GoldSeiten Blogs
« Ängste sind schlechte RatgeberBankdepot ist nicht so sicher wie gedacht »

Der Anarchokapitalismus (aktualisiert)

von Markus Bechtel E-Mail 02.08.13 11:11:00

Am Freitag, den 2.8.13 diskutieren Oliver Janich (Partei der Vernunft, parteidervernunft.de ) und Alexander Benesch (Recentr, recentr.com ) ab 19 Uhr „live“ im Recentr Talk über die teilweise sehr unterschiedlichen Konzepte der Libertären. Diese unterschiedlichen libertären Strömungen setzen sich für eine politische, wirtschaftliche und soziale Gesellschaftsordnung ein, die mit so wenig Staats-Sozialismus wie möglich und mit so viel Staat wie unbedingt nötig auskommt. Manche sogenannte Anarchokapitalisten gehen sogar so weit, daß sie den Staat vollständig überflüssig machen wollen. Stichwort

Privatrechtsgesellschaft.

Andere Libertäre lehnen dieses Konzept als zu weitgehend ab, weil dadurch der gesellschaftliche Konsens und damit die gemeinsame Rechtsordnung gefährdet wäre. Nichtsdestotrotz soll jeder in einer libertären Rechts- und Wirtschaftsordnung nach seiner Façon selig werden können.

Darüber wollen die beiden Libertären Janich und Benesch miteinander einen harten Schlagabtausch führen. Dabei sollen natürlich auch die Zuschauer zu Wort kommen. Hier können Sie also die libertären Stimmen UND Gegenstimmen live erleben, die Sie auf sog. Anti-Zensur-Konferenzen inzwischen vergeblich suchen werden.

Falls Sie die Sendung verpaßt haben, besteht natürlich kein Grund zur Traurigkeit. Nach der Livesendung können Sie die Sendung unter Livestream auch als Aufzeichnung anschauen. Der mp3- und YouTube-Mitschnitt wird umgehend nachgereicht.

Nachtrag/Kritik:
Die eigentliche Diskussion zum Thema Anarchokapitalismus beginnt in der 59. Minute und dauert rund 2 Stunden. Leider kamen dabei die Zuschauer nicht mehr zu Wort, wie das sonst der Fall ist. Diese kontroverse Diskussion wird jedoch bestimmt mit Zuschauern fortgesetzt.

Im Fußball gibt es 22 Spieler und einen Schiedsrichter. Dieser hat das Gewaltmonopol. Daher muß es auch in einer Rechts- und Wirtschaftsordnung immer einen geben, der das Gewaltmonopol hat. Die Frage ist doch nur, wer Schiedsrichter sein soll und wie dieser ausgewählt wird. Das geht am einfachsten republikanisch, und gerade nicht durch Janichs Sicherheits- und Versicherungskonzerne. Janichs Sicherheits- und Versicherungskonzerne zeigen doch gerade, wo die Reise heute hingeht. Heute bestimmen doch diese Konzerne, und gerade nicht die Bürger, was im BGB und anderen Wirtschaftsgesetzen steht. Wenn es nur noch diese Sicherheitskonzerne gäbe, dann bestimmen diese die Gesetze, nicht die Bürger! Janichs Sicherheits- und Versicherungskonzernen fehlt es daher an der erforderlichen Legitimität. Der verfaßte Nationalstaat ist daher die einzige legitime Bastion gerade gegen die Konzerne wie Monsanto, JP Morgan, Goldman & Co. Und gerade nicht Janichs Sicherheits- und Versicherungskonzerne! Janich versucht hier geradezu den Teufel mit dem Belzebub auszutreiben!

In Janichs Privatrechtsgesellschaft nennen sich die Steuern Versicherungsbeiträge! In den Versicherungsbeiträgen wären aber auch die Gewinne der Sicherheits- und Versicherungskonzerne einzurechnen. Es ist daher keineswegs so, daß diese „Versicherungsbeiträge“ wirklich geringer als die Steuern wären. Die bisherigen Erfahrungen mit solchen Konzernen sprechen eine andere Sprache. Zu welchen absurden Ergebnissen Janichs Privatrechtsgesellschaft führt, das können wir in der weitestgehend privatisierten Gefängnisindustrie der USA beobachten. Niemand wird einen Sicherheits- und Versicherungskonzern „Blackwater“ anarchokapitalistisch kontrollieren können. Hier irrt Janich m.E. grundlegend!

Janich setzt weiterhin denklogisch eine einheitliche Rechtsordnung, etwa das deutsche BGB, voraus, auf welche sich die Sicherheits- und Versicherungskonzerne einigen würden. Dabei stellen sich aber folgende Fragen: Warum sollten sich diese Konzerne denn auf eine gemeinsame Zivilrechtsordnung einigen? Welches Zivilrecht soll denn in einer Privatrechtsgesellschaft zur Anwendung kommen? Wer bestimmt denn, was im BGB steht? Wer bestimmt denn, wie das BGB auszulegen ist? Was geschieht, wenn auf deutschem Boden plötzlich unterschiedliche Zivilrechtsordnungen aufeinanderprallen? Die Antworten Janichs blieben in diesen Punkten mehr als nebulös.

Die Kritik Beneschs an Janichs Privatrechtsgesellschaft war daher mehr als berechtigt. Die Privatrechtsordnung Janichs erinnert eher an eine Mafia-Gesellschaft denn an eine freiheitliche Bürger-Gesellschaft. Die Lösung kann daher allenfalls in einem verfaßten Minimalstaat preußischer Prägung liegen. Genau dies ist das Ziel der Mehrheit der libertären Bewegungen weltweit.

© 2013 Markus Bechtel
Alle Rechte vorbehalten.
***

16 Kommentare

Kommentar from: Gloeckl Rainer [Besucher]
Schön und Gut! Der christliche Gott hat die Menschen halt wegen der Lappalie eines Apfels aus dem Paradies geworfen, weil sie nun wussten wo der Hase hoppelt.
Nun dürfen wir im Angesicht unseres Schweißes mit der unlösbaren Arbeit analog Sysyphus schuften und Gott beobachtet alles ganz ohne Internet.
Ja, ja, Parteien. Alles schon versucht. Das wird nichts. Alle Varianten von Lösungsversuchen enden in der Verschlimmbesserung. So sind unsere Götter die Parteien das ungestraft bewirken lassen.

Anmerkung MB:
Sie verwechseln gerade das Alte Testament mit dem Neuen Testament. Durch das Neue Testament hat sich das Alte Testament erledigt (vgl. §§ 2253, 2254 BGB ). Der Stammes- und Rachegott des Alten Testaments hat daher mit dem christlichen Gottesverständnis nichts zu tun. Auch wenn das viele traditionelle Theologen anders sehen. Das Alte Testament dient daher nur noch zum Verständnis dessen, wie das Verhältnis Gott - Mensch gerade nicht funktioniert. Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte (E. M. Arndt, 1892). Er wollte freie und selbstbestimmte Kinder!
Solange wir uns nicht in freier Selbstbestimmung eine neue Verfassung geben (vgl. Art. 146 GG a.F.) und ein Volksabstimmungsgesetz durchsetzen, wird das in der Tat nichts. Ohne alternative Parteien (AfD, pdv) wird Ihnen das auf friedlichem Wege jedoch schwerlich gelingen. Sie können ja nicht mit einem Leo vor dem Kanzleramt und dem Reichstag vorfahren. Dazu bräuchten Sie schon ein Paar Millionen Bürger, die laut ihr Recht einfordern: Wir sind das Volk!
02.08.13 @ 12:22
Kommentar from: ClausS [Besucher]
Lieber Herr Bechtel,

nun lese ich es also zum ersten Mal auf den Punkt gebracht: Privatrechtsgesellschaft. Mir ist das schon läger klar!

Das ist letztlich der destruktive Prozess, dessen Auswirkungen wir seit Jahrzehnten zu spüren bekommen: Die verdeckte Route der "Eliten", unser Gemeinschaftsrechtsystem (wenn es konstruktiv verfasst ist - Staatsrechtsystem)durch ein Privatrechtssystem zu ersetzen. Das ist die Ablösung der nationalen Verfassungen durch EU- und WTOverträge, zu Beispiel. Beauftragte Rechtsanwaltskanzleien besorgen das Verfassen von Gesetzestexten im Auftrag ihrer Privaten, die unkundigen Abgeordneten, die keinen Dunst von dem haben, was läuft, nicken willig ab. All den betroffenen Bürgern weltweit wid die Rechtsordnung von zuunterst nach zuoberst gekehrt.

Ein freier Bürger bringt in einer freien Gemeinschaft das Rechtssystem selbst hervor. Der Gemeinschaftsgedanke ist natürlich und unverzichtbar. Das Privatrecht kennt die Körperschaft der Gemeinschaft in ihrer Tragweite und Priorität nicht wirklich. Der Schutzraum des Bürgers wird über das Gemeinschaftsrecht gebildet. Die Mitbestimmung des Bürgers am Gemeinsamen wird über das Gemeinschaftrecht möglich.

Die Welt des Privatrechtes ist die Welt von Monsanto, Goldman Sachs und deren Spießgesellen, mit ihrem Heer an Lobbyisten, PR-Beratern, Spindoctoren und gekauften Regierungsleuten.

Die Freiheitlichkeit spiegelt sich in der gegenseitigen Verantwortlichkeit. Wäre interessant, mal die Definitionen von Libertär oder Liberal geliefert zu bekommen. Was sich alles hinter so einem schönen Wort verstecken kann. Kollateralschäden, robuste Einsätze, ... und so weiter und so fort.

Schickt die Rattenfänger zum Teufel.

Mit freundlichen Grüßen

ClausS

Anmerkung MB:
Die von Ihnen beschriebene "liberale" Privatrechtsgesellschaft der Goldmänner und ihrer Lobbyisten entspricht gerade nicht den libertären Vorstellungen einer freiheitlichen Privatrechtsgesellschaft. Nach libertärem Verständnis dient eine freiheitliche Rechts- und Wirtschaftsordnung dem Ausgleich der teilweise extrem unterschiedlichen Interessen. Und gerade nicht dem "liberalen" "everything goes".

Beispiel: Das Zinseszins-Privileg der Banken in § 248 Abs. 2 BGB dürfte es nach meinem libertärem Verständnis nicht geben, weil es zum einen den Schuldner, insbesondere die Staaten, in die Schuldenfalle treibt und zum anderen den Banken gegenüber sonstigen Kreditgebern einen sachlich nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschafft und insoweit gegen Art. 3 GG verstößt. Nach meinem libertärem Verständnis soll sich auch eine Bank hinsichtlich der Zinsen am Kapitalmarkt einen neuen Schuldner suchen. Das ist auch der Sinn und Zweck des Zinseszinsverbotes in § 248 Abs. 1 BGB. Die Väter des BGB wollten den Zinseszins nicht! Damit würden sich auch die Geldtheorien der Geldsozialisten (Gesell, Feder, Keynes etc.) weitgehend von selbst erledigen. Dann wäre genug Kapital auf den Kapitalmärkten vorhanden. Leider ist diese Einsicht auch in libertären Kreisen noch nicht weit genug vorgedrungen. Aber ich arbeite daran.

Der Libertarismus ist gerade geprägt von der gegenseitigen Verantwortlichkeit. Die Freiheit des einen findet seine Grenze in der Freiheit des anderen. Deshalb gehört die Wirtschaft grundsätzlich dereguliert, die Finanzwirtschaft jedoch reguliert. Die Finanzwirtschaft hat eben nur eine dienende Funktion. Durch die Deregulierung der Finanzmärkte hat sich dieses Verhältnis total umgekehrt. Heute hat die Finanzwirtschaft eine beherrschende Stellung. Das entspricht nicht dem libertären Verständnis. Hier findet gerade kein Ausgleich der Interessen mehr statt.
02.08.13 @ 12:45
Kommentar from: Gemeinde Neuhaus [Besucher]
Diesen Film sollte jeder gesehen haben:

http://www.youtube.com/watch?v=wgttwl46L28

Anmerkung MB:
Dieser Film weist eine ganze Reihe von Falschaussagen und Fehlinterpretationen auf. Es werden Dinge in das GG hineingelesen, die so nicht dastehen.

Beispiele:
Art. 144 GG behandelt die Ratifizierung des Grundgesetzes (gesetzliche Überschrift!), nicht das Gesetzgebungsrecht des Bundes. Dieses ist in den Art. 70 GG ff. geregelt.
Der Aufzählung der alten Bundesländer in Art. 23 GG a.F. diente der BRD als Negativabgrenzung zu den anderen Länder des Deutschen Reiches. Nach dem Anschluß Mitteldeutschlands und dem Verzicht der BRD (!) auf die Ostgebiete ist die Aufzählung der Länder in Art. 23 GG a.F. für die BRD (nicht für das Deutsche Reich!) überflüssig geworden. Der Föderalismus der BRD kommt auch anderweitig hinreichend zur Geltung. Dazu bedurfte es des Art. 23 a.F. nicht mehr. Die Behauptung, die BRD habe sich durch die Streichung des Art. 23 GG a.F. selbst aufgelöst, kann daher nicht gefolgt werden. Dies zeigt schon der Vergleich mit anderen europäischen Verfassungen.
Diese Liste der Falschaussagen und Fehlinterpretationen könnte ich beliebig fortsetzen.

Diese Falschaussagen und Fehlinterpretationen führen dann zu einer ganzen Reihe von Schlußfolgerungen, die wiederum zu ganz absurden Ergebnissen führen.

Wer sich dagegen mit der Souveränität Deutschlands ernsthaft befassen will, der möge das Buch "Die Souveränität Deutschlands - Souveränität ist, wer frei ist" von Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider (Kopp-Verlag, 2012, ISBN 3-86445-043-3, 19,95 Euro (D)), insbesondere den Vierten Teil (S. 185 - 199), lesen. Schachtschneider hat sich darin auch zu diesen Falschaussagen und Fehlinterpretationen hinreichend klar geäußert. Die Zusammenhänge sollten dann eigentlich klar werden.

