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Glanz und Elend der Kommunen

von Wolfgang Prabel E-Mail 08.08.14 16:56:19

Vor hundert Jahren brach der Erste Weltkrieg aus. Die Ergebnisse waren furchtbar. Tote Familienväter und solche die es werden wollten, Zerstörungen und zwei Monster-Staaten, die in der Folge entstanden: Jugoslawien und die Sowjetunion.

Das sind die bekannten Auswirkungen, an die man sofort denkt. Fast vergessen ist die Finanzreform von 1919, unter der die deutschen Städte und Gemeinden noch heute leiden. Zunächst eine Beschreibung der tristen Gegenwart und dann ein Blick in den Rückspiegel.

Für die Gemeinden nur Taschengeld

Der Bund hatte 2010 Steuereinnahmen von 273 Mrd. €, die Länder von 179 Mrd. € und die Gemeinden bekamen ganze 77 Mrd. €. Die Ausgaben der Gemeinden betrugen jedoch im selben Jahr 182 Mrd. €. Die Gemeinden bekommen Grundsteuern, Gewerbesteuern und Hundesteuern, dazu ein paar Bagatellsteuern wie die Zweitwohnungssteuer, 15 % Anteil an der Einkommenssteuer, 2 % von der Umsatzsteuer und 12 % von der Kapitalertragsteuer. Zwischen den Steuereinnahmen der Gemeinden und den Ausgaben klaffte 2010 ein Loch von 105 Mrd. €. Pro Einwohner sind das immerhin 1.300 € jährlich.

Dieses Loch können die Gemeinden nicht mit Gebühren, Blitzern und der Vermietung von Gemeindewohnungen auffüllen. Es wird im wesentlichen durch Zuweisungen der Länder und des Bundes zugeschmissen. Diese Formulierung ist bewußt gewählt. Denn der Ausgleich des Defizits erfolgt nicht systematisch und aufgabengerecht, sondern willkürlich und nicht selten durch Vermittlung der Landtags- und Bundestagsabgeordneten unter parteitaktischen Erwägungen.

Der finanzielle Bedarf einer Gemeinde wird nicht durch die Entscheidungen dieser Gemeinde bestimmt, sondern durch Gesetze, die in Brüssel, Berlin und den Landeshauptstädten beschlossen werden. Brüssel hat beispielsweise die Wasserrahmenrichtlinie beschlossen und die Gemeinden müssen Kläranlagen bauen und betreiben. In den Landeshauptstädten wurden Kitagesetze mit Personalschlüsseln ausgedacht, die Gemeinden müssen das Geld dafür aufbringen. Das sind für die Gemeinden die sogenannten Pflichtaufgaben. Früher beschlossen die Stadt- und Gemeinderäte noch freiwillige Aufgaben, zum Beispiel den Betrieb eines Schwimmbads, einer Stadtbibliothek, eine Rentnerweihnachtsfeier oder es blieb etwas Geld für die Jugendarbeit übrig. Diese Zeiten sind längst vorbei. Die Gemeinden können nicht einmal ihre Pflichtaufgaben erfüllen.

Die kommunale Infrastruktur verfällt

Die Zuweisungen sind in der Regel für den Verwaltungshaushalt bestimmt, sogenannte Fördergelder für den Vermögenshaushalt. Über den Vermögenshaushalt laufen die Investitionen, zum Beispiel für Straßen, die Straßenbeleuchtung, Kindergärten und Schulen.
Früher gab es zum Durchführen von Investitionen Fördergelder der Bundesländer für die Gemeinden. Diese Fördergelder werden immer rarer. Viele Gemeinden können sie wenn sie noch fließen nicht mehr in Anspruch nehmen, weil der zugehörige Eigenanteil nicht erbracht werden kann. In Thüringen beispielsweise ist der Investitionsanteil an den Ausgaben der Städte und Gemeinden 2013 auf 12 % der Gesamtausgaben gesunken. Um die Jahrtausendwende waren es noch 25 %. Mit 12 % ist nicht einmal der Erhalt vorhandener Substanz möglich.

