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Tags: rettungsschirme

Nicht im Namen des Volkes (II)

von Peter Boehringer E-Mail 07.09.11 11:22:36

Ein live-Blog: Das BVerfG und sein Vorsitzender Voßkuhle haben eben wieder einmal Recht gebeugt. Und fast noch schlimmer: in extrem wichtigen und expliziten Teilen geltendes Verfassungsrecht gar nicht erst angewandt! Das Urteil (der Terminus "Rechtssprechung" würde es nicht treffen) ist wie von mir seit Mai 2010 vorhergesagt ein „Ja“ zu den EUR-Rettungsschirmen mit einem extrem kleinen „Aber“. Und wie von mir im Gegensatz zu anderen Kommentatoren ebenfalls prognostiziert wurde, konnte Voßkuhle sogar vermeiden, den Notstand auszurufen. Das wäre zwar möglich und angebracht gewesen – aber zu auffällig und störend für die EU-Junta und die sozialistischen Berliner Planwirtschaftler aller Parteien. Die Parallelen zu 1930ff wären zu auffällig gewesen. Obwohl bzw. gerade weil sie rechtlich und ökonomisch geradezu frappierend sind…

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