Bitte verschonen Sie mich daher mit diesem wenig zielführenden Unfug. Vielen Dank!
02.08.13 @ 16:22
Kommentar from: ClausS [Besucher]
Sehr geehrter Herr Bechtel,

eine Privatrechtsgesellschaft ist - so wie ich den Begriff verstehe - ein Rechtssystem, das die rechtlichen Verhältnisse zwischen Individuen definiert. Das Handelsgesetzbuch regelt diesen Bereich ja bereits in Teilen.

Staatsrecht verstehe ich in dem Sinne, dass es eine Staatsidentität gibt, eine Gemeinschaftskörperschaft. Im eigentlich gemeinschaftsrechtlichen Sinne ist der Bürger zwar auch ein Individuum. Gleichzeitig ist er ein Teil, ein Mitglied eines - wie man es früher nannte - Volkes. In dieser Eigenschaft bestimmt er nicht nur über seine persönlichen Angelegenheiten, sondern auch über die Angelegenheiten der Gemeinschaft, der er angehört - und dies in bestem, basisdemokratischen Sinne. Ich weiß, dass die Umstände im Moment ein anderes Bild zeigen. Das sollte aber nicht dazu führen, dass eine falsche Lösung, die Privatrechtsgesellschaft, als erstrebenswert angesehen würde.

Das Gemeinwesen ist die Res Publika. Und das ist nun mal keine Privatangelegenheit, von nirgendwem. Es ist Gemeinschaftsangelegenheit, und somit ist dies nur über ein eigenes Rechtsgebäude, das Staats- oder Gemeinschaftsrecht zu verfassen. Es sind hier andere Gesichtspunkte, die Anwendung finden müssen. Privatrechtliche Ansatzpunkte können im Rechtsverkehr von Individuen untereinander gepflegt werden.

Wer sich mit einer Res Publika nicht mehr identifizieren kann, ist in gewissem Sinne privat. Für mich ist das nicht die bessere Welt.

Herzliche Grüße

ClausS

Antwort MB:
Sehr geehrter Herr Claus S.,

grundsätzlich ist eine Privatrechtsgesellschaft absolut erstrebenswert! Wenn Sie über Ihre Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen selbst bestimmen können, dann geschieht das im Regelfall zum beiderseitigen Nutzen. Eine Privatrechtsgesellschaft wird daher grundsätzlich einen höheren gesellschaftlichen Zufriedenheitsgrad erreichen, als eine sozialistische Gesellschaftsordnung.

In vielen Fällen werden Sie sich jedoch über die Einzelheiten keine Gedanken machen. So kann es vorkommen, daß Sie von Ihrem Geschäftspartner ohne es zu merken über den Tisch gezogen werden. Also bedarf es einer für alle verbindliche Rechts- und Wirtschaftsordnung, die solche Exzesse verhindert. Über die Einzelheiten können Sie ja verhandeln. Stichwort Vertragsfreiheit.

Leider haben sich in unsere Privatrechtsordnung staatliche Vorgaben eingeschlichen, die gerade nicht zum Nutzen aller sind. So manche gutgemeinte staatliche Regelung bewirkt genau das Gegenteil dessen, was sie eigentlich bewirken sollte: die EU-Butterberge, die EU-Weinseen, das EEG, die Zentralbanken, deren Teilreservedeckungssystem, das gesetzliche Zahlungsmittel der Zentralbanken, der sozialistische Einheitszinssatz der Zentralbanken, das Zinseszinsprivileg der Banken (§ 248 Abs. 2 BGB), etc. etc.

Es ist daher die zentrale Aufgabe des Gemeinwesens, der res publica, der Privatrechtsgesellschaft einen Rechts- und Wirtschaftsrahmen zur Verfügung zu stellen, der beiden Seiten – Gläubigern wie Schuldnern - die größtmögliche Freiheit bei gleichzeitig bestmöglicher Sicherheit gewährleistet.

Deshalb sind die Res Publica und die Privatrechtsgesellschaft keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben Medaille.

Herzliche Grüße

MB
02.08.13 @ 16:28
Kommentar from: Bert [Besucher]
Alle Rechtsysteme sind nur zurechtgebogene Machtinstrumente. Es gibt nur eine Entscheidungsgrundlage, und die ist das Menschenrecht, ein Axiom ich weiss, aber kein "Rechtsystem". Es ist ein Individualrecht, d.h. die Vernunft des Einzelnen bricht die Unvernunft der Mehrheit, Gemeinschaft, Gemeinwohl, die Summe aller Zahnrädchen, die auf ihre Menschenrechte verzichten sollen, blablabla, damit es uns allen immer besser gehen kann, eine Denkfalle die uns seit Jahrtausenden von Diktatoren immer wieder presentiert wird, um uns unsere Menschenrechte zu nehmen. Der Souverän ist eine Person und nicht irgend ein Volk oder eine Gruppe.

In ihrem Falle (Zinseszins, Geldsystem usw.)hiessen die Argumente; Recht auf Meinungsfreiheit, -faires Gerichtsverfahren, -Hausrecht, -Eigentum. So ihre Argumente korrekt sind müssten sie also innerhalb einer Millisekunde Recht bekommen und alle Gemeinschaftsregeln müssten unmittelbar angepasst werden. Haben wir das? Nein! Mit der Diskussion über ein Rechtsystem begeben sie sich auf das Territorium des Feindes und spielen nach dessen Regeln. Damit haben sie sofort verloren.

Antwort MB:
Natürlich sind Rechtssysteme Machtinstrumente. Was nützen Ihnen Ihre Menschenrechte, wenn sie nicht beachtet werden und nicht durchgesetzt werden können? Erst wenn Sie Ihre Menschenrechte ggf. auch mit Machtmitteln durchsetzen können, dann können Sie frei und souverän sein.
02.08.13 @ 23:03
Kommentar from: Ernst [Besucher]
Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass private Anbieter bessere Leistungen günstiger zur Verfügung stellen, als der Staat, hier http://www.we-are-change.de/2013/07/12/wie-die-einwohner-von-detroit-von-budgetk%C3%BCrzungen-profitieren/ ist er erbracht. Das gilt auch für das Rechtssystem. Dazu sollte man sich den Vortrag von Professor Hoppe in der "Akademie Modelhof": "Privatrechtsgesellschaft ohne Staat" hier http://www.misesde.org/?p=4035
anhören.

Ich halte den Vergleich "Im Fußball gibt es 22 Spieler und einen Schiedsrichter. Dieser hat das Gewaltmonopol." in Bezug auf den Staat und ein staatliches Rechtssystem für nicht geeignet, denn jeder hat die Wahl, ob er Fußball spielen will oder nicht. Wer Fußball spielt, hat damit auch die Regeln anerkannt, die dort gelten. In einer Gesellschaft, in der es einen Staat gibt, bin ich aber gezwungen "mit zu spielen", ich habe keine Wahl. Die Privatrechtsgesellschaft kommt aber ohne Staat aus und ich habe die Freiheit Verträge so abzuschließen, wie ich es für sinnvoll halte. Habe ich einen Vertrag abgeschlossen, so muss ich mich auch daran halten. Wie so etwas in einer Privatrechtsgesellschaft sicher gestellt werden kann, dazu findet man hier http://www.freiwilligfrei.de/ wertvolle Anregungen.

Der verfaßte Nationalstaat ist keineswegs die einzige legitime Bastion gerade gegen die Konzerne wie Monsanto, JP Morgan, Goldman & Co. ganz im Gegenteil, er ermöglicht diesen Konzernen die Macht, die sie heute haben, indem er sie aufgrund ihrer Größe nicht scheitern lässt, und indem er sie durch Markteintrittsbarrieren vor Konkurrenz schützt. JP Morgan, Goldman & Co. begründen ihre Macht ausschließlich auf dem staatlichen Fiat-Geld System. Gäbe es freies Marktgeld, hätten sie keine „Systemrelevanz“ und bräuchten nicht mit Steuermitteln gerettet werden.

Jenseits dessen gilt aber vor allem: „Die mit großem Abstand schlimmste Seuche bzw. Pandemie in der Geschichte der Menschheit ist der Glaube daran, dass Staaten und Regierungen notwendig seien, um gesellschaftliche Probleme zu lösen.

Diese Aussage ist keinesfalls übertrieben: Von 1900 bis heute wurden fast 300 Millionen Menschen im Auftrag von Staaten und Regierungen getötet. Die Pest forderte Mitte des 14. Jahrhundert „nur“ rund 25 Millionen Todesopfer und nicht einmal die Spanische Grippe hatte mit 25-50 Millionen Toten eine nur annähernd so katastrophale Wirkung auf die Menschheit wie die Opfer der institutionalisierten Gewaltmonopole.

Der Glaube an Staaten und Regierungen hat die Gedanken- und Vorstellungswelt der Menschen weltweit infiziert. So sehr, dass sie nicht mehr erkennen, dass Regierungen und Staaten die schwerwiegendsten Probleme verursachen und verstärken, anstatt sie zu lösen. Quelle: "FreiwilligFrei"

Es wird Zeit, dass die Menschen erkennen, welch verheerende Auswirkungen die auf Zwang und Gewalt gründende Herrschaft von Menschen über Menschen, die jedem Staat innewohnt, hat. Die Privatrechtsgesellschaft ist da eine ernst zu nehmende Alternative. Hier gilt jedoch: „Ein bisschen Schwanger geht nicht!“ Solange man auch nur etwas Staat zulässt, hat er das bestreben seine Macht auszudehnen. Ein beredtes Beispiel dafür sind die USA, die sich von den „Bill of Rights“ von 1776, in der erstmalig die Menschenrechte verbrieft wurden, und es um Abwehrrechte der Bürger gegen die Staatsgewalt ging, inzwischen weit entfernt haben.

Antwort MB:
Wenn es eines Beweises bedurft hätte, daß private Anbieter keineswegs immer bessere Leistungen zur Verfügung stellen, dann ist er bei der Privatisierung der britischen Eisenbahnen eindrucksvoll erbracht worden. Dort hatten die Steuerzahler die britischen Eisenbahnen über viele Jahre mit Steuermitteln saniert und anschließend privatisiert. Anfangs lief es auch ganz gut. Dann häuften sich jedoch die Unfälle mit teilweise tödlichen Folgen. Statt der notwendigen Reinvestitionen in die Infrastruktur maximierten die Privatbahnen die Gewinne. Schließlich waren die Bahnen so marode, daß sie wieder verstaatlicht und erneut mit erheblichen Steuergeldern instand gesetzt. Es gibt also auch Gegenbeispiele, die Sie auch zur Kenntnis nehmen sollten. Auch hier gilt also der alte Rechtsgrundsatz: audiatur et altera pars!

Welche Bedeutung eine einheitliche Rechtsordnung haben kann, daß läßt sich eindrucksvoll an dem deutschen BGB von 1900 erkennen. Das BGB von Miquel und Lasker beseitigte die im Deutschen Reich vorhandene Rechtszersplitterung. Ein Hamburger Kaufmann konnte dadurch ohne Probleme eine Forderung gegen einen Freiburger Kunden zu denselben Bedingungen einklagen und durchsetzen, wie er dies in Hamburg gewohnt war. Davor war dies ein unkalkulierbares Risiko. Dieses BGB hat auch alle politischen Wirren überstanden: vom Kaiserreich über die Weimarer Republik und das Dritte Reich bis zur heutigen Bundesrepublik.

Auch eine Privatrechtsgesellschaft kann nicht ohne einen einheitlichen Rechtsstaat auskommen. Dies dient eindeutig der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Gerade die Rechtsunsicherheit in Griechenland zeigt, daß Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ein vielfach unterschätzter Wirtschaftsfaktor darstellt. Leider wird dies von der Politik nicht hinreichend gewürdigt. Auch nicht von den sog. Anarchokapitalisten.

Der grundlegende Denkfehler der Anarchokapitalisten liegt darin, daß sie wegen der Systemfehler in unserer Zivilrechtsordnung gleich das Kind mit dem Bade ausschütten wollen. Das Rechtssystem ist aber nicht eine Ware wie jede andere auch. Das Rechtssystem ist im Gegenteil das Ergebnis einer langen Tradition und einer sorgfältigen Abwägung der Interessen. Da das Rechtssystem auch nur Menschenwerk darstellt, kann es niemals perfekt sein. Leider haben sich zu oft Partikularinteressen durchgesetzt. Dies bedeutet jedoch nicht, daß diese Fehler nicht korregierbar wären. Man muß diese Fehler nur kennen und dann beseitigen.

Ihre Behauptung, die Privatrechtsgesellschaft komme ohne eine staatliche Rechtsordnung aus, ist genauso unbewiesen wie die Behauptung der Marxisten, der Sozialismus sein eine funktionierende Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung. Beide Seiten werden diese Behauptung nicht beweisen können.

Wenn Sie keinen Rechtsstaat haben, dann besteht nicht die geringste Notwendigkeit, daß eingegangene Verträge auch wirklich eingehalten werden. Dazu brauchen Sie eine Instanz, die diese Verträge auch durchsetzt. Die einzig legitime Instanz, die dazu effektiv in der Lage ist, kann nur eine vom ganzen Volk getragene, also hoheitliche Justiz sein. Es gibt dazu keine Alternative. Auch nicht in der Privatrechtsgesellschaft Hoppes. Alle gegenteiligen Behauptungen entbehren daher jeglicher Rechtsgrundlage.

Daß der heutige Nationalstaat fest in den Händen der Konzerne ist, ist der beste Beweis dafür, daß ein Anarchokapitalismus schnurstracks in die Neue Weltordnung der der Mega-Konzerne führt. Heute diktieren doch diese Konzerne, die nach Hoppe also den Rechtsstaat organisieren sollen, die Gesetze und damit die Rechtsordnung. Die Amtsinhaber dieser Konzerne sind eben von Amtswegen nur ihren Anteilseignern, nicht jedoch der Allgemeinheit verantwortlich. Damit machen die Anarchokapitalisten den Bock zum Gärtner!

