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Gedeckte und ungedeckte Geldforderungen

von Markus Bechtel E-Mail 21.01.14 11:59:56

Bei Diskussionen über das Geldsystem tauchen immer wieder Begriffe wie das Teilreservedeckungssystem (engl. fractional reserve banking system), Gold-/Wertgedecktes Geld und Schuldgeld auf. Letztlich bleiben diese Begriffe jedoch nebulös, wenn man sich nicht den Unterschied zwischen einer gedeckten und einer ungedeckten Geldforderungen veranschaulicht.

***
Das bürgerliche Recht beschreibt in § 241 BGB ganz allgemein die Rechtsbeziehungen in einem Schuldverhältnis:

§ 241 BGB Pflichten aus dem Schuldverhältnis
(1) Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen.
...

Diese Berechtigung aus dem Schuldverhältnis nennt man einen „Anspruch“.

Wenn Sie beispielsweise zu ihrem Auto-Händler gehen und mit ihm einen Kaufvertrag schließen, dann hat das nach § 433 BGB folgende Rechtsfolgen:

§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. ...
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Nun hatten Sie vielleicht das Auto gar nicht für sich, sondern für Ihren Partner gekauft. Vielleicht auch in dessen Auftrag (Fälle verdeckter Stellvertretung). Vielleicht haben Sie auch gar kein Geld. Trotzdem wären Sie als Käufer nach Abs. 2 verpflichtet, dem Autohändler den Kaufpreis zu zahlen und das Auto abzunehmen. Was können Sie also stattdessen tun? Nach § 398 BGB können Sie Ihren Kaufpreisanspruch aus § 433 Abs. 1 BGB an Ihren Partner abtreten:

§ 398 BGB Abtretung
Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.

Damit kann Ihr Partner die Besitz- und Eigentumsverschaffung von dem Auto-Händler verlangen. Allerdings nur Zug um Zug gegen die Zahlung des Kaufpreises. Dem Auto-Händler wird es egal sein, wem er den Besitz und das Eigentum an dem Auto verschafft. Hauptsache er bekommt seinen Kaufpreis.

Für den Auto-Händler stellt sich dasselbe Problem. Er muß sich das Auto bei dem Auto-Hersteller kaufen. Wenn er aber selbst kein Geld hat, dann kann er nur seinen Kaufpreisanspruch gegen den Käufer nach § 398 BGB an den Auto-Hersteller abtreten. Mit der Abtretung an den Auto-Hersteller ist der Kaufpreisanspruch des Auto-Händlers gegen den Käufer in den Rechtsverkehr gelangt, also zu (Schuld)Geld geworden.

Was ist dieses (Schuld)Geld aber wert? Es ist ja nur ein Versprechen des Käufers. Niemand, außer der Käufer selbst, weiß, ob der Käufer den Kaufpreis auch wirklich zahlen wird. Damit nähern wir uns dem Problem der gedeckten oder ungedeckten Geldforderung. Also dem Recht der Kreditsicherheiten.

Was hätte der Auto-Händler also tun können? Er hätte sich zur Sicherung des Kaufpreisanspruches gegenüber dem Käufer ein Pfandrecht ausbedingen können. Der Käufer hätte dem Auto-Händler also beispielsweise ein Pfandrecht an einer entsprechenden Zahl Krügerrand vereinbaren bestellen können (vgl. § 1205 BGB ).

Was hätte ein solches Pfandrecht für Folgen gehabt? Nun, stellen Sie sich einfach mal den Fall vor, daß der Auto-Händler sich das Auto bereits beschafft hat, sein Käufer aber inzwischen insolvent geworden ist. Selbst wenn der Käufer also inzwischen insolvent gegangen wäre, dann könnte der Auto-Händler sich immer noch des Pfandrechtes an den Krügerrand bedienen. Der ursprüngliche Kaufvertrag könnte also bei dieser Deckung durch das Pfandrecht an den Krügerrand problemlos abgewickelt werden. Der ursprünglich UNGEDECKTE Kaufpreisanspruch des Auto-Händlers gegen den Käufer wäre dadurch zu einem GEDECKTEN Kaufpreisanspruch geworden.

Dies hätte – Sie ahnen es bereits!- weitreichende Folgen: Was wäre dann bei der Abtretung des gedeckten Kaufpreisanspruches des Auto-Händlers gegen den Käufer an den Auto-Hersteller passiert? Das sagt uns § 401 BGB:

§ 401 BGB Übergang der Neben- und Vorzugsrechte
(1) Mit der abgetretenen Forderung gehen die Hypotheken, Schiffshypotheken oder Pfandrechte, die für sie bestehen, sowie die Rechte aus einer für sie bestellten Bürgschaft auf den neuen Gläubiger über.
...

Dies bedeutet, daß mit der Abtretung des Kaufpreisanspruches des Auto-Händlers gegen den Käufer an den Auto-Hersteller der Auto-Hersteller KRAFT GESETZES (!!!) auch das Pfandrecht an den Krügerrand erworben hätte. Der Auto-Hersteller - und damit jeder weitere Gläubiger! - hätte also mit der Abtretung des Auto-Händlers einen GEDECKTEN Kaufpreisanspruch erhalten. Also einen Kaufpreisanspruch, der auch im Falle der Insolvenz des Käufers werthaltig gewesen wäre.

