Nicht im Namen des Volkes (IV)
von Peter Boehringer 12.09.12 11:42:30
Ein live-Blog – geschrieben parallel zur noch laufenden Begründung des BVerfG zum Urteil über Klagen gegen den ESM bzw. zur Einstweiligen Anordnung dazu, das aber medienwirksam als eine Art „Hauptsacheurteil“ aufgebauscht wurde, ohne dass es den besonderen Prüfanforderungen eines solchen auch nur ansatzweise gerecht geworden wäre! Voßkuhle und Huber haben sich schon nach 30 Minuten der Urteilsbegründung mindestens viermal hinter der Pauschalausrede „Nach summarischer erster Prüfung“ verschanzt, was ihnen später vor der Geschichte eine Rechtfertigung geben könnte, einige glasklare Verfassungswidrigkeiten der ESM-Bank irgendwie heute noch nicht erkannt zu haben (es wird dann heute eben nur eine schlampige „summarische Prüfung“ gewesen sein). Erwarten Sie diese feige Ausrede eines Tages nach dem endgültigen Fiasko des EUR in den Memoiren von Voßkuhle, Huber und Müller...
Wie hier im Blog leider seit einem Jahr vermutet, ist das Urteil wieder einmal ein Voßkuhle´sches „Ja, Aber“ und -ebenfalls erwartbar- eine Mischung aus:
Einstweilige Anordnung gegen den ESM ist zwingend geboten
von Peter Boehringer 20.06.12 14:29:01
Die ESM-Bank ist noch nicht formalrechtlich beschlossen, da wird sie bereits zum Feuerwehreinsatz gerufen. Spanien steht natürlich an – aber auch Italiens Obertechnokrat Monti scharrt bereits mit den Hufen und blubbert heute in gewohnt verdrehter, orwellianischer Manier:
„Die Idee ist, die Kosten [unserer] Kreditaufnahme zu stabilisieren. Der Krisenfonds ESM soll Staatsanleihen ‚bevorzugt‘ von Krisenstaaten kaufen, die ihre Reformziele einhalten. Das muss klar von einem Bail-out unterschieden werden.“
Jaja: Schwarz ist Weiß, Krieg ist Frieden, eine Notrettung ist kein Bailout, wenn nur irgendwie der Anschein erweckt werden kann, man halte seine „Reformziele“ ein – etwas, das Spanien und Italien und Griechenland und Irland ja bekanntermaßen seit seligen Zeiten des Stabilitätspaktes immer immer immer getan haben – jedenfalls, solange die jeweiligen Statistikanstalten ihre Fälschungen und Täuschungen erfolgreich kaschieren konnten.
Nicht im Namen des Volkes (II)
von Peter Boehringer 07.09.11 11:22:36
Ein live-Blog: Das BVerfG und sein Vorsitzender Voßkuhle haben eben wieder einmal Recht gebeugt. Und fast noch schlimmer: in extrem wichtigen und expliziten Teilen geltendes Verfassungsrecht gar nicht erst angewandt! Das Urteil (der Terminus "Rechtssprechung" würde es nicht treffen) ist wie von mir seit Mai 2010 vorhergesagt ein „Ja“ zu den EUR-Rettungsschirmen mit einem extrem kleinen „Aber“. Und wie von mir im Gegensatz zu anderen Kommentatoren ebenfalls prognostiziert wurde, konnte Voßkuhle sogar vermeiden, den Notstand auszurufen. Das wäre zwar möglich und angebracht gewesen – aber zu auffällig und störend für die EU-Junta und die sozialistischen Berliner Planwirtschaftler aller Parteien. Die Parallelen zu 1930ff wären zu auffällig gewesen. Obwohl bzw. gerade weil sie rechtlich und ökonomisch geradezu frappierend sind…
Summa cum fraude - mit höchstem Betrug
von Peter Boehringer 24.02.11 12:05:10
Nein - dieser Blog behandelt nicht die gestern durch die Uni Bayreuth von "Summa cum laude" in "Summa cum fraude" umdeklarierte Dissertationsarbeit des Bundes-verteidigungsministers. So sehr sich dieses Thema auch für weitergehende Raisonnements über den Zustand unserer Eliten anbieten würde: es gibt in diesem nicht-mehr-unserem Land leider potenziell noch um viele Größenordnungen HÖHER angesiedelte höchste Betrügereien. Derzeit zeichnet sich eine solche in Karlsruhe ab...
Warten Sie auch mit den fünf klagenden Professoren auf die längst überfällige Entscheidung des BVerfG über die Rechtmäßigkeit der vom Bundestag im Mai 2010 beschlossenen "Rettungsmittel" für Griechenland und für alle anderen EFSF-Empfängerstaaten? Nun - wir leben ja in einem höchst freien Land mit höchst unabhängigen höchsten Richtern. Der Allerhöchste allerhöchste unter ihnen hat sich nach x Aufforderungen und Mahnungen nun einmal ganz kurz vom Karlsruher Olymp (oder auch von seinem heimlichen Befehlsstand in der Brüsseler EU-Kommission?) herunterbegeben: Ausgerechnet im dafür denkbar "geeigneten" Rahmen des Jahrespresseempfangs des BVerfG vor zwei Tagen erklärte Präsident Voßkuhle, dass "derzeit zu keinem der in Karlsruhe anhängigen Verfahren [auch nur] eine mündliche Verhandlung geplant" sei ... Dies deckt sich übrigens mit Informationen u.a. der Kläger Prof. Kerber und Prof. Starbatty, denen das Gericht seit Monaten ähnliche Nicht-Antworten gibt, die in einem so wichtigen Fall (in dem bereits im Mai 2010 wichtige Anträge auf einstweilige Verfügung abgelehnt wurden!) hart an Rechtsbeugung und Verschleppung grenzen. Oder an Beihilfe zur fortgesetzten Veruntreuung von Steuergeldern in einem besonders schweren Fall.