Die Landeszuweisungen für den Verwaltungshaushalt decken nicht einmal ansatzweise die Personalkosten der Gemeinden, insbesondere die ausufernden Kosten für Kindergärten. Mehrere hundert Gemeinden in Deutschland können seit Jahren keine genehmigungsfähigen Haushalte mehr aufstellen, obwohl sie nur Pflichtaufgaben erfüllen und sparsam wirtschaften.

Die goldene Zeit der Kommunen

Vor 1919 war die Gemeindefinanzierung im wesentlichen gesichert. Brüssel hatte noch keine Bedeutung als Kostenfaktor, mit Berlin hatten die Gemeinden finanziell wenig zu tun. Die Gemeinden konnten ihren Finanzbedarf durch direkte und indirekte Steuern decken, die sie selbst nach Bedarf im Rahmen von Kommunalabgabengesetzen erheben konnten. Fördergelder gab es nur wenn ein Ort abgebrannt war. Die Investitionen der Gemeinden liefen nicht durch das Umverteilungskarussel der damaligen deutschen Bundesstaaten. Wenn man heute Schulen, Straßen, Abwasseranlagen, Krankenhäuser und Rathäuser aus der Kaiserzeit anschaut, ist man über den Weitblick der damaligen kommunalen Bauherren verwundert. Viele Gebäude können noch heute problemlos genutzt werden, obwohl die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer schon dreimal abgelaufen ist. Und man staunt darüber, daß der kommunale Investitionsbedarf damals offenbar gedeckt werden konnte.

Die Steuern kamen vor dem Ersten Weltkrieg überwiegend den Städten und Gemeinden zugute. Das Reich mußte mit Zöllen, einigen Verbrauchssteuern und dem Ertrag der Reichsbahn auskommen. Das Reich hatte 1903 Steuereinnahmen von 1,044 Mrd. Reichsmark, die Bundesstaaten erzielten zusammen 0,611 Mrd. RM. Die Gemeinden in Deutschland hatten etwa 1,1 Mrd. € Steuereinnahmen. Das bedeutet, daß auf die Städte und Gemeinden rund 40 % der Steuereinnahmen entfielen, auf die Länder 22 % und auf das Reich etwa 38 %.

Natürlich war die Aufgabenverteilung damals nicht ganz identisch mit der heutigen. Auf den Kommunen lastete die Armenpflege, was heute nur noch teilweise der Fall ist. Allerdings muß man bedenken, daß die Arbeitslosenrate im Kaiserreich um nur 3 % schwankte. Bestimmte Polizeiaufgaben waren von den Städten zu erfüllen. Aber sonst hatten die Kommunen im wesentlichen die gleichen Aufgaben wie heute.

Das Subsidiaritätsprinzip steht nur auf dem Papier

Die gleichen Aufgaben. Nur daß heute der Bund 51,5 % der Steuern einnimmt, die Länder 34 % und die Gemeinden äußerst lächerliche 14,5 %.
Im Grundgesetz steht, daß die jeweils unterste Ebene die Aufgaben erfüllen soll, soweit sie dazu in der Lage ist. Wenn man den Gemeinden dafür nicht die Mittel zugesteht, ist das nicht machbar. Gegen den Verfassungsgrundsatz der Subsidiarität wird deshalb systematisch verstoßen.
Die Städte und Gemeinden brauchen wieder 40 % der Steuern wie vor dem Weltkrieg. Dann können sie auf Fördermittel und Zuweisungen verzichten und über einen vernünftigen Zeitraum planen. Jawohl, der Erhalt der kommunalen Infrastruktur ist Planwirtschaft! Eine Stadt oder eine Gemeinde ist nicht Coca-Cola oder Daimler mit Marktpreisen und weltweiten Verknüpfungen. Infrastruktur muß erhalten und ersetzt werden und das kann eine Kommune mittelfristig exakt planen. Aber nur, wenn nicht ständig eine fatale Abhängigkeit von der chaotischen Landes- und Bundesebene besteht und nur von Astrologen vorhergesagt werden kann, ob der Haushalt im kommenden Jahr aufgeht.