In der Praxis beläßt man es bei einem Eigentumsvorbehalt. Im Falle der Insolvenz des Käufers müßte sich der Auto-Händler bzw. Auto-Hersteller halt einen anderen Käufer suchen.

Das Beispiel sollte Ihnen lediglich die Bedeutung einer gedeckten Geldforderung gegenüber einer ungedeckten Geldforderung verdeutlichen. Leider verkennen fast alle Wirtschaftswissenschaftler - oder solche, die sich dafür halten - den Unterschied zwischen einer gedeckten Geldforderung gegenüber einer ungedeckten Geldforderung.

Zusammenfassung:
Bei Geldforderungen kann der Schuldner durch Tod, Unfall, Fehleinschätzungen oder Mißerfolg "ausfallen". Bei gedeckten Geldforderungen berührt das den Gläubiger nicht, allenfalls menschlich. Bei ungedeckten Geldforderungen gehen dann nicht nur der Schuldner, sondern auch der Gläubiger pleite. Das ist der alles entscheidende Unterschied zwischen einer gedeckten und einer ungedeckten Geldforderung.

Dieser RECHTLICHE Unterschied hat jedoch – spätestens seit der Lehman-Pleite – auch WIRTSCHAFTLICH an Bedeutung gewonnen. Leider ist diese Botschaft noch nicht überall angekommen. Oder zumindest nicht überall verstanden worden. Geld ist eben nicht gleich Geld.

Die Lehman-Pleite war nur ein erstes Wetterleuchten. Es werden weitere folgen. Am Ende wird es die Zentralbanken und damit die Bürger treffen. Wenn wir so weiter machen wie bisher.

© Markus Bechtel 2014. Berichtigte und ergänzte Fassung vom 23.1.14. Alle Rechte vorbehalten.
***

10 Kommentare

Kommentar from: Heino [Besucher]
#Nun hatten Sie vielleicht das Auto gar nicht für sich, sondern für Ihren Partner gekauft. Vielleicht auch in dessen Auftrag... #

Vielleicht waren Sie dann Bote und haften (im Rahmen der Vertretungsmacht) gar nicht.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__164.html

#Der Käufer hätte dem Auto-Händler also beispielsweise ein Pfandrecht an einer entsprechenden Zahl Krügerrand vereinbaren können. #

Wenn aber der Händler dieses Pfandrecht zwar zusichert, aber die Krügerrand anschließend anderweitig verkauft oder mehrfach Pfandrecht vereinbart, dann hat er sich zwar möglicherweie strafbar gemacht, aber man ist dennoch so nass wie zuvor und hat lediglich einen Vermögensanspruch im Rahmen der Insolvenzmasse.

Antwort MB:
Vielen Dank für Ihre Hinweise.
Bei dem Artikel kam es mir darauf an, das Prinzip der gedeckten Forderungsabtretungen so einfach wie möglich darzustellen. Dabei ist es nicht leicht, komplexe rechtliche Zusammenhänge für den Laien verständlich zu machen ohne dabei gegen rechtliche Prinzipien zu verstoßen.
Bei dem Hinweis auf ein Auftragsverhältnis dachte ich eher an Fälle verdeckter Stellvertretung. Zur Klarstellung habe ich dies inzwischen im Artikel ergänzt. Dieser Hinweis diente auch nur zur Überleitung auf die sich anschließende Darstellung der Abtretung. An dieser Stelle auch noch die Fälle der offenen Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB ) anzusprechen hätte einen juristischen Laien vollkommen verwirrt. Das hätte für die weitere Darstellung auch nichts gebracht.
Es ist richtig, daß eine Vereinbarung eines (Besitz-)Pfandrechtes notwendig, aber nicht ausreichend ist. Nach § 1205 BGB ist zur Bestellung eines (Besitz-)Pfandrechtes auch die Übergabe des Pfandgutes an den Pfandgläubiger notwendig. Ein rechtlicher Laie kann aber mit der Bestellung eines Pfandrechtes nicht viel anfangen. Deshalb habe ich es zunächst bei dem Begriff der Vereinbarung belassen. Zur Klarstellung habe ich den Artikel inzwischen insoweit ergänzt.
Nochmals vielen Dank für Ihre Hinweise!
21.01.14 @ 12:26
Kommentar from: Rakang Siang [Besucher]
§§ Helmut Schmidt,
§1 man kann Verträge brechen und
§1a er sieht eine Revolution heraufziehen und §1b spricht gar von Putsch.
§2 Wen interessieren da noch §§

