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Die Doppelnatur des Geldes

von Markus Bechtel E-Mail 21.12.12 12:23:16

Mene, Mene, Tekel! (Gezählt, Gewogen und zu leicht befunden! Daniel 5, 25ff.)
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Auf der Internationalen Edelmetall- und Rohstoffmesse in München hielt Thorsten Polleit, der Präsident des Ludwig von Mises Institut Deutschland, am 2. November 2012 einen Vortrag zum Thema „Die wahre Lehre vom Geld: Vor 100 Jahren erschien Ludwig von Mises' "Theorie des Geldes und der Umlaufmittel"[1]. Eine der Kernthesen seines Vortrags lautete: “Geld ist kein "Recht" oder ein "Anspruch" auf das Volkseinkommen ...“ Diese These zeigt, daß auch manche Anhänger der Österreichische Schule nicht frei von monetaristischen Fehlvorstellungen sind. In seinen weiteren Ausführungen liefert Thorsten Polleit nämlich selbst anhand der Lehre Mises den Beleg für genau das Gegenteil.

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Bei der Behauptung Thorsten Polleits, Geld sei weder ein Recht noch ein Anspruch auf das Volkseinkommen (richtig: Volksvermögen und Volkseinkommen), stellt sich die Frage, was Geld denn dann sein soll? Wie so oft, so erleichtert uns auch hier ein Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB ) die Rechtsfindung:

In unserer Wirtschaftsrechtsordnung geht es ausnahmslos IMMER und AUSSCHLIESSLICH um den Austausch von Rechten und damit auch um den Austausch von schuldrechtlichen und dinglichen Ansprüchen. Geld – in welcher Form auch immer – vermittelt dabei IMMER ein Recht an den gegenwärtigen oder zukünftigen Gütern und Leistungen einer Volkswirtschaft. Deshalb wird Geld (das Stück bedruckten Baumwollstoffs) wie ein Wirtschaftsgut behandelt ohne selbst ein Wirtschaftsgut zu sein. Einen anderen Sinn und Zweck kann und darf Geld nicht haben. Deshalb ist es ja so fatal, was die FED und die EZB hier gerade mit uns machen. Wer das nicht begreift oder nicht begreifen will, der versteht nicht, was hier gerade vor sich geht: Das ist die systematische Enteignung der Völker!

Die weiteren Ausführungen Thorsten Polleits zu der Lehre Ludwig von Mises zeigen mehr als deutlich, daß sich die Lehre der Österreichischen Schule weitestgehend im Einklang mit unserer Wirtschaftsrechtsordnung befindet. Was man von den geldsozialistischen Schulen der Monetaristen Marx, Feder, Gesell, Keynes und Friedman gerade nicht sagen kann.

Besonders deutlich wird das bei der Verwendung von Gold als Geld. Hier zeigt sich die geistige Schärfe des von Hegel geprägten deutschen bürgerlichen Rechts. Prägend für das deutsche bürgerliche Recht ist das Abstraktions – und Trennungsprinzip. Dabei werden die schuldrechtlichen Beziehungen grundsätzlich von den dinglichen Beziehungen getrennt und abstrakt behandelt.

Eine schuldrechtliche Beziehung kann z.B. ein Kaufvertrag sein. Sie berechtigt und verpflichtet nur die beteiligten Personen.

Eine dingliche Beziehung berechtigt und verpflichtet dagegen eine Person gegenüber jedermann. Das Paradebeispiel für ein dingliches Recht ist das Eigentumsrecht. Das Eigentumsrecht berechtigt den Eigentümer zur Nutzung einer Sache [2]. Der Eigentümer kann darüber hinaus alle anderen Personen von der Nutzung ausschließen [3].