Korrektur von Fehlentscheidungen erforderlich

Kaiser Wilhelm brauchen wir nicht wieder. Aber die alte Reichsordnung der Finanzen. Und die alte Aufgabenteilung zwischen den staatlichen Ebenen. Sie war dem jetzigen Durcheinander stark überlegen. Früher war jede politische Ebene für ein Aufgabengebiet verantwortlich. Es gab keine Mischverantwortung. Der Bürger konnte erkennen, ob ein Politiker fähig war, seine Aufgaben zu erfüllen und seine Wahlentscheidung danach ausrichten. Die neue Ordnung der Mischverantwortung ist für den Bürger intransparent und hat nie funktioniert.

Zum Beispiel Schulen: Das Land macht die Bildungspläne, konzipiert verfängliche Spiele für Grundschüler und setzt Schulleiter und Lehrer ein. Die Gemeinden bezahlen Hausmeister und Sekretärinnen, organisieren die Horte und passen auf, daß das Dach nicht einstürzt. Zur Kaiserzeit konnte die Gemeinde auch die Lehrer anstellen und hatte damit Einfluß auf die Qualität der Schule. Es war eine bürgernahe ganzheitliche Verantwortung.

Das Scheitern der 100jährigen Unordnung der Nachkriegszeit beweisen die Hyperinflation von 1923, der Übergang zum Nationalsozialismus und Stalinismus sowie die aktuell wütende Finanzkrise. Der Rückblick auf den Ersten Weltkrieg und seine Folgen ist auch Gelegenheit zur Besinnung und zur Überprüfung und Korrektur damals getroffener Fehlentscheidungen.

Der Autor ist Bürgermeister und Autor von Prabels Blog. Letzte Einträge betrafen die Rüstungen in Osteuropa,Liebe ohne Trauschein, und den ZDF-Fernsehrat.

4 Kommentare

Kommentar from: mongole [Besucher]
***--
Sie schreiben: Kaiser Wilhelm brauchen wir nicht wieder. Aber dann bringen Sie serienweise Beispiele, was alles unter dem Kaiser besser war. Und unter der Demokratie also schlechter. Man kann aber nicht wunschgemäß Module zusammenkoppeln, weil das eine ohne das andere nicht zu haben ist. Schon beim Alten Fritz durften die Steuern die Menschen nicht erdrücken, und es galt die 'vertikale Solidarität'. Der König oder Kaiser war vor Gott verantwortlich, dass es dem ihm übergebenen Volk gut geht. In der heute paradigmatisch heiliggesprochenen Demokratie wird aber die 'horizontale Solidarität' postuliert, in der es aber keinen Gott mehr gibt und niemanden, der sich vor ihm verantworten muss. Folgerichtig ist nun jeder sich selbst der Nächste. Es wird nur noch verwaltet, aber nicht mehr regiert, und der Korruption ist Tür und Tor geöffnet. Kurzzeitig ging das noch gut, doch die Demokratie lebte nur von ethischen Maximen, die sie selber herzustellen oder fortzuführen nicht mehr in der Lage war. Auf die zu Scheitern verurteilte demokratische Staatsform folgt das Chaos, der Untergang. Unausweichlich.
08.08.14 @ 17:40
Kommentar from: Wolfgang Prabel [Mitglied] E-Mail
Lieber Mongole, wenn man genau hinsieht, gab es bereits in der Spätkaiserzeit einige Momente der Zentralisierung und des Niedergangs der bürgerlichen Ordnung. Die Reichssteuern hatten seit 1900 die Tendenz schneller zu steigen, als das Gesamtaufkommen an Steuern. Auch wurden die Kommunen über Kommunalabgabengesetze gegängelt. Aber Sie haben schon Recht, ein einfaches Baukastensystem, aus dem man sich frei bedienen kann, gibt es in der Politik nicht.
08.08.14 @ 18:29
Kommentar from: Claudius v.d.Bach-Zelewski [Besucher]
*****
Der sachkundige Beitrag unterschlägt allerdings weitgehend, daß nicht vorrangig eine ungenügende Ausstattung mit Finanzmitteln oder deren unklare Verteilungskriterien oder eine Überfrachtung mit Aufgabenzuweisungen ohne Finanzierungsäquivalenz, sondern - wie vom Vorschreiber hier bereits angesprochen - die unselige Parteienwirtschaft, Filz, die im kommunalen Bereich mangels effektiver, öffentlicher Kontrollmechanismen besonders gedeihende Korruption einschließlich Bestechlichkeit und Bestechung und der mit diesen Zerfallserscheinungen gekoppelte Hang zu sachfremden Prestigevorhaben und schließlich der üppige Ausbau von Privilegien der Kommunal- und kommunalen Wahlbeamten einen großen Teil zum Niedergang der Kommunen beigetragen haben.

