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Notwehr und Selbstverteidigung

von Wolfgang Arnold02.12.15 14:17:11

In der sich zuspitzenden Krise nehmen Überfälle und Gewalttaten drastisch zu. Trotz vorsichtigen Verhaltens ist die Gefahr, bedroht, mißhandelt, ausgeraubt und im schlimmsten Fall sogar getötet zu werden, inzwischen sehr groß.

Schon eine einfache Prügelei kann rasch ausarten, eine falsche Reaktion auf einen Taschendiebstahl kann böse ausgehen. Viele Frauen wagen sich nachts nicht allein auf die Straße. Wer nicht geübt hat, sich gegen Aggressionen zu wehren, zieht schnell den Kürzeren.
Das letzte Wegstück nach Haus ist dunkel. Tagsüber ist der Park belebt. Jetzt, gegen Mitternacht, wirkt die Einsamkeit unheimlich. Plötzlich kommen Ihnen ein paar Typen laut und betrunken entgegen. Sie könnten überlegen, die Straßenseite zu wechseln oder in den Park zu rennen. Die Typen haben Sie aber längst fixiert, sind stehen geblieben und lauern. Als Sie davonlaufen wollen, hat einer der Typen Sie bereits erwischt, hält den Arm um Ihre Kehle. Wer jetzt nicht richtig handelt, hat kaum eine Chance.

Wer fürchten muß, daß seine „rechtlich geschützten Interessen“ verletzt werden, gilt die Verteidigung als Notwehr. Das gleiche gilt – unter dem Begriff Nothilfe – für den Fall, daß die geschützten Interessen einen anderen verletzt werden. Auch wenn unser sogenannter Rechtsstaat nur noch eingeschränkt funktioniert, zählen zu den „rechtlich geschützten Interessen“ fünf Dinge:

– das Leben
– die körperliche Unversehrtheit
– die sexuelle Selbstbestimmung
– Eigentum
– die Ehre

Notwehr gilt immer für den Fall, daß man angegriffen wird, nicht jedoch für später folgende Rache, wenn man z.B. einem Angreifer nach erfolgter Abwehr oder nach einer Tat nachläuft, um es ihm heimzuzahlen. Ein solcher Gegenangriff würde nicht mehr als Notwehr gelten.

Will man einem anderen zu Hilfe kommen, gilt das als Nothilfe und ist ähnlich geschützt wie Notwehr. Um klassische Nothilfe handelt es sich immer dann, wenn bei einem Angriff im öffentlichen Raum ein Dritter einschreitet und Hilfe leistet, indem er versucht die Angreifer in die Flucht zu schlagen.
Eine Kampfkunst sollte zum Selbstverteidigungszweck effektiv und effizient sein. Die meisten sind es jedoch nicht und erklären nur theoretische Szenarien, die so niemals stattfinden und funktional nicht umsetzbar sind. In diesem Video wird versucht, den Unterschied zwischen „SV & gespielter SV “ zu erklären.

Wie weit darf man zur eigenen Verteidigung oder zugunsten eines Dritten gehen?

Rein rechtlich zählt zur Notwehr immer das mildeste Mittel, das man einsetzen kann, um einen Angriff abzuwehren. Praktisch heißt das: auch in Notwehr darf man keine Mittel anwenden, die den Angreifer stärker als notwendig verletzten. Allerdings liegt die Wahl des Mittels im Auge des Opfers. Sieht sich etwas eine Frau, in öffentlicher Umgebung, einem körperlich viel stärkeren Mann gegenüber und wird von diesem sexuell bedrängt, darf sie auch zu einem Messer greifen. abwehren. Notfalls muß sie nicht abwägen, ob sie diesen Angreifern töten könnte.

Ist der Angreifer selbst bewaffnet oder deutlich stärker, dürfen auch Männer ein „Werkzeug“ zu Hilfe nehmen. Dazu gehören Schlüssel, ein Ast, die Handtasche oder der Regenschirm u.v.m. Allerdins sind illegale Waffen auch in einer Notwehr-Situation verboten.