Vereinbaren nun die „Kauf“parteien die Bezahlung in Gold (eigentlich ein Tauschgeschäft [4]), dann geht bei der Bezahlung durch Einigung über den Eigentumswechsel und Übergabe des Goldstücks das Eigentumsrecht an dem Goldstück an den Verkäufer der Kaufsache über [5]. Dadurch ist das zu Grunde liegende schuldrechtliche Geschäft, der Kauf der Kaufsache, erfüllt und dieser schuldrechtliche Primäranspruch damit erloschen [6].

Die „Kauf“parteien können aber auch die Bezahlung in Rechten vereinbaren. Die Bezahlung kann also auch in einer Abtretung einer Forderung gegen einen Dritten bestehen [6]. Das Paradebeispiel einer Forderung gegen einen Dritten ist das Zentralbankgeld. Also z.B. der Euro. Der Euro-Schein (sic!) verkörpert eine Forderung gegen die EZB. Mit einer solchen verbrieften Forderung kann nämlich die Bank eines Häuslebauers die bei der Zentralbank zur Finanzierung des Häuschens hinterlegte Grundschuld wieder auslösen. Der Geldschein verkörpert daher eine Geld-Forderung und stellt damit eindeutig ein Recht dar. Diese Doppelnatur des Geldes – einerseits Sache (Papier), andererseits Recht (Forderung) - ist ja gerade der Sinn und Zweck des Geldes.

An dieser Stelle taucht dann das Problem des sog. FIAT-Money- oder FRB-Systems auf, einer Art legalisierten Form des Betruges [7], der Falschbeurkundung im Amt [8] bzw. der Geldfälschung [9]. Wären nämlich die Geldforderungen gegen die Zentralbank zu 100 % durch Gold, Grundschulden und anderen realen Werten gedeckt, dann könnte jedermann zur Zentralbank gehen und sich diese reale Werte gegen Rückgabe des Euro-Scheins „auszahlen“ lassen.

Bislang haben es die 99,9% noch nicht begriffen, was eine Teildeckung des Euros von nur 1 % wirklich bedeutet. Es bedeutet, daß Ihren 100 Euro in Ihrer Geldbörse bei der Zentralbank eigentlich nur Gold, Grundpfandrechte und andere Sicherheiten im Wert von 1 Euro gegenüber stehen. Daß also 1 Euro nur 1 Cent wert ist. Das durchschnittliche Monatseinkommen von 3.000 Euro brutto ist also eigentlich nur 30 Euro brutto wert. Das sind umgerechnet 1 Euro pro Tag! Da bekommt der Begriff der 1-Euro-Jobber eine ganz neue Bedeutung! Wenn sie also bisher auf 1-Euro-Jobber abschätzig herabgeblickt oder gar über sie gelacht haben, dann sollten Sie einmal in den Spiegel an der Wand schauen.

Umgekehrt bedeutet dies, daß 1 Liter Milch nicht nur 1 Euro, sondern eigentlich 100 Euro und 1 Unze Gold nicht nur 1.300 Euro, sondern eigentlich 130.000 Euro kosten müßte. Und wenn die Bundesbank tatsächlich nur noch über 10% der offiziellen Goldreserven verfügt, dann können Sie noch eine Null dranhängen. Und wenn dann die 99,9% das Geld- und Banksystem begreifen, dann können Sie nochmal eine Null dranhängen. Oder auch zwei Nullen. Oder noch mehr Nullen. Sie glauben nicht, daß ein einziger Liter Milch 100.000 Euro, eine einzige Unze Gold 130 Mio. Euro kosten könnte? Dann fragen Sie doch mal Ihre Großeltern, wie sie damals für ein Paar Brötchen das Geld schubkarrenweise zum Bäcker gefahren haben! Damals war es billiger das Geld zu verheizen als dafür Kohlen zu kaufen! Aber selbst das können wir heute nicht mehr, weil ja der größte Teil des Geldverkehrs bargeldlos abgewickelt wird. Auch hier bewahrheitet sich mal wieder der Satz, daß nur Bares Wahres ist.