In einer wirklich vom Volk legitimierten und kontrollierten Rechtsordnung eidgenössischer Prägung könnten Sie das FIAT-Geldsystem einfach abschaffen. Sie können dieses Falschgeldsystem aber auch schon heute ins Leere laufen lassen. Sie müssen nur die Möglichkeiten kennen, die sich Ihnen bereits heute schon in der vorhandenen staatlichen Rechtsordnung ergeben. Man muß eben nur wissen wie. Ihre anarchokapitalistischen Theorien sind dann schlichtweg überflüssig.

Wenn Sie jedoch den Staat per se für alle Übel in der Welt verantwortlich machen, dann erübrigt sich eigentlich jegliche politische Diskussion. Eine politische Diskussion ist nämlich auf die Verbesserung der staatlichen Rechts- und Wirtschaftsordnung gerichtet. Wenn Sie jegliche staatliche Rechts- und Wirtschaftsordnung ablehnen, dann kann ich Ihnen auch nicht helfen.
04.08.13 @ 19:27
Kommentar from: Ernst [Besucher]
Danke für Ihre ausführliche Antwort, Markus Bechtel.

Zur Privatisierung der britischen Eisenbahnen:

"Die Privatisierung des öffentlichen Nahverkehrs ist dort überhaupt nicht gescheitert. Bei den Bussen z.B. hat es super funktioniert. Die sind wesentlich besser jetzt. Jeder, der in London war, weiß das. Die fahren jetzt rund um die Uhr. und es ist günstiger geworden. Warum ist das bei der Bahn gescheitert? Ganz einfach, weil sich viele Bahnstrecken nicht lohnen. Wenn eine Bahnstrecke sich nicht lohnt, dann muss sie natürlich eingestellt werden." Quelle: „Oliver Janich - Kommunale Selbstverwaltung – Privatisierungen“.

Anmerkung MB: Von den Londoner Bussen war nicht die Rede.

Heute weitgehend vergessen ist die Tatsache, dass im 19. Jahrhundert Privatunternehmen die Gemeinden mit Wasser, Energie, Verkehr und Entsorgung versorgt haben und sie erst verstaatlicht wurden, als sich ihr Erfolg zeigte (meist um 1900). Oliver Heuler stellte diesbezüglich fest:

„England lieferte bereits im 18. Jahrhundert ein gutes Beispiel für den Unterschied zwischen einem staatlichen und einem privaten Verkehrsnetz: Die öffentlichen Straßen waren schlecht gebaut und schlecht erhalten. Sie hätten niemals die Industrielle Revolution ermöglichen können. Tatsächlich errichteten private Straßengesellschaften seit 1706 ein großes Netz, um das England die ganze Welt beneidete. An speziellen Toren wurde eine Maut erhoben, mit der sich die Straßen refinanzierten. Und weil alle davon profitierten, verbanden sich die Straßengesellschaften miteinander, um ein effizientes Straßennetz für das gesamte Land zu schaffen. Zwischen 1800 und 1830 entstand in den nordöstlichen Staaten Amerikas auf die gleiche Weise ein großes Straßennetz. Und auch hier zeigte sich, dass private Erbauer und Eigentümer dem Staat weit überlegen waren.“

Anmerkung MB: Ich kenne keine Firma, die Gewinne erwirtschaftet und deswegen verstaatlicht wurde. Eine Firma wird immer dann verstaatlicht, wenn sie pleite ist oder aus anderen Gründen nicht kostendeckend arbeitet, die öffentliche Hand aber ein Interesse an der Fortführung des Betriebs hat. Wer ist Oliver Heuler?
Ich habe nicht behauptet, daß öffentliche Straßen besser sein müssen. Bei privaten Straßen kommt aber immer das Gewinninteresse der Investoren hinzu. Auch diese Gewinne müssen erst einmal erwirtschaftet werden. Es gibt daher keinen Grund zu der Annahme, daß privat betriebene Straßen günstiger betrieben werden. Welche Straßen effektiv günstiger betrieben werden, das ist daher immer eine Frage des Einzelfalles.

Zu: "Auch eine Privatrechtsgesellschaft kann nicht ohne einen einheitlichen Rechtsstaat auskommen."

So waren die freien[sic!] Hansestädte frei vom König, Kaiser, Kanzler und Staat. Man hatte eigenes Geld (Silber). Gemeinsame Anliegen wurden von den Bürgern selber geregelt, nicht von einem König oder einer Regierung oder Kanzler. Man war nicht darauf aus sein Gebiet zu erweitern, sondern trieb Handel und zwar weltweit, es gab also seinerzeit schon das, was wir heute Globalisierung nennen. Gegen Räuber (Verteidigung des Wohlstands) konnten sich die Kaufleute auch sehr gut selber schützen. Auch dazu bedurfte es keines Staates, wie die Geschichte uns gelehrt hat, denn:

„Im Jahr 1255 wurde den Hamburger Bürgern das Aufsichtsrecht über die Münzstätte eingeräumt und 1270 trat das Hamburger Stadtrecht (Ordeelbook) in Kraft, in dem Zivil-, Straf- und Prozessrecht vereinigt wurden. Auch die Rechtsprechung unterstand von nun an nicht mehr dem Landesherrn, sondern den Hamburger Kaufleuten. Die Einwohnerzahl Hamburgs wuchs in dieser Phase bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts von etwa 1.000 auf 10.000 Einwohner. Historiker nennen diese Geschichtsepoche die kommerzielle Revolution. In dieser Zeit wurden in Europa die Bedingungen für Privateigentum, Unternehmertum, Wettbewerb und somit letztendlich für das städtische Bürgertum geschaffen. [...] Das Regnum Teutonicum bestand in dieser Zeit aus zahllosen und zum Teil winzigen Grafschaften, Herzogtümern, Bistümern und Abteien. Die Macht des Kaisers reichte nicht weit[...] Seit dieser Zeit begannen erstmalig Kaufleute und Handwerker in den Städten politisch Einfluss zu nehmen. Die Hamburger Kaufleute profitierten von der Rivalität zwischen dem Kaiser und der Grafschaft Holstein, dem Herzogtum Braunschweig- Lüneburg und dem Erzbistum Bremen und konnten sich so im Laufe der Zeit politisch emanzipieren. Insbesondere war den Hamburger Kaufleuten daran gelegen, den Handel mit anderen Städten rechtlich abzusichern und den Transportweg der Handelswaren zu schützen. So bildete sich im 13. Jahrhundert spontan eine freiwillige Kooperation zwischen Kaufleuten aus unterschiedlichen Städten mit Lübeck als Zentrum heraus. Fast 500 Jahre hatte dieser mittelalterliche Kaufmannsbund namens Hanse Bestand. Die Hanse kam mit minimaler Organisation, ohne ordnende Zentralmacht, ohne Verfassung oder Satzung, ohne Etat und ohne dauerhaft angestelltes Personal aus.[sic!]

Die einzige gemeinsame Institution waren die unregelmäßig einberufenen Hansetage mit dem Ziel, den gemeinsamen Handel militärisch gegen Fürsten, Bischöfe, Piraten und Räuber zu schützen. So entstand auf diese Weise ein gigantischer einheitlicher Markt von England und Flandern im Westen über die deutschen Länder, Skandinavien und Polen bis nach Litauen und den russischen Fürstentümern.“ Quelle: Steffen Krug: „Aufstieg und Fall des 'Ehrbaren Kaufmanns' und der Hamburger Mark Banco“.

Anmerkung MB: Haben Sie sich nicht noch bis vor wenige Monate vehement für das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) eingesetzt? Was hat Sie denn vom BGE-Sozialisten zum Anarchokapitalisten gemacht? Hatten Sie ein Damaskuserlebnis?
Der 100%ige Staatssozialismus bringt jedoch genauso wenig wie der 100%ige Anarchokapitalismus. Die Wahrheit liegt in der Mitte: So wenig Staat wie möglich, so viel Staat wie unbedingt nötig.
Die freien Hansestädte sind unabhängige Stadt-STAATEN. Sie sind frei, weil sie eine eigene Rechtsetzungsbefugnis haben. Diese Stadtstaaten konnten daher über ihre eigene Rechtsordnung bestimmen. Die Freiheit dieser Stadtstaaten bedeutet nicht, daß es dort keine staatliche Rechtsordnung gegeben hätte. Da haben sie etwas mißverstanden.

Auch das keltische Irland, das über viel Jahrhunderte hinweg das am weitesten entwickelte zivilisierte Land in ganz Westeuropa war, kam ohne einheitlichen Rechtsstaat aus. Die Einzelnen waren Mitglieder einer sogenannten Tuath, die man mit Versicherungen vergleichen kann, die kommunale Dienstleistungen anboten und wie bei Versicherungen war es möglich zwischen verschiedenen Anbietern zu entscheiden. Konflikte und Kriminalfälle wurden durch professionelle Schiedsmänner gelöst, die Briens genannt wurden. Man konnte sich zwischen verschiedenen Briens Systemen entscheiden unter denen Konflikte verhandelt wurden. Das Recht konzentrierte sich auf Entschädigung statt auf Bestrafung.

Zu: "Wenn Sie keinen Rechtsstaat haben, dann besteht nicht die geringste Notwendigkeit, daß eingegangene Verträge auch wirklich eingehalten werden."

Der Rechtsstaat als Monopolist auf Recht?

Anmerkung MB: Da haben Sie die Funktion eines Rechtsstaates bzw. einer Rechtsordnung mißverstanden. Der Otto Normalverbraucher wird sich im alltäglichen Leben über viele Rechtsfragen keine Gedanken machen. Nichtsdestotrotz muß eine Rechtsordnung diese Lücken schließen. Insbesondere im Konfliktfall. Dadurch wird die Vertragsfreiheit nur unwesentlich eingeschränkt. Sie können grundsätzlich etwas anderes vereinbaren. Es sei denn, die Rechtsordnung sieht ausnahmsweise eine zwingende Regelung vor. Diese zwingenden Regelungen sind aber wohlgemerkt die Ausnahme, nicht die Regel.

"- Erstens: Jedes 'Monopol' ist aus Sicht von Konsumenten 'schlecht.' Monopol ist dabei in klassischer Weise definiert als ein einem einzigen Dienstleistungs- oder Gueterproduzenten verliehenes Privileg, d.h. als Abwesenheit 'freien Eintritts' in einen bestimmten Produktionsbereich. Nur ein Produzent, A, darf ein bestimmtes Gut, X, herstellen. Ein solcher Monopolist ist 'schlecht' fuer Konsumenten weil, vor potenziellen Anbieterkonkurrenten geschuetzt, der Preis seines Produkts hoeher und dessen Qualitaet niedriger sein wird als bei freier Konkurrenz.

Anmerkung MB: Eine freiheitliche bürgerliche Rechtsordnung hat nichts mit einem Monopol zu tun. Eine staatliche Regelung schützt den rechtsunkundigen Konsumenten. Ihre wirtschaftliche Betrachtung geht an der Sache vorbei. Eine Rechtsordnung ist keine Handelsware!

- Und zweitens: Die Produktion von Recht und Ordnung bzw. von 'Rechtssicherheit,' ist die erstrangige Aufgabe eines 'Staates' (so wie er gerade definiert worden ist). Sicherheit wird dabei in der weiten, in der amerikanischen Unabhaengigkeitserklaerung verwendeten Bedeutung verstanden: als Schutz von Leben, Eigentum und dem persoenlichen Gluecksstreben, vor innerer und aeusserer Aggression, d.h. Kriminalitaet und Krieg.

Anmerkung MB: Richtig!

Beide Aussagen sind offenkundig miteinander unvereinbar." (Hans-Hermann Hoppe)

Anmerkung MB: Falsch! Ihre erste Aussage ist falsch. Daher ist auch die Schlußfolgerung falsch.

Gute Beispiele, wie in einer Privatrechtsgesellschaft Recht gesprochen würde, gibt Robert P. Murphy in "Chaos Theory" hier:
http://www.misesde.org/wordpress/wp-content/uploads/2013/07/Robert-P.-Murphy-Chaos-Theory-Deutsch.pdf

Robert P. Murphy: "Zu aller erst müssen wir die Idee eines mythischen „Landesgesetzes“ beiseite schieben. Es muss nicht das eine Gesetzessystem geben, an das sich alle halten müssen. Jedenfalls hat so ein System noch nie existiert [in den USA, Anm. d. Übers.]. Die Gesetze in jedem der 50 Staaten sind unterschiedlich, und die Unterschiede der Justizwesen zwischen verschiedenen Ländern sind sogar noch ausgeprägter. Trotzdem gehen wir unseren Alltag ohne größere Probleme an, und besuchen und handeln sogar mit fremden Ländern oder besuchen sie. Alle Aktionen in einer vollkommen freien Gesellschaft 4 wären an einen Vertrag gebunden. Zum Beispiel ist Diebstahl zur Zeit ein Verbrechen, weil es die Legislatur so sagt. Ein weitsichtiger Arbeitgeber weiß, dass wenn ich von seiner Firma stehle, er den Staat benachrichtigen kann, der mich bestrafen wird. Aber in einer staatenlosen Gesellschaft gäbe es weder einen legislativen Gesetzeskörper noch staatliche Gerichte oder die Polizei. Nichtsdestotrotz, wären Arbeitgeber weiterhin an Diebstahlschutz vor ihren Angestellten interessiert. Deswegen würde der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter ein Dokument unterschreiben lassen 5, dessen Bestimmungen ungefähr dem Wortlaut 'Ich verspreche nicht von der Acme Firma zu stehlen. Wenn ich beim stehlen erwischt werde, insofern es von der Schiedsgerichtsagentur X einwandfrei festgestellt wurde, werde ich die von der X Agentur als angemessen festgelegte Entschädigung zahlen“ entsprechen, bevor er ihn einstellt. Wir erkennen sofort zwei Dinge in diesem Vertrag. Erstens, ist er vollkommen freiwillig; jegliches 'Gesetz', das den Angestellten bindet, wurde von ihm zuvor anerkannt.“

Anmerkung MB: Es bedarf einer solchen vertraglichen Vereinbarung deshalb nicht, weil sich diese Rechtsfolgen bereits aus den Gesetzen ergeben. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wenn in einer Privatrechtsgesellschaft an alles das gedacht werden müßte, dann würde jeder Arbeitsvertrag nicht aus 10 Seiten, sondern aus 10.000 Seiten bestehen. Und das bei Millionen Arbeitsverhältnissen. Die staatliche Rechtsordnung stellt daher eine enorme Rationalisierung dar. Sie beinhaltet in der Mehrzahl aller Fälle eine gerechte Abwägung der gegenseitigen Interessen. Wenn in einer Privatrechtsgesellschaft eine Diebstahlsregelung vergessen werden würde, dann könnte der Arbeitnehmer für den Diebstahl nicht belangt werden. Dann könnte er ja nach Herzenslust klauen! So einen Schwachsinn kann sich daher nur ein Ökonom ausdenken, der von Recht und Gesetz keine Ahnung hat. Solchen Ökonomen kann ich nur sagen: Schuster, bleibt bei euren Leisten. Und verschont uns Juristen mit solchem Schwachsinn!