Der Gebrauch von gefährlichen Waffen, wie Pistolen ist selbst bei Besitz einer WBK (Waffenbesitzkarte) zur Verteidigung nur auf dem eigenen Grundstück oder in der Wohung erlaubt, grundsätzlich aber vorher anzudrohen. Manchmal reicht das zur Abschreckung. Die tödliche Anwendung einer Schusswaffe kommt nur in Betracht, wenn die Drohung mit der Waffe oder ein Warnschuß oder ein Schuß in die Beine den Angreifer nicht aufhalten.

Kommt es nach einer Notwehr-Aktion zu einer Anklage wegen Körperverletzung zählt als Zeugenaussage die Schilderung des angegriffenen Opfers. In diesem Fall muß der Angeklagte, will er sein Notwehrrecht beanspruchen, das Gericht von der Notwendigkeit überzeugen. Einfacher wäre ein Zeugenbeweis durch einen Dritten. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage. Eine Aussageverweigerung wäre in diesem Fall sehr nachteilig für den Angeklagten.

Das Notwehrrecht ist juristisch nicht einfach. In jedem einzelnen Fall muß man sich unbedingt auf sein Gefühl verlassen. Auf jeden Fall gilt: wer angegriffen wird, muss nicht weglaufen, er darf sich verteidigen.

Das Notwehrrecht verwirkt derjenige, der bei der Verteidigung gemessen an dem zu verteidigenden Recht überreagiert. Gleiches gilt, wenn man seinen Angreifer zuvor provoziert hat. (Mehr)

7 Kommentare

Kommentar from: nikolaus [Besucher] E-Mail
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also besser einen Aggressor gleich umbringen und selbst unerkannt verschwinden bzw. den Gegner verschwinden lassen ;)
02.12.15 @ 17:36
Kommentar from: Kapitänleutnant [Besucher]
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Bei Überschreitung der Notwehr kommt immer der sog. Notwehrexzess zum Tragen. Wer in Bestürzung, Angst oder Schrecken überreagiert, sollte theoretisch straffrei davonkommen. Ein deutscher Ausbilder von SEKs in der ganzen Welt schreibt jedoch, dass es unmöglich sei, wie vom Gesetz verlangt einen Angriff abzuwarten und dann erst angemessen zu reagieren - man kommt dann immer zu spät. Die Präventivnotwehr bei Bedrohung sei in D aber nur ein einziges Mal anerkannt worden, als in Wiesbaden ein Zuhälter mit seiner Truppe die Treppe zur Wohnung eines Konkurrenten hinaufstürmte und dieser dann den Angreifer erschoss - nur Kriminelle haben demnach dieses Recht. Er verweist auf speziell in solchen Fragen erfahrene Anwälte. Aber was soll man hoffen, wenn laut Gesetz Reizgassprays oder Pfeffergaspistolen ausschließlich gegen aggressive Tiere eingesetzt werden dürfen, woraus wir schlussfolgern können, dass ein mit dem Messer anstürmender Mörder davon zu verschonen ist. - Aber das Programm ist klar: Unser scharfes Waffengesetz ist nur dazu da, die Deutschen zu entwaffnen, damit sie in einem zu erwartenden Bürgerkrieg leichter durch die Millionen illegaler Waffenträger massakriert werden können.
02.12.15 @ 17:36
Kommentar from: wolf [Besucher]
****-
Ja Wolfgang Arnold, danke für die Behandlung des heiklen Themas.
Während das Gelumpe unmittelbar zuschlägt und der Angegriffene keine echte Möglichkeit hat, entsprechend zu reagieren, er also im Allgemeinen zum Opfer wird und zwar aufgrund der perversen rechtlichen Auslegung des Notwehrrechts, ermitteln die Staatsanwälte in ewig langen Ermittlungen, ob Notwehr gegeben war. Das bedeutet, das Opfer hat nur einen Bruchteil von Zeit, sich des Angriffes zu erwehren, die Ermittlungsbehörden haben und nehmen sich alle Zeit der Welt, ob der Angreifer nicht durch gutes Zureden von seiner Tat abzuhalten gewesen wäre.
Herr Arnold überlegen Sie doch einmal, wenn Polizeibeamte von ihrer Schusswaffe Gebrauch machen, wurde zuvor ein Beamter von dem Täter schwer verletzt bzw. getötet. Erst dann trauen sich die Beamten den Schuss zu.
Dann erscheint im Allgemeinen ein Staatsanwalt auf der Mattscheibe, der dann blumig erklärt, der Fall werde gründlich geprüft, ob hier wirklich kein Notwehrexzess vorlag. Die Beamten können dann lange warten, bis der Fall "geklärt" ist, sind dann psychisch am Ende und Frühpensionierung blüht.
Wäre ich Polizeibeamter, würde ich einen Politiker bitten, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren, das wäre doch ein schöner Ansatz.
Ich denke mit meiner Meinung nicht alleine zu stehen. Es ist alles nur noch traurig.
02.12.15 @ 21:54
Kommentar from: Walter Roth [Besucher]