Verstehen Sie jetzt, weshalb man bei der Frage nach dem Verbleib des Bundesbankgoldes in Berlin und Frankfurt so nervös reagiert? Schon Henry Ford brachte es auf den Punkt: „It is perhaps well enough that the people of the Nation do not know or understand our banking and monetary system, for if they did I believe there would be a revolution before tomorrow morning! (Es ist vielleicht ganz gut, daß die Bürger unser Bank- und Geldsystem nicht verstehen. Denn wenn sie es täten, glaube ich, dann hätten wir eine Revolution schon vor morgen früh!)“[10]. Dann würden die Banker und die Politiker an der nächsten Laterne hängen! Es ist also die Angst, die in Berlin und Frankfurt umgeht! Die nackte Angst vor dem eigenen Volk! Dem furor teutonicus! Dann Gnade ihnen Gott!

Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, daß es zu dieser Art der Bezahlung bislang keine ernstzunehmende Alternative gibt. Nicht nur deshalb, weil das Geld der Zentralbanken ein gesetzliches Zahlungsmittel ist. Sondern insbesondere auch deshalb, weil es den Rechtsverkehr enorm beschleunigt und vereinfacht hat. Daran würde sich auch dann nichts ändern, wenn wir wieder zu einem gedeckten Vollgeldsystem zurückkehren würden. Entscheidend ist, daß dieses Geldsystem durch reale Werte (Edelmetalle, Grundstücke, Patente etc.) gedeckt sein müßte. Eines neuen Goldstandards bedarf es dabei jedoch nicht. Ein 100%iger Goldstandard wäre wahrscheinlich genauso schädlich wie das gegenwärtige FIAT-Money- bzw. FRB-System.

In seiner "Theorie des Geldes und der Umlaufmittel" [11] spricht Ludwig von Mises davon, daß "die Auffassung des Geldes als eines Geschöpfes der Rechtsordnung und des Staates unhaltbar sei, weil keine Erscheinung des Marktes sie rechtfertige. Der Zusammenhang zwischen der Rechtsordnung und dem Staat zeigt, daß er damit nur das staatlich verordnete Geldmonopol der Zentralbank gemeint haben kann [12]. Dieses staatlich verordnete Geldmonopol hat in der Tat mit der bürgerlichen Zivilrechtsordnung nur bedingt etwas zu tun. Soweit Ludwig von Mises von Geld als „Tauschmittel“ spricht, so liegt die Betonung nicht auf dem „Tausch“ im gegenständlichen Sinne, sondern auf dem „Mittel“. Also als etwas, das im Rechtsverkehr ein Recht „vermittelt“. Dem Geld liegt also immer ein Besitzmittlungsverhältnis eines bestehenden oder noch zu erwirtschaftenden Wirtschaftsgutes zu Grunde. Bei dem Zentralbankgeld ist aber genau das ein Problem (s.o.). Nach Thorsten Polleits eigener Darstellung der Lehre von Mises entspricht diese daher noch am ehesten unserer bürgerlichen Zivilrechtsordnung. Ludwig von Mises lehrte damit genau das Gegenteil dessen, was ihm hier von Thorsten Polleit unterstellt wird.