Anmerkungen MB:
Zu § 1: Falsch! Pacta sunt servanda! (lat. für: Verträge sind da, um gehalten zu werden!) Wer und vor allem wozu sollte man denn sonst noch Verträge schließen? Wir leben hier schließlich in Deutschland, nicht in Griechenland!
Zu § 1a: Eine Revolution ist nur die Reaktion darauf, daß Gesellschafts-Verträge nicht eingehalten worden sind. Also das Vertrauen in die Gesellschafts-Verträge gebrochen wurde und deshalb neue Gesellschafts-Verträge entstehen um eine neue Vertrauensgrundlage herzustellen.
Zu § 1b: Ein Putsch ist die Reaktion darauf, daß die herrschende Klasse ihre eigenen Gesellschafts-Verträge nicht eingehalten hat und daher von einer neuen politischen Klasse beseitigt wird.
Zu § 2: Das ist von sehr großem Interesse! Der politische Fortbestand der Revolutionäre bzw. Putschisten hängt davon ab, ob es ihnen tatsächlich gelingt entweder die alten Gesellschafts-Verträge wieder herzustellen oder neue Gesellschafts-Verträge zu etablieren. Wenn ihnen dies nicht gelingt, dann folgt die nächste Revolution oder der nächste Putsch stehenden Fußes.
21.01.14 @ 15:07
Kommentar from: pingpong [Besucher]
Wenn es nach mir ginge, dürften unbesicherte Verträge überhaupt nicht geschlossen werden. - Wie ist es denn zu der Mode von Vertragsbrüchen überhaupt gekommen? Doch nur, weil das Wort von Käufern gar nichts mehr "Wert" ist. Um das wieder geradezurücken, wäre es doch interessant, jedem Käufer zu absolut jedem Geschäft aufzuerlegen, den Gegenwert seines konkreten Kaufbegehrens mit Gold zu besichern. Wer dann nicht genügend Gold verfügt, der kann eben nicht über seine Verhältnisse leben.

Antwort MB:
So weit bräuchten wir gar nicht zu gehen. Es muß ja nicht immer Gold und Silber sein.
Wenn Sie früher ein Haus bauen wollten, dann brauchten Sie dafür auch erst einmal 50 % Eigenkapital. Die anderen 50 % bekamen Sie dann von der Bank. Diese 50 % konnten Sie dann mit Ihren 50 % in Form einer Grundsicherheit (Hypothek, Grundschuld) absichern. Damit war zumindest der Kapitalstock des Darlehens abgesichert.
Damit war die Bank in einer einem Vermieter vergleichbaren Lage. Wenn der Mieter seine Miete nicht mehr zahlt, dann kann der Vermieter dem Mieter kündigen und erhält seine Wohnung zurück. Wenn der Darlehensnehmer seine Tilgung und Zins nicht mehr zahlt, dann konnte die Bank den Kredit kündigen und konnte durch Zwangsvollstreckung die Grundsicherheit verwerten.
Mit den Schuldscheinen der Zentralbank, also Ihren Euro-Scheinen in der Tasche, müßte es auch wieder genauso gehen. Die Zentralbank dürfte nur so viel Geld ausgeben, wie sie an Sicherheiten bekommen hat. Dann hätten wir ein wertgedecktes Geldsystem.
Dann hätten wir ein Mega-Problem weniger. Deren gibt es allerdings noch ein Paar mehr. Prof. Dr. Wilhelm Hankel hat einige davon in seinem Vortrag „Spekulationsblasen in Geschichte und Gegenwart“ erwähnt. (vgl. http://www.goldseitenblog.com/admin.php?ctrl=items&blog=30&p=919)
Leider läßt sich mit einem derart konservativem Bankgeschäft heute kaum noch einen Blumentopf gewinnen. Deshalb haben ja viele deutsche Banken und Sparkassen wegen der höheren Zinsen in den Südländern ihre Einlagen nach der Einführung des Euro gen Süden transferiert. Nun gehen diese Anlagen auch „gen Süden“....
21.01.14 @ 17:38
Kommentar from: Ewald K. [Besucher]
Sehr geehrter Herr Bechtel,

es erscheint schon etwas komisch und hat einen gewissen Unterhaltungswert, wenn Sie schreiben in Bezug auf Vertragstreue "...Wir leben hier schließlich in Deutschland, nicht in Griechenland!"
Wo wird denn in Bezug auf den Euro fast jedes vom Bundestag beschlossene Gesetz gebrochen und die Regierung macht nichts dagegen?
Welches Land hat die höchsten, ungedeckten Target2 Guthaben und macht nichts um die Aushöhlung des Vermögens der Bundesbank zu vermeiden?
Welches Land lässt sich in Bezug auf die Goldbestände der Notenbank so vorführen wie Deutschland?
Welche Firma darf eine Bilanz abgeben die in wesentlichen Teilen nicht geprüft ist? (Letzte Prüfung der Goldbestände vor ca 50 Jahren!!)
Welches Land lässt sich bei der Bezahlung der EU am schnellsten über den Tisch ziehen?
Welche Regierung holt sich Berater ins Haus die die Enteignung der Bürger bekanntermassen planen? (BCG und DIW)
Welche Regierung kümmert sich überhaupt nicht darum, dass das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass seit den 50er Jahren der Bundestag nicht rechtmässig gewählt wurde?
Welches Parlament ist nicht rechmässig gewählt, sondern als Parteienparlament zusammengesetzt? (Stichwort unmittelbare Wahl schliesst Listenmandate klar aus)

Und hier schreiben Sie sinngemäss von Rechtsstaat, es müsste doch eher Bananenrepublik heissen!