Zu: "Wenn Sie jedoch den Staat per se für alle Übel in der Welt verantwortlich machen, dann erübrigt sich eigentlich jegliche politische Diskussion."

Nein, ganz im Gegenteil, dann sollten Sie mich durch Argumente eines Besseren belehren. Denn ich habe ja ein Argument für meine diesbezügliche Überzeugung vorgebracht.

Anmerkung MB: dito.
05.08.13 @ 15:35
Kommentar from: Österreichischer Patriot [Besucher]
Anmerkung MB:
„Österreichischer Patriot“,
erstens gibt es keine „österreichische“ Patrioten. Es gibt nur deutsche Patrioten. Zweitens können Sie kein Patriot sein, da Sie hier unter Pseudonym auftreten. Könnten Sie etwas mit den Begriffen Ehre, Freiheit, Vaterland anfangen, dann würden Sie hier nicht unter Pseudonym auftreten. Es dürfte sich drittens inzwischen herumgesprochen haben, daß ich auf pseudonyme Kommentare nicht eingehe. Insbesondere dann nicht, wenn sie ersichtlich unter falscher Flagge segeln. Denn "an ihren Früchten sollt ihr sie erkennen." (Matthäus 7, 20) Ich bitte Sie insofern um Verständnis, daß ich Ihren Kommentar in dieser Form nicht freischalten kann.
MB
06.08.13 @ 04:31
Kommentar from: Ernst [Besucher]
"Ich kenne keine Firma, die Gewinne erwirtschaftet und deswegen verstaatlicht wurde."

[b]Anmerkung E:[/b] Das ist zwar leider heute so, war aber nicht immer der Fall, wie das aufgeführte Beispiel belegt.

Dem Staat geht es immer um die Sicherung und Ausdehnung seiner Macht, dazu wendet er Mittel an, die den Menschen eher schaden als nutzen, so erkannte beispielsweise Bismarck, dass Politiker den Privilegienstaat zum Stimmenkauf bei Wahlen nutzen können. Es ging Bismarck nicht darum dem wachsenden Wohlstand freien Lauf zu lassen. Die Einführung staatlicher sozialer Sicherungssysteme sollten dazu dienen, Wahlversprechen machen zu können. Die Bürger gerieten infolgedessen in die staatliche Abhängigkeit. Ursprünglich war die soziale Frage die vordinglichste Aufgabe der „Manchesterliberalen“. Sie lösten diese mit freiheitsverträglichen, nicht staatlichen Mitteln: Selbstorganisation, Genossenschaften, Bildungsvereine. Politiker und Bürokraten hatten unter Bismarck sich dieser Aufgabe bemächtigt.

Anmerkung MB: Es gibt ein aktuelleres Beispiel. Die Bahn kauft die neugegründeten Buslinien auf. Dabei nutzt sie den Kapitalbedarf der Buslinien, um ihr eigenes Transportmonopol zu sichern. Das hat aber nichts damit zu tun, daß die Bahn ein böses Staatsunternehmen ist. Das würde sie als Privatunternehmen genauso tun. Dies zeigt, wie unsinnig dieses Argument des bösen Staates ist.
Bismarcks Sozialversicherung war der Vorläufer der sozialen Marktwirtschaft. Wenn ein solches System nicht ständig für sozialistische Umverteilungen mißbraucht werden würde, dann kann es durchaus erfolgreicher als eine privatwirtschaftliche Versicherung sein, weil die Gewinnausschüttungen an die Aktionäre entfallen.

"Wer ist Oliver Heuler?"

Anmerkung MB: Danke, die Seite kannte ich noch nicht.

[b]Anmerkung E:[/b] Die Antwort finden Sie hier: http://www.voluntarist.de/

„Haben Sie sich nicht noch bis vor wenige Monate vehement für das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) eingesetzt?“

Nein, dass muss jemand anders gewesen sein, der den selben Namen benutzte. Ich schreibe in Ihrem Blog das erste Mal.

"So wenig Staat wie möglich, so viel Staat wie unbedingt nötig."

[b]Anmerkung E:[/b] Leider zeigt allerdings die Erfahrung, dass es nie bei einem "Minimalstaat" geblieben ist. Die USA waren mal ein solcher "Minimalstaat". Schauen Sie sich an, was daraus geworden ist.

Anmerkung MB: Wenn Sie eine Bindehautentzündung haben, würden Sie deshalb Ihr Auge wegwerfen? Wohl kaum. Sie würden nach der Ursache der Entzündung suchen und diese behandeln. Mit dem Staat ist das genauso. Aus einer Fehlentwicklung können Sie nicht schließen, daß das System an und für sich nicht funktioniert. Sie müßten weiterhin beweisen, daß Ihre sog. Privatrechtsgesellschaft der Mafia-Konzerne besser funktioniert. Eine Mafia-Gesellschaft ist sicherlich das größere Übel.

„Die freien Hansestädte sind unabhängige Stadt-STAATEN.“

[b]Anmerkung E:[/b] So hat man sie von den Staatsjüngern genannt, sie waren aber – wie beschrieben - keineswegs so organisiert wie ein Staat. Es gab keinen König, Kanzler, keine Beamtenschaft, die von Steuern lebten oder etwas vergleichbaren. Die Kaufleute regelten ihre Angelegenheiten selber, sie lebten von ihren Einkünften aus ihrer Wirtschaftstätigkeit.

Anmerkung MB: Die Kaufleute haben diese Funktionen eben selbst ausgeübt. Wie dies etwa heute noch in den berufsständischen Kammern der Fall ist. Das heißt jedoch nicht, daß diese Stadtstaaten keine Staatlichkeit gehabt hätten. Das ist eindeutig nicht richtig!

"Nichtsdestotrotz muß eine Rechtsordnung diese Lücken schließen. Insbesondere im Konfliktfall. Dadurch wird die Vertragsfreiheit nur unwesentlich eingeschränkt."

[b]Anmerkung E:[/b] Leider sieht die Realität doch ganz anders aus. Das geht inzwischen ja schon so weit, dass ich keine 100 W Glühbirne mehr kaufen darf. In Gaststätten dürfen die Inhaber nicht mehr darüber verfügen, ob geraucht werden darf oder nicht.

Anmerkung MB: Hier verwechseln Sie wieder sprichwörtlich Äpfel mit (Glüh)Birnen. Bei dem Rauchverbot geht es um den Gesundheitsschutz der Nichtraucher, welcher eindeutig höher zu bewerten ist, als die Gewerbefreiheit der Gastwirte.

"Eine freiheitliche bürgerliche Rechtsordnung hat nichts mit einem Monopol zu tun."

[b]Anmerkung E:[/b] Die Rechtsordnung eines Monopolisten ist nun mal nicht freiheitlich.

Ein Rechtsmonopolist, ob König oder Kanzler, ist per se ein Rechtsbrecher. Genau das erleben wir doch gerade jetzt in Europa, wo dauernd Recht gebrochen wird. Wer kann denn gegen die Missachtung der non-bail-out Klausel des europäischen Vertrages klagen und Aussicht auf Erfolg haben? Es wird doch auch das Verfügungsrecht anderer bezüglich ihres Eigentums immer mehr eingeschränkt, ohne dass man sich dagegen rechtlich wehren kann. Es wird darum immer im Interesse des Staates liegendes Unrecht begehen und dann als im „öffentlichen Interesse“ liegend „verkauft“. In einer Privatrechtsgesellschaft wäre so etwas unmöglich.

Das Eigentums- und Vertragsrecht wurde praktisch vollständig durch Gesetzgebung ersetzt und pervertiert. Privateigentum ist nur noch Eigentum von Staates Gnaden. Der Hofstaat, jetzt öffentlicher Dienst genannt, blähte sich zu unbekannter Größe auf.

Anmerkung MB: Das ist so nicht richtig. Noch gibt es in diesem unseren Lande Vertragsfreiheit. Mit mehr oder minder gerechtfertigten Einschränkungen. Leider machen nur die Konzerne von diesen Möglichkeiten Gebrauch. Der Otto Normalverbraucher kennt diese Möglichkeiten nicht. Und wenn er sie kennt, dann fehlen ihm meist die entsprechenden Vertragspartner. Hier liegt das Problem.

Das Bundesverfassungsgericht bietet auch keinen Schutz vor staatlicher Willkür, das beschreibt Dr. Gunnar Beck, der EU-Recht an der Universität London lehrt, hier http://www.misesde.org/?p=5229
Zitat: „Ein aufschlussreicher Beleg für wirtschaftliches (Un)Verständnis und politische Weitsicht des Gerichts findet sich im Maastricht-Urteil, in dem das Bundesverfassungsgericht vor rund zwanzig Jahren Bedenken gegen die Entmachtung der Bundesbank und Abschaffung der D-Mark vor allem mit Verweis auf das Bail-out-Verbot als unbegründet verwarf. 'Die Bundesrepublik Deutschland', so die Richter damals, 'unterwirft sich mit der Ratifikation des Unions-Vertrags nicht einem unüberschaubaren, in seinem Selbstlauf nicht mehr steuerbaren 'Automatismus' zu einer Währungsunion', ganz zu schweigen, führt das Gericht in der Folge selbstsicher aus, zu einer Fiskal- und Transferunion...

Mit dem Verbot der monetären Staatsfinanzierung (Art. 123 AEUV) und dem Nichtbeistandsgebot (Art. 125 AEUV), betont das vom damaligen Vorsitzenden Paul Kirchhof verfasste Urteil, biete der Unions-Vertrag zureichende Gewähr gegen zukünftige finanzielle Begehrlichkeiten unter den Euro-Mitgliedstaaten und eine mögliche Transferunion. Befürchtungen der Eurogegner seien somit unbegründet. Soviel zum richterlichen Urteilsvermögen, an das Kirchhof und seine Kollegen heute nur ungern erinnert werden.“
Und hier: http://www.misesde.org/?p=5257

Zitat: „ Die gegenseitige Haftung, die über den Kauf von Anleihen eines bedrängten Staates durch etwaige Verluste und Abschreibungen für andere Eurostaaten entsteht, verstößt zudem klar gegen Ziel und Zweck des Nichtbeistands- und Stabilitätsgebots gemäß Artikel 125 AVEU und lässt sich letztlich nur inflationär bereinigen. Somit liegt auch ein Verstoß gegen Artikel 127 AVEU vor, der die EZB zur Preisstabilität als vorrangigem Ziel verpflichtet, dem alles andere, auch die Erhaltung der Eurozone untergeordnet sein muss. Damit hätte das BverfG eigentlich schon zum Abschluss der Anhörungen dem rechtlosen Treiben der EZB ein Ende machen müssen. Dass das Gericht nach der Bundestagswahl im September diesen einzig folgerichtigen Schluss nicht ziehen wird, wie von BverfGpräsident Voßkuhle betont und der EZB und führenden Geschäftsbanken bereits zugesichert, ist eine rechtsstaatliche Trägodie.“

Anmerkung MB: Sie schließen hier schon wieder fälschlicherweise von einer Fehlentwicklung des Systems auf die Untauglichkeit des Systems an sich.

Zur weiteren Erklärung möchte ich mich auf Prof. Dr. Hans-Hermann Hoppe berufen und zwar auf ein Interview mit Andreas Marquart auf http://www.misesde.org/?p=1985 :
Zitat: „In einer Privatrechtsgesellschaft wende ich mich bei derartigen Konflikten stattdessen an von beiden Streitparteien unabhängige und miteinander in Konkurrenz um freiwillig zahlende Kunden stehende Schlichter. Nicht an im staatlichen Sold stehende und darum von vornherein als parteiisch einzustufende Richter, sondern an eine neutrale, dritte Partei, die dem im normalen zwischenmenschlichen Verkehr geltenden und anerkannten Eigentums- und Vertragsrecht (Privatrecht) verpflichtet ist.

Anmerkung MB: Herr Prof. Dr. Hans-Hermann Hoppe hat marxistische Philosophie, marxistische Soziologie, marxistische Geschichte und marxistische Volkswirtschaftslehre studiert und (ausgerechnet) bei dem Marxisten Habermas promoviert und 1981 habilitiert. Wenn ein Herr Hoppe also über Recht und Gesetz philosophiert, dann ist das so, wie wenn ein Blinder über Farbe philosophiert. Einem Juristen stehen da nur noch die Haare zu Berge! Wer bezahlt denn diese Schlichter? Sie bezahlen diese Schlichter über ihre Versicherungsbeiträge! Wer bestimmt denn diese Schlichter? Der Allianz- oder der Blackwater-Konzern! Was passiert, wenn es zu keiner Schlichtung kommt? Was passiert, wenn Sie mit dem Schlichterspruch nicht einverstanden sind? Dann brauchen Sie doch auch wieder eine staatliche Instanz, die den Rechtsstreit entscheidet. Dann hätten Sie auch gleich zu Gericht gehen können. Das wäre billiger gewesen.