Es stellt sich dabei jedoch die Frage, woher dieses Mißverständnis der Schüler Ludwig von Mises herrührt. Dabei muß man nicht lange suchen. Die Ursache ist recht schnell gefunden. Dieses Mißverständnis beruht auf Ludwig von Mises Kritik der nationalökonomischen Begriffe im Kapitel zuvor [13]. Dort kritisiert Ludwig von Mises, daß die Nationalökonomen seiner Zeit die rechtswissenschaftlichen Begriffe unreflektiert übernommen haben [14]. Dies wird am Beispiel einer Schenkung besonders deutlich. Die rechtswissenschaftlichen Begriffe erklären, wie eine Schenkung rechtlich entsteht und real vollzogen wird. Die rechtswissenschaftlichen Begriffe können dabei allerdings nur sehr begrenzt den ökonomischen Sinn und Zweck einer Schenkung erklären. Die Schüler von Mises haben diese Kritik dahingehend mißverstanden, daß man nun eine eigene, von den Rechtswissenschaften unabhängige Begrifflichkeit entwickeln müßte. Davon kann bei Ludwig von Mises jedoch überhaupt keine Rede sein. Ludwig von Mises sagt hier nicht, daß die Nationalökonomie ohne die Begriffe der Rechtswissenschaften auskommen könnte. Entscheidend ist vielmehr, daß sich die Nationalökonomen mit den rechtlichen Grundlagen des Wirtschaftssystems kritisch auseinandersetzen und ökonomisch interpretieren müßten [14]. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wer die Rechtsbeziehungen der Wirtschaftssubjekte nicht versteht, der wird die ökonomische Bedeutung dieser Rechtsbeziehungen erst Recht nicht verstehen!

Dieser Denkfehler durchzieht aber alle monetaristischen Denkschulen wie ein roter Faden: Von Marx über Feder und Gesell bis hin zu Keynes und Friedman. Es ist überall dasselbe! Hätten dagegen die Schüler Ludwig von Mises ihren Lehrer nicht derart mißverstanden, dann würde die Österreichische Schule heute sicherlich kein Mauerblümchendasein unter den nationalökonomischen Schulen fristen. Dann wäre der Monetarismus Keynes und Friedmans längst überwunden und die Österreichische Schule die führende nationalökonomische Schule.

Ein solcher Fauxpas hätte aber dem Präsidenten eines Mises-Institutes nicht passieren dürfen. Bei seinem Satz “Geld ist kein "Recht" oder ein "Anspruch" auf das Volkseinkommen ...“ wird man wohl bei Goldman&Sachs und ihren „Law Firms“ in schallendes Gelächter ausgebrochen sein. Daß Geld ein Recht bzw. ein Anspruch auf einen entsprechenden Teil des Volksvermögens und Volkseinkommens ist, das wird Thorsten Polleit spätestens dann merken, wenn der Gerichtsvollzieher bei ihm vor der Tür steht und die Geldforderungen des ESM eintreibt. Dann ist es allerdings zu spät!

Nun aber genug der „trockenen“ Geldtheorie. Ich wünsche allen goldseiten-Lesern ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest!

Quellen:
[1] http://www.goldseiten.de/artikel/155856--Die-wahre-Lehre-vom-Geld~-Vor-100-Jahren-erschien-Ludwig-von-Misesund039--Theorie-des-Geldes-und-der-Umlaufsmittel.html
[2] vgl. § 903 Satz 1 1. Alt. BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/903.html ,
[3] vgl. § 903 Satz 1 2. Alt. BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/903.html ,
[4] vgl. § 480 BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/480.html ,
[5] vgl. § 929 BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/929.html ,
[6] vgl. § 362 Abs. 1 BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/362.html ,
[7] vgl. § 263 StGB, http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html ,
[8] vgl. § 348 StGB, http://dejure.org/gesetze/StGB/348.html ,
[9] vgl. § 146 StGB, http://dejure.org/gesetze/StGB/146.html
[10] Henry Ford von dem Abgeordneten Charles Binderup am 19. März 1937 zugeschrieben, Congressional Record-House 81:2528.
[11] Ludwig von Mises, Theorie des Geldes und der Umlaufmittel, 4. Kapitel: Das Geld und der Staat, 1. Auflage 1912, Seite 57.
[12] Ludwig von Mises, Theorie des Geldes und der Umlaufmittel, 4. Kapitel: Das Geld und der Staat, 1. Auflage 1912, Seite 56 ff..
[13] Ludwig von Mises, Theorie des Geldes und der Umlaufmittel, 3. Kapitel: Die Erscheinungsformen des Geldes, 1. Auflage 1912, Seite 43 ff.
[14] Ludwig von Mises, Theorie des Geldes und der Umlaufmittel, 3. Kapitel: Die Erscheinungsformen des Geldes, 1. Auflage 1912, Seite 44.