Nikolaus und Kapitänleutnant................

.....ja richtig, der eine etwas makaber, aber im Grunde die richtige Schlussfolgerung.

Es sollte dem selbstbewussten Bürger klar sein, dass er in gewissen Situationen die ihm vom Staat aufgezwungenen Gesetze ignorieren muss.

Auch Bedrohung des Eigentums berechtigt absolut zur Notwehr, zur Notwehr mit der Waffe. Es ist Unsinnig sich erst mit einem Gegner zu messen um festzustellen das man ihn auch hätte anders von seinem Tun abhalten können.
So eine Aktion ist das in der Tat lebensgefährlich und kann von einem Laien nicht erwartet werden.
Nein, wer andere in eine gefährliche Situation bringt, muss die Folgen selber verantworten. Wer angegriffen wird, sollte sich möglichst effektiv wehren, nicht abwägen sondern das Mittel benutzen welches sicher zum Ziel führt, der Abwehr jeder Gefährdung, eine zweite Chance ist faktisch nie gegeben.
In den USA gibt's Tragscheine, sie ermöglichen einem Bürger der sich bedroht fühlt die Waffe zu ziehen. Das ist dann der Zeitpunkt an dem der Kontrahent sich sofort zurückziehen kann und muss. Ob er nun recht hat oder nicht, die Konfrontation ist dann abzubrechen wobei der Gesellschaft ja dann genüge getan ist, denn keiner wurde getötet , beraubt, vergewaltigt.....

Mann muss sich über das Gesetz hinwegsetzen wenn es um Leben und Eigentum geht. Dir Folgen sind zu tragen, das ist nicht zu verhindern.....leider.

Ich empfehle Waffenbesitzern immer als erstes eine Platzpatrone ins Magazin zu laden, erst der zweite Schuss ist scharf. Der Knall irritiert und warnt den Angreifer und wenn er nicht sofort stoppt steht der scharfe Schuss in Sekundenbruchteilen zur Verfügung.

Ein Angreifer wird so in einem Zug zweimal gewarnt werden, durch sehen der Waffe und durch den Knall................ bevor er ......

Pfefferspray ist eine Option, aber eine gefährliche. Er wirkt nicht immer und auch nur dann wenn man mit kühlem Kopf einigermassen das Gesicht des Angreifers trifft. Unbedingt mal einen alten Pfefferspray zum üben benutzen.

03.12.15 @ 12:16
Kommentar from: Tenriffa [Besucher]
*****
Wie ich in einem Notwehrfall reagieren würde, kann ich nicht sagen, weil ich in einem sochen Fall impulsiv bzw. automatisch reagieren würde, um den Angreifer abzuwehren. Sofern ich das überlebe, würde ich den Angreifer gegebenenfalls totschlagen, weil ich zu Jähzorn neige.

