unter der Regierung Kohl (CDU-FDP) wurden bereits die Grundlagen für den großen Lauschangriff im Bundestag gelegt.

Ende 1998 begann eine neue Ära, die Ära Schröder mit der Koalition aus SPD und Grünen. Wer dachte, dass die angeblich bürgernahen Parteien (SPD und Grüne), die von der CDU geführten Regierung Kohl in die Wege geleiteten Gesetzesänderungen zum flächendeckenden Abhören nicht weiter fortführen würden, sah sich schwer getäuscht.

Besonders hervorgetan hat sich dabei der einstige Bürgerrechtsanwalt Otto Schily, der als SPD-Bundesinnenminister zwei Anti-Terror-Gesetzespakete durchsetzte, die die Vorstellungen seines CDU-Vorgängers Manfred Kanther weit in den Schatten stellten. Mit dem Sicherheitspaket II wurden Sicherheitsbestimmungen in etwa 100 Gesetzen geändert und die Kompetenzen der Geheimdienste massiv erweitert.

Und damit ist damals wie heute klar, es ist egal, wie gewählt wird, denn wenn Wahlen etwas ändern würden, dann wären sie verboten.

Abgehört wurde und wird nach wie vor. Interessant im Zusammenhang mit dem NSA Abhörskandal ist die Tatsache, dass auch Parallelen zur Stasi gezogen werden. Bundespräsident Gauck versuchte diese Vergleiche jedoch zur relativieren, indem er im ZDF-Sommerinterview 13.06.2013 sagte, man könne die NSA nicht mit der Stasi vergleichen.

Die Stasi sammelte akribische alle Akten in ihrer Zentrale in Ostberlin. Sie war ein Überwachungsinstrument der SED gegenüber der Bevölkerung der DDR und sollte dem Machterhalt dienen. Politische Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung waren innenpolitisch die Hauptaufgaben der Stasi. Wie sieht es nun mit der sagenumwobenen NSA aus?

Die NSA National Security Agency überwacht täglich 1,7 Milliarden Datenkommunikationen und speichert diese in Archiven mit einem Fassungsvermögen von 5 Zettabytes, dies entspricht 5 Milliarden Terabytes oder 5 mal 250 Milliarden DVDs. Würde man diese Daten ausdrucken und in Aktenschränken archivieren, wie bei der Stasi, dann hätten dies Aktenschränke laut einer Untersuchung des Berliner Datengestalters OpenDataCity eine Fläche von mehr als der Größe Europas. Somit ist das NSA Archiv eine Milliarde mal größer als das damalige Stasi Aktenarchiv und Bundespräsident Gauck hatte wohl Recht, dass man die Stasi nicht mit der NSA vergleichen kann.

Letztendlich läuft es heute genauso ab wie damals, es geht um den eigenen Machterhalt, der das jetzige System (Fiat money System) sowie Selbstbereicherung, Steuerverschwendung in Milliardenhöhe aufrechterhalten soll.

Mit besten Grüßen

Heiko Schrang

Lesen Sie mehr in dem Buch, an das sich kein Verlag traute „ Die Jahrhundertlüge, die nur Insider kennen“: http://www.macht-steuert-wissen.de/shop/index.php

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P.S.: Ich erhebe keinen Anspruch auf Absolutheit für den Inhalt, da er lediglich meine subjektive Betrachtungsweise wiedergibt und jeder sich seinen Teil daraus herausziehen kann, um dies mit seinem Weltbild abzugleichen. Weitere Anregungen auch in unserem Newsletterarchiv unter www.macht-steuert-wissen.de

11 Kommentare

Kommentar from: wolfswurt [Besucher]
Diese "Kanzlerakte" ist für mich Tatsache.
Des weiteren ist für mich Tatsache,daß Merkel Stasi-Informantin war und diese Akte der NSA voliegt, welches ihre Kanzlerschaft erklärt.

09.08.13 @ 14:43
Kommentar from: Bert [Besucher]
*****
Wie sie selber sagten, man darf sich durch diese Mafiabanden nicht paralysieren lassen.