Anmerkung : Kommentare von Pseudonymen und Pseudonym-Adressen werden definitiv nicht mehr bearbeitet!

© Markus Bechtel 2012. Alle Rechte vorbehalten.
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5 Kommentare

Kommentar from: Susanne [Besucher]
Lieber Markus Bechtel,
vielen Dank für die Ausführungen. Als Anhängerin der "Österreichischen Schule" und eben deren Interpretationen bin ich an weiteren, aber eben nur nahrhaften Informationen interessiert. Gibt es von Ihnen eine Homepage, die noch mehr an echten Kenntnissen hergibt. Die Luft ist nämlich äußerst dünn, wenn man nach guten Quellen sucht!
Ein schönes Weihnachtsfest und bitte immer mehr davon!!!

Antwort MB:
Liebe Frau Obladen-Kablitz,

ich habe keine eigene Homepage. Der Zeitaufwand wäre einfach zu groß. Ein gelegentlicher Artikel im Goldseitenblog bewirkt offenbar auch deutlich mehr.

Bevor Sie sich mit dem Libertarismus der Österreichischen Schule beschäftigen, sollten Sie sich erst einmal mit den Grundlagen unser Wirtschaftsordnung beschäftigt haben. Hierzu empfehle ich Ihnen das didaktisch leicht verständliche Lehrbuch
Privatrecht- Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilprozessrecht, Insolvenzrecht“ von Wolfgang Kallwass und Peter Abels, erschienen im Franz Vahlen-Verlag, ISBN: 978-3-8006-3896-3, gebunden, 439 S. 32,80 Eur[D]
Sie können Sich dieses Buch bestimmt in der nächsten Hochschule oder Landesbibliothek oder dort per Fernleihe ausleihen.
In jedem Fall benötigen Sie aber ein Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
entweder die einfache dtv-Ausgabe, ISBN: 978-3-423-05001-2, Paperback, ca. 832 S. - 19,1 x 12,4 cm, 5,00 Eur[D]
oder die Schönfelder-Gesetzessammlung „Deutsche Gesetze Gebundene Ausgabe II/2012“, C.H. Beck-Verlag, ISBN: 978-3-406-63769-8, gebunden, ca. 4400 S., 39,80 Eur[D].
Die Schönfelder-Gesetzessammlung enthält auch das Handelsgesetzbuch, das GmbH- und Aktiengesetz sowie das Straf- und Strafprozeßgesetz und die Zivilprozeßordnung.

Wenn Sie diese Grundlagen einigermaßen verstanden haben, dann würde ich Ihnen das folgende Buch empfehlen:
Eigentum, Zins und Geld - Ungelöste Rätsel der Wirtschaftswissenschaft“ von Gunnar Heinsohn und Otto Steiger, erschienen im Metropolis-Verlag, ISBN: 978-3-89518-844-2, Paperback, 540 S., 29,80 Eur[D]
Dieses Buch zeigt, daß nicht der Tausch, sondern das Eigentum der Ursprung allen Wirtschaftens ist. Sie können sich dieses Buch bestimmt auch in der nächsten Hochschul- oder Landesbibliothek oder dort per Fernleihe ausleihen.

Wenn Sie diesen Zusammenhang zwischen unserer Wirtschaftsordnung einerseits und Rechtsordnung andererseits einigermaßen nachvollziehen können, dann erst würde ich mich an Ihrer Stelle mit dem Libertarismus der Österreichischen Schule auseinandersetzen.