Wir Deutsche sind zu sehr Einzelgänger, Individualisten. In Frankfurt fällt mir auf, dass Moslems häufig in der Masse auftreten. Mehrere Männer mit mehreren Frauen und Jugendichen. Da haben deutsche Einzelgänger wenig Chancen. In den Videos des IS hört man immer, dass im Hintergrund Gruppen singen. Der Selbstmordattentäter wird durch diesen Gruppen-Gesang in Trance versetzt, weil er Teil einer Gruppe ist, aus der er nicht aussteigen kann und will. Wir Deutsche müssen uns also auch zu Gruppen zusammentun.
03.12.15 @ 19:41
Kommentar from: Kapitänleutnant [Besucher]
@Tenriffa: Dass wir uns zu Gruppen zusammentun, hat man erfolgreich zu verhindern gewusst. Ein wichtiger Ort des politischen Austauschs und der Verabredungen z.B. zu Demonstrationen waren immer die Kneipen. Auch waren die Raucher und Trinker deutlich aggressiver und initiativer als die Wassertrinker, die dort sowieso nicht erschienen. Durch das Rauchverbot unter fadenscheinigen Vorwänden und auch durch die zunehmende Absenkung der Promillegrenze hat man das daraus resultierende, gigantische Kneipensterben gern in Kauf genommen, um allen 'konspirativen Machenschaften' die Spitze abzubrechen. Wie sonst ist zu erklären, dass man zunächst die Gastwirte über Jahre hinweg zur Installation teurer Absauganlagen verpflichtete und dann doch das Rauchen verbot? Alle Verabredungen sollen nun über die Kommunikationsmedien ablaufen und somit vollständig überwacht und in den Sand gesteuert werden können.
03.12.15 @ 22:04
Kommentar from: wolf [Besucher]

Kapitänleutnant

Ja also ich habe folgenden Eindruck durch die Quatschbuden :

Bist du nicht schwarz,
bist du nicht schwul,
bist du nicht Sozialhilfeempfänger,
bist du Russlandfreund,
bist du nicht Jasager,
bist du für eine freie unabhängige Presse,
bist du nicht gläubig gegenüber den "Fernsehnachrichten"
bist du nicht Alleinerziehend,
bist du gegen die Regierungsnazis in Kiew,
bist du gegen TTIPP,
bist du gegen Multikulti,
bist du nicht gegen Raucher,
bist du nicht gegen trinken,
bist du gegen die schamlose Ausbeutung Afrikas,
bist du für zwei Staaten, Israel und Palästina,
bist du gegen Kriegshandlungen, die vom "Freien Westen" provoziert wurden,
bist du gegen die überbordene Bürokratie in Brüssel, dann kann daraus geschlossen werden, daß du rechtsradikal bist. Ich denke diese Liste könnte noch viel weiter geführt werden, eigentlich ohne Ende. Was hat damals Martin Walser gesagt, wenn nichts mehr hilft, wird die Moralkeule hervorgeholt, welch eine klare alleserklärende Aussage.
Wie weit die öffentlichen Medien, also die Meinungsmacher jedoch kommen, kann man an den Entlassungen des "Spiegels" erkennen.
Gemachte Nachrichten braucht kein Mensch, das ist einfach zu überschaubar und wirkt schwerstens ermüdend.
Ich sehe gerade unsere über alles geliebte Frau Roth im Bundestag, in ihrer Rolle als Bundestagspräsidentin!!! Das ist unsere Zukunft.
Eine Warnung noch an unsere Werktätigen, wenn du morgens um 6,00 Uhr aufstehst, zur Arbeit gehst und gegen 19,00 Uhr heimkommst, könnte das schon ein Anzeichen sein, daß auch du rechtsradikale Neigungen haben könntest, also Vorsicht.







04.12.15 @ 11:42

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