Antwort MB:
Sehr geehrter Herr K., leider kann ich Ihnen nicht widersprechen. Wir sind in der Tat auf dem besten Wege in eine Bananenrepublik. Der Begriff „Rechtsstaat“ verkommt immer mehr zum Schimpfwort.
Dies ändert jedoch nichts daran, daß es einen Rechtsstaat gibt. Wir müssen ihn nur wollen. Und entsprechend handeln. Dazu müssen wir insbesondere gegenüber allen Bananen-Tendenzen das Wort erheben. Wir alle.
21.01.14 @ 21:54
Kommentar from: pingpong [Besucher]
Lieber Herr Bechtel,
jetzt denken Sie doch bitte nocheinmal nach: Ihr vorgeschlagener Weg ist immer lang und juristisch aufwendig; also nervig und gar teuer!, macht auch noch andere Leute reich; und garantiert im "WERT" überhaupt und rein gar nichts. Hingegen physisches Gold [abgerechnet in Gramm, nicht in Währung], jenes wertmäßig als Kaution benutzt für jegliche Transaktion zwischen Geschäftspartnern; also parallel aktiv verwaltet über Treuhänder; dann würden die Leute mit ihren Versprechen sehr rasch sehr vorsichtig werden. Denn wer in diesem Modell irisch-koboldgleich im Topf kein Gold hat, der hat dann tatsächlich keine Bonität; und mit dem sollte man NIE Geschäfte machen. Ist doch ein billiges wie einfaches Prinzip, das nach Umsetzung schreit. Ich habe selbst damit schon begonnen: Innerhalb der Familie borgen wir Geld gegen Hinterlegung von Goldbarren. Kann einer nicht zahlen was er versprach, wird die Hinterlegung an den Gläubiger gegeben. Interessant: Es kam NOCH NIE zu einem Zahlungsverzug. Ist offenbar doch ein billiger, sicherer und hocheffizienter Weg für beste Zahlungsmoral.

Antwort MB:
Liebe Frau S., ganz im Gegenteil! Hier irren Sie sich gewaltig. Es ist genau umgekehrt, wie Sie sich das vorstellen.
Was Sie in Ihrer Familie praktizieren, das ist - rechtlich betrachtet - genau das, wofür ich eintrete. Das, was Sie hier für ein Darlehen beschreiben, das funktioniert doch bei einer Überweisung genauso. Sie hinterlegen Gold bei einer vertrauenswürdigen Stelle. Mit der Abtretung Ihres Herausgabeanspruches gegen den Verwahrer an den Empfänger übertragen Sie kraft Gesetzes das dort hinterlegte Gold an den Empfänger.
Dieses Prinzip der GEDECKTEN Forderungsabtretung hat deshalb seit der Renaissance im Rechtsverkehr zu einer enormen Beschleunigung, zu einer enormen Verbesserung der Rechtssicherheit und zu einer enormen wirtschaftlichen Vereinfachung geführt. Was wäre nämlich die Alternative? Wenn Sie die UNBEWEGTE Übertragung von Gold und anderen Sachwerten durch Abtretung eines Herausgabeanspruchs gegen die verwahrende Bank ablehnen, wie wollen Sie denn dann eine Goldforderung von Frankfurt nach Hamburg oder gar nach Sidney überweisen? Sie müßten Gold ständig von einem Ort zum anderen transportieren. Was glauben Sie wohl, was das für einen Aufwand (personell, materiell) und für Rechtsunsicherheit (Überfälle auf Goldtransporte) verursachen würde? Schauen Sie sich doch einfach einmal an, wie aufwendig die Repatriierung des deutschen BuBa-Goldes ist! Dieser Aufwand stünde in überhaupt keinem Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Nutzen. Dann wäre die BEWEGTE Übertragung von Gold schlichtweg unbezahlbar! Das wäre richtig nervig und teuer! Es ist also genau umgekehrt, wie Sie sich das vorstellen.
Lassen Sie sich das vielleicht noch einmal von einem Rechtsanwalt erklären. Es wäre nämlich sehr sinnvoll, wenn Sie auch verstanden hätten, was Sie da rechtlich tun. Das mag für Sie erst einmal sehr nervig klingen. Das ist es aber ganz und gar nicht. Wenn man das verstanden hat, dann ist das ganz einfach. Ja, geradezu genial einfach.
Literaturempfehlung:
1. Bürgerliches Gesetzbuch BGB, (dtv, ) ISBN: 978-3-423-05001-2, 5,00 Eur[D] (sollte jeder haben!)
2. Kallwass, Wolfgang / Abels, Peter: Privatrecht, Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilprozessrecht, Insolvenzrecht, (Vahlen, Franz) ISBN: 978-3-8006-3896-3, 32,80 Eur[D] (kann man sich auch in einer Stadtbücherei, ggf. per Fernleihe ausleihen)
23.01.14 @ 16:57
Kommentar from: pingpong [Besucher]
Lieber Herr Bechtel,

==> Sie müßten Gold ständig von einem Ort zum
==> anderen transportieren

das würde passieren OHNE Treuhänder. Aber MIT einem solchen wären infolge der (dann zu erwartenden) Vorsichtigkeit der Leute im physischen kaum Bewegungen zu verzeichnen.

Im bürgerlich einfachen genauso wie im interkontinental staatlichen Geschäftsverkehr wäre es kinderleicht, den Anspruch auf das hinterlegte Gold innerhalb von Hauptlagern elektronisch zu verwalten: In diesem Kautionsgeschäft würden sich immer nur Bezugsnummern verändern. Es würde dabei physisch rein gar nichts transportiert.