Also selber die Lösung leben:
Nur bar zahlen, auch keine elektronische Börse
Gold und andere Tauschwerte speichern
Immer die kleinste Partei wählen
Keine Geschäfte mit dem Staat oder Banken
Rundfunk usw. abmelden (In DE: klagen)
Eigene Vorsorge treffen (Vorräte, Alter)
usw.

Auch kleine Schritte bringen uns vorwärts, nur Mut. Demokratie heisst, jeden Tag ein kleines Bisschen dafür arbeiten. Wir haben zu lange geschlafen, dafür müssen wir jetzt auch etwas mehr als üblich tun.

09.08.13 @ 17:33
Kommentar from: Bernhard [Besucher]
*****


sehr guter Artikel!

Lassen Sie uns gemeinsam ein paar Jahrzehnte zurückgehen - zum Kriegsende - die Wehrmacht kapituliert ( nicht das Deutsche Reich) und wir sind BIS HEUTE ein besetztes Land ohne Fridensvertrag gegenüber den Siegermächten und vielen anderen Staaten - will das hier nicht wieter ausführen - jeder kann sich da kundig machen... es ist unsere Geschichte!!!

Lange Rede- kurzer Sinn: Natürlich kann die Haupt-Siegermacht USA uns belauschen, unsere Wirtschaft kontrollieren, unsere politische "Führung" per Kanzlerakte gefügig machen usw und so fort - und sie tuen es logischerweise, weil sie eben bis heute die Siegermächte sind und wir durch einen fehlenden Friedensvertrag in keinster Weise eine suveräne Nation sind!!!

Die DDR war nie suverän, die BRD auch nicht und die nun "erweiterte" BRD schon gar nicht.
Unsere Politik hat nicht für uns deutsche Bürger gearbeitet, sondern für die Besatzungsmächte - eigentlich doch ganz logisch - oder?

Wir sollten diese Tatsachen endlich begreifen und als Realität anerkennen - und mit dem Wehklagen und Jammern aufhören - denn Wehklagen und Jammern mit dem Kopf im Sand kann lebensgefährlich sein:-)

also: Kopf aus dem Sand und schauen, was Realtiät ist - dann wird vieles plötzlich verständlich, was bisher verworren und unerklärlich - ja gar unglaublich war...

hihi - die Frage bleibt aber, ob wir es dann glauben wollen oder können, was wir an Unglaublichkeiten dann als Realität erkennen, erkennen müssen...

in diesem Sinne Ihnen ein schönes und erkenntnisreiches Wochenende!
09.08.13 @ 18:35
Kommentar from: Heiko Schrang [Mitglied] E-Mail
Selbst die Karlsruher Richter stellten in ihrem Urteilsspruch 2004 zum beschlossenen großen Lauschangriff die Rechtsmäßigkeit in Frage, denn die Zustimmung von CDU/CSU, FDP und Teilen der SPD zum Gesetz bedeutet einen Verstoß gegen das Allerheiligsten, den Artikel 1 des Grundgesetzes.
09.08.13 @ 18:57
Kommentar from: Sepp Dietrich [Besucher]
Absolut richtig, denn selbst viele Jahre nach der Wiedervereinigung gibt es in D keine Verfassung, lediglich das provisorische Grundgesetz und die Abstimmung des vereinten Volkes in Frieden und Freiheit wird es auch für diese Leser nie geben. Staatsbürgerschaft Deutschland gibt es auch nicht. Für einen speziellen Staatsbürgerpass muss bei den Siegern nachgefragt werden. Und als Ersatzfetisch dient die Inaussichtstellung einer europäischen Verfassung. De jure alles ein verlogener Dreckshaufen!!
09.08.13 @ 23:09
Kommentar from: matthias [Besucher]
Neues aus Neuhaus


http://www.youtube.com/watch?v=wgttwl46L28
10.08.13 @ 17:58
Kommentar from: KlarSicht [Besucher]
****-
Es muss auch garnicht so 'Geheim' sein.