Wenn sich eine solche dritte Partei nun ihre Reputation als neutraler, unparteiischer Richter erhalten und nicht sofort mangels Kundschaft aus dem Schlichtermarkt verdrängt werden will, dann ist auch ihr Urteil voraussehbar und klar: Das von mir erarbeitete Einkommen ist mein Eigentum (nicht das des Staates) und die Gaststätte ist mein Eigentum (nicht das des Staates); und jede mir staatlicherseits auferlegte Steuer oder Nutzungsbeschränkung (Rauchverbot) ist deshalb unrechtmäßig: Raub und Enteignung. Und natürlich sind Bush, Obama, Merkel (und viele mehr) der Beihilfe zu Mord und Totschlag (neben zahllosen anderen Delikten) schuldig.

Anmerkung MB: Reputation eines Schlichters? Wie wollen Sie denn als Kunde in einer Privatrechtsgesellschaft das feststellen? Warum sollte sich Ihr Gegner auf Ihren Schlichter einlassen? Der denkt doch gar nicht daran, Ihren Schlichter zu akzeptieren!
Haben Sie auch einmal darüber nachgedacht, daß Recht in der Tat ein Grundrecht ist? Wie wollen Sie denn dieses Menschenrecht in einer Privatrechtsgesellschaft garantieren, wenn diese Versicherungsgesellschaften keinen Kontrahierungszwang kennen? In Ihrer Privatrechtsgesellschaft nennen sich die ach so bösen staatlichen Steuern eben Versicherungsbeiträge! Was wollen Sie tun, wenn Sie sich die Versicherungsbeiträge einer solchen Privatrechts-Mafiagesellschaft nicht leisten können? Sind Sie dann nicht vogelfrei?

Genau darum gibt es ein staatliches Rechtsprechungs-Monopol: weil es bei konkurrierender – nicht-monopolistischer – Rechtsprechung sofort offenbar würde, dass, um mit Augustinus zu sprechen, der Staat nichts ist als eine „große Räuberbande,“ eine Mafia, nur viel größer, übermächtiger und gefährlicher.“

Anmerkung MB: Hatten Sie schon einmal einen Unfall? Wissen Sie, weshalb Ihr Versicherungen den Haftpflichtschaden sofort regulieren? Weil die Versicherung dann Ihre Versicherungsbeiträge anheben kann. Das ist für die Versicherung viel lukrativer als ein teurer Rechtsstreit. Daran wird sich in einer Privatrechtsgesellschaft auch nicht ändern. Soweit zum Thema Räuberbande!

„Es bedarf einer solchen vertraglichen Vereinbarung deshalb nicht, weil sich diese Rechtsfolgen bereits aus den Gesetzen ergeben. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wenn in einer Privatrechtsgesellschaft an alles das gedacht werden müßte, dann würde jeder Arbeitsvertrag nicht aus 10 Seiten, sondern aus 10.000 Seiten bestehen.“

[b]Anmerkung E:[/b] Natürlich werden sich in einer Privatrechtsgesellschaft auch gewisse Standardverträge ergeben, die aber keineswegs 10.000 Seiten umfassen, weil eben dort nicht beamtete Juristen, die nicht im Wettbewerb stehen, ständig neue Gesetzestexte verfassen und damit ganze Bibliotheken füllen, die von der Mehrheit inkompetenter Politiker nicht verstanden und lediglich durchgewunken werden. Wer kennt denn als Bürger alle diese Gesetzte? Wie soll man sich an etwas halten, was man unmöglich kennen kann? Alleine alle Steuergesetze sind nicht mal den Fachleuten vollumfänglich bekannt.

Anmerkung MB: Entschuldigen Sie, aber die Mehrzahl der Juristen sind nicht verbeamtet und stehen in ständigem Wettbewerb untereinander. Wenn Sie das BGB aufgeben, dann gäbe es ein Allianz-BGB, ein Blackwater-BGB. Jeder dieser Zivilrechtsordnungen hätten ihre eigenen Regelungen, ihre eigene Gerichtsbarkeit und ihre eigene Verwaltung. Wie wollen Sie sich denn in dieser Rechtszersplitterung noch zurechtfinden? Es war gerade der Sinn und Zweck der Reichsgründung 1871 diese Rechtszersplitterung aufzuheben. Ihre Privatrechtsgesellschaft würde uns daher direkt in das Mittelalter zurückwerfen. Diese Konzern-Rechtsordnungen sind doch exakt das Ziel die Neue Weltordnung, auf die wir gerade zusteuern! In diesen Rechtsordnungen bestimmen die Konzerne nach Mafia-Art über die Rechtsordnungen und gerade nicht gewählte Abgeordnete, so inkompetent sie auch sein mögen. Wenn Sie kompetentere Abgeordnete haben wollen, dann müssen Sie das Wahlrecht ändern und nicht abschaffen. Damit kippen Sie das Kind mit dem Bade aus!

Wenn man alle Gesetzte kennen wollte, müsste man ja sein Leben lang nur Gesetzestexte lesen und könnte keiner produktiven Arbeit mehr nachgehen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind an solchem nicht interessiert, davon kann man getrost ausgehen. Sie werden diejenigen Punkte berücksichtigen, die sie überschauen können.

Anmerkung MB: Eben! In einer Privatrechtsgesellschaft hätte Sie nicht weniger, sondern mehr Gesetze. Jeder Rechtskonzern wird seine eigene Rechtsordnung ausbilden, die Sie ihrerseits untereinander zum Ausgleich bringen müßten. Das wird nicht einfacher, sondern komplizierter! Mir persönlich kann es ja recht sein. Dann brauchen wir ja mehr Juristen. Gesamtwirtschaftlich gesehen werden sich die höheren Rechtskosten auf die Preise und damit auf die gesamte Wirtschaft durchschlagen. Daher wird Ihre Privatrechtsgesellschaft nach hinten losgehen.

Wichtig scheint mir auch auf den Unterschied zwischen Gesetzen und Verträgen hinzuweisen.
Jedes Gesetz sagt uns, du musst dieses tun oder du darfst jenes nicht tun und wenn du nicht folgst, dann schicken wir dir ein paar Männer mit Pistolen vorbei, die dir weh tun werden. Sie werden dir dein Eigentum weg nehmen oder dich in einen Käfig stecken. Das ist immer das Wesen eines Gesetzes. Jedes Gesetz ist eine Drohung mit Gewalt. Nach dem Gesetz der DDR war die Flucht über die Grenze zur Bundesrepublik eine Straftat (nach § 213 des Strafgesetzbuches der DDR eine strafbare Handlung.). Diese Gesetz widersprach aber doch wohl eindeutig den Menschenrechten. Gesetze werden gewaltsam allen Bürgern aufgezwungen. Verträge dagegen gründen auf einer freiwilligen Vereinbarung.

Anmerkung MB: Hier werfen Sie aber einiges durcheinander. Sie verwechseln hier das Strafrecht mit dem Zivilrecht. Das Strafrecht hat eine ganz andere Zielsetzung als das Zivilrecht. Das wäre in einer Privatrechtsgesellschaft auch nicht anders. Auch in einer Allianz- oder Blackwater-Gesellschaft müßten Sie sich deren Straf- und Zivilrecht unterwerfen. Glauben Sie nicht, daß es dort im entferntesten anders laufen würde. Ganz im Gegenteil!

In einer freien Gesellschaft, mit freier Marktwirtschaft, übernimmt der Markt die Aufgaben des Staates. Der Markt existiert ja auch ohne Staat, er ist älter als der Staat. Der Staat kann jedoch nicht ohne Markt existieren. In einer freien Gesellschaft bleiben ja die Bedürfnisse der Menschen erhalten. Sie werden vom Markt ja ganz hervorragend befriedigt. Es ist doch nicht so, dass wenn das staatliche Sozialsystem aufhören würde zu existieren, auch das menschliche Bedürfnis nach einem Sozialwesen aufhören würde zu existieren. Gleiches gilt für die übrigen staatlichen Systeme, wie eben auch ein Rechtssystem. Es würde durch ein Rechtswesen ersetzt. Das sind menschliche Bedürfnisse, sie wurden verstaatlicht. Mit dem Staat kam das Monopol. Wettbewerb um die kundenfreundlichste Dienstleistung eines Sektors wurde damit abgeschafft. Es gibt hier eben keinen freien Markt mehr, der bestmöglich Angebot und Nachfrage zusammen bringt. Wie man wissen könnte, führen Monopole zu höheren Kosten und einer minderen Qualität.

Anmerkung MB: Nein, Recht ist keine Handelsware, keine Dienstleistung, die sie nach rein marktwirtschaftlichen Gesetzen organisieren könnten. Verteidigung, Polizei und Justiz sind hoheitliche Aufgaben, die Sie nicht privatisieren können.
06.08.13 @ 15:44
Kommentar from: Österreichischer Patriot [Besucher]
... Sind Sie wegen der vielen Gehirnwäsche so dämlich geworden oder sind Sie bereits geistig behindert zur Welt gekommen? ...
... Alter Schwede, dumm, dümmer, Bechtl...
... Sie ein Kleingeist und darüber hinaus ein ziemlicher Vollwixxer....

Antwort MB: Si tacuisses, philosophus mansisses!
06.08.13 @ 19:24
Kommentar from: Karl [Besucher]
Wenn ich den janich schon sagen höre, es gebe kein "logisches Gegenargument", das ist wieder seine stets gleiche rein rhetorische Floskel. Staats- und Gesellschaftstheorie ist überhaupt keine Sache der Logik. Dort geht es um Inhalte. Logik ist rein formal. Inhalte sind aber immer irgendwie empirisch bestimmt, weshalb durch Logik allein gar nichts entschieden werden kann. Diese Taktik, dem Andersdenkenden stets Unlogik und emotionalität zu unterstellen, ist sophistisch. Sie widerlegt nichts, soll aber ad personam treffen.

Anmerkung MB: Vollkommen richtig! Staatssozialisten und Anarchokapitalisten kritisieren immer die "Alternativlosigkeit" der Politik. Gleichwohl stellen sie ihre "Lösungen" als alternativlos dar. Und bemerken nicht einmal den inneren Widerspruch ihrer Argumentation.
06.08.13 @ 23:31
Kommentar from: Ernst [Besucher]
Vorbemerkung:

Die Begriffe Staat und Markt, benennen etwas vollkommen unterschiedliches.

Marktteilnehmer, also Menschen, die Entscheidungen treffen, gehen miteinander Verträge ein – freiwillig!

Den Staat kann man in erster Annäherung als einen Akteur betrachten. Ein Akteur, der Zwangsmacht hat und der in der Lage ist, zielgerichtet auf das Handeln von Menschen Einfluss zu nehmen und zu konkreten Handlungen zu zwingen. Auf dem Markt kann das überhaupt niemand. Alles was als Marktzwang bezeichnet wird, sind letztlich starke Anreize aber sie sind kein Zwang. Ich habe immer eine Ausweichmöglichkeit.

Das ist der fundamentale Unterschied.

Anmerkung MB: Sie gehen fälschlicherweise von dem klassischen Gegensatz zwischen Staat und Wirtschaft aus. Den ausschließlich hoheitlich handelnden Staat gibt es schon lange nicht mehr. Selbst bei einem ausschließlich hoheitlich handelnden Staat können Sie die Grenzen zwischen Staat und Wirtschaft nicht klar definieren. Der Staat beschafft sich die benötigten Waren und Dienstleistungen, etwa die Bleistifte und die Spitzer, auf dem Markt. Er muß sich dabei Anbieter suchen, die ihm freiwillig Bleistifte und Spitzer verkaufen. Daher stimmen Ihre Prämissen einfach nicht. Die stammen wohl auch von Professor Hoppe. Sie sollten nicht alles nachplappern, was Herr Hoppe Ihnen vorplappert. Denken Sie doch einfach mal selbst nach! Vergleichen Sie die Theorien Hoppes mit der Realität. Kant sagte nicht ohne Grund: Sapere aude!

Menschen auf Märkte schaffen sehr stabile Ordnungen ohne das zu wollen.

Anmerkung MB: Theoretisch ja, Praktisch nein. Denken Sie doch an die Tulpenzwiebelblase in Holland oder die Fraktional-Reserve-Banking-Blase unserer Tage.

„Die Kaufleute haben diese Funktionen eben selbst ausgeübt. Wie dies etwa heute noch in den berufsständischen Kammern der Fall ist. Das heißt jedoch nicht, daß diese Stadtstaaten keine Staatlichkeit gehabt hätten. Das ist eindeutig nicht richtig!“

Diese Kaufleute, haben aber keine Steuern eingetrieben, (sie lebten nicht von Steuern) sie haben keinen Beamtenapparat (z.Z. Der Könige: Hofstaat) unterhalten, der von Steuern lebte. Damit handelte es sich eben nicht um einen Staat, so wie er heute existiert, denn wesentliche Elemente, die den heutigen Staat ausmachen, fehlten dort.

Anmerkung MB: Haben Sie schon mal etwas von den Handelskammern gehört? Statt Steuern werden dort Beiträge erhoben. Wirtschaftlich und rechtlich betrachtet handelt es sich dabei um Abgaben im staatsrechtlichen Sinne.

"Sie schließen hier schon wieder fälschlicherweise von einer Fehlentwicklung des Systems auf die Untauglichkeit des Systems an sich."

