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Archiv für: Februar 2014, 07

Nicht im Namen des Volkes (V)

von Peter Boehringer E-Mail 07.02.14 10:14:17

Eilkommentar aus gegebenem Anlass: Auf diese Meldung warten Leser dieses Blogs seit mehr als zwei Jahren: „Das BVerfG hat das Verfahren zum EZB-Anleihenprogramm OMT ausgesetzt und legt es dem Luxemburger EuGH vor.“

=> Es war alles vorhersehbar. Für diese nunmehr offizielle Arbeitsverweigerung des BVerfG, garniert mit ein wenig EZB-kritischer Rhetorik ohne jede Konsequenz brauchten Voßkuhle und Co fast zwei Jahre!! Der EuGH wird die EZB-Anleihenkäufe (OMT) entgegen allen ehernen Verboten der monetären Staatsfinanzierung und entgegen sogar dem WORTLAUT des Art 123 AEUV dann durchwinken. Vermutlich ca. 2017…

Art 123 EU-Verfassung: „Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank ... für ... Zentralregierungen ... der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank.“

Und „ganz nebenbei“ schreibt der EuGH hier noch fatale Rechtsgeschichte, denn es ist das erste Mal überhaupt, dass sich das BVerfG selbst kastriert und einen Fall (noch dazu einen Billionen-schweren!) an den EuGH verweist. Und damit natürlich ein weiteres zentrales Element nationaler Souveränität aufgibt - das Monopol auf letztinstanzlich nationale Rechtssprechung. Nicht im Namen des Volkes! Das BVerfG hätte ebensogut abdanken können.

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