Denn laut NATO/EU Vertrag hat sich Deutschland verpflichtet 'Streng Geheime militärische Spezialeinheiten' zu zu lassen, sowie deren Handeln juristisch nicht zu verfolgen. (Ein Jura Kenner möge hier Biite den genauen Vertrag und Artikel nennen.)
Nicht gerade Zufällig sind in kurzen Zeitraum 5! Leiter von Verfassunugsschutz Behörden zurückgetreten. Eigentlich für Ihre 'Ordendlichkeit' bekannte deutsche Behörden (BKA, LfV, LKA ...) löschen systematisch 'versehendlichst' Beweismartial wie z.B. die Sprenstoffspuren zum Kölner Anschlag aus der Aservaten Kammer, mit dessen chemischer Zusammensetzung sich zweifelsfrei die Herkunft des Sprengstoffs ermitteln liesse.
Sie sind eben nach dem o.g. Vertrag dazu verpflichtet.
Eine Analyse zeigt das rund 50% der führenden Köpfe von Organisationen vergleichbar zu NPD, THS und KK V-Leuten deutscher Geheimdienste sind, sowie diese mit Steuermitteln und Propaganda KnowHow aufgebaut wurden.
Land auf Land ab rühmen sich deutsche Rechtsextremisten mit den Taten der NSU, ohne zu erkennen, das Sie in nur als Hilfskräfte zur Durchsetzung der weiteren Entrechtung in Deutschland lebender Menschen missbraucht werden.
Der Artikel http://de.wikipedia.org/Gladio verdeutlicht dies.

Snwoden sagt uns auch wozu die mitlitärisch aggregierten Informationen in Deutschland verwendet werden.
Denn die nächsten Ziele sind Syrien und dann Iran.

Nur bei "wenn Wahlen etwas ändern würden, dann wären sie verboten" möchte Ich ein Fragezeichen setzen, denn mein 1.5 Jahre langes Zusammentragen von öffendlichen Fakten wäre ohne die fleissige Arbeit von "die Linke" in Untersuchungsausschüssen nicht möglich gewesen.

Vielen Dank für Ihren Artikel.
10.08.13 @ 18:36
Kommentar from: KlarSicht [Besucher]
****-
Es muss auch garnicht so 'Geheim' sein.
Denn laut NATO/EU Vertrag hat sich Deutschland verpflichtet 'Streng Geheime militärische Spezialeinheiten' zu zu lassen, sowie deren Handeln juristisch nicht zu verfolgen. (Ein Jura Kenner möge hier Biite den genauen Vertrag und Artikel nennen.)
Nicht gerade Zufällig sind in kurzen Zeitraum 5! Leiter von Verfassunugsschutz Behörden zurückgetreten. Eigentlich für Ihre 'Ordendlichkeit' bekannte deutsche Behörden (BKA, LfV, LKA ...) löschen systematisch 'versehendlichst' Beweismartial wie z.B. die Sprenstoffspuren zum Kölner Anschlag aus der Aservaten Kammer, mit dessen chemischer Zusammensetzung sich zweifelsfrei die Herkunft des Sprengstoffs ermitteln liesse.
Sie sind eben nach dem o.g. Vertrag dazu verpflichtet.
Eine Analyse zeigt das rund 50% der führenden Köpfe von Organisationen vergleichbar zu NPD, THS und KK V-Leuten deutscher Geheimdienste sind, sowie diese mit Steuermitteln und Propaganda KnowHow aufgebaut wurden.
Land auf Land ab rühmen sich deutsche Rechtsextremisten mit den Taten der NSU, ohne zu erkennen, das Sie in nur als Hilfskräfte zur Durchsetzung der weiteren Entrechtung in Deutschland lebender Menschen missbraucht werden.
Der Artikel http://de.wikipedia.org/Gladio verdeutlicht dies.

Snwoden sagt uns auch wozu die mitlitärisch aggregierten Informationen in Deutschland verwendet werden.
Denn die nächsten Ziele sind Syrien und dann Iran.

Nur bei "wenn Wahlen etwas ändern würden, dann wären sie verboten" möchte Ich ein Fragezeichen setzen, denn mein 1.5 Jahre langes Zusammentragen von öffendlichen Fakten wäre ohne die fleissige Arbeit von "die Linke" in Untersuchungsausschüssen nicht möglich gewesen.