Die Sache beschreibt sich eben nicht gut mit den Methoden des Mittelalters. Wir leben dann doch eher schon im 21. Jahrhundert, so mit Smartphones und dem ganzen Zeugs. Es geht nur noch darum, daß die Ein- und Ausleger für sich privat physische Umsätze verzeichnen. Und schauen Sie mal; so aus dem Nähkastchen geplaudert; in meinem Lager gab es in 36 Jahren genau drei Entnahmen und demgegenüber ziemlich viele Einlegungen. Und bei den Leuten, von denen ich Goldbestände weiß, ist das nicht anders. Die geben quasi ebengleich nix davon her; auch nicht für ein Vielfaches des Währungspreises. Die sterben damit bzw. vererben das weise und beschult an ihre Folgegenerationen.

Das jedenfalls Beruhigende an Kautionsgold ist, daß es sich im Preis prinzipiell immer nur erhöhen kann, schlicht weil sich die Preise für Waren und Dienstleistungen erhöhen. Der "Wert" des Goldes, der bleibt regelmäßig konstant. Besser kann man es wirklich nicht machen.

Natürlich wird das besonders interessant wenn bis in die Gegend des Jahres 2034 (das ist ja schon in verdammt kurzen zwanzig Jahren) alles erreichbare Gold [aus bekannten wie auch noch unbekannten Lagerstätten] auf unserem Planeten abgebaut wurde. Dann kann auch keiner mehr Schummeln: Dann gibt es nur noch eine einzige Masse an Gold. Würde man dann genau jenes zu Kautionsgut machen, wäre das objektiv ideal.

Und noch ein schöner Synergieeffekt: In einer solchen Goldkautionswelt gäbe es wohl keine Banken mehr, die für Darlehen Banditenprämien verlangen. Wer kein Gold hat, würde eben nie und nimmer einen Kredit bekommen. Zahlungsausfälle entfielen schlicht. Die Banken wären damit sogleich zurück zu ihrer eigentlichen Funktion: Der Zwischenfinanzierung des Handels.

Antwort MB:
Liebe Frau S.,
eine Eigentumsübertragung von Gold erfolgt grundsätzlich durch Einigung und Übergabe an den neuen Eigentümer. Dazu müssen Sie das Gold zu dem Eigentümer transportieren. Das könnten Sie in der Tat auch ohne Treuhänder oder Bank. Das würde für Sie aber in jedem Fall sehr teuer.
Statt einer Übergabe an den neuen Eigentümer könnten Sie auch Ihren Herausgabeanspruch gegen den Treuhänder oder die Bank an den neuen Eigentümer abtreten. Das setzt in der Tat einen Treuhänder oder Bank voraus. Diese Übereignung ist dabei die Grundform einer gedeckten Forderungsabtretung. Was Sie hier beschreiben, das ist m.a.W. genau das, was ich in meinem Artikel aus rechtlicher Sicht erläutert habe.
Sie haben offenbar ein fehlerhaftes Geschichtsbild. Die Renaissance war der Beginn der Neuzeit. Die Renaissance hat das Mittelalter gerade überwunden. Statt die Kirche und den Staat in den Mittelpunkt zu stellen, hat die Renaissance den Menschen in den Mittelpunkt gestellt.
Die Methoden der Bilanzierung (von ital. bilancia „(Balken)Waage“), insbesondere der doppelten Buchführung haben sich seit Jahrhunderten bewährt. Daran wird sich auch „mit Smartphones und dem ganzen Zeugs“ nichts ändern. Das Problem liegt darin, daß man die traditionellen Bilanzierungsvorschriften im Rahmen der Globalisierung aufgeweicht hat. Statt nach dem traditionellen Vorsichts- und Niederstwertprinzip wird heute nach dem sog. „Fair value“-Prinzip bilanziert. Man könnte auch sagen, man hat sich einfach reich gerechnet.
Sie sollten sich nicht nur auf Gold fokussieren. Es gibt auch noch andere Vermögenswerte, die in einer Krise und danach werthaltig sind.
24.01.14 @ 23:35
Kommentar from: pingpong [Besucher]
Sehr geehrter Herr Bechtel,
bei aller Wertschätzung für Ihre Mühen, Ihre Überlegungen sind viel zu kompliziert. Der Volksmund käme vielleicht zu der Auffassung, Sie seien überstudiert. Gold HAT keine Alternativen. Das zu erkennen, braucht seine Jahrzehnte. Gut möglich, daß Sie noch nicht soweit sind. Es wäre mir eine Freude, Ihr Denken in sagen wir zehn Jahren noch einmal zu evaluieren.