Mir fiele da, stellvertretend für nicht mehr zählbare, andere Fälle, z.B. der allseits beliebte Spaßbadbürgermeister von Würselen, "S.P.D."-Schulz, heute Oberkapo der €U, ein.

Oder die geniale Idee einer hiesigen Ortsbürgermeisterkoriphäe aus selbiger "Partei", der, von Haus aus mitgliedstypisch "Lehrer" und von jedweder Sachkompetenz befreit, in der von ihm zu Grunde verwalteten Ortschaft auf nicht einmal 1 KM Ortsdurchfahrtstrecke 7 oder 8 Straßenkreisel anlegen ließ - alle nicht einmal 100 Meter einen, die zudem von Lkw kaum passierbar sind.

In Niedersachsen z.B. wurde mit der die aus der Zeit der britischen Besatzung stammende Kommunalrechtsordnung ablösenden Kommunalrechts-"Reform" der 90er Jahre aus vormaligen Laufbahnbeamten wie dem Oberkreisdirektor, die - trotz leider am Ende regelmäßiger "Parteinähe" - immerhin noch eine objektive Qualifikation für den höheren Verwaltungsdienst nachzuweisen hatten, der bar jeden Qualifikationserfordernis amtswaltende, "kommunale Wahlbeamte".

Das bedeutete nichts anderes als die Vereinnahmung eines lukrativen Postens zwecks Zuschanzens lukrativer Versorgungspründe an dilettierende Parteibuchträgerseilschaften, finanziert von den "Kommunal"-Bürgern.

Das Blockparteiensyndikat verkaufte diese "Reform" in eigener Sache dem Stimmvieh als "Stärkung des demokratischen Elements" - das bezeichnenderweise nach Ansicht der Parteidemokraten auch dann noch erfüllt sein soll, wenn schließlich der "gewählte" Kandidat nur noch, wie häufig, ca.20% der Stimmen aller Wahlberechtigten auf sich vereint.

Das zeitigt dann folgende Personalrealität:

In der zukünftigen "Region" einer "Stadt, die "Wissen schaft", beglückt die Bürger ein "gewählter" (d.h. von vielleicht 23% aller Wahlberechtigten) Landrat und zuküntiger "Regionspräsident", dessen kommunalspezifische Kompetenz der Lehrerberuf und eine Qualifikation als "Halbjurist" darstellen.

Die erste Aufmerksamkeit dieses "Berufspolitikers" galt denn auch der "Entschuldungshilfe" des gleich der zukünftigen Regions-Metropole technisch bankrotten Bundeslandes mit dem öffentlich herausgetönten Motto, daß "man an das Geld in Hannover ran müsse, das sei eine einmalige Chance."