Vielen Dank für Ihren Artikel.
10.08.13 @ 18:41
Kommentar from: Claudius v.d.Bach-Zelewski [Besucher]
*****
In der nicht nur im Hinblick auf die schon damals chaotische Überbürokratisierung des US-amerikanischen Besatzungsapparates aufschlußreiche Publikation des "Department of State" mit dem Titel "Germany 1947-1949 - The Story (sic!) In Documents" - ein Leitfaden aller relevanten Vorschriften zur "demokratischen Umgestaltung" Deutschlands a l`americaine - findet sich auf S.281 folgender Text:

"On 12 May (1949) the Military Governors of three Western Powers met in Frankfurt with a delegation of the military council and the Ministers President of the 11 Laender of the three Western Zones and approved, with some reservations, the Basic Law for the Federal Republic of Germany...Finally, the Military Governors also informed the Ministers President, on May 12, of their letter of approval and authorized them to submit the Basic Law for ratification in the participating Laender in accordance with Art.144, paragraph 1, thereof."

Art.144 GG lautet:"Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll."

Man kann sich über den Text dieser Bestimmung nur oder auch gar nicht wundern: Tatsächlich entschieden, wie der englische Text unschwer enthüllt, die Länder und deren Landtage im Hinblick auf das GG nichts, und auch der Bundestag entschied nichts, ihnen blieb nur die förmliche Akklamation dieses von den alliierten Militärgouverneuren oktroierten GG.

Materiell entscheiden über das GG taten allein die West-Alliierten - und so blieb es bis heute, wie nunmehr die größte Bespitzelung-, Spionage und Ausforschungsaktion der Weltgeschichte und das erbärmliche Herumlavieren eines sog. BRD-"Innenministers" Friedrich unschwer erweist.

Oder ergibt sich aus den späteren "Verträgen" (Generalvertrag etc.), daß sich an diesem de facto Zustand von 1949 irgend etwas geändert hätte ?

Gem. dem unverändert gültigen Art.120 GG (Tragung der Besatzungskosten durch die angeblich "souveräne" BRD) beweist klar, daß dies - natürlich - auch am 11.08.2013 nicht der Fall ist.

Wobei die Chuzpe, dies nicht einmal zu kaschieren, allerdings noch heute bezeichnend ist.

Und dieses "Parlament" und diese "demokratischen Alliierten" erblödeten sich sogleich danach, den undemokratischen Charakter der "Volkskongreß"-Bewegung in der DDR zu geißeln.

Interessant wäre noch festzustellen, ob denn die BRD über Art. 120 GG gleich noch ihre eigene Bespitzelung (und die ihrer Bürger) über bundesrepublikanische Steuergeldern finanziert.

Eine entsprechende Anfrage wäre einmal an ein "Ministerium" des erweiterten, westdeutschen Separatstaates zu richten.

Wie es ein Bekannter von mir einmal ausdrückte: "Die BRD - aus Lügen entstanden, unter Lügen versunken."
11.08.13 @ 23:41
Kommentar from: Claudius v.d.Bach-Zelewski [Besucher]
Folgende Texte regeln fortgeltendes Besatzungsrecht in der BRD auch nach dem sog. "Zwei plus Vier-Vertrag" vom 12.09.1990 fort:

(a) Notenwechsel vom 25.September 1990 zu dem befristeten Verbleib von Streitkräften der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin

(b) Die "Vereinbarung vom 27./28. September 1990
zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten", deren Ziffer 3 die Fortgeltung von Bestimmungen des sog. Überleitungsvertrages ("Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen" vom 27.10.1954) bestimmt:

Ziff.3:
Folgende Bestimmungen das Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:
Erster Teil:
Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis" ....Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern" sowie Absätze 3, 4 und 5
Artikel 2 Absatz 1
Artikel 3 Absätze 2 und 3
Artikel 5 Absätze 1 und 3
Artikel 7 Absatz 1
Artikel 8
Dritter Teil:
Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a des Anhangs
Artikel 6 Absatz 3 des Anhangs
Sechster Teil:
Artikel 3 Absätze 1 und 3
Siebenter Teil:
Artikel 1
Artikel 2
Neunter Teil: Artikel 1
Zehnter Teil: Artikel 4
Außerdem bleiben Absatz 7 der Schreiben des Bundeskanzlers an jeden der drei Hohen
Kommissare vom 23. Oktober 1954 betreffend Erleichterungen für Botschaften und Konsulate
sowie die Bestätigungsschreiben der Hohen Kommissare vom 23. Oktober 1954 in Kraft.