Antwort MB:
Sehr geehrte Frau S., diese Überlegungen resultieren aus unserem arbeitsteiligen Wirtschafts- und Rechtssystem. Es sind daher nicht unbedingt meine Überlegungen. Schauen sie doch einfach mal ins BGB.
Diese Überlegungen sind auch nicht wirklich kompliziert. Sie sind nur eine Folge der unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen in Wirtschaft und Gesellschaft. Wenn Sie das nicht verstehen, dann lassen Sie es sich doch erklären. Es ist auch gar nicht soo schwer zu verstehen. Sie müssen es nur einmal von Anfang bis Ende nachvollziehen.
Wenn Sie wirtschaftlich denken und handeln, dann sollten Sie auch die rechtlichen Konsequenzen bedenken.
Schließlich sollten Sie bedenken, daß Sie Gold nicht essen können. Deshalb gibt es eine Alternative zu Gold: Land- und Forstwirtschaft. Deshalb empfielt Jim Rogers ja auch seit vielen Jahren nicht nur Gold und Silber, sondern auch Land- und Forstwirtschaft. So mancher Börsenmarkler, der heute noch einen Ferrari fährt, der wird morgen einen Traktor fahren.
26.01.14 @ 01:25
Kommentar from: Heino [Besucher]
Hallo Herr Bechtel,

wie Sie vielleicht vermutet haben stehe ich dem Verpfänden von Krügerrand Münzen beim Autokauf etwas skeptisch gegenüber. Denn es verschlechtert meine Situation dem Autohändler gegenüber. Zb. fällt mir das Mindern schwerer, wenn ich Mängel feststelle. Und sollte der Händler gar nicht liefern, dann muss ich um die Freigabe meines Eigentums kämpfen. Dabei habe ich noch gar keine Lieferung erhalten.

Andererseits müsste die Verpfändung mittels VERTRAUENSWÜRDIGEM Treuhänder erfolgen. Wer sollte das sein? In einer Zeit, wo sogar die Nationalbanken nicht mehr für Zahlungen garantieren können? Etwa die Commerzbank um die Ecke?? Kaum.

Der Fall MF Global

http://de.wikipedia.org/wiki/MF_Global

zeigt, dass auch Sondereigentum nicht sicher war. Wer bei MF Global sein Vermögen verwalten ließ, bekam noch nicht einmal die auf ihn lautenden Aktien wieder. Dabei hatte MF Global einen genau so guten und soliden Namen wie Lehman bis kurz vor der jeweiligen Pleite.

MF Global nahm (übrigens vertraglich mit den Kunden genehmigt) deren Eigentum, welches sie als Sicherheit hinterlegt hatten und "vermietete" es (Repo). Wenn also der vertrauenswürdige Treuhänder ebenso verfahren würde, wäre der Verlust des Pfands schon weitgehend programmiert.

Wenn dieser Rechtsstaat nicht mehr in der Lage ist, das Eigentum seiner Bürger zu garantieren, dann kann es irgend ein "vertrauenswürdiger" Treuhänder erst recht nicht. Dann ist das Vertrauen verspielt. Überdies müsste dieser Treuhänder Maßnahmen gegen Diebstahl, usw. ergreifen. Dh. Tresore bauen, Versicherungsprämien zahlen, Wachdienst beschäftigen usw.

Nein. Es gibt zum Vertrauen in unser Geldsystem keine Alternative. Ist das Vertrauen weg, dann bewegen wir uns wieder auf Tauschhandelniveau.

Leider.

Antwort MB:
Hallo Herr F., das Auto-Beispiel sollte Ihnen lediglich den Unterschied zwischen einer gedeckten und einer ungedeckten Forderungsabtretung etwas plastischer machen. Es ist wichtig, daß Sie den wirtschaftlichen und rechtlichen Unterschied zwischen einer gedeckten und einer ungedeckten Geldforderung verstehen. Es geht mir darum, daß sie das Prinzip verstehen.
Wenn Sie nämlich das Prinzip der gedeckten bzw. ungedeckten Forderungsübertragung verstanden haben, dann haben Sie auch die Problematik des Teildeckungssystems der Zentralbanken verstanden. Und damit das betrügerische Falschgeldsystem der Zentralbanken.
Eine Bank, die sich über dieses betrügerische Falschgeldsystem finanziert scheidet in der Tat als vertrauenswürdiger Treuhänder aus. Da haben Sie vollkommen Recht! Sie haben ja vielleicht mitbekommen, was dem amerikanischen Trend- und Zukunftsforscher Gerald Celente mit der Firma „MF Global“ passiert ist.
Das Beispiel „MF Global“ zeigte aber auch, daß viele Bankkunden einfach viel zu blauäugig sind. Die Repo-Geschäfte der Banken standen nämlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken. Die Bankkunden hätten also von vornherein solchen Repo-Geschäften widersprechen müssen. Oder sich eine andere Bank suchen müssen.
Die Bankkunden haben sich m.a.W. schlichtweg über den Tisch ziehen lassen. Wohl deshalb, weil sie dabei Bankgebühren sparen wollten. An die mit Repo-Geschäften verbundenen Risiken haben sie natürlich nicht gedacht. Was aber soll der Staat denn dann noch garantieren, wenn die Bankkunden solchen Repo-Geschäften selbst - zumindest konkludent - zugestimmt haben?
Eine Marktwirtschaft beruht aber nun einmal auf der Vertragsfreiheit. In einer Marktwirtschaft kann man eben nicht immer nach dem Staat rufen, wenn einem das Ergebnis nicht paßt. Die Vertragsfreiheit bedingt nämlich immer auch Selbstverantwortung. Aber davon wollen heute immer weniger Zeitgenossen etwas hören. Die Leute wollen die Vorteile einer Marktwirtschaft, die damit einhergehenden Risiken wollen sie nicht.
Wir müssen daher wieder zu den alten Grundsätzen eines sachwertgedeckten Geldsystems zurückkehren. Sonst bleibt uns in der Tat nur noch der Rückfall in die Tauschwirtschaft des Mittelalters. Wer kann das wollen? Ich jedenfalls nicht. Sie etwa? Hoffentlich auch nicht.
27.01.14 @ 15:15
Kommentar from: Michael [Besucher]
Verträge kommen von Vertragen. So einfach ist das.

