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Der Bitcoin ist in der Realität angekommen

von Wolfgang Prabel E-Mail 28.03.14 03:19:17

Der Bitcoin ist eine Währung, die zwar nicht beliebig vermehrbar ist, aber offenbar doch in beliebigen Mengen gestohlen werden kann.

Oder zumindest in elektronischen Geldbörsen verbummelt werden kann. Da Bitcoins keinen innewohnenden Wert haben, sind sie vom Vertrauen der Leute abhängig.

Es war auch zu erwarten, daß die Bitcoin-Währung ins Visier der Steuerbürokratie gerät und damit ihren anarchischen Charakter verliert. Das neue Privatgeld wird steuerpflichtig. Und was steuerpflichtig ist, muß den Behörden gegenüber transparent sein. Die amerikanische Steuerverwaltung hat eine Notiz dazu herausgegeben. Darin heißt es:

„In der Regel hat der Verkauf oder Austausch mit virtueller Währung oder die Verwendung von digitaler Währung für Waren oder Dienstleistungen in einer realen Wirtschaft steuerliche Auswirkungen , die in einer Steuerpflicht bestehen können.“

In einem speziellen Abschnitt der Notiz werden Fragen gestellt und behandelt.

Frage 1: Wie wird die virtuelle Währung für Bundessteuern behandelt ?
Antwort 1: Für die Bundessteuer wird die virtuelle Währung als Vermögen behandelt. Allgemeine Steuergrundsätze für Transaktionen gelten für Transaktionen mit virtueller Währung.

Frage 2: Führt die virtuelle Währung als Zahlungsmittel zu Fremdwährungsgewinn oder-verlust nach US-Bundessteuergesetz?
Antwort 2: Nein. Nach derzeit geltendem Recht wird die virtuelle Währung nicht als Währung behandelt.

Frage 3: Muss ein Steuerzahler , der virtuelle Währung als Zahlungsmittel für Waren oder Dienstleistungen erhält, den Marktwert der virtuellen Währung erfassen?
Antwort 3: Ja. Ein Steuerzahler , die virtuelle Währung als Zahlungsmittel für Waren oder Dienstleistungen erhält, muss bei der Berechnung der Bruttoerträge, den Marktwert der virtuellen Währung gemessen in US-Dollar, für das Datum, in dem die virtuelle Währung empfangen wurde erfassen... (Anmerkung: Welcher Marktwert: morgens oder abends?)

Frage 7: Welche Art von Gewinn oder Verlust macht ein Steuerzahler bei Verkauf oder Tausch von virtueller Währung ?
Antwort 7: Gewinn oder Verlust hängt in der Regel davon ab, ob die virtuelle Währung eine Kapitalanlage in der Hand des Steuerzahlers ist. Ein Steuerzahler im Allgemeinen realisiert Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf oder Tausch von virtueller Währung, die eine Kapitalanlage ist. Wie Aktien, Anleihen und andere Anlageimmobilien ist sie in der Regel Kapitalvermögen. Ein Steuerzahler im Allgemeinen hat Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf oder Tausch von virtueller Währung.( …)

In Frage/Antwort 11 wird geklärt, daß die Bezahlung von Arbeitnehmern in Bitcoin steuerpflichtig ist.

Frage 12: Unterliegt eine Zahlung mit virtueller Währung der Auskunftspflicht ?
Antwort 12 : Eine Zahlung mit virtueller Währung unterliegt der Auskunftserteilung im gleichen Umfang wie jede andere Zahlung.(…)

Nun ist der anarchische Zinnober zu Ende. Man muß wegen jeder Transaktion buchführen und hat auch hinsichtlich des Kurses Dokumentationspflichten. War nicht anders zu erwarten. Das erstaunliche ist nur, daß die amerikanische Steuerverwaltung so lange gebraucht hat…