Lesen Sie dazu einfach mal die grundlegenden Einführungen von Ludwig von Mises selbst. Diese können Sie auch ohne ein Mathematikstudium lesen und verstehen! Die meisten seiner Bücher finden Sie auf mises.de. Die Erstausgabe von Ludwig von Mises „Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel“ von 1912 finden Sie unter:
http://books.google.com/books?id=TawBLkGP3IQC&printsec=frontcover&dq=Ludwig+von+Mises+Theorie+des+Geldes+und+der+Umlaufsmittel+(1912)&hl=en

Wenn Ihnen das alles aber zu viel ist, dann kann ich Ihnen nur die Bücher des jüngst verstorbenen Roland Baader empfehlen:
Geldsozialismus - die wirklichen Ursachen der neuen globalen Depression, Resch-Verlag, ISBN: 978-3-935197-57-1, Paperback, 168 S., 13,90 Eur[D]
Geld, Gold und Gottspieler - am Vorabend der nächsten Weltwirtschaftskrise, Resch-Verlag, ISBN: 978-3-935197-42-7, Paperback, 344 S. - 20,5 x 13,5 cm, 18,90 Eur[D]
Das Kapital am Pranger - Ein Kompaß durch den politischen Begriffsnebel, Resch-Verlag, ISBN: 978-3-935197-45-8, Paperback, 304 S.,18,00 Eur[D]
Logik der Freiheit, Ein Ludwig-von-Mises-Brevier, Neue Zürcher Zeitung NZZ Libro, ISBN: 978-3-03823-576-7, Englisch Broschur, 272 S. , 21,00 Eur[D]
Die meisten dieser Bücher können Sie sich bestimmt auch in der nächsten Hochschul- oder Landesbibliothek oder dort per Fernleihe ausleihen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest!

Mit freundlichen Grüßen

Markus Bechtel
21.12.12 @ 17:07
Kommentar from: Gandalf [Besucher]
Kommentare von Pseudonymen und Pseudonym-Adressen werden definitiv nicht mehr bearbeitet! MB
21.12.12 @ 18:38
Kommentar from: Erst Recht [Besucher]
Kommentare von Pseudonymen und Pseudonym-Adressen werden definitiv nicht mehr bearbeitet! MB
21.12.12 @ 22:49
Kommentar from: Wilfried Hein [Besucher]
Sehr geehrter Herr Bechtel!

Da sie meinen vorherigen Kommentar unter "Gandalf" gelöscht haben (obwohl Ihnen meine e-mail-Adresse mit meinem Realnamen bekannt ist), hier nochmal - verkürzt- meine Kritik an Ihren Ausführungen:

Nicht Prof. Polleit, sondern Sie irren sich - meiner bescheidenen Meinung nach - in mehreren Punkten:

Zitat M. Bechtel: "In seiner "Theorie des Geldes und der Umlaufmittel" [11] spricht Ludwig von Mises davon, daß "die Auffassung des Geldes als eines Geschöpfes der Rechtsordnung und des Staates unhaltbar sei, weil keine Erscheinung des Marktes sie rechtfertige. Der Zusammenhang zwischen der Rechtsordnung und dem Staat zeigt, daß er damit nur das staatlich verordnete Geldmonopol der Zentralbank gemeint haben kann"

..das ist damit überhaupt nicht gemeint, sondern genau das was er auch in der "Theorie des Handelns und des Wirtschaftens" Seite 680 explizit sagt: "Das Geld wird vom Marktverkehr geschaffen und nicht von der Obrigkeit"

..und weiters: "Die Gepflogenheit der auf dem Markte tauschenden Wirte macht ein wirtschaftlichs Gut zum Tauschmittel und damit zum Geldgut"

Geld ist also asudrücklich 'kein' "(Besitz-)Mittel" zum Erwerb eines noch nicht bestehenden Wirtschaftsgutes (Forderung), so wie es vlt. aktuell die Zentralbanken definieren, sondern exakt das was er sagte: Ein 'Gut', mit dem das Warengeschäft per Tausch abgeschlossen ist.