Es handelt sich doch beileibe nicht nur um eine oder ein paar Fehlentwicklungen, sondern es handelt sich um etwas Systemimmanentes. Schauen Sie sich doch beispielsweise die Verfassungswirklichkeit an. Dazu eine kritische Betrachtung von Ferdinand A. Hoischen bei http://www.freiwilligfrei.de/ unter dem Titel: "Die Verfassung – Betrug mit Ansage"

Zitat: "Da wird einem ein in hehre Worte gekleidetes, fertig formuliertes Gebilde namens Verfassung verkauft mit angeblich ganz tollen Leistungen, nämlich unveränderlichen und heiligen Grundrechten, die dem Individuum u.a. eine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit ermöglichen und sein Eigentum schützen sollen. Was verschwiegen wird ist, dass der 'Verkäufer', also der Staat, die ihm obliegenden Leistungen ganz nach Belieben ändern, sogar ausser Kraft setzen kann, ohne dass sich dadurch an der Zahlungspflicht (Steuern) des 'Käufers' = Bürgers etwas ändert. Die Änderungsbefugnisse z.B. des deutschen Staates befinden sich im 'Kleingedruckten' des Grundgesetzes. Dort heisst es dann zum Beispiel, dass jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat, 'soweit er nicht gegen die verfassungsmässige Ordnung verstösst', dass die Freiheit seiner Person unverletzlich sei und darin 'nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden' darf, dass das Eigentum gewährleistet werde, aber 'Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt'. Preisfrage: Wer bestimmt und gestaltet die 'verfassungsmässige Ordnung' und wer erlässt die Gesetze, die einen Eingriff in Freiheit und Eigentum gestatten? Genau: der Staat selbst! Und er kann jederzeit neue, die Grundrechte einschränkende Vorschriften erfinden und als Gesetz erlassen, so dass die Rechte des Individuums immer weiter entwertet werden, bis sie de facto gar nicht mehr existieren. Der Staat kann aber nicht nur seine eigenen Leistungspflichten einseitig ganz nach Belieben ändern, sondern auch die seines angeblichen Vertragspartners, des Bürgers. Das geht ganz einfach, nämlich durch einen Parlamentsbeschluss über die Einführung neuer oder die Erhöhung bereits bestehender Steuern."

Anmerkung MB: Das ist die alte „Haltet den Dieb“-Strategie, die sich Marxisten wie Anarchisten bestens verstehen. Sie müßten jedoch beweisen, daß Ihr System diese Fehler nicht hat. Die Fehler des bisherigen Systems sind doch kein Beleg für die Richtigkeit Ihres Systems.
Die Argumentation von Hoischen ist offensichtlich falsch. Eine Verfassung kann eben gerade nicht mal eben so geändert werden. In einer Privatrechtsgesellschaft wäre das nicht anders.

Nähere Ausführungen dazu finden Sie im Artikel.

"Herr Prof. Dr. Hans-Hermann Hoppe hat marxistische Philosophie, marxistische Soziologie, marxistische Geschichte und marxistische Volkswirtschaftslehre studiert und (ausgerechnet) bei dem Marxisten Habermas promoviert und 1981 habilitiert."

Hoppe studierte Philosophie, Soziologie, Geschichte und Volkswirtschaftslehre an der Universität des Saarlandes (Saarbrücken), der Goethe-Universität in Frankfurt und der University of Michigan in Ann Arbor. Die Einschränkung auf „marxistische...“ konnte ich nirgendwo finden, welcher Quelle haben Sie dies entnommen? Aber selbst wenn das so wäre, besagt es doch lediglich, dass er sich damit intensiv auseinander gesetzt hat und erkannt hat, dass dies nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Ich habe als junger Erwachsener auch mal SPD gewählt und heute lehne ich die Politik der SPD total ab und bin dem Voluntarismus gegenüber offen.

Anmerkung MB: Sein Doktorvater Habermas war sicherlich kein Libertärer. Wer bei Habermaß promoviert UND habilitiert hat, der hat sich mit marxistischer Philosophie, marxistischer Soziologie, marxistischer Geschichte und marxistischer Volkswirtschaftslehre beschäftigt. Hoppe vertritt damit nichts anderes als anarchistischen Marxismus. Mich wundert, daß Sie dies nicht erkennen (wollen).

"Reputation eines Schlichters? Wie wollen Sie denn als Kunde in einer Privatrechtsgesellschaft das feststellen? Warum sollte sich Ihr Gegner auf Ihren Schlichter einlassen?"

Wie erfahren Sie denn darüber, welche Produkte und Dienstleistungen auf einem freien Markt gut sind? Schauen Sie mal bei Amazon, eBay oder anderen Online Anbietern rein, dort bewerten Kunden die Produkte. Darüber hinaus gibt es ja auch in einer Privatrechtsgesellschaft eine freie Presse, die Mängel aufdecken wird.

Anmerkung MB: In einer vollkommen anarchistischen Privatrechtsgesellschaft werden die großen Medienkonzerne noch größer. Wie wollen Sie denn dann feststellen, ob das, was über den Schlichter geschrieben wird, auch tatsächlich stimmt? Weshalb soll ich mich auf den Schlichter Ihres Mafia-Versicherungskonzerns einlassen? Ich denke gar nicht dran!

Im Übrigen einigen Sie sich ja in aller Regel bei Vertragsabschluss auf einen Schlichter. Niemand zwingt Sie ja dazu einen Schlichter zu akzeptieren.

Anmerkung MB: Dann muß ich mich also mit dem Bäcker, bei dem ich morgens meine Brötchen kaufe, jedes mal auf eine Mafia-Rechtsordnung und einen Mafia-Schlichter einigen? Entschuldigen Sie, aber das kann ja wohl nicht Ihr Ernst sein!

Ergänzend möchte ich Prof. Dr. Hans-Hermann Hoppe zu Wort kommen lassen [Auszug aus: Text of speech delivered at the 14th Philosophicum Lech, 24 Sept. 2010]:

„Schliesslich hat ein System konkurrierender Sicherheitsproduzenten eine zweifache Auswirkung auf die Entwicklung des Rechts. Zum einen erlaubt es eine groessere Variabilitaet des Rechts als es unter monopolistischen Bedingungen der Fall ist. Die Sicherheitsproduzenten koennen nicht nur hinsichtlich des Preises, sondern auch mittels Produktdifferenzierung konkurrieren. Katholische Produzenten bieten kanonisches Recht an, juedische Produzenten mosaisches Recht, moslemische Produzenten islamisches Recht und nicht-religioese Produzenten saekulares Recht. Niemand muss unter einem 'fremden' Recht leben.

Zum anderen foerdert dasselbe System privater Rechts- und Ordnungsproduktion gleichzeitig auch eine Tendenz zur Rechtsvereinheitlichung. Denn das 'heimische' – kanonische, mosaische, roemische, usw. – Recht findet nur auf diejenigen Personen Anwendung, die es tatsaechlich gewaehlt haben. Das kanonische Recht z. B. wird nur auf bekennende Katholiken und bei intra-katholischen Zwistigkeiten angewendet. Doch kann es z.B. auch zu Streit zwischen Katholiken und Moslems kommen, und beide Rechtsordnungen moegen in bestimmten Faellen nicht zum gleichen Urteil gelangen. In diesem Fall gibt es fuer alle betroffenen Parteien – Versicherer und Versicherte – nur eine Loesung. Fuer diesen Fall muss sich ein jeder Versicherer und jeder seiner Klienten von vornherein dem Urteil eines unabhaengigen Schlichters unterwerfen. Dieser Schlichter ist nicht nur unabhaengig, er ist auch die einhellige Wahl beider Versicherer. Der Schlichter wird gewaehlt, aufgrund der gemeinsamen Erwartung, dass er die Faehigkeit besitzt, wechselseitig annehmbare Loesungen in Faellen von Inter-Gruppen Konflikten zu formulieren. Scheitert er an dieser Aufgabe und verkuendet Urteile, die von der einen oder der anderen Seite als “unfair” angesehen werden, so wird er im naechsten Fall von einem anderen, konkurrierenden Schlichter abgeloest werden. Aus dieser staendigen, sachlich unerlaesslichen Kooperation diverser Versicherer und unabhaengiger Schlichter bei der Behandlung von Inter-Gruppen Konflikten erwaechst so eine stetige Tendenz zur Vereinheitlichung des Eigentums- und Vertragsrechts, sowie der Harmonisierung von Verfahrens-, Beweis-, und Schlichtungsregeln. Jeder Versicherer und Versicherungsnehmer ist Teilnehmer eines integrierten Systems umfassender Konfliktvermeidung und Friedenssicherung. Jeder Konflikt und jeder Schadensanspruch, gleichgueltig wo, zwischen wem und von wem an wen gerichtet, faellt in die Rechtsprechung eines oder mehrerer genau angebbarer Versicherer und wird entweder mittels des 'heimatlichen' Rechts eines einzelnen Versicherers geloest oder aber des 'internationalen' Schlichter-Rechts, auf das man sich von vornherein vertraglich geeinigt hat.

Anmerkung MB: Kennen Sie eigentlich auch noch etwas anderes außer den vollkommen weltfremden anarchistisch-marxistischen Unfug Hoppes? Wenn es eines Beweises bedurfte, daß Hoppe keine Ahnung von Wirtschaft und Recht hat, dann ist es dieses Zitat!

An die Stelle von Konflikt und Unrecht, wie sie die gegenwaertige, etatistische Situation kennzeichnen, tritt damit Frieden, Recht und Rechtssicherheit.“ Quelle: http://www.freiwilligfrei.de/

Anmerkung MB: Haben Sie gerade etwas geraucht? Wenn Sie das gegenwärtige etatistische System abschaffen, dann schaffen Sie Bürgerkrieg! Sie glauben doch nicht im Ernst, daß ein fundamentalistischer Taliban mit Ihnen die Friedenspfeife raucht und über die anzuwendende Mafia-Rechtsordnung und den auszuwählenden Mafia-Schlichter verhandelt. Der wird Ihnen etwas pfeifen.

"Wissen Sie, weshalb Ihr Versicherungen den Haftpflichtschaden sofort regulieren? Weil die Versicherung dann Ihre Versicherungsbeiträge anheben kann."

Ganz so ist es ja nun nicht, denn oft genug wollen die Versicherungen ja auch nicht zahlen. Wenn Sie recht hätten, würden sich die Versicherungen damit ja schaden.

Anmerkung MB: Wissen Sie überhaupt, was ein Rechtsstreit mit Sachverständigengutachten kosten kann? Im Zweifel steht die Chance 50:50. Die Versicherungen ziehen daher an einem Strang. Mal zahlt die eine Versicherung, mal die andere. Die Versicherung wird daher alles tun, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Daher werden Sie die höheren Versicherungsbeiträge zahlen.

In der Realität stehen Versicherungen ja im Wettbewerb und können nicht beliebig hohe Prämien verlangen, dann gehen die Kunden zu anderen Anbietern. Die anfänglichen Versicherungsprämien können also nicht beliebig hoch sein. Dass nach einem Unfall die Prämie für den Verursacher des Unfalls erhöht wird, ist ja gut für die Versicherten, die keine Unfälle verursachen.

Anmerkung MB: Das können Sie ja gerne machen. Was wird jedoch die erste Frage Ihrer neuen Versicherung sein? Welchen Schadensfreiheitsrabatt haben Sie denn bei Ihrer bisherigen Versicherung? Der Versicherungswechsel wird Ihnen also nichts nützen.

"Entschuldigen Sie, aber die Mehrzahl der Juristen sind nicht verbeamtet..."

Diejenigen, die Gesetzestexte schreiben, um die es hier ging, sind es allerdings schon.

Anmerkung MB: Eben nicht! Inzwischen werden die wichtigen Gesetze von großen privaten „Law-Firms“ geschrieben. Lesen Sie denn keine Zeitungen?

" In einer Privatrechtsgesellschaft hätte Sie nicht weniger, sondern mehr Gesetze."

Sie hätten in einer Privatrechtsgesellschaft gar keine Gesetze, sondern Verträge. Genau so, wie Sie aus der unübersehbaren Vielfalt an Produkten, die der freie Markt zur Verfügung stellt, viel besser täglich das auswählen können, was ihnen zusagt, als in einer Staatswirtschaft à la DDR, wo sie das nehmen müssen, was Politiker meinen, dass es Ihren Wünschen entspricht, so werden Sie auch bei Arbeitsverträgen, Versicherungsverträgen, Kaufverträgen, Mietverträgen usw. solche abschließen, die Ihren Vorstellungen entsprechen. Es werden sich dabei, genau wie bei Waren, nur diejenigen Vertragstexte auf dem Markt durchsetzen, die den Kundenwünschen entsprechen, denn private Anbieter haben ja kein Macht Sie zu etwas zu zwingen, wie es der Staat kann.

Anmerkung MB: Bei den Vertragsverhandlungen mit ihrem Taliban werden Sie sich, wie sie doch selbst oben dargestellt haben, auf eine Marfia-Rechtsordnung und einen Mafia-Schlichter geeinigt haben. Sie haben doch selbst geschrieben, daß sie sich beide dieser jeweiligen Mafia-Rechtsordnung unterworfen haben. Glauben Sie wirklich, daß diese Mafia-Rechtsordnungen ohne Gesetze auskommen? Die kennen im Zweifel zumindest ein Gesetz: Das Gesetz der Gewehrläufe! Auf diese Gesetze verzichte ich gerne. Mit Ihnen werde ich daher ganz sicher keine Verträge abschließen!

"Sie verwechseln hier das Strafrecht mit dem Zivilrecht."

Sowohl das Strafrecht als auch das Zivilrecht besagt: du musst dieses tun oder du darfst jenes nicht tun. Ich muss mich dem Unterwerfen, auch wenn ich es nicht für richtig halte, z.B. Erbrecht: Ich dar nicht so über mein Erbe verfügen, wie ich es möchte. Hier wird eklatant in mein Eigentumsrecht eingegriffen. Ein Vertrag ist eine freiwillige Vereinbarung, die ich eingehen kann, aber nicht muss. Und darum ging es in meiner Aussage.

Anmerkung MB: Das wird in Ihrer Privatrechtsgesellschaft auch nicht anders sein! Wenn Sie den Schutz Ihrer Mafia-Versicherungsgesellschaft wollen, dann werden Sie sich in dem Vertrag den Gesetzen dieser Mafia-Versicherungsgesellschaft unterwerfen müssen. Sonst sind sie nämlich vogelfrei.