Wir sind heute weit von der ursprünglichen Bedeutung eines Vertrags entfernt und auch dessen Handhabung. Ein Vertrag heißt nicht, dass mal die Dynamik der Ereignisse ein Abweichen zulassen. Wenn aber Uneinigkeit besteht, dann setzt man sich zusammen und schaut auf den Vertrag.

Unsere heutigen Verträge sind von Spezialgesetzgebungen insbesondere im Bereich der Dauerschuldverhältnisse so belastet, dass der Vertragsbruch beinahe zum Rechtsbruch verkommt.

Deckung ist nicht ganz so leicht zu durchschauen.

Nehmen wir ein ansehnliches Beispiel das ähnlich gelagert ist aus der Welt der Aktien.

Wenn auch nicht ganz sinnlos, so lagerten Aktien bei dem CSD (Central Security Depository) und auch noch heute, wenn auch sehr selten, werden Aktien von CSD zu CSD mit Tresor Aus- und Einlagerung weitergegeben. Wären Aktien physisch verfügbar, so könnten diese auch ausgehändigt werden.

Heute ist ein Konsequenz der Optimierung der Logistik. Der Kunde des CSD ist die Bank und der Depotauszug des Bankkunden ist eine Sicht auf Teilmenge der Bestände am Konto der Bank beim CSD.

Ein Europa gab/gibt es auf jeden Fall ein Prinzip des Linked Loco, denke ich mich zu erinnern. Vor der Transaktion muss der Bestand geklärt sein - in der Praxis beim Clearing. Bei einer Transaktion in Europa war ein Bestand hinterlegt.

Nicht so bei den Brüdern jenseits des Atlantiks. Bei den ist Unliked Loco bestimmt noch State of The Art. Deswegen kann auch ohne physische Verfügbarkeit gehandelt werden. Etwas salopp formuliert, es reicht vorgeben zu glauben der Bestand wäre vorhanden.

Ähnlich sind 3 Stufen. Physische Übertragung - die Verlinkung auf einen Bestand (Deckung) - und der ungedeckte Verkauf.

Jemand bestellt an der Westküste für die Mutter zum Muttertag Blumen. Die Bestellung geht zentral in einem Webportal ein und dahinter beginnt Logistikprozesse vom Lager der Blumenfabrik über die großen Distributionszentren bis zum Fullfillment Center. Von dort wird geliefert.

Am Webportal passiert ein ungedeckter Leerverkauf. Das Nachsehen hat dann die Mutter die keine Blumen bekommt zum Muttertag.

Wenn in Europa in einen Blumenladen geht, die Blumen besorgt und bei der Mutter vorbeischaut, dann kommen nicht nur die Blumen an sondern die Qualität des Schenkens steigt. Mal davon abgesehen, was passiert wenn 10 Bestellungen verbucht sind und nur ein Blumenstrauß wird ausgeliefert.

Im Falschgeldsystem wird so getan, als hätte das 'Kind' die Blumen nie geschickt. Sog. Wirtschaftskrise.

Nicht exakt. Aber denke die Problematik wird verständlich.

Worauf verweist jetzt das Falschgeld und die Distributionslogistik im bidersten Fall. Zentralistisch organisierte Verwaltung von Gütern von denen man noch nicht mal weiß, dass man sie bekommt.

Und auch veraltete ursprünglich der einfacheren Administration halber akzeptierte Abweichungen von Deckung, die aber bewusst nie nachgezogen wurden, obwohl die Technik durchaus in der Lage wäre. Genau diese Abweichung erlaubte Businessmodelle zu wachsen, just diese wurden beschleunigt.

In dem Sinne hat man auf jeden Fall den Bock zum Gärtner gemacht - in dem Fall wird die Gießkanne das bevorzugte Werkzeug der Wahl.

Die Blumen als Beispiel waren ja noch einfach, denn in dem Fall ist der Distributionsprozess gerichtet und zeitnah.

Beim Geldsystem läuft die Sache von der Zeit her anders. Bei Geburt wird der Kranz für die Beerdigung bestellt und dazwischen laufen Logistikprozesse. Dann kommen die Volkswirte und prognostizieren basierend auf dem prognostizierten Anstieg des Durchschnittsalters ist im Jahr 20XX soviel Tauschmittel notwendig die Kränze zu finanzieren, obwohl man noch nicht mal den Friedhof kennt.

Wenn nämlich 8 Mütter von 10, da nur eine Blumen hat erhalten, vor lauter Enttäuschung aus dem Fenster springt, dann spricht man vom Platzen einer Immobilienblase im Rahmen einer Finanzkrise bspw.

Das waren jetzt losgelöst vom konkreten Verdacht allein Argumente aus der Logistikperspektive.