Von besonderem Interesse im Hinblick auf die angebliche Souveränität der BRD ist allerdings der kaum bekannte "Vertrag zum Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.09.1990".

Hier wurde mit einem Taschenspielertrick die soeben kraft "Zwei plus Vier-Vertrag" vorgeblich "gewährte" Souveränität in vollem Umfang wieder zurückgenommen und das Besatzungsrecht umfassend wieder hergestellt,.

Dessen Artikel 2 lautet:

“Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in und in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.”

Besonderes Augenmerk ist auf die insofern klar differenzierende Formulierung "IN UND IN BEZUG auf Berlin" zu richten:
Die vier Besatzungsmächte kontrollierten durch den in Berlin eingerichteten, Alliierten Kontrollrat bis zur de facto Einstellung der Kontrollratsarbeit nach der wegen der sowjetisch-westlichen Zerwürfnisse ergebnislosen, Londoner Außenministerkonferenz zentral von aus Berlin die Besatzungszonen und die Besatzungsgebiete.

Rechtsvorschriften des Kontrollrates wurden im Amtsblatt des Kontrollrates in Deutschland bekannt gegeben und vom alliierten Sekretariat in Berlin herausgegeben.

Auch das sog. BVerfG hat in einer Entscheidung aus dem Jahr noch einmal ausdrücklich zwischen der Vier Mächte Kontrolle (d.h. unter Einschluß der UdSSR) und dem "Überleitungsvertrag" mit den drei Westalliierten unterschieden:
"Dies entspricht auch der Rechtsauffassung der Bundesrepublik Deutschland und der drei Westmächte selbst, die anderenfalls den Wegfall von Teilen des Überleitungsvertrages nicht eigenständig im Notenwechsel hätten vereinbaren müssen. Dem engen historisch-politischen, inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang von Notenwechsel und Zwei-plus-Vier-Vertrag würde die Annahme nicht gerecht, daß die drei Mächte und die Bundesrepublik Deutschland einerseits mit ihrer Beteiligung am Zwei-plus-Vier-Vertrag die uneingeschränkte Aufhebung des Überleitungsvertrages vereinbaren wollten, sich andererseits aber im unmittelbaren zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang dazu in Widerspruch setzten und über Ziff. 3 des Notenwechsels Teile des Überleitungsvertrages wieder aufleben ließen. Ziff. 3 des Notenwechsels begründete somit auch im Hinblick auf Art. 7 Abs. 2 Zwei-plus-Vier-Vertrag keine neue völkervertragsrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland."

De jure setzte sich diese gemeinsame Kontrolle von Berlin aus noch bis 1990 fort.

Durch die Formulierung “in und in Bezug auf Berlin” wurde die Rückkehr zum umfassenden Besatzungsrecht am 25.09.1990 in der Bundesrepublik Deutschland durch die Hintertür angeordnet.

Nach Artikel 4 dieses Vertrages sind zudem alle Urteile und Entscheidungen von alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam.

Weitere, besatzungsrechtliche Vorbehalte finden sich im Gewande des "Abkommens der Parteien über die Rechtsstellung ihrer Truppen" (sog. NATO-Statut), ergänzt durch das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut im Hinblick auf die Rechtsstellung von Truppen in der Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland) vom 03.08.1959, in der BRD umgesetzt durch das "Gesetz zum NATO-Truppenstatut und Zusatzvereinbarungen" vom 18.08.1961.
12.08.13 @ 12:05
Kommentar from: Heiko Schrang [Mitglied] E-Mail
Wir haben noch das Besatzungszungsrecht und keinen Friedensvertrag!Gysi Live im Fernsehen. Bitte teilt das Video, für die die es immer noch nicht wissen.http://www.youtube.com/watch?v=ZzHm0AsG6cc#at=21 mehr Videos unter www.macht-steuert-wissen.de
15.08.13 @ 00:18

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