In Deutschland wird in absehbarer Zeit sicher ein umfangreiches Schrifttum zur steuerlichen Behandlung entstehen. Zum Beispiel die Bitcoin-Richtlinien BitR. Der Anfang ist schon gemacht. Frank Schäffler hatte eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, wie Bitcoins zu behandeln sind. Wer Bitcoins nach einem Jahr verkauft, muss auf den Gewinn keine Abgeltungsteuer zahlen. Der Handel mit Bitcoins wird als privates Veräußerungsgeschäft behandelt. Innerhalb der Spekulationsfristen erzielte Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften ab der Freigrenze von 600 € sind steuerpflichtig und werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Wer so exzessiv und richtig spielsüchtig mit Bitcoins handelt wie Uli Hoeneß mit Devisen wird schnell ein Dokumentationsproblem mit dem Finanzamt haben. Was und wie oft man da handelt, bekommt das Finanzamt vielleicht nicht gleich raus. Bis es eine CD von einer Bitcoin-Börse kauft. Aber selbst wenn man unbeobachtet eine Million Gewinn macht, wo läßt man das erspekulierte Geld und wie wäscht man es mal geschwind? Oder wie macht man in der Not eine Selbstanzeige, wenn die Tauschbörse keine gerichtsfeste Erträgnisaufstellung ausspuckt? Bitcoin-Benutzer werden die üblichen Probleme haben…

Der Autor ist Betreiber von Prabels Blog. Letzte Einträge betrafen die neue Berechnung des BIP unter Einbeziehung der sogenannten Schattenwirtschaft, die französischen Kommunalwahlen, Risiken der Gesellschaftsklempnerei und die stolze Republik Venedig.

5 Kommentare

Kommentar from: Goldhamster [Besucher]
Pfui, wie banal! Steuern zahlen auf so etwas Revolutionäres! Steuern kommen wahrscheinlich im Reich der Nerds gar nicht vor. Dabei hätte man sich nur an Tauschringen orientieren müssen. Da wird der Tausch auch schnell zum gewerblichen (Schwarz-)Handel. Aber Banalitäten wie Steuern und volkswirtschaftliche Zusammenhänge sind nicht die Sache der BC-Anhänger.
28.03.14 @ 07:56
Kommentar from: Saint Just [Besucher]
Ich hasse Bitcoins.

1. Strom weg, Bitcoins weg.

2. Konto kann geplündert/manipuliert werden oder gelöscht
(und erzählt mir nicht, daß das nicht geht. Wenns jetzt nicht geht, gehts morgen).

3. Preise nicht transparent.

4. Gold/Silber sind konservierte Arbeit, Bitcoins sind Versprechen, konservierte Arbeit zu enthalten.

Sonderbarerweise sprechen sich einige Goldbugs
(wohl aus kommerziellen Gründen-da oft Em-Verkäufer) für diesen künstlichen Mist aus.
28.03.14 @ 11:01
Kommentar from: Neutraler [Besucher]

Ich weiß nicht, was Ihr gegen Bitcoins habt!

Mein Sohn hat sich vor einigen Jahre ein paar gekauft und sich jetzt davon ein schönes Auto gekauft. Das schöne ist auch, dass der Gewinn steuerfrei ist, so dass ich das hier unbesorgt weitererzählen darf:

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/03/28/usa-fuehren-rueckwirkend-steuern-auf-bitcoin-ein/

"Und wenn die Bitcoin länger als ein Jahr gehalten werden, muss man in Deutschland anders als in den USA überhaupt keine Steuer auf den Wertzuwachs abführen. Wer also in Deutschland schon etwas länger bei Bitcoin dabei ist, der muss seine massiven Spekulationsgewinne nicht versteuern."

Was will man mehr?

Ehrliche Arbeit bringt in Deutschland nichts mehr, ganz im Gegenteil, wer Eigentum hat muß immer befürchten, sofort oder nachträglich zur Kasse gebeten zu werden, um die bundesdeutsche Staatssimulation samt ihrer unkündbaren Beamtendemokratie zu alimentieren.

Deshalb büchsen halt viele Leute heimlich aus.
29.03.14 @ 14:45
Kommentar from: geldsystemling [Besucher]
a) bitcoin ist keine währung
b) bitcoin ist kein Geld
c) bitcoin ist ein auf Strom angewiesenes nichts
d) nur Silber und Gold sind Geld...sonst nichts!
29.03.14 @ 20:54
Kommentar from: gideon [Besucher]
***--
1. Strom weg - Bitcoins weg stimmt einfach nicht.
2. Gold kann bei unsachgemäßer Aufbewahrung auch geklaut werden
3. Preise ähnlich transparent wie bei Edelmetallen - wer sich nicht auskennt, sollte sich kein Urteil erlauben.

a) gut, dass Bitcoin keine Währung ist
b) gut, dass Bitcoin kein Geld sind :)
c) siehe Fazit
d) kein kommentar

Fazit: die Technik des Bitcoin erlaubt auf dem aktuell sichersten Wege anonymen Geldversand in nahezu beliebiger Höhe und das weltweit zu verschwindend geringen Transaktionkosten.
08.12.14 @ 20:38

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