Eine Bank kann gesehen werden als ein Second Hand Shop für digitale beliebig vervielfältigbare Güter. Allein die Anzahl der Kopien ist über Regeln begrenzt. Es wird so getan, als ob jemand wirklich die pdf Datei bspw. auf einer Diskette bringt.

Die ist schon nicht vertrauenserweckend. Mal von rechtlichen Belangen und Qualität eines Geschäftes, wenn gedeckte Währung würde physisch übergeben ganz schweigen. Das führt uns zurück zum Vertrag, zu Vertragen und dessen ursprünglicher Aufgabe.

Antwort MB:
Vielen Dank für ihren pointieren Kommentar. Hierzu nur einige ergänzende Anmerkungen:
1. Bei Verträgen müssen Sie folgende Grundsätze beachten:
GRUNDSÄTZLICH gilt das Prinzip „pacta sunt servanda“ („Verträge sind einzuhalten“). Grundsätzlich haben also BEIDE Parteien ihre BEIDERSEITIGEN Verpflichtung zu erfüllen (Grundsatz der Vertragstreue bzw. der Vertragserhaltung). Das gerät meistens aus dem Blickfeld. Meistens ist nur von dem „armen“ Schuldner der einen Leistungsverpflichtung die Rede. Meistens der Schuldner der Zahlungsverpflichtung, also der GEGENleistungsverpflichtung. Es wird dabei meist übersehen, daß der Gläubiger der Zahlungsverpflichtung seinerseits schon geleistet hat. Daß es also eigentlich der Gläubiger ist, der durch die Nichtleistung des Zahlungsschuldners im Regen steht.
AUSNAHMSWEISE kann von dem Grundsatz „pacta sunt servanda“ abgewichen werden. Dies ist insbesondere bei einer sog. „Störung der Geschäftsgrundlage“ der Fall. Z.B. in den Fällen der Hyperinflation. Das kann zu einer Vertragsanpassung, ja bis zur Vertragsauflösung führen.
2. Insbesondere in Deutschland müssen Sie 2 verschiedene Vertragsarten strikt unterscheiden: schuldrechtliche Verträge und dingliche Verträge.
a. Schuldrechtliche Verträge regeln die schuldrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen den beteiligten Gläubigern und Schuldnern. Das sind z.B. Kaufverträge.
b. Dingliche Verträge regeln dagegen die dinglichen Rechtsbeziehungen an Sachen gegenüber jedermann. In Ihrem Beispiel schuldete der Blumenhändler nach dem Kaufvertrag die ÜBEREIGNUNG der Blumen. In der Regel erfolgt der dingliche Vertrag der Übereignung durch eine EINIGUNG zwischen den Parteien über den Eigentumsübergang der übergehenden Sache UND eine ÜBERGABE der übergehenden Sache. Ihr Blumenhändler sagt: Hier sind die Blumen. Sie nicken. Und der Händler übergibt ihnen die Blumen. Damit ist das Eigentum an den Blumen auf Sie übergegangen.
Damit hat der Blumenhändler aber auch seine schuldrechtliche Lieferverpflichtung aus dem Kaufvertrag erfüllt. Wenn Ihr Blumenhändler keine Blumen liefert und übereignet, dann muß er ggf. Ihren Schaden ersetzen. Etwa die Mehrkosten durch eine Ersatzbeschaffung.
Klingt am Anfang vielleicht etwas kompliziert. Schafft aber enorme Klarheit im Kopf.
Literaturempfehlung:
1. Bürgerliches Gesetzbuch BGB, (dtv, ) ISBN: 978-3-423-05001-2, 5,00 Eur[D] (sollte jeder haben!)
2. Kallwass, Wolfgang / Abels, Peter: Privatrecht, Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilprozessrecht, Insolvenzrecht, (Vahlen, Franz) ISBN: 978-3-8006-3896-3, 32,80 Eur[D] (kann man sich auch in einer Stadtbücherei, ggf. per Fernleihe ausleihen)
27.01.14 @ 16:06
Kommentar from: Michael [Besucher]
Ich bin kein Jurist... Ihre Idee kann ich denke nachvollziehen.

Eine goldgedeckte Währung stirbt an der Notwendigkeit für ein Linked Loco. Die/der pingpong geht ja auch von einem quasi Linked Loco aus. Alles andere kann man sofort realisieren. Das Gold im Erdkern als Deckung hernehmen. Das hört sich absurd an, aber recht viel etwas anderes ist ein ETF auf Gold auch nicht in der Praxis.

Global geht da nicht. Das ginge im Umfeld von internationalem Gütertausch.

Die Idee mit der Verbesserung der Güte des Tausches ist ok. Das ist überfällig. Man kann sich ruhig zuvor überlegen wofür man sein Geld ausgibt. (abstrakt gesprochen unter der Annahme wir hätten Geld). Der Sinn des Wirtschaftens an sich ist ja die ressourcenminimale Deckung von Bedarfen. Wenn jeder allein das nimmt das er braucht, geht die Welt genauso nicht unter.

Die Schwächen des Falschsgelds sind ja bekannt. Aber Regulierung schützt nicht vor Missbrauch, es ahndet selbigen nur.

28.02.14 @ 17:35

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