Erbrecht

"Verteidigung, Polizei und Justiz sind hoheitliche Aufgaben, die Sie nicht privatisieren können."
Hier verweise ich auf meinem Beitrag vom 04.08.13 @ 19:27. Zitat: "Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass private Anbieter bessere Leistungen günstiger zur Verfügung stellen, als der Staat, hier http://www.we-are-change.de/2013/07/12/wie-die-einwohner-von-detroit-von-budgetk%C3%BCrzungen-profitieren/ ist er erbracht." Zitat daraus: „Dale Brown und seine Organisation, das Threat Management Center (TMC) haben dabei geholfen, die Lücke zu füllen, die von einer korrupten und inkompetenten Stadtverwaltung hinterlassen wurde. [...]

In einem Interview mit Copblock.org erklärte Brown wie und warum seine private Polizeiorganisation so erfolgreich sein konnte. Der Schlüssel zu Sicherheit und effektivem Schutz sei Liebe, so Brown - nicht Waffen, Gewalt oder das Gesetz. Das klingt ein wenig abgedroschen, aber die Resultate sprechen für sich.

Anmerkung MB: Das erklären Sie mal Ihrem Taliban.

Jetzt, nachdem fast 20 Jahre vergangen sind und Detroits finanzielle Misere noch offensichtlicher ist als je zuvor, hat TMC ein Klientel von über 1.000 Privathaushalten und über 500 Geschäften. Und dank der Effizienz und Rentabilität von TMC sind sie auch dazu in der Lage den Bedürftigen ihre Dienste anzubieten - für wenig oder sogar kein Geld.

Das Erfolgsrezept von TMC ist, dass ihr Ansatz dem der Regierungsbehörden komplett entgegengesetzt ist. Browns Philosophie ist, dass er am liebsten Leute einstellt, die Gewalt als letzte Lösung ansehen. Die wenigen Polizeibeamten, die in den frühen Jahren mit Brown zusammengearbeitet haben und ein echtes Interesse daran hatten die Bevölkerung zu beschützen, arbeiten jetzt für TMC. Während Regierungen ihre Bürger mit Zwang, Strafen und Gefängnis bedrohen, wenn sie ihnen nicht ihr Geld geben, ist die Finanzierung von TMC freiwillig und abhängig von einer Kosten-Nutzen-Rechnung. Wenn Brown nicht die Leistungen liefert, die seine Kunden von ihm verlangen, ist er aus dem Geschäft.

Das heißt, dass Brown weder an paramilitärischen SWAT-Razzien interessiert ist, noch an der Sicherheit seiner Angestellten als höchste Priorität, noch an aufgeblähten Pensionen, noch daran, was die Leute in ihrem Blutkreislauf haben. TMC arbeitet mit seinen Kunden an der Verhinderung von Verbrechen anstatt erst nach einem Verbrechen aufzutauchen und alles wie ein Historiker zu dokumentieren.

Brown und die TMC sind hervorragende Beispiele dafür, wie der freie Markt und eine Zivilgesellschaft Dienste erbringen können, die normalerweise mit dem Staat assoziiert werden, und zwar sehr viel besser, billiger und an die Bedürfnisse der Menschen angepasst. Ich habe immer geglaubt, dass Polizeiarbeit, Schutz und Sicherheit viel zu wichtig sind, als dass man diese Dinge dem Staat überlassen sollte, vor allem im Zeitalter militarisierter Sturmtruppen. Und Brown hilft dabei zu demonstrieren, warum das so ist."

Anmerkung MB: Leider schreiben Sie nicht, wie viel die Polizeibeamten im öffentlichen Dienst und wie viel sie bei TMC verdienen. Wenn TMC besser zahlt, dann haben Sie natürlich weniger Korruption. Ob TMC wirklich besser und vor allem billiger ist, das können Sie erst durch einen Vergleich der Gesamtkosten ermitteln.
08.08.13 @ 17:00
Kommentar from: Schneepeperl Franz [Besucher]
Karl, Sie alter Polemiker. Anstatt dass Sie sich mit den Inhalten der Privatrechtsgesellschaft nach Hans Hoppe beschäftigen, betreiben Sie eine dümmliche i-Tüpfel-Reiterei und seltsam anmutende Ablenkungsmanöver?!?
Sie haben sich aber mit Ihrem Kommentar zum Deppen Tages gekürt. Jedoch: den Bechtel freut`s bestimmt so wie Sie schreiben. Naja, da haben sich halt die 2 richtigen getroffen.

Sie sind beide die Einfältigkeit in Person, denn ein Staatsmonopol ist immer noch ein Monopol. Und dass ein Monopol immer schlecht für die Menschen ist, ist ja bereits hinlänglich bewiesen worden.

Und nun zu Ihnen Herr Bechtel: wieso Sie sich so als Besserwisser aufspielen, müssen Sie uns erst mal erklären. Die Wahrheit ist, Sie haben kein Wissen, maximal ein ärmliches Halbwissen.
Sämtliche Argumente, die Sie gegen die Privatrechtsgesellschaft ins Feld geführt haben, sind falsch. ALLE!!!
Aber ich denke Sie stellen sich einfach nur so blöd. Sie wissen ganz genau, wie wertvoll diese Informationen und Argumente von Janich und Hoppe sind. Er öffnet den Menschen die Augen und das kann nicht im Sinne der Eliten sein.

Ich denke Herr Bechtel, Sie sind in Wahrheit ein bezahlter Desinformant.
Schon alleine die Tatsache, dass Sie JEDEN Kommentar noch extra kommentieren, ist mehr als verdächtig. Welcher Blogbetreiber macht das schon? Da Sie aber anscheinend "im Auftrag" arbeiten, ist es Ihr Job sich ständig einzumischen und Ihren Senf dazugeben.
Kennen Sie den Spruch: wer ständig seinen Senf dazugibt, kommt in den Verdacht ein Würstchen zu sein.

Bin mal neugierig, ob mein Kommentar veröffentlich wird. Da ich aber vermutlich verdammt nahe an der Wahrheit bin, kann ich damit rechnen, dass dieser Kommentar niemals veröffentlicht wird. Na egal...

Antwort MB:
Sehr geehrter Herr Franz Schneepeperl,
erstens bekomme ich für meine Artikel, die ich im Goldseitenblog schreibe, nicht einen einzigen Cent. Sie können sich also Ihre Verdächtigungen sparen.
Zweitens muß ich auch keine Kommentare freischalten. Insbesondere nicht unqualifizierte und unsachliche Beleidigungen. Letztlich muß ich jeden Kommentar verantworten. Daher muß ich evident falsche Kommentare berichtigen. Wer meine Artikel kommentiert, der muß eben auch mit Kommentaren meinerseits rechnen. Wenn Sie damit ein Problem haben, dann brauchen Sie meine Artikel ja nicht zu kommentieren.
Schließlich habe ich ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften, insbesondere des Steuerrechts hinter mit. Daneben habe ich an der Universität Physik und Volkswirtschaftslehre studiert. Im Gegensatz zu Herrn Professor Hoppe und Herrn Janich, den ich ansonsten sehr schätze, verstehe ich daher etwas von einer Privatrechtsgesellschaft.
MfG
MB
08.08.13 @ 20:02
Kommentar from: Ernst [Besucher]
„Der Staat beschafft sich die benötigten Waren und Dienstleistungen, etwa die Bleistifte und die Spitzer, auf dem Markt.“

Dazu muss er, anders als die Teilnehmer auf dem Markt, zwangsweise von seinen Bürgern Steuern eintreiben. Er muss also anderen erst mal, unter Androhen von Gewalt, Mittel entziehen, (im bürgerlichen Leben nennt man so etwas doch Raub. Siehe: § 249 Raub - (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.) denen diese Mittel dann nicht mehr zur Verfügung stehen. Auf dem Markt werden im Gegensatz dazu freiwillig Güter getauscht, jeder der Tauschpartner hat davon einen Gewinn, da er das Gut, welches er nicht hat, höher bewertet als das was er dafür eintauscht.

Ein entscheidender Punkt ist nun mal: „Der Staat ist nicht das Ergebnis einer Nachfrage“: http://www.freitum.de/2013/05/der-staat-ist-nicht-das-ergebnis-einer.html

Anmerkung MB: Der Staat ist das Ergebnis einer gesellschaftlichen Notwendigkeit. Der Sinn und Zweck ist aber immer derselbe. Sie müssen das gesellschaftliche Zusammenleben irgendwie organisieren. Wenn Sie einmal in einer solchen AG drin sind, dann haben Sie es immer mit gewissen Zwängen zu tun.
Wenn es Ihnen in der Deutschland AG nicht mehr gefällt, dann gehen Sie halt zur Luxemburg AG oder einer anderen Staats AG. Oder eben nach Ihrer Vorstellung zu einer Allianz AG oder einer Blackwater AG. Sie wechseln damit aber nur die Hausnummer. Das Zwangssystem ist und bleibt dasselbe. Mit gewissen Nuancen sicherlich.

Zu „'Diener des Volkes' - Politiker, Beamte, öffentlicher Dienst“, einige weitere Gedanken, die zum Nachdenken anregen sollten: http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=0N_-UkMc9Z4

Anmerkung MB: Es geht auch anders. Siehe Schweiz. Siehe Preußen.

„Daher stimmen Ihre Prämissen einfach nicht. Die stammen wohl auch von Professor Hoppe. Sie sollten nicht alles nachplappern, was Herr Hoppe Ihnen vorplappert. Denken Sie doch einfach mal selbst nach!“

Das waren Gedanken, die Sascha Tamm, Referent beim Liberalen Institut der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, in einem Referat, mit dem Titel „Der Markt entscheiden nichts“, im Hayek-Club Berlin, geäußert hat. Er verteidigte den Individualismus gegen den Mythos einer kollektiven Marktwirtschaft.

Anmerkung MB: Im Prinzip ist das ja auch richtig. Der Anarchokapitalismus schießt jedoch deutlich über das Ziel hinaus.

Er wies in seinem Referat darauf hin, dass oft fälschlicher Weise auch von Liberalen gefordert wird: Lassen wir den Markt entscheiden. Er begründete, dass sich Liberale, wenn sie DEN Markt gegenüber DEM Staat favorisieren, sie sich in eine argumentative Falle begeben, eben weil es sich beim Staat und beim Markt um vollkommen andere Begriffe handelt.

Sascha Tamm: "Der Unterschied ist, dass man den Staat als Akteur betrachten kann, den Markt kann man nicht als Akteur bezeichnen, wie diese Sprechweise möglicher Weise unterstellt und wie es auch oft geschieht. Und es geschieht, wenn man Gegner der Marktwirtschaft hört, immer in einer ganz bestimmten Weise, es wird gesagt, letztlich ist der Staat ein Akteur den wir, wer auch immer dieses wir ist, beeinflussen können. Der Markt wird dann dargestellt als so eine anonyme Macht, die beeinflusst wird von Gier, Egoismus und was auch immer und die ist anonym. Irgendwie kann man ja nicht sagen: Du bist der Markt oder diese Gruppe ist der Markt. Und damit wird Angst geschürt. Das müssen wir bändigen; diese anonyme Kraft. Klingt irgendwie aufklärerisch, ist aber genau das Gegenteil, weil es einer Illusion aufsitzt, nämlich der allgemeinen Illusion, dass wir die Folgen der Entscheidungen des Handels sehr vieler Menschen, langfristig voraussehen können. Diese Illusion nutzt der Staat. Er sagt, wenn wir irgend etwas zum Ziel erheben und dann Maßnahmen ergreifen, können wir - was natürlich nicht wir alle sind, sondern immer bestimmte Interessengruppen - das erreichen. Wenn wir sagen, der Euro ist irreversibel, dann müssen wir nur die richtigen Maßnahmen ergreifen und dann werden wir das erreichen. Und es gibt uns irgendwie das Recht es zu erreichen. Wer das Wir ist, der das will, ist eigentlich irrelevant. Aber diese Illusion ist ziemlich stark. Die Illusion, dass ein Staat, wenn er durch demokratische Kontrolle dazu gezwungen wird, sehr langfristig Ziele erreichen kann. Während der Markt kurzfristig den Egoismen gehorcht und überhaupt unverständlich ist, und damit wird eine Gefahr konstruiert. Den Markt müsse man bändigen. Wenn wir uns das aber etwas genauer anschauen, gibt es diese geheimen Kräfte nicht. Wir müssen uns einfach damit abfinden, und es ist eine Grundkonstante unseres Lebens, dass wir die institutionellen Folgen, des Handelns vieler einzelner Menschen, die nach ihren eigenen Präferenzen handeln, nicht vorher sehen können. Wir wissen nicht, was daraus wird. Ein freier Markt trägt dem Rechnung. Er hat ganz allgemeine Regeln: Schutz des Eigentums, Schutz des Vertrages und ansonsten sind die Folgen des Handelns, auch die institutionelle, die organisatorischen Folgen und weitergehenden Folgen offen. Menschen auf Märkte schaffen sehr stabile Ordnungen ohne das zu wollen. Staaten können bestimmte individuelle Entscheidungen erzwingen. Staaten können im Namen bestimmter Gruppen, nicht im Namen des Wir, nicht im Namen der Gesellschaft, nicht im Namen von allen, bestimmtes menschliches Verhalten erzwingen und sie haften nicht für die Folgen. Die Akteure haften nicht für die Folgen. Das ist der grundlegende Unterschied. Und dieser grundlegende Unterschied wird in Diskussionen in der Gegenüberstellung oft nicht klar. Die grundlegend Unterscheidung ist nicht: Der Staat entscheidet oder der Markt, sondern der Staat entscheidet oder jeder einzelne Mensch entscheidet." (teilweise von mir redigiertes Transkript seines Vortrags)

Anmerkung MB: Im Prinzip auch richtig. Der in seinem Kernbereich hoheitlich handelnde Staat funktioniert anders als der Markt. Das liegt in der Natur der Sache. In vielen Bereichen hat der hoheitlich handelnde Staat aber eigentlich nichts zu suchen. Besonders fragwürdig wird staatliches Handeln dann, wenn der Staat selbst in originär wirtschaftliche Bereiche vordringt und dabei selbst als Marktteilnehmer auftritt. Das läuft dann meist auf eine sozialistische Staatswirtschaft hinaus. Mit allen Folgen. Da sind wir uns im Ergebnis sicherlich einig.