Was natürlich im real existierenden "fiat-money"-System nicht der Fall ist.

Noch eine Frage: Was meinen Sie damit, das ein "Teildeckungssystem" besser wäre? Inwiefern ist das in einem Edelmetallsystem, indem jede Geldmenge die richtige ist, der Fall?

Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Hein

Antwort MB:

Sehr geehrter Herr Hein,

ich kann Sie ja nicht mit Herr Gandalf anreden. Ich hätte Sie mit Ihrer Mailadresse ansprechen müssen. Das dürfte Ihnen wohl auch nicht gefallen. Dann würde auch Ihr Postfach innerhalb kürzester Zeit vor lauter Spam-Mails absaufen. Deshalb ignoriere ich inzwischen Kommentare von Pseudonymen. Nur so läßt sich die Flut von Spam-Mails eindämmen. Ich bitte Sie daher insoweit um Verständnis.

Ihren ersten Einwand kann ich nicht nachvollziehen. Ihr Zitat ("Das Geld wird vom Marktverkehr geschaffen und nicht von der Obrigkeit") entspricht doch genau meiner Kritik! Thorsten Polleits Mises-Zitat fehlt jegliche Differenzierung zwischen dem Marktgeld einerseits und dem staatlich verordnete Geldmonopol andererseits, von dem Ludwig von Mises in diesem Kapitel redet. Thorsten Polleits Mises-Zitat bezieht sich allenfalls auf das staatlich verordnete Geldmonopol. Und gerade nicht auf das Marktgeld der bürgerlichen Zivilrechtsordnung. Davon ist bei Ludwig von Mises an der entsprechenden Stelle überhaupt nicht die Rede. Thorsten Polleits Mises-Zitat ist daher auf das das Marktgeld der bürgerlichen Zivilrechtsordnung überhaupt NICHT anwendbar. Bezogen auf das Marktgeld der bürgerlichen Zivilrechtsordnung ist Thorsten Polleits Mises-Zitat sogar eindeutig falsch: Es ist gerade der Sinn und Zweck des Marktgeldes der bürgerlichen Zivilrechtsordnung, Rechte und Ansprüche zu übertragen. Thorsten Polleits Mises-Zitat ist daher mehr als irreführend. Lesen Sie daher dieses Kapitel in Ludwig von Mises "Theorie der Umlaufmittel" noch mal in Ruhe nach.

Ihr zweites Zitat ("Die Gepflogenheit der auf dem Markte tauschenden Wirte macht ein wirtschaftlichs Gut zum Tauschmittel und damit zum Geldgut") steht auch nicht im Gegensatz zu meinen Ausführungen. Dieses Zitat ist offenbar auch aus dem Zusammenhang gerissen. Es entspricht genau dem, was ich hier in meinem Artikel ausführlich beschrieben habe. Daß ihre Interpretation dieses Zitats falsch ist, das können Sie am Beispiel eines Euro-Schecks erkennen. Es handelt sich dabei um Geld im Sinne des heute herrschenden erweiterten Geldbegriffs. Der Euro-Scheck bezieht sich auf die Deckung Ihrer Bank, also auf Ihr Bankguthaben. Mit dem Euro-Scheck treten Sie einen Teil Ihres Auszahlungsanspruches gegen die Bank zur Erfüllung eines gegen Sie gerichteten Anspruchs an Ihren Vertragspartner ab. Wäre das durch den Euro-Scheck vermittelte Wirtschaftsgut Bankguthaben nicht werthaltig, so würde die Abtretung desselben ins Leere laufen. Solange also der Euro-Scheck nicht "platzt", wird der Euro-Scheck im Rechtsverkehr wie ein Wirtschaftsgut behandelt, ohne selbst ein Wirtschaftsgut zu sein. Das ist der ganze Kniff.

