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Tags: voßkuhle

Nicht im Namen des Volkes (II)

von Peter Boehringer E-Mail 07.09.11 11:22:36

Ein live-Blog: Das BVerfG und sein Vorsitzender Voßkuhle haben eben wieder einmal Recht gebeugt. Und fast noch schlimmer: in extrem wichtigen und expliziten Teilen geltendes Verfassungsrecht gar nicht erst angewandt! Das Urteil (der Terminus "Rechtssprechung" würde es nicht treffen) ist wie von mir seit Mai 2010 vorhergesagt ein „Ja“ zu den EUR-Rettungsschirmen mit einem extrem kleinen „Aber“. Und wie von mir im Gegensatz zu anderen Kommentatoren ebenfalls prognostiziert wurde, konnte Voßkuhle sogar vermeiden, den Notstand auszurufen. Das wäre zwar möglich und angebracht gewesen – aber zu auffällig und störend für die EU-Junta und die sozialistischen Berliner Planwirtschaftler aller Parteien. Die Parallelen zu 1930ff wären zu auffällig gewesen. Obwohl bzw. gerade weil sie rechtlich und ökonomisch geradezu frappierend sind…

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Summa cum fraude - mit höchstem Betrug

von Peter Boehringer E-Mail 24.02.11 12:05:10

Nein - dieser Blog behandelt nicht die gestern durch die Uni Bayreuth von "Summa cum laude" in "Summa cum fraude" umdeklarierte Dissertationsarbeit des Bundes-verteidigungsministers. So sehr sich dieses Thema auch für weitergehende Raisonnements über den Zustand unserer Eliten anbieten würde: es gibt in diesem nicht-mehr-unserem Land leider potenziell noch um viele Größenordnungen HÖHER angesiedelte höchste Betrügereien. Derzeit zeichnet sich eine solche in Karlsruhe ab...

Warten Sie auch mit den fünf klagenden Professoren auf die längst überfällige Entscheidung des BVerfG über die Rechtmäßigkeit der vom Bundestag im Mai 2010 beschlossenen "Rettungsmittel" für Griechenland und für alle anderen EFSF-Empfängerstaaten? Nun - wir leben ja in einem höchst freien Land mit höchst unabhängigen höchsten Richtern. Der Allerhöchste allerhöchste unter ihnen hat sich nach x Aufforderungen und Mahnungen nun einmal ganz kurz vom Karlsruher Olymp (oder auch von seinem heimlichen Befehlsstand in der Brüsseler EU-Kommission?) herunterbegeben: Ausgerechnet im dafür denkbar "geeigneten" Rahmen des Jahrespresseempfangs des BVerfG vor zwei Tagen erklärte Präsident Voßkuhle, dass "derzeit zu keinem der in Karlsruhe anhängigen Verfahren [auch nur] eine mündliche Verhandlung geplant" sei ... Dies deckt sich übrigens mit Informationen u.a. der Kläger Prof. Kerber und Prof. Starbatty, denen das Gericht seit Monaten ähnliche Nicht-Antworten gibt, die in einem so wichtigen Fall (in dem bereits im Mai 2010 wichtige Anträge auf einstweilige Verfügung abgelehnt wurden!) hart an Rechtsbeugung und Verschleppung grenzen. Oder an Beihilfe zur fortgesetzten Veruntreuung von Steuergeldern in einem besonders schweren Fall.

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