Der Verstand dieses "Verwaltungsexperten" reicht offenbar nicht einmal von der Rathaustür bis zu der simplen Erkenntnis, daß die Schulden des Landes gleich den Schulden der Stadt letztlich der, wenn man so will, personenidentische "Steuerbürger" zu schultern hat, für den dieses Spielchen - das nur den Aufschuldungsspielraum des zukünftigen "Regionspräsidenten" und seiner postengeilen Camerilla weitert - "rechte Tasche linke Tasche" bedeutet.

Wobei als "Gegenleistung" der "Entschuldungshilfe" im Zuge eines m.A.n. rechtlich unstatthaften, sog. "öffentlich-rechtlichen Vertrages", der inhaltlich i.w. dem folgt, was die "Bertelsmann-Stiftung" als "kommunale Reforminitiative" (lies: Bürgerabwrackungsinitiative) propagiert, noch große Teile der kommunalen Selbstverwaltungsautonomie de facto "freiwillig" eingesargt wurden.

Dieser genial befähigte Landrat und zukünftige Regionspräsident einer 16% Partei, der nach meiner Überzeugung neben einer Unterhaltungsintensivierung seines mit reichlich Freizeit versehenen Lehrerdaseins zumal die systematische Ausweitung seiner (leistungslosen, da vom "Bürger" zu finanzierenden) Altersversorgungsbezüge betreibt, kokettierte - nachdem der Widerstand selbst unter den alteingesessenen Genossen gegen diese Personalie erheblich war - in einem internen Rundschreiben an die Mitglieder seiner "Partei" nicht etwa mit seiner objektiven Qualifikation, sondern seinem Verwandschaftsverhältnis zu einem ehemaligen Vorstandssprecher eines großen Automobilkonzerns der "BRD".

"Much ado about nothing".

Womöglich erklärte sich der Erfolg des preußischen, kommunalen Verwaltungsmodells aber auch durch das Dreiklassenwahlrecht: In Essen (preußische Rheinprovinz) führte das dazu, daß Alfred Krupp regelmäßig allein 1/3 der Mitglieder des Stadtrates bestimmte.

Und das waren bestimmt keine Lehrer.

Dennoch vielen Dank für Ihr faktenreiches und schön zu lesendes Kurz-Essay.
10.08.14 @ 18:08
Kommentar from: Dr. Dieter Petschow [Besucher]
*****
Da gibt es noch einen zusätzlichen Aspekt. Vater Staat hat zwar stets anteilig gleiche Brutto-Einnahmen, "er" kann aber nur mit Netto-Einnahmen "einkaufen gehen". Die öffentliche Hand unterscheidet nicht zwischen Abgaben und Ausgaben. Mit ersteren gehen andere "einkaufen", z.B. Rentner und Geldanleger. Lag die Netto-Steuerquote 1960 noch bei 15% BIP, sank sie bis 2008 auf unter 4% BIP ab. Was nützt das Steuerzahlen, wenn es netto in Geldbeuteln landet, die eins sicher nicht sind: Staat - egal ob Bund, Länder oder Gemeinden. Alle Schulden landen in den Endverbraucher-Preisen, sie bedienen den Reichtum auch über die Kassen staatlicher Stellen, alle Sozialabgaben und Löhne wie Gewinne. Das System ist am Ende - die Infrastruktur-Misere ist vor allem eine Frage der Preisgestaltung in unserer "Marktwirtschaft". Bekommt jemand Geld ohne Arbeit, dann haben andere gearbeitet ohne (ihr) Geld. Die Lohnsteuer stieg im o. g. Zeitraum von 2,5 % BIP auf 7,8 % BIP, während EK- und EK-Steuer anteilig sank. So organisiert man nur die öffentliche Pleite, wenn man die Allokationsfunktion des Geldsystems außer Acht lässt und der Gier freie Fahrt gibt.
12.08.14 @ 19:43

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