In meinen bisherigen Beiträge hier zum Thema Anarchokapitalismus, habe ich mich doch keineswegs nur auf Hans-Hermann Hoppe berufen. Im Übrigen bin ich sehr wohl in der Lage selbständig zu denken, da mir (ich bin promovierter Naturwissenschaftler) bereits zu Beginn meiner Tätigkeit in Industrieunternehmen, zahlreiche Verfahrenspatente erteilt wurden. Später bin ich dann in der 1. Führungsebene eines Industrieunternehmens, mit rund 1.000 Beschäftigten, für die Technik verantwortlich gewesen. Inzwischen bin ich im (Un-)Ruhestand.

Anmerkung MB: Es war halt auffällig, daß Sie in Ihrer Argumentation immer wieder bei dem anarchistischen Hoppe gelandet sind.

„Wir wurden darauf konditioniert, dass die Auflösung eines Staates apokalyptische Folgen haben und alles in einem Mad Max-Szenario enden würde. Diese Horrorszenarien lenken die meisten Menschen davon ab, sich vernünftige und logische Gedanken über den Sinn und Unsinn eines Staates zu machen.“ (http://www.freiwilligfrei.de/)

Anmerkung MB: Leider verhalten sich die meisten Wirtschaftsteilnehmer weder vernünftig noch logisch. Stichwort Moral Hazard. Sie können daher Ihre naturwissenschaftlichen Methoden nicht 1:1 auf die Rechts- und Wirtschaftsordnung übertragen. Da spielen noch ganz andere Faktoren eine Rolle. Das müßten Sie aber bereits in Ihrem Unternehmen kennengelernt haben.

Hierzu empfehle ich Stefan Molyneux „Die Widerlegung des Staates: 4 Argumente gegen eine Regierung“ bei http://www.freiwilligfrei.de/ zu lesen.

Anmerkung MB: Lesen Sie zum Thema Stefan Molyneux: „Der irrationale Hass gegen die Republik von allen Seiten“ (http://recentr.com/2013/07/der-irrationale-hass-gegen-die-republik-von-allen-seiten/ ) bzw. „Molyneuxs Manie: Der Mann hinter dem „König der Philosophen“ (http://recentr.com/2013/06/molyneuxs-manie-der-mann-hinter-dem-konig-der-philosophen/ ) von Alexander Benesch.

Ich bin gewohnt mich darüber zu informieren, was kluge Leute vor mir bereist herausgefunden und formuliert haben, um darauf aufbauend eigene Überlegungen anzustellen.

Anmerkung MB: Das unterscheidet Sie immerhin von manchem anderen Kommentator. Sonst würde ich mir auch nicht so viel Mühe mit Ihren Kommentaren geben.

„Menschen auf Märkte schaffen sehr stabile Ordnungen ohne das zu wollen.

Anmerkung MB: Theoretisch ja, Praktisch nein. Denken Sie doch an die Tulpenzwiebelblase in Holland oder die Fraktional-Reserve-Banking-Blase unserer Tage.“

Der entscheidende Unterschied: Bei der Tulpenzwiebelblase waren nur diejenigen betroffen, die sich an der Spekulation beteiligt hatten. Es war nur ihr eigenes Vermögen vernichtet. Bei der Fraktional-Reserve-Banking-Blase, sind auch die unbeteiligten Bürger betroffen, die überhaupt nicht spekuliert haben. Das Fraktional-Reserve-Banking ist ein riesiger Betrug an allen Kontoinhabern.

Anmerkung MB: Wer zwingt Sie denn, sich an dem Fraktional-Reserve-Banking-System zu beteiligen? Niemand! Nach dem BGB könnte jedermann eine goldgedeckte Bank oder Kreditgenossenschaft gründen. Wenn Sie mit ihrem Vertragspartner die Bezahlung in Gold vereinbaren, dann ist eben in Gold zu leisten. Diese individuelle Vereinbarung geht dann dem gesetzlichen Zahlungsmittel vor. Wenn der Vertragspartner ausnahmsweise einmal nicht in Gold zahlen kann, dann muß er Ihnen den entsprechenden Gegenwert in gesetzlichen Zahlungsmitteln leisten. Er hat Sie in jedem Falle so zu stellen, als hätte er ordnungsgemäß in Gold geleistet. Das sieht jedenfalls das von Ihnen geschmähte staatliche BGB so vor.
Das Problem liegt doch vielmehr darin, daß wir trotzdem noch immer dieses Falschgeldsystem verwenden. Solange wir bei diesem Falschgeldsystem mitmachen, solange bleiben wir Sklaven dieses Falschgeldsystems. Es besteht daher zwischen den Tulpenzwiebeln und dem Fraktional-Reserve-Banking-System kein wesentlicher Unterschied.

Hier zeigt sich auch wieder der entscheidende Unterschied zwischen Markt und Staat: Auf dem Markt entscheidet jeder Einzelne eigenverantwortlich. Er haftet selber für sein Handeln. Der Schaden bleibt im Wesentlichen begrenzt. Der Staat entscheidet für alle Bürger und wenn er eine Fehlentscheidung trifft, wie meiner Meinung nach die Einführung des €, so sind alle Bürger betroffen, auch wenn sie gegen das Vorgehen sind. Der Schaden, der durch staatliche Fehlentscheidungen verursacht wird, ist wesentlich größer.

„Kennen Sie eigentlich auch noch etwas anderes außer den vollkommen weltfremden anarchistisch-marxistischen Unfug Hoppes?“

Ja, ich kenne auch noch andere Denker, wie dem aufmerksamen Leser meiner Beiträge sicher nicht entgangen ist.

Nicht nachvollziehen kann ich allerdings Ihre Formulierung „anarchistisch-marxistischen“, denn hier handelt es sich nach meinem Kenntnisstand um Gegensätze. So als ob man von einem schwarzen Schimmel spricht. Anarchie bezeichnet einen Zustand der Herrschaftslosigkeit. In der Philosophie bezeichnet man mit Anarchie einen gesellschaftlichen Zustand, in dem eine maximale Selbstverantwortung des Einzelnen vorherrscht. Marxismus hat immer sehr starke Herrscher, also das Gegenteil von Herrschaftslosigkeit zur Folge gehabt. Die Machthaber das Staaten haben in marxistisch geprägten Staaten immer diktatorische Vollmachten.

Anmerkung MB: Anarchismus und Marxismus sind keine Gegensätze. Anarchismus ist eines der Mittel des Marxismus. Anarchismus dient der Zerstörung des freiheitlich-bürgerlichen Verfassungsstaates. Es sind daher zwei Seiten derselben Medaille.

„Wenn Sie das gegenwärtige etatistische System abschaffen, dann schaffen Sie Bürgerkrieg!“

"Thomas Hobbes popularisierte die Vorstellung, der Mensch sei dem Menschen ein 'Wolf'. Der freie Markt ersetzt dagegen den Kampf durch den Wettbewerb. Auf dem Markt bemühen sich Anbieter wie Nachfrager um die Kooperation des anderen. Erfolgreich ist das Individuum hier nur auf der Grundlage einer umfassenden Arbeitsteilung. Nullsummenspiele sind nicht das Geschäft des Marktes, sondern der Politik. Die Ethik des Marktes ist dabei besonders wirksam und nachhaltig, weil sie nicht dem Zwang, sondern dem freien Willen, der Eigenverantwortung und Vernunft des Menschen entspringt." (Liberale Institut der Schweiz)

Anmerkung MB: Auch in einer anarchistischen Privatrechtsgesellschaft sind Sie Zwängen ausgesetzt. Letztlich ist es doch gleichgültig, ob Sie sich Rechtsordnung der Deutschland AG oder der Blackwater AG unterstellen. Gesamtwirtschaftlich ist es jedoch von Nutzen, wenn Sie in einem homogenen Wirtschaftssystem auch eine homogene Rechtsordnung haben. Dann sind die Kosten der Regelung der Rechtsverhältnisse am geringsten.

Es war der Liberalismus/Kapitalismus mit seiner freien Marktwirtschaft, nicht der Staat, der die Menschen aus den vorkapitalistischen Zeiten von einem Leben befreite, das aus Knochenarbeit und Armut bestand und in dem das Leben ständig von Hunger, Krankheit und Tod bedroht war. Der Königsweg zum Aufstieg in der kapitalistischen Gesellschaft ist nicht mehr "von Gottes Gnaden" sondern besteht darin, ein erfolgreicher kapitalistischer Unternehmer zu werden. Wer der Masse der Konsumenten besser dienen kann als die Konkurrenten, wird wohlhabend, wird zu wohlhabenden Dienern, es sind aber dennoch Dienern.

Anmerkung MB: Und was ist die Grundlage des liberalen Kapitalismus? Die freiheitlich-bürgerliche Rechtsordnung. Und was ist die Grundlage der freiheitlich-bürgerlichen Rechtsordnung? Der freiheitlich-bürgerlich verfaßte Rechtsstaat der Bürger. Der freiheitlich-bürgerlich verfaßte Rechtsstaat ist also die Grundlage des liberalen Kapitalismus. Wenn Sie also den freiheitlich-bürgerlich verfaßten Rechtsstaat abschaffen wollen, dann schaffen Sie auch den liberalen Kapitalismus ab.

Zu: „Anmerkung MB: Das erklären Sie mal Ihrem Taliban.“

Das Threat Management Center (TMC) erfüllt, wie geschildert, als privater Dienstleister die Aufgaben der Polizei sehr viel besser als der Staat. Genau so kann sich selbstverständlich auch eine Privatrechtsgesellschaft gegen äußere Angriffe, wie den Dschihad, sehr viel besser schützen, denn in einer Gesellschaft ohne Staat bleibt ja das Bedürfnis nach äußerer Sicherheit bestehen. Die Hanse und das keltische Irland habe ich ja bereits als Beispiel gebracht, wo dies ohne Staat, so wie er heute existiert, gelungen ist.

Anmerkung MB: Das behaupten Sie! Ohne gründlichen Vergleich der Gesamtkostenrechnungen können Sie darüber überhaupt keine Aussage treffen. Und selbst dann wäre ich mit solchen Behauptungen ins Blaue sehr vorsichtig.
09.08.13 @ 14:40
Kommentar from: Ernst [Besucher]
Nachtrag:

„Haben Sie schon mal etwas von den Handelskammern gehört? Statt Steuern werden dort Beiträge erhoben.“

Beiträge sind freiwillige Zahlungen, Steuern sind das nicht. Allerdings ist manches, was sich Beitrag nennt, eigentlich eine Steuer, z.B. die heutigen Zwangsbeiträge zu Handelskammern.

Anmerkung MB: Nein! Beiträge sind per definitionem staatliche Zwangsabgaben (vgl. § 3 der Abgabenordnung (AO). Die Kammerbeiträge sind daher immer Zwangsbeiträge.
Wenn ein hanseatischer Kaufmann seine Beiträge nicht bezahlt hat, dann ist er aus der Kammer rausgeflogen. Wenn er aus der Kammer rausgeflogen ist, dann konnte er in der Hanse keinen Handel mehr treiben. Wer aus der Hanse rausgeflogen ist, der war daher praktisch vogelfrei.

„Was wird jedoch die erste Frage Ihrer neuen Versicherung sein? Welchen Schadensfreiheitsrabatt haben Sie denn bei Ihrer bisherigen Versicherung?“

Sind die Prämien bei einer Versicherung bei SF 100% niedriger, als bei einer anderen Versicherung, sind sie auch bei SF 125% um den entsprechenden Betrag niedriger.

Anmerkung MB: Jetzt vergleichen Sie wieder Äpfel (SF-Anhebung) mit Birnen (unterschiedliche Preisniveaus innerhalb einer SF-Stufe).
09.08.13 @ 17:47
Kommentar from: Der Freiheitliche [Besucher]
@ Ernst: wer immer Sie sind, ich mag ihre Kommentare. Im Gegensatz zu MB kann man Ihnen gedanklich folgen. Sie kommen sehr gut auf den Punkt und genau das ist das wichtigsten an dieser Diskussion. Dass Bechtel Ihnen intellektuell unterlegen ist, konnte ja jeder sehen. Da Sie in einer wesentliche höheren intellektuellen Liga spielen wie der Bechtel, kann ich Ihnen nur eines raten: Vergeuden Sie nicht allzuviel Zeit mit diesem Typen.

Apropos die 3 "B"s: Benesch, Boehringer und Bechtel; "B" wie "Blödschwätzer?!? oder doch eher "Beauftragtenr"

Antwort MB:
Sie sollten nicht immer von sich auf andere schließen.
Wenn sie meinen Ausführungen nicht folgen können, dann zeigt das lediglich, daß Sie zwischen dem Libertären Mises und dem Anarchisten Hoppe nicht unterscheiden können. Das zeigt, daß Sie deren gegensätzliche Freiheits-Konzepte und damit das Prinzip Freiheit an sich nicht wirklich verstanden haben. Der freiheitliche bürgerliche Verfassungsstaat ist eine vom Bürger errungene, nicht eine erzwungene Rechts-, Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Im Gegensatz dazu bietet der Anarchismus Hoppes nur die Wahl zwischen verschiedenen Mafia-Gesellschaftsordnungen, die sich gegenseitig bekriegen.
Es nützt Ihnen daher nichts, Hoppe oder Mises einfach nur nachzuplappern.
16.08.13 @ 00:39

Der Eintrag hat 6 auf Moderation wartende Feedbacks...

Hinterlasse einen Kommentar


Your email address will not be revealed on this site.

Deine URL wird angezeigt.
(Zeilenumbrüche werden zu <br />)
(Name, email & website)
(Allow users to contact you through a message form (your email will not be revealed.)