Auch Ihr drittes Zitat ("Ein 'Gut', mit dem das Warengeschäft per Tausch abgeschlossen ist.") steht meinen Ausführungen nicht entgegen. Mit der Bezahlung in Form der Abtretung einer Forderung gegen einen Dritten, hier in Form des Zentralbankgeldes, der Schuldverschreibung der Zentralbank, ist der Primäranspruch aus dem „Tausch“-Vertrag, auf den die Vorschriften des Kaufrechts Anwendung finden, erloschen. Dieses Zitat gibt also - stark verkürzt - genau das wieder, was ich in diesem Artikel ausführlichst beschrieben habe. Lesen Sie also meinen Artikel nochmal in Ruhe durch.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Bechtel
22.12.12 @ 17:35
Kommentar from: martin rapp [Besucher]
In aller Kürze:
Mises wird als 'Anarchokapitalist' dargestellt, weil er den Empirikern und Mathematikern gleichermaßen mißtraut.
Mises ist aber 'Ethischer Fundamentalist' im monetären Dschungel; er akzeptiert nur die Folgen geldpolitischen Handelns - und keinerlei Theorie dazu. Man könnte sein Gesamtwerk als 'Kritik des Papiergeldsystemes' auffassen.
Wer Geld druckt, der vergeht sich am Volk: Das ist sein Credo, er wiederholt es unentwegt. Und es gibt nur zwei Grundlagen, die das System im Gleichgewicht halten können: Produktion und goldgedecktes Geld. Alles andere basiert auf fehlerhaften Annahmen, da helfen auch keinerlei mathematische (=hermetische) Modelle. Natürlich ist diese radikale Anschauung nichts für moderne Nationalökonomen, die gerne der Realität ein Schnippchen schlagen möchten.
Der Staat ist bei Mises immer nur eines : Räuber.
Man kann die moderne Betrachtung des 'guten Staates' nur als 'Jünger des Systems ' gut heißen. Dieser Staat der geldpolitischen Allmacht ist für jeden Bürger ein Alptraum.
Natürlich sind keinesfalls (!) alle Menschen gleich, qua Naturgesetz der Vererbung ist Jeder einmalig.
Dies hat auch Auswirkungen auf die Funktion Geld: Geld ist nie sozial, auch nicht im Kommunismus oder in der Demokratie.
Geld ist immer - aus der Sicht des Staates - operatives Machtmittel.
Dagegen ist die liberale Sichtweise auf Geld nicht Macht- sondern Produktionsmittel.
Diese Konturen verschwimmen aber, wenn man die Alternativen ( hier Produktion, dort zinslose Aufbewahrungsfunktion = Gold)negiert oder bestreitet.

Antwort MB:
Hallo Herr Rapp, bei Ludwig von Mises „Theorie des Geldes und der Umlaufmittel“ müssen Sie bedenken, daß die Erstausgabe vor 1912, also vor der Gründung der amerikanischen FED und vor dem 1. Weltkrieg entstanden ist. Damals gab es noch die Golddeckung des Geldes. Damals sah man Gold als das geeignetste Deckungsmittel an. Das ist jedoch nicht zwingend. Silber, Platin, Grundpfandrechte und Patente eigenen sich ebenso gut als Deckungsmittel. Bei Mises Kritik des Papiergeldsystems liegt die Betonung daher mehr auf der Deckung und weniger auf dem Gold. Mises kritisiert gerade die fehlende Deckung des Papiergeldsystems.
Die Nationalökonomen haben immer das Problem, daß ihre mathematischen Modelle viele Faktoren als Konstanten voraussetzen müssen. Ihre Modelle können daher allenfalls in engen Bandbreiten funktionieren. Eine allgemeingültige Erklärung können diese Modelle jedoch nicht liefern.
Ansonsten beschreiben Sie recht zutreffend die libertäre Sichtweise. Besten Dank!
27.12.